Wie sieht die Zukunft der Rente in Deutschland aus?

FinanzenSoziales

Werbung

Es war Rentengipfel in Berlin – und herausgekommen ist wenig. Wie sieht die Zukunft der Rente in Deutschland nach diesem Gipfel aus? Die wichtigsten Neuerungen sind wohl die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente und die Angleichung von Ost- und West-Renten bis 2025. Die Regierung hat sich am 24. November darauf geeinigt, ab 2018 die Ost-Renten stärker an das Westniveau anzugleichen – und sonst?

  • Erwerbsminderungsrente
    Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können und deswegen früher aus dem Job aussteigen, bekommen Erwerbsminderungsrente. Genau diese Menschen sollen besser gestellt werden. Die Berechnung der Erwerbsminderungsrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung wird durch eine schrittweise Verlängerung der Zurechnungszeit für Neuzugänge bis auf das Alter 65 Jahre im Zeitraum zwischen 2018 und 2024 nochmals nachjustiert werden und so eine spürbare Verbesserung bei der Alterssicherung bewirken. Was die Abschläge betrifft, so rändert sich daran nichts. Zurzeit bekommen 1,8 Millionen Menschen eine Erwerbsminderungsrente.
  • Ost-Renten-Angleichung
    Die Renten in Ost und West sollen schneller angeglichen werden. Damit soll es Anfang 2018 losgehen. Bis 2025 sollen Ost-Renten dann so hoch sein wie West-Renten. Parallel dazu soll jedoch die Höherwertung der Ost-Entgelte abgeschmolzen werden. Was das im Einzelnen bedeutet, hat „Bild“ erklärt: Für Ost-Rentner bedeutet das, „ihre Bezüge werden von 2018 bis 2025 deutlich stärker steigen als die West-Renten; das Plus beträgt rund 0,7 Prozentpunkte pro Jahr“. Für die derzeit aktiven Rentenbeitragszahler im Osten hat das ebenfalls Auswirkungen: „Bisher bekamen Ost-Arbeitnehmer bei gleichem Lohn im Ruhestand rund acht Prozent mehr Rente als die West-Kollegen; dieses Plus wird nun bis 2025 abgebaut“, so „Bild“. Derzeit entspricht ein Rentenpunkt im Osten mit 28,66 Euro 94,1 Prozent des West-Wertes von 30,45 Euro aus; Mitte 2024 sollen Ost- und West-Rentenpunkte dann gleich sein.
  • Betriebliche Altersvorsorge
    Die betriebliche Altersvorsorge soll gestärkt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf soll zügig im Parlament eingebracht und verabschiedet werden. Bei der Diskussion wurde aber die Doppel-Verbeitragung von Betriebsrenten ausgeklammert, die jede Verbesserung konterkariert. Nach Nahles Vorstellungen erhalten Arbeitgeber einen staatlichen Zuschuss von 72 bis 144 Euro, wenn sie für Geringverdiener mit einem Einkommen bis zu 2000 Euro 240 bis 480 Euro jährlich in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Haken an der Geschichte: Im Rahmen von Tarifverträgen soll es möglich sein, Betriebsrenten ohne Haftung der Arbeitgeber zu vereinbaren.
  • gesetzliche Solidarrente
    Es sollen für die solidarische Lebensleistungsrente unterschiedliche Modelle geprüft werden. Nahles schlägt, für Leute, die wenig verdienen, eine „gesetzliche Solidarrente“ vor. Damit sollen die belohnt werden, die 35 Jahre Beiträge gezahlt haben. Sie sollen mehr Rente bekommen als nur die Grundsicherung. Ihre Vorstellung: Diese Solidarrente soll zehn Prozent über dem Betrag liegen, der an Grundsicherung gezahlt werde. Das dürfte nach Schätzung von Nahles vier Milliarden Euro pro Jahr kosten. Wer mit einem Partner zusammenlebt, wird weniger bekommen, denn dessen Einkommen wird angerechnet, soweit es monatlich 1600 Euro übersteigt.
  • Riester-Rente
    Bei Riester-Renten soll es auch eine Änderung geben. So soll die staatliche Grundzulage von 154 auf 165 Euro steigen. Übrigens, zwar gab es im Juni 2016 rund 16,5 Millionen Riester-Verträge, von denen aber viele nicht mehr bespart werden.
  • Mütterrente
    Die CSU will sich nicht davon abbringen lassen, die Mütterrente auszuweiten. Allerdings wird es wohl nichts mehr bis zur Bundestagswahl. Aber mal schau’n. Die Idee der CSU: Mütter, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, werden bislang nur zwei Erziehungsjahre – eines weniger als Mütter, der Kinder später geboren wurden, denn sie bekommen drei Jahre angerechnet. Die CSU will, dass nicht mehr unterschieden wird.

