Krankenkassen enteignen Betriebsrentner

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Direktversicherung verliert Attraktivität

Schwarz-rot verteidigt Unrecht

Der Antrag der Linken wurde im Bundestag von der rot-schwarzen-Regierung unter Mithilfe der Grünen abgelehnt. Die Begründung:

Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zwar ab, machte in den
Ausschussberatungen aber deutlich, dass man vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus über die künftige Gestaltung der Altersvorsorge nachdenke.
Die gesetzliche Krankenversicherung sei allerdings kein geeigneter Anknüpfungspunkt
zur Lösung dieser Problematik. Im Hinblick auf die sog. „Doppelverbeitragung“ von Renten der
betrieblichen Altersversorgung bestehe kein rechtlicher Handlungsbedarf, da das Beitragsrecht
der gesetzlichen Krankenversicherung – wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt
habe – nicht danach frage, wann die beitragspflichtigen Einnahmen entstanden seien, sondern
allein auf Zeitpunkt der Verbeitragung abstelle.

Keine Einsicht bei der CDU

Auch der Vorstoß des Arbeitnehmerflügels der Union und des Bundesrats dürften wenig ändern. Wie das Versicherungsjournal“ schreibt, hat der Bundesrat (VersicherungsJournal 1.2.2017, 13.2.2017) „die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die 100-prozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei Betriebsrenten nicht reduziert werden kann (Bundesratsdrucksache 780/16(B)). Nahles habe dazu gesagt, das sei zwar nicht ihr originäres Thema, aber hier gehe es um Milliarden Euro. Klar, dass sich vor allem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dagegen stemmen dürfte, schließlich würde ihm Milliarden in der Kasse fehlen. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

Die vor einigen Jahren veränderte Behandlung der bAV-Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beeinträchtigt die Attraktivität der bAV aus Arbeitnehmersicht: Die Leistungen der bAV sind für Betriebsrentner seitdem mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Vor allem die unteren Einkommensgruppen sind besonders belastet. Es muss zügig eine Lösung gefunden werden, denn auch hier gilt, dass die Belastung die Vorsorgebereitschaft ganz erheblich reduziert.

Die Forderungen des DVG in punkto Direktversicherung und Krankenkassenbeiträge:

Sorgen Sie für Ihr Alter vor, indem Sie etwas ansparen? Verzichten Sie auf Teile Ihres Gehaltes und finanzieren damit eine Direktversicherung mit einmaliger Kapitalauszahlung? Nun freuen Sie sich auf das angesparte Kapital und hegen tolle Pläne. Dann haben Sie die Rechnung leider ohne den Wirt gemacht! Denn durch einen unscheinbaren, gesetzlichen Eingriff wurde Ihre selbstfinanzierte, private Direktversicherung von der Politik rückwirkend in eine betriebliche Altersversorgung umgedeutet. Gewollter Nebeneffekt: Ihre Krankenkasse darf auf Ihre Versicherung zugreifen und von Ihnen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung einfordern. Rund 20% Ihrer Altersvorsorge lösen sich in Luft auf. Sie machen ein krasses Minusgeschäft… – z.B. 50.000 EUR durch Gehaltsverzicht angespart – davon kassiert Ihre Krankenkasse 9.000 EUR! Mit dem 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde diese kalte Enteignung beschlossen und rückwirkend auf bereits laufende Versicherungsverträge übertragen. Von Bestands- und Vertrauensschutz keine Spur. Das kümmert keinen Politiker und keinen Richter! ZU SPÄT? Nein! Der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ kämpft für die Interessen von Millionen Direktversicherten und setzt sich für die Rücknahme des von den Betroffenen als Betrug empfundenen „Raubrittergesetzes“ ein.

Das schreibt beispielsweise das Versorgungswerk der Presse:

mit Wirkung ab 1.1.2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet die Einbeziehung von Versorgungsleistungen, die als einmalige Kapitalleistungen gezahlt werden, in die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge. Damit sind ab dem 1.1.2004 nicht nur laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern auch sämtliche Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.09.2010 eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.12.2007 aufgehoben. Danach sind Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, die auf privat gezahlten Beiträgen beruhen, nicht beitragspflichtig in der Kranken bzw.  Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR). Voraussetzung ist allerdings, dass mit der privaten Beitragszahlung auch die Versicherungsnehmer-Stellung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übergegangen ist. Als Zahlstelle für Versorgungsbezüge sind wir rechtlich verpflichtet, die Krankenkasse zu ermitteln und dieser die Auszahlung der Versorgungsleistung zu melden. Der Beitragseinbehalt erfolgt dann direkt bei Ihnen durch die Krankenkasse über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das neue Gesetz bezieht sich auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte sind davon nicht betroffen.

Betriebsrentner entkommen der Verbeitragung nur, wenn sie ihren Vorsorgevertrag teilweise privat fortführen, so „Geldtipps“

Ausnahme: Privat fortgeführte Kapitallebens- und Rentenversicherung
In seinem Urteil vom 28.9.2010 hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz der teilweisen Beitragspflicht einer Betriebsrente entwickelt (Az. 1 BvR 1660/08). Das Gericht bezog sich dabei auf Fälle, in denen Versicherte aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, fortan ihre Beiträge selbst entrichtet haben und auch offiziell (statt des Ex-Arbeitgebers) als Versicherungsnehmer in den Versicherungsvertrag eingetreten sind.

… und dazu der Leserbrief von Horst Gehring in der Neue OZ

So langsam dämmert es den Politikern, dass sie mit dieser Strafzahlung niemand mehr für die Betriebsrente begeistern können, deswegen denken einige aus der Union darüber nach, die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten wieder zu streichen. „Das Thema GKV-Beiträge auf Betriebsrenten wird hoffentlich Bestandteil des gemeinsamen Entwurfs zur Reform der Betriebsrenten sein“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und CDA-Chef Peter Weiß zur „Bild“. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

Vertrauensschutz mit Füßen getreten

Mit dem §229 SGB V verdeutlicht der Staat wie viel ihm der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, das heißt „Verträge sind einzuhalten“ wert ist, nämlich gar nichts. Den Vertrauensschutz tritt er mit Füßen, denn das 2004 eingeführte Gesetz gilt auch für Verträge, die lange schon vorher abgeschlossen worden war. Das Gesetz ist somit illegal und ohne Rechtsgrundlage wie der DVG verdeutlicht: „Kapitallebensversicherungen mit einem betrieblichen Bezug bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung – und nicht als Versorgungsbezug (der Rente vergleichbare Einnahme) nach § 229 SGB V – vereinbart, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 01.01.2004 ohne Rechtsgrundlagedurch eine gesetzlich bisher nicht legitimierte gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung der BSG-Richter des 12. Senats der Beitragspflicht unterworfen, obwohl das Bundesverfassungsgericht durch ihre höchstrichterliche Rechtsprechung in den Beschlüssen zu 1 BvR 1924/07 vom  07. 04. 2008 mit den Randnummer 32 und zu 1 BvR 1660/08 vom  28.09.2010 mit der Randnummer 8 + 12 klargestellt hat, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge sind.“ Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

Ausnahmen:

Treu und Glauben

Auf Treu und Glauben sollte sich in der Sozialversicherung niemand verlassen, wie das Urteil des Bayerischen Sozialgerichts beweist. Das steht doch tatsächlich drin, „seine Vorstellung, dass die Beklagte mit ihrer Forderung gegen das dem deutschen Rechtssystem immanent zugrundeliegende Prinzip von Treu und Glauben verstoßen würde, ist zu einseitig und hält einer objektiven Überprüfung nicht stand“.

Wer eine Realsatire lesen will, sollte sich die Geschichte von Gerhard Klußmeier reinziehen: „Die Geschichte einer bundesstaatlichen Enteignung durch ein von SPD/Grüne zu verantwortendes Gesetz – das ohne regulierende Mitwirkung der Politik ausschließlich von der Lobby der Krankenkassen-Verbände gemacht wurde. Verantwortlich für den Auftrags-Diebstahl: Ulla Schmidt, SPD“. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

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Helmut Achatz

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