Wie Andrea Nahles Altersvorsorger für dumm verkauft

FinanzenSoziales

Werbung

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles verkauft doch tatsächlich alle, die fürs Alter vorsorgen für dumm. Viele investieren Monat für Monat Geld in die betriebliche Altersvorsorge, aber am Ende rechnet sich diese Investition nicht, weil Staat und Sozialversicherung den Altersvorsorger schröpfen.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) – was für ein Unwort – soll die Betriebsrenten stärken, tatsächlich ist es eine Mogelpackung. Denn, Andrea Nahles unterscheidet dabei zwischen „guten“ Riesterern und „schlechten“ Direktversicherten. Jeder, der eine Riester-Rente abschließt oder abgeschlossen hat, muss in der Auszahlungsphase künftig keine doppelten Beiträge mehr zur Krankenversicherung zahlen, alle anderen, die per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlen, müssen aber doppelte Beiträge zahlen. Doppelt heißt, jeder, der während der Einzahlphase einen Teil seines Gehalts per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung einzahlt, wird durch Krankenversicherungsbeiträge belastet – und in der Auszahlphase noch einmal. Er zahlt dann sogar den vollen Beitragssatz in der Kranken- und Pflegeversicherung, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil. Etwas abgemildert wird das nur durch den GKV-Betriebsrentenfreibetrag von aktuell 164,50 Euro (Stand 2022).

Nahles will Riester-Sparer ködern

Ab Januar 2018 nun müssen Riester-Renten-Sparer in der Auszahlphase nicht mehr den doppelten Beitrag zahlen, „sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht“, wie Haufe schreibt. Riester-Renten-Sparer bekommen sogar noch eine mit 175 Euro statt wie bisher 154 Euro.

Zukünftig seien, so Haufe, betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen, sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. „Die steuer- und beitragsrechtlichen Regelungen bleiben damit in der Anspar- und Auszahlungsphase aber weiter konträr gegenüber den Bestimmungen der anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung“, wie Haufe diplomatisch schreibt. Riester-Renten-Sparer und Direktversicherten werden unterschiedlich behandelt. Das ist gelinde gesagt, eine Unverschämtheit, die bislang nur den wenigsten aufgefallen ist.

Unverschämte Ungleichbehandlung

Auf diese Weise lassen sich Betriebsrenten bestimmt nicht stärker. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist eher ein Betriebsrentenschwächungsgesetz. Tausende von Direktversicherungsgeschädigten wehren sich gegen diese Enteignung. Angesichts des Betriebsrentenstärkungsgesetzes und seiner einseitigen Bevorzugung von Riester-Sparern erscheint die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen noch ungerechter.

Das ist auch Klaus Stiefermann, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (ABA) sauer aufgestoßen. Stiefermann kritisiert, „dass die Doppelverbeitragung nur für die Riester-bAV gilt.

Chef muss schon mehr zuschießen

Merten Larisch, Altersvorsorgeexperte der Verbraucherzentralen Bayern hat vorgerechnet, dass die „Betriebsrente erst bei 40 Prozent Arbeitgeberanteil lohnenswert“ sei, wie er von der „Welt“ zitiert wird.

Beim ersten Hinsehen, so die „Welt“ scheine die Direktversicherung attraktiv. Aber eben nur beim ersten Hinsehen. Der Haken kommt in der Auszahlphase. Wie die Direktversicherung funktioniert? Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts; dieser Teil fließt in eine Lebensversicherung – und zwar vor Steuern und Sozialabgaben. „Beträge bis monatlich maximal 404 Euro sind steuerfrei“, rechnet die „Welt“ vor. „Es fallen bis zur Höchstgrenze von 254 Euro im Monat auch keine Beiträge zur Renten-, Kranken- Pflege- und Arbeitslosenversicherung an“, so das Blatt.

Privat vorsorgen heißt weniger Rente

In der Ansparphase spart der Beschäftigte zwar Steuern und Sozialabgaben, womit sich freilich auch beispielsweise seine Rentenansprüche mindern. Der Beitragszahler bekommt am Ende zwar eine Betriebsrente, dafür weniger gesetzliche Rente – und nicht nur das, auch weniger Kranken-, Eltern- oder Arbeitslosengeld.

