Rente mit 63: Was ist dran an der Forderung der FDP?

FinanzenSoziales

Werbung

Die FDP hat in ihrem „12-Punkte-Plan zur Beschleunigung der Wirtschaftswende“ die Abschaffung der Rente mit 63 gefordert. Allerdings ist diese Forderung bereits umgesetzt worden. Die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente liegt inzwischen über 64 Jahre. Warum also die Aufregung?

Die Regelungen für die abschlagsfreie Rente mit 63

Um die Rente mit 63 abschlagsfrei in Anspruch nehmen zu können, müssen inzwischen 45 Versicherungsjahre nachgewiesen werden. Zusätzlich steigt das Renteneintrittsalter für jeden Jahrgang nach 1960 weiter an. So dürfen beispielsweise Personen des Jahrgangs 1964 erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Ab dem Jahr 2028 ist es generell nicht mehr möglich, vor dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente zu gehen.

Ist die Forderung der FDP realistisch?

Die FDP fordert das Aus für die Rente mit 63 und argumentiert mit einer Steigerung der Arbeitsanreize für ältere Menschen. Dabei wird jedoch übersehen, dass viele Menschen bereits mit 63 oder 64 mit Abschlägen in Rente gehen, da sie körperlich und geistig erschöpft sind. Eine Abschaffung der Rente mit 63 würde also eine Rentenkürzung bedeuten.

Die Ursprünge der Rente mit 63

Die „Rente mit 63“ wurde 2014 von der damaligen SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles eingeführt. Ursprünglich wurde mit 55.000 Anträgen pro Jahr gerechnet, mittlerweile sind es jedoch über eine Viertelmillion. Dies zeigt, dass die SPD sich bei der Einführung der Rente mit 63 stark verschätzt hat.

Auswirkungen auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Die volle Rente mit 63 Jahren bekommen nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952, vorausgesetzt sie haben nicht studiert. Wer später geboren wurde oder ein Studium absolviert hat, kann nicht vorzeitig in den Ruhestand treten und muss auf das entsprechende Alter warten. Die Abschlagsfreiheit besteht nur für Industriearbeiter, die direkt nach Schule und Lehre in den Beruf eingestiegen sind.

Abschlagsfrei in Rente – was für wen gilt

GeburtsjahrAnhebung in MonatenRentenalter*
1952063
1953263+2
1954463+4
1955663+6
1956863+8
19571063+10
19581263+12
19591463+14
19601663+16
19611863+18
19622063+20
19632263+22
19642463+24

Abschlagsfreie Rente mit 63plus

Die volle Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte bekamen nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 – und das auch nur, wenn sie nicht studiert hatten, denn das Studium wird schon lange nicht mehr als Versicherungszeit berücksichtigt. Das heißt, wer beispielsweise 1954 geboren wurde und studierte, stieg frühestens mit 24 Jahren in den Beruf ein und kam somit auf keine 45 Versicherungsjahre. Nahles‘ Gesetz ist ausschließlich auf Industriearbeiter gemünzt, die nach der Schule und Lehre sofort in den Beruf einstiegen. Auch wer später geboren wurde, kommt nicht in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63. Wer zwar 45 Beitragsjahre vorweisen konnte, aber noch nicht 64 Jahre (Jahrgang 1959) alt war, konnte dennoch nicht ohne Abschläge in Rente gehen und musste warten, bis er das entsprechende Alter erreicht hat. Das gilt natürlich erst recht für spätere Jahrgänge.

Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Mit unserem Newsletter auf dem Laufenden bleiben

Einfach jetzt kostenlos abonnieren

 

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü