Aus für abschlagsfreie Rente mit 63

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Die abschlagsfreie Rente mit 63 gibt’s nicht mehr. Die Altersgrenze ist auf 64 Jahre gestiegen – und sie steigt weiter. Wer wann und nach wie vielen Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen kann. Die „Rente mit 63“ gibt’s nur noch mit Abschlägen.

Mitte 2014 war die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, eingeführt worden – offizieller Name Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leistungsverbesserungsgesetz)“. Profitiert haben davon lediglich die Jahrgänge 1951 und 1952 – wer später auf die Welt kam, musste und muss länger im Beruf ausharren, auch wenn er die 45 Jahre voll hat. Wer also 1964 geboren wurde, kann selbst nach 45 Beitragsjahren erst mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Insofern war das Etikettenschwindel: Seit 2014 steigt die Altersgrenze pro Jahr um zwei Monate. Der Jahrgang 1958 beispielsweise konnte erst mit 64 (63 + 12 Monate) Jahren und 45 Versicherungsjahren ohne Abschlag in Rente gehen; Jahrgang 1959 musste schon bis 64 plus zwei Monate ausharren; Jahrgang 1964 darf erst mit 65 (63 + 24 Monate) Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Das sind immer noch zwei Jahre früher als regulär, denn das reguläre Renteneintrittsalter steigt Schritt für Schritt auf 67 Jahre.

Abschlagsfrei in Rente – was für wen gilt

GeburtsjahrAnhebung in MonatenRentenalter*
1952063
1953263+2
1954463+4
1955663+6
1956863+8
19571063+10
19581263+12
19591463+14
19601663+16
19611863+18
19622063+20
19632263+22
19642463+24

Abschlagsfreie Rente mit 63plus

Die volle Rente mit 63 Jahren für besonders langjährig Versicherte bekamen nur die Geburtsjahrgänge 1951 und 1952 – und das auch nur, wenn sie nicht studiert hatten, denn das Studium wird schon lange nicht mehr als Versicherungszeit berücksichtigt. Das heißt, wer beispielsweise 1954 geboren wurde und studierte, stieg frühestens mit 24 Jahren in den Beruf ein und kam somit auf keine 45 Versicherungsjahre. Nahles‘ Gesetz ist ausschließlich auf Industriearbeiter gemünzt, die nach der Schule und Lehre sofort in den Beruf einstiegen. Auch wer später geboren wurde, kommt nicht in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63. Wer zwar 45 Beitragsjahre vorweisen konnte, aber noch nicht 64 Jahre (Jahrgang 1959) alt war, konnte dennoch nicht ohne Abschläge in Rente gehen und musste warten, bis er das entsprechende Alter erreicht hat. Das gilt natürlich erst recht für spätere Jahrgänge.

Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:

Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner

Was heißt „Rente mit 63“?

Worum geht es? Als die Regelaltersgrenze zum 1. Januar 2012 stufenweise angehoben wurde, hat sich die SPD damals gedacht, sie müsste den hart arbeitenden Beschäftigten ein Bonbon als Ausgleich bieten – und führte für diese Klientel, sprich die besonders langjährig Versicherte, eine neue Altersrente ein: die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren. Festgezurrt wurde das im Sozialgesetzbuch VI (SGB) §236b.

Seit wann gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Juli 2014 können besonders langjährig Versicherte schon ab 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen. Allerdings gilt das nur für eben diese Gruppe, wenn sie vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Für später Geborene erhöht sich diese Marke stufenweise auf 65 Jahre. Wer 1958 geboren ist, kann erst mit 64 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Dazu zählen der Deutschen Rentenversicherung zufolge:

  • Zeiten mit den Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung
  • bei geringfügiger, nicht versicherungspflichtiger Beschäftigung (anteilige Berücksichtigung)
  • Pflichtbeiträge aus selbstständiger Tätigkeit
  • Zeiten mit freiwilligen Beiträgen, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträgen aus einer Beschäftigung (auch selbstständig) gezahlt wurden
  • Zeiten der Wehr- und Zivildienstpflicht
  • Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen
  • Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes
  • Zeiten, in denen Arbeits- und Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit oder Übergangsgeld bezogen wurden
  • Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung
  • Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld

Was zählt nicht dazu?

  • Schulzeiten, das gilt vor allem für Fachhoch- und Hochschule
  • Zeiten der Arbeitslosigkeit (Arbeitslosengeld II)
  • Zeiten aus einem Versorgungsausgleich oder Rentensplitting

„Rente mit 63“ mit Abschlägen

Wer wirklich mit Punkt 63 in Rente will, kann das nur mit Abschlägen, alles andere ist Schönfärberei. Das heißt, wer keine 45 Beitragsjahren zusammen bringt, kann auch mit 63 Jahren in Rente gehen, wenn er mindestens 35 Beitragsjahre vorweisen kann und bereit ist, als sogenannter „langjährig Versicherter“ Abschläge in Kauf zu nehmen.

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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Gabriele Karolewski
    10. April 2022 20:34

    Ich kann nicht mehr, bin krank und gehe immer noch mit fast 65 Jahren arbeiten!

    Antworten
  • Helmut Achatz
    10. April 2022 21:34

    Schon mal bei der Deutschen Rentenversicherung nachgefragt? Die Beratung dort ist kostenlos.

    Antworten
  • […] plus elf Monaten in Rente; der Jahrgang 1958 kann erst mit 66 Jahren in Rente gehen. Die meisten verabschieden sich jedoch früher aus dem Berufsleben – entweder, weil sie 45 Beitragsjahre voll haben oder mit Abschlägen. Das heißt, tatsächliches […]

    Antworten
    • Jahrgang 58 kann mit 64 abschlagfrei gehen, wenn 45 Beitragsjahre voll sind und die Rente für besonders lang Versicherte beantragt wird

      Antworten
  • Die Regierung müsste sich schämen solch einen misst zu erheben, da viele Menschen schon mit 65 kaputt sind ,durch die Arbeit, man sieht eben das es wiederum nur ums liebe geld geht. Viele müssen eher in Rente gehen weil es nicht anders geht.

    Danke Regierung

    Antworten
    • Wir Frauen Jahrgang 1964+ bekommen so richtig zu spüren was wir Wert sind. Kinder Gebähren, Erziehen, Betreuen, Haushalt und Vollzeitjob, 18 %weniger Gehalt demzufolge weniger Rente. Die gesamte Regierung ist untragbar und eine Schande. Täglich Milliarden unserer !!!!Steuergelder rausschmeißen bzw. verschenken aber das eigene Volk verhungern lassen. Ihre Mütter können sich für sie nur schämen.

      Antworten
  • […] Sergi Jiménez-Martìn und Han, weisen nach, dass es sehr wohl einen Zusammenhang zwischen Renteneintrittsalter und Sterblichkeit […]

    Antworten
  • […] Scheingefecht um das Aus der Rente mit 63 will nicht enden. Schon wieder hat sie der CDU-Fraktionsvize Jens Spahn neu belebt und in der […]

    Antworten
  • Ralf Schiefer
    16. Oktober 2023 11:27

    besser mit 63 in rente und Abschlag in kauf nehmen, als nach 45 Jahren ohne Abschlag! man bekommt dann schon ( ich geb. 1961) 18 mal Rente plus halbe Krankenversicherung . Besser ab 63 die etwas geringere Rente genießen, als später die Rente gar nicht erleben!

    Antworten
  • […] so gewollt, denn mit Versprechen lassen sich Wähler 🎣 ködern. Erinnert sei nur an die damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, die 2014 das Gesetz für die „Rente … […]

    Antworten
  • Ich hab voll die arsch Karte ich bin Januar 1965 geboren und muss länger arbeiten um die Photographen der Politiker zu bezahlen.

    Antworten

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Helmut Achatz

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