Der dicke Hammer kommt allerdings zu Beginn der Auszahlphase. So müssen die Direktversicherten zu Rentenbeginn volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen – alles in allem, einschließlich Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung sind das mehr als 18 Prozent. Diese mehr als 18 Prozent zahlt der Direktversicherte zehn Jahre lang – Monat für Monat. Da kommen schnell zigtausend Euro zusammen, je nachdem wie lang jemand eingezahlt hat.

Minimum 40 Prozent vom Arbeitgeber

Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bunds der Versicherten (BdV) legt den Finger in die Wunde. Wer, so sein Argument, privat vorsorgt, bekommt zwar keinen Zuschuss vom Arbeitgeber, dafür zahlt er auch bei Rentenbeginn keine Sozialabgaben. Auch wer privat krankenversichert ist, zahlt nichts an die gesetzliche Krankenversicherung.

Kurzum, wenn der Arbeitgeber nicht wenigsten 40 Prozent zur Direktversicherung zuzahlt, lohnt sich das für den Arbeitnehmer nicht. Dann lieber privat vorsorgen und die Direktversicherung ausschlagen. Was nützen die paar Euro des Arbeitgebers, wenn am Ende die Krankenversicherung mehr abzweigt, als eingezahlt wurde.

Abzocke von Rot-Grün-Schwarz

Übrigens, das ist das Werk der damaligen rot-grüner Koalition unter Gerhard Schröder – mit Hilfe der Union. Federführend waren Ulla Schmidt von der SPD und Horst Seehofer von der CSU.

„Nach neuesten Berechnungen von Finanztest bleiben einem ledigen Gutverdiener (Jahresbrutto 58.000 Euro) von 107 Euro Monatsrente, die er für monatlich 100 Euro Einzahlung nach 27 Jahren garantiert bekommt, gerade mal 67 Euro netto übrig“, schreibt die „Welt“. Diese Bilanz sei ernüchternd, so das Fazit der Tester.

15 Prozent reichen nicht

Zwar müssen Arbeitgeber ab 2018 bei Neuverträgen 15 Prozent zu einer Direktversicherung zuzahlen, das reicht indes nicht, um die Nachteile bei der Auszahlung auszugleichen. Also, genau hinschauen vor dem Abschluss einer Direktversicherung. Wenn der Chef zu wenig zuschießt, lohnt sie sich nicht.

Für privat versicherte Beschäftigte kann sich eine Direktversicherung durchaus lohnen, da sich keine 18 Prozent an die gesetzliche Krankenversicherung abdrücken müssen.

Mehr zum Thema auch unter Facebook

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

13 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Bevor sie einer anderen Partei „in die Fresse“ anbot, bekamen viele andere es bereits – und die wenigesten habens gemerkt …

    Antworten
  • Wo „Betriebsrente“ draufsteht muß auch Betriebsrente drin sein! Direktversicherungen, Entgeltumwandlungen und Riester-Verträge sind KEINE Betriebrenten, sondern überwiegend vom Arbeitehmer eingezahlte Versicherungen, die lediglich eine AltersVORSORGE in Geld aber keinesfalls eine AltersVERSORGUNG in künftiger Kaufkraft bieten können. Nachdem die Arbeitgeber Sozialbeiträge gespart, die Versicherungen verdient und Staat und Krankenkassen sich am EIGENTUM der Sparer bedient haben, stellen die Menschen im Rentenalter fest, dass sie nicht einmal die eingezahlten Beiträge ausgezahlt bekommen. Nachdem jetzt auch jegliche Zinsgarantie gefallen ist und die Gelder im Aktienmarkt angelegt werden sollen, darf man das Ganze nicht einmal mehr als AltersVORSORGE betrachten – Die Arbeitnehmer sollen „Spielgeld“ für die Kapitalmärkte liefern.

    Wir müssen jetzt alle Kraft aufwenden, die Gewerkschaften davon abzuhalten, solche Abzocke per Tarifvertrag flächendeckend für alle Beschäftigten verbindlich zu machen!

    Eine sichere und auskömmliche und auch generationengerechte Altersversorgung läßt sich nur mit einem SOLIDARISCHEN GENERATIONENVERTRAG erreichen, in den ALLE EINKOMMEN einzahlen und aus dem ALLE MENSCHEN im Alter ANSTÄNDIG versorgt werden! Das müssen wir von der Politik einfordern! Denn die Altersversorgung der Mehrzahl der Menschen darf kein Spielgeld für die Kapitalmärkte
    werden! Nur mit einer wirklich großen Unterstützung der Betroffenen – der BEITRAGSZAHLER und der RENTNER – müssen wir das von der Politik einfordern:
    Hier unterschreiben und die Kampagne unterstützen: http://weact.campact.de/p/rente-solidarisch-finanzieren

    Antworten
  • Dass die Krankenkassen auf die SPARVERMÖGEN der Direktversicherungen und Entgeltumwandlungen Beiträge erheben dürfen, widerspricht der deutschen Rechtssystematik, denn faktisch handelt es sich dabei um eine ENTEIGNUNG!
    Begründet wird dies immer wieder damit, dass bei die Einzahlungsbeträge sozialversicherungsfrei gewesen seien. Das mag in wenigen Einzelfällen sogar gestimmt haben. In der Mehrzahl der Fälle werden die Einzahler aber erst dann 200 € monatlich haben entbehren können, wenn ihr Einkommen bereits oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gelegen hat. Die Einzahlungsbeträge waren dann aber von vornherein gar nicht Beitragspflichtig. Von einer Einsparung kann dann auch keine Rede gewesen sein.
    Ähnlich verhält es sich mit der Steuerfreiheit: Die Beiträge sollten als Sonderausgaben abzugsfähig gewesen sein. Praktisch waren aber die Abzugsgrenzen für die Beschäftigten im Normalfall bereits ausgeschöpft gewesen, so dass sich die Guthaen aus versteuertem Einkommen aufgebaut haben. Hierein einzugreifen, ist per Definition ENTEIGNUNG!
    Schlimmer noch hat es die Direktversicherten getroffen, die ihre Verträge bereits vor 2004 abgeschlossen hatten. Beim Abschluß dieser Verträge gab es das GMG noch gar nicht, das die Guthaben dann nachträglich mit Beiträgen belastet hat. Hier wurde eine RÜCKWIRKUNG des Gesetzes eingeführt, die es in der deutschen Rechtssystematik gar nicht geben darf.
    Weshalb diese Enteignungen und die Rückwirkung des Gesetzes mittlerweile mehrfach höchstrichterlich abgesegnet wurden, mag verstehen, wer will.
    Die „Initiative gegen Altersarmut (IGA)“ bereitet derzeit eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor. Wer sich der Klage anschließen will und sich ein Chance auf Rückzahlung der Krankenkassenbeiträge sichern will, kann sich bei der IGA (www.iga-org.de) oder auf Facebook bei (www.facebook.com/InitiativeGegenAltersarmut) informieren.

    Die Altersversorgung der Menschen gehört nicht in die Kapitalmärkte, sondern in eine solidarisch finanzierte gesetzliche Rente!
    Wir fordern einen SOLIDARISCHEN GENERATIONENVERTRAG, in den ALLE EINKOMMEN einzahlen und aus dem ALLE MENSCHEN im Alter ANSTÄNDIG versorgt werden! Das können wir nur als eine SEHR GROSSE ZAHL Betroffener – BEITRAGSZAHLER und RENTNER von der Politik einfordern. Unterstützen Sie deshalb die Kampagne: http://weact.campact.de/p/rente-solidarisch-finanzieren

    Antworten
  • Ist doch auch kein Wunder bei unseren Politikern!

    Leider kann ich den Versprechungen der Politiker überhaupt nicht mehr vertrauen.
    Ich wurde 1988 von den Versprechungen der Politiker überredet, etwas zusätzlich für meine Altersversorgung zu tun.
    Zuerst wurde für meine Direktversicherung mit 10% Pauschalsteuer geworben, kurz darauf wurde auf 15% erhöht und anschließend auf 20%.
    Das Sahnehäubchen kam als Solidaritätszuschlag noch oben drauf. Obwohl ich meinen Anteil an der Krankenversicherung seitdem immer bezahlt habe und alle Beiträge aus meinem Arbeitslohn entrichtet habe, ohne dass mein Arbeitgeber einen Cent dazugezahlt hat, gilt dies als betriebliche Altersversorgung!
    Das heisst, ich zahle mir meine zusätzliche Altersversorgung als Arbeitnehmer selbst und muss bei der Auszahlung noch zusätzlich mehr als 18% an die Krankenkasse über 10 Jahre bezahlen, mit steigender Tendenz!
    In der Spitze manchmal ca. 5% Steuern gespart um mehr als 27% an die Krankenkasse zu zahlen!
    Rückwirkend die Spielregeln 2004 für bereits 1988 abgeschlossene Verträge zu ändern, widerspricht der Aussage aller Politiker: Verträge müssen eingehalten werden!
    Ich kann nur alle Arbeitnehmer vor dem Abschluss einer Direktversicherung warnen. Damit kann der kleine Arbeitnehmer nur draufzahlen. Es verdient der Arbeitgeber, weil er sich seinen Anteil an der Sozialversicherung spart und die Lebensversicherung verdient.
    Resumee: Erst angelockt – dann abgezockt!
    Traue keinem Politiker der sogenannten Volksparteien, ausser man will draufzahlen.
    Ich freue mich, wie ca. 6 Millionen Direktversicherungsgeschädigte, über die bei der Bundestagswahl gezeigte gelbe Karte an die Verantwortlichen bei CDU/CSU, SPD und Grünen.
    Auch an der kommenden Landtagswahl werden ich und meine Familie die gelbe Karte der CDU/CSU , SPD und den Grünen zeigen!
    Ich werde, solange diese staatliche Enteignung meines Privatvermögen weiter fortgesetzt wird, andere Parteien wählen.
    Ein ehemaliger tief enttäuschter Wähler der sog. Volksparteien.

    Antworten
  • […] meint, das Betriebsrentenstärkungsgesetz werde etwas bringen. Ob er damit nicht schief liegt? So lange die Doppelverbeitragung von […]

    Antworten
  • […] der künftig kranken Rentner werde weiter auf Grundsicherung angewiesen sein. Das ist so, auch wenn Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles meint, für sie sei die angemessene Sicherung der Erwerbsgeminderten „ein Gebot des […]

    Antworten
  • […] Versicherungsbranche steht schon in den Startlöchern. Wieder geht es beim Betriebsrentenstärkungsgesetz um riesige Provisionen. Ziel sind dieses Mal Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und […]

    Antworten
  • […] anders behandelt als Direktversicherungen? Durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wird die Doppelverbeitragung nur bei betrieblichen Riester-Renten aufgehoben, nicht aber bei Direktversicherungen und […]

    Antworten
  • […] nach Abzocke – und Abzocke lässt sich schlecht verkaufen. Um diesen Makel zu beheben, wurde die Doppelverbeitragung beim betrieblichen Riester abgeschafft. Komisch, bei Direktversicherungen darf weiter doppelt verbeitragt werden. […]

    Antworten
  • […] ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz ein Betriebsrentenschwächungsgesetz. So lange es beim doppelten Krankenkassenbeitrag von Betriebsrenten bleibt, ist von einer […]

    Antworten
  • […] 2014 war die abschlagsfreie Rente mit 63 von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, eingeführt worden. Nur die Jahrgänge 1951 und 1952 profitierten von der abschlagsfreien Rente […]

    Antworten
  • […] Mitte 2014 war die abschlagsfreie Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren von der damaligen Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, eingeführt worden. Tatsächlich profitierten nur die Jahrgänge 1951 und 1952 von der […]

    Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Werbung

Menü