  • Rentenniveau bis 2045 bei 46 Prozent
    Die Diskussion um das Rentenniveau zeigt Früchte, denn jetzt heißt es von Bundessozialministerin Andrea Nahles, das Rentenniveau soll bis 2045 nicht unter 46 Prozent absinken. Die doppelte Haltelinie gilt auch für den Beitragssatz, der nach ihren Vorstellungen bis dahin nicht über 25 Prozent steigen soll. Finanziert werden soll das über einen „Demografiezuschuss“. Momentan kommt ein Rentner mit 45 Beitragsjahren auf ein Rentenniveau von 48 Prozent eines Durchschnittslohns. Nach den Prognosen der Bundesregierung sinkt es 2027 erstmals unter 46 Prozent auf 45,8 Prozent und bis 2030 auf 44,5 Prozent. Wenn nichts passiert, wird das Rentenniveau bis 2045 auf 41,7 Prozent absinken.
  • Freibeitrag in der Grundsicherung:
    Bislang war es ja so, dass Betriebs- und Riester-Renten auf die Grundsicherung angerechnet worden. Das heißt, wenn ein Rentner so wenig Rente bekam, dass er unter das Grundsicherungsniveau fällt, wird erst einmal seine Betriebsrente angezapft. Sollte auch das nicht reichen, dann erst bekommt er Grundsicherung. Künftig darf er, wenn es nach Nahles geht, einen Teil der Vorsorge durch Betriebs- oder Riester-Renten behalten: Der Freibetrag wird bei 200 Euro liegen.

  • Selbstständige
    Selbstständige, deren Altersvorsorge nicht reicht, will Nahles in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Das heißt, sie sollen auch in die Rentenkasse einzahlen. Damit will sie vermeiden, dass Selbstständige wegen mangelnder Vorsorge der staatlichen Grundsicherung zur Last fallen. Wer nicht einzahlen will, muss nachweisen, dass er anderweitig fürs  Alter vorsorgt.

Und wie soll das finanziert werden?

Union und SPD sind sich über die Finanzierung dieses Reförmchens nicht einig. Unions-Fraktionschef Volker Kauder will die Angleichung der Ostrenten an das Westniveau bis zum Jahr 2025 aus Rentenbeiträgen finanzieren, sprich die sozialversicherungspflichtig Versicherten sollen das zahlen – schätzungsweise rund 3,9 Milliarden Euro insgesamt. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist damit nicht einverstanden, sie will das das Reförmchen aus Steuermitteln beglichen wird. Mittlerweile hat Kauder bereits zurückgerudert, das heißt, die Angleichung wird über den Staatshaushalt finanziert. Der „Demografiezuschuss“ wird wohl ab 2030 jährlich rund 4,5 Milliarden Euro ausmachen, ab 2040 knapp acht Milliarden Euro. Aber das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, wer denn jetzt für die Milliarden aufkommen soll – der Steuerzahler oder die Rentenzahler.

 

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü