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So fällt die Bilanz der Rente mit 63 Jahren nach knapp zwei Jahren durchwachsen aus. Das Gesetz aus der Feder von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist reine Klientelpolitik, die nur Industriearbeiter mit durchgängiger Berufsbiografie betrifft. Alle anderen gehen leer aus. Aber Hunderttausende profitieren von diesem Gesetz. Was es mit der Rente mit 63 auf sich hat.
Seit 1. Juli 2014 können Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung vorzuweisen haben, Altersrente ab 63 Jahren ohne Abschläge beanspruchen. Dumm, Akademiker sind schon mal per se ausgenommen, da ihr Studium nicht zählt, das heißt, sie kommen nie und nimmer in den Genuss der Rente mit 63.
Abschlagsfreie Rente mit 63
So richtig profitieren nur die Jahrgänge 51 und 52. Ab dem Jahrgang 1953 erhöht sich der abschlagfreie Rentenbeginn schrittweise auf 65 Jahre. Wer also 1953 geboren ist, kann nicht mit 63 Jahren in Rente gehen, sondern erst mit 63 plus zwei Monate, die Jahrgänge 54 mit 63 plus vier Monate …
Einige Hunderttausende sind es dennoch: Bis Ende April 2015 gingen der Deutschen Rentenversicherung zufolge rund 300 000 entsprechende Anträge ein. Ende 2014 waren es danach 206 000. 2014 und 2015 gingen rund 560 000 Anträge auf Rente mit 63 Jahren ein. Natürlich nutzen viele das, was ihnen angeboten wird. Was das kostet? Nun, das Mehr an Ausgaben liegt nach Schätzungen bei sieben Milliarden pro Jahr.
Ganz so einfach ist es nicht
Das Gros der Versicherten dürfte allerdings leer ausgehen und weiter bis 65 Jahre plus entsprechender Monate arbeiten müssen. Es lohnt sich, sich das mal genauer anzusehen: Wichtig und maßgebend ist, dass mindestens 45 anrechenbare Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachgewiesen werden. Der geburtenstarke Jahrgang 66 hat übrigens das Nachsehen. Das Nachsehen haben auch Antragsteller, die in den letzten beiden Jahren kein Arbeitslosengeld bezogen (Ausnahme: Insolvenz des Arbeitgebers oder die Betriebsaufgabe). Es zählen Pflichtbeitragszeiten zur gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund einer abhängigen Beschäftigung, des Weiteren Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr des Kindes und die Pflege von Angehörigen sowie Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht oder Ersatzzeiten.
Akademiker sind leider gekniffen, weil sie auf keine 45 Jahre kommen. Von den sonstigen Anträgen dürften viele abgelehnt werden, weil die Voraussetzungen eben nicht reichen – wegen Arbeitslosigkeit beispielsweise.
Um das mal zu visualisieren, hier eine entsprechende Grafik:
Übrigens hat die Einführung der abschlagfreien Rente mit 63 das Durchschnittsalter der Rentenzugänge bei Männern erstmals seit fast zwei Jahrzehnten absinken lassen: 2014 seien Männer im Schnitt mit 64,0 Jahren in Altersrente gegangen, so die Deutsche Rentenversicherung. 2013 lag das Durchschnittsalter der Neu-Rentner bei 64,1 Jahren. Das dürfte sich im Jahr 2015 fortgesetzt haben.
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4 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Allerdings sind 300.000 Anträge doch überraschend viele.
ja, stimmt. Das ist aber wahrscheinlich ein Basiseffekt, da die abschlagsfreie Rente mit 63 Mitte 2014 eingeführt wurde. Übrigens, 2013 haben 1,5 Millionen Deutsche ihre gesetzliche Rente beantragt.
kann ich gekündigt weden, wann ich bis zur gesetzlichen rente,65j. und9 monate arbeiten möchte, da ich meine 45 beitragsjahre für langjährige versichete mit 63j.u. 6 monate erreicht habe?
Das ist kein Automatismus.