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Direktversicherung verliert Attraktivität
Schwarz-rot verteidigt Unrecht
Der Antrag der Linken wurde im Bundestag von der rot-schwarzen-Regierung unter Mithilfe der Grünen abgelehnt. Die Begründung:
Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag der Fraktion DIE LINKE. zwar ab, machte in den
Ausschussberatungen aber deutlich, dass man vor dem Hintergrund des demografischen Wandels
und des anhaltend niedrigen Zinsniveaus über die künftige Gestaltung der Altersvorsorge nachdenke.
Die gesetzliche Krankenversicherung sei allerdings kein geeigneter Anknüpfungspunkt
zur Lösung dieser Problematik. Im Hinblick auf die sog. „Doppelverbeitragung“ von Renten der
betrieblichen Altersversorgung bestehe kein rechtlicher Handlungsbedarf, da das Beitragsrecht
der gesetzlichen Krankenversicherung – wie auch das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt
habe – nicht danach frage, wann die beitragspflichtigen Einnahmen entstanden seien, sondern
allein auf Zeitpunkt der Verbeitragung abstelle.
Keine Einsicht bei der CDU
Auch der Vorstoß des Arbeitnehmerflügels der Union und des Bundesrats dürften wenig ändern. Wie das „Versicherungsjournal“ schreibt, hat der Bundesrat (VersicherungsJournal 1.2.2017, 13.2.2017) „die Bundesregierung aufgefordert, zu prüfen, ob die 100-prozentige Beitragspflicht zur Krankenversicherung bei Betriebsrenten nicht reduziert werden kann (Bundesratsdrucksache 780/16(B)). Nahles habe dazu gesagt, das sei zwar nicht ihr originäres Thema, aber hier gehe es um Milliarden Euro. Klar, dass sich vor allem Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) dagegen stemmen dürfte, schließlich würde ihm Milliarden in der Kasse fehlen. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.
Die vor einigen Jahren veränderte Behandlung der bAV-Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beeinträchtigt die Attraktivität der bAV aus Arbeitnehmersicht: Die Leistungen der bAV sind für Betriebsrentner seitdem mit dem vollen Beitragssatz beitragspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Vor allem die unteren Einkommensgruppen sind besonders belastet. Es muss zügig eine Lösung gefunden werden, denn auch hier gilt, dass die Belastung die Vorsorgebereitschaft ganz erheblich reduziert.
Die Forderungen des DVG in punkto Direktversicherung und Krankenkassenbeiträge:
Sorgen Sie für Ihr Alter vor, indem Sie etwas ansparen? Verzichten Sie auf Teile Ihres Gehaltes und finanzieren damit eine Direktversicherung mit einmaliger Kapitalauszahlung? Nun freuen Sie sich auf das angesparte Kapital und hegen tolle Pläne. Dann haben Sie die Rechnung leider ohne den Wirt gemacht! Denn durch einen unscheinbaren, gesetzlichen Eingriff wurde Ihre selbstfinanzierte, private Direktversicherung von der Politik rückwirkend in eine betriebliche Altersversorgung umgedeutet. Gewollter Nebeneffekt: Ihre Krankenkasse darf auf Ihre Versicherung zugreifen und von Ihnen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung einfordern. Rund 20% Ihrer Altersvorsorge lösen sich in Luft auf. Sie machen ein krasses Minusgeschäft… – z.B. 50.000 EUR durch Gehaltsverzicht angespart – davon kassiert Ihre Krankenkasse 9.000 EUR! Mit dem 2004 in Kraft getretenen Gesundheitsmodernisierungsgesetz wurde diese kalte Enteignung beschlossen und rückwirkend auf bereits laufende Versicherungsverträge übertragen. Von Bestands- und Vertrauensschutz keine Spur. Das kümmert keinen Politiker und keinen Richter! ZU SPÄT? Nein! Der Verein „Direktversicherungsgeschädigte e.V.“ kämpft für die Interessen von Millionen Direktversicherten und setzt sich für die Rücknahme des von den Betroffenen als Betrug empfundenen „Raubrittergesetzes“ ein.
Das schreibt beispielsweise das Versorgungswerk der Presse:
mit Wirkung ab 1.1.2004 ist das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet die Einbeziehung von Versorgungsleistungen, die als einmalige Kapitalleistungen gezahlt werden, in die beitragspflichtigen Versorgungsbezüge. Damit sind ab dem 1.1.2004 nicht nur laufende Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge beitragspflichtig in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), sondern auch sämtliche Kapitalzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge. Entsprechendes gilt für die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR). Das Bundesverfassungsgericht hat am 28.09.2010 eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 12.12.2007 aufgehoben. Danach sind Renten- und Kapitalzahlungen aus einer Direktversicherung, die auf privat gezahlten Beiträgen beruhen, nicht beitragspflichtig in der Kranken bzw. Pflegeversicherung der Rentner (KVdR/PVdR). Voraussetzung ist allerdings, dass mit der privaten Beitragszahlung auch die Versicherungsnehmer-Stellung vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer übergegangen ist. Als Zahlstelle für Versorgungsbezüge sind wir rechtlich verpflichtet, die Krankenkasse zu ermitteln und dieser die Auszahlung der Versorgungsleistung zu melden. Der Beitragseinbehalt erfolgt dann direkt bei Ihnen durch die Krankenkasse über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das neue Gesetz bezieht sich auf Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung. Privat Versicherte sind davon nicht betroffen.
Betriebsrentner entkommen der Verbeitragung nur, wenn sie ihren Vorsorgevertrag teilweise privat fortführen, so „Geldtipps“
Ausnahme: Privat fortgeführte Kapitallebens- und Rentenversicherung
In seinem Urteil vom 28.9.2010 hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz derteilweisenBeitragspflicht einerBetriebsrenteentwickelt (Az. 1 BvR 1660/08). Das Gericht bezog sich dabei auf Fälle, in denen Versicherte aus einem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden sind, fortan ihre Beiträge selbst entrichtet haben und auch offiziell (statt des Ex-Arbeitgebers) als Versicherungsnehmer in den Versicherungsvertrag eingetreten sind.
… und dazu der Leserbrief von Horst Gehring in der Neue OZ
So langsam dämmert es den Politikern, dass sie mit dieser Strafzahlung niemand mehr für die Betriebsrente begeistern können, deswegen denken einige aus der Union darüber nach, die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten wieder zu streichen. „Das Thema GKV-Beiträge auf Betriebsrenten wird hoffentlich Bestandteil des gemeinsamen Entwurfs zur Reform der Betriebsrenten sein“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete und CDA-Chef Peter Weiß zur „Bild“. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.
Vertrauensschutz mit Füßen getreten
Mit dem §229 SGB V verdeutlicht der Staat wie viel ihm der Grundsatz „Pacta sunt servanda“, das heißt „Verträge sind einzuhalten“ wert ist, nämlich gar nichts. Den Vertrauensschutz tritt er mit Füßen, denn das 2004 eingeführte Gesetz gilt auch für Verträge, die lange schon vorher abgeschlossen worden war. Das Gesetz ist somit illegal und ohne Rechtsgrundlage wie der DVG verdeutlicht: „Kapitallebensversicherungen mit einem betrieblichen Bezug bei Vertragsabschluss als Einmalzahlung – und nicht als Versorgungsbezug (der Rente vergleichbare Einnahme) nach § 229 SGB V – vereinbart, werden in der gesetzlichen Krankenversicherung seit dem 01.01.2004 ohne Rechtsgrundlagedurch eine gesetzlich bisher nicht legitimierte gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung der BSG-Richter des 12. Senats der Beitragspflicht unterworfen, obwohl das Bundesverfassungsgericht durch ihre höchstrichterliche Rechtsprechung in den Beschlüssen zu 1 BvR 1924/07 vom 07. 04. 2008 mit den Randnummer 32 und zu 1 BvR 1660/08 vom 28.09.2010 mit der Randnummer 8 + 12 klargestellt hat, dass Kapitalzahlungen keine Versorgungsbezüge sind.“ Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.
Ausnahmen:
-
- Eine Ausnahme gibt es allerdings: Die Leistungen sind beitragsfrei, wenn sie den Betrag von 155,75 Euro pro Monat oder einmalig 17 430 Euro nicht überschreiten.
- Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung, die ein Arbeitnehmer nach Ausscheiden aus seinem Betrieb privat fortgeführt hat, unterliegen dann nicht in voller Höhe der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, wenn der Arbeitgeber alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag auf den Versicherten übertragen hat. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit einem am 15. Oktober veröffentlichten Beschluss vom 28. September 2010 entschieden (Az.: 1 BvR 1660/08). Anders sieht es aus, so „Finanztip“, wenn Betriebsrentner einen „Direktversicherungsvertrag von Ihrem Arbeitgeber ablösen und alleine weiter einzahlen“. So hat das Bundesverfassungsgericht laut „Finanztip“ entschieden, dass Krankenkassen nur auf den Anteil der Auszahlungssumme einen Beitrag erheben dürfen, der auf der Laufzeit als Direktversicherung über den Arbeitgeber beruht (Beschluss vom 7. April 2008, Az. 1 BvR 1924/07).„Finanztip“ rät: „Um die anteiligen Krankenkassenbeiträge zu berechnen, müssen Sie sich vom Direktversicherer bescheinigen lassen, wann Sie die Versicherung selbst bezahlt haben und wann Ihr Arbeitgeber daran beteiligt war. Die Versicherungen haben diese Daten gespeichert“.Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.dehttp//www.finanztip.de/auszahlung-direktversicherung/#ixzz4NqoXhJbH
Treu und Glauben
Auf Treu und Glauben sollte sich in der Sozialversicherung niemand verlassen, wie das Urteil des Bayerischen Sozialgerichts beweist. Das steht doch tatsächlich drin, „seine Vorstellung, dass die Beklagte mit ihrer Forderung gegen das dem deutschen Rechtssystem immanent zugrundeliegende Prinzip von Treu und Glauben verstoßen würde, ist zu einseitig und hält einer objektiven Überprüfung nicht stand“.
Wer eine Realsatire lesen will, sollte sich die Geschichte von Gerhard Klußmeier reinziehen: „Die Geschichte einer bundesstaatlichen Enteignung durch ein von SPD/Grüne zu verantwortendes Gesetz – das ohne regulierende Mitwirkung der Politik ausschließlich von der Lobby der Krankenkassen-Verbände gemacht wurde. Verantwortlich für den Auftrags-Diebstahl: Ulla Schmidt, SPD“. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.
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66 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Beste Informationen mit langjährigen Erfahrungen:
http://adg-ev.de/index.php/publikationen/publikationen-grundsatzaussagen/1385-einigkeit-macht-stark
Ein Vortrag, wie es besser über die zerstörte gesetzl. Rentenversicherung nicht auf den Punkt gebracht werden könnte:
http://www.betriebsrentner.de/fileadmin/user_upload/Verrat_an_der_Altersvorsorge.pdf
Betriebsrente:
https://www.youtube.com/watch?v=xPN3Bnyj45w&nohtml5=False
Rentner-Demo:
https://www.youtube.com/watch?v=yo3qvnshkd8&list=FL25X_NPqGF-rmmisxdBKOYw&index=51
Wohl mit am genialsten: Aufklärung über das Kabarett:
https://www.youtube.com/watch?v=_ghy8a79bHY&list=FL25X_NPqGF-rmmisxdBKOYw&index=60
köstlich die ZDF-Sendung aus der „Anstalt“. Lohnt sich unbedingt, das mal wieder anzusehen 😉
danke für die Links
Da soll der Arbeitnehmer selbst vorsorgen für sein Alter, tut dies auch und ist auch hier wieder der Gelackmeierte.
Bleibt zu hoffen, dass „DVG“ immer mehr Gehör findet…. Die Abzocke von oben wird immer schlimmer 🙁
[…] NextKrankenkassen langen bei Betriebsrenten zu […]
Danke für diesen sehr informativen Artikel. Ich versuche seit fast 2 Jahren, bisher vergeblich, meiner Mutter ( 2011 plötzlich durch eine Erkrankung schwerbehindert und arbeitsunfähig geworden) bei diesem Problem zu helfen. Sie erhielt eine Kapitalauszahlung aus der betrieblichen Direktversicherung nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Kapital wurde jedoch über mehrere Jahre zur Deckung der Lebenshaltungskosten verbraucht, und inzwischen mußte sie Grundsicherung, zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente beantragen. Es verbleiben noch ca 6 Jahre Beitragszahlungen auf die Direktversicherung, die sie nun von ihrem Einkommen aus Erwerbsminderungsrente und Grundsicherung selbst zahlen soll. Immerhin ca 65 € monatlich! Ein Antrag auf Übernahme dieser Beitragskosten wurde vom Amt abgelehnt! Natürlich hat sie immer schön in diese betriebliche Rentenversicherung einbezahlt, im guten Glauben es würde ihr im Alter helfen. Leider ist genau das Gegenteil eingetreten. Im Nachhinein hätte sie sich die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge sparen können! Stattdessen hätte sie zu Arbeitszeiten lieber etwas mehr von ihrem Gehalt gehabt, denn am Ende ist sie nun sowieso zum Sozialfall geworden!
… und jetzt will Andrea Nahles die betriebliche Altersvorsorge stärken. Das klingt wie Hohn, denn wer Geld zurücklegt, ist, wie Sie es beschrieben haben, im Alter der Gelacktmeierte, denn die Betriebsrente wird auf die Grundsicherung angerechntet, ebenso die Direktversicherung. Ich kann nur hoffen, dass dieser Fehler im System von möglichst vielen kommuniziert wird. Ich kann nur dazu auffordern, den Beitrag so oft wie möglich zu teilen.
Natürlich haben uns die Politiker betrogen. Dieser Fall ist besonders grausam. Wenn ich nun während der 10 Jahre plötzlich sterbe, muß meine Frau die Beiträge für mich als längst Verwesten weiter bezahlen. So dumm können eigentlich nur Politiker und Sozialrichter sein.
Dr. W.-J. Schwerdtner
[…] richtig gemacht“, so die Ministerin. Was Vertrauensschutz wert ist, weiß jeder, der in eine Pensionskasse eingezahlt hat, die im Nachhinein als sozialversicherungspflichtig erklärt […]
[…] Betriebsrenten zu überzeugen. „Die Beschäftigten halten sich auch deshalb zurück, weil sie bei Betriebsrenten im Alter den vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zahlen müssen“, so sein Kommentar. Die Krankenkasse langt voll zu und verlangt so wohl den […]
[…] Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner […]
[…] Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner […]
[…] Rentenpolitik von der Schweiz lernen kann Wie sich der Niedrigzins auf die Altersvorsorge auswirkt Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die […]
[…] – oder wird alles gut? Warum sich die Jungen auf höhere Rentenbeiträge einstellen müssen Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner Was ist die Flexi-Rente und wann kommt […]
[…] soll die steuerliche Förderung großzügiger ausfallen. Dann wollen die Politiker die unsäglich Doppelverbeitragung durch Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge abmildern. Ach ja, die ausgezahlte Betriebsrente soll auch nicht mehr voll auf die Grundsicherung […]
[…] soll zügig im Parlament eingebracht und verabschiedet werden. Bei der Diskussion wurde aber die Doppel-Verbeitragung von Betriebsrenten ausgeklammert, die jede Verbesserung […]
[…] der Alten mit den Jungen geben, sondern der Alten mit der Politik. Bestes Beispiel sind die Direktversicherungsgeschädigten, die aufbegehren, weil die Politik, damals unter Sozialministerin Ulla Schmidt, die Regeln […]
[…] Ab 2017 steigt der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder in einen Pensionsfonds investieren kann. Dieser Förder-Höchstbeitrag steigt 2017 von 2976 auf 3048 Euro pro Jahr. Vorsicht! Wenn die Direktversicherung ausgezahlt wird, wird sich doppel verbeitragt, das heißt, der spätere Rentner zahlt dann für die Direktversicherung sowohl den Arbeitgeber- wie den Arbeitnehmeranteil an die gesetzliche Krankenvers…. […]
Habe heute von der DAK-Gesundheit eine BeitragsErhöhung der monatlichen Rate (1/120 tel. bei Einmalzahlung) erhalten. Ist das die gesetzliche Regelung oder eine weitere Schikane für die Direktversicherungseinmalauszahlungen.
Ich bin bei der TK – und da kam noch nichts. Vielleicht weiß es ja einer der Nutzer auf meiner Plattform. Also die Frage: Ist jemand bei der DAK und hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
[…] bei Ulla Schmidt vergessen wurde, dass sie die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen verbrochen […]
[…] Mehr Rente ab Juli heißt auch mehr Steuern Wann Rentner Steuern zahlen müssen Was geschieht mit der Rente nach einer Scheidung? Bestandsaufnahme vor der Rente in punkto Ausgaben und Einnahmen Staat kassiert bei Millionen Rentnern doppelt ab Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner […]
[…] Am schlimmsten erwischt es heutige Rentner, die vor 2004 eine Direktversicherung abgeschlossen haben, denn damals hat ihnen niemand ges…. […]
Ich beziehe seit Februar 2017 eine gesetzliche und eine über jahrzente angesparte Pensionskassenrente.
Die GKV hat im Februar von meiner Firmenrente unglaubliche 18,35% Beitrag einkassiert.
Der aktuell von mir zu zahlende GKV-Beitrag liegt um fast 1/3 höher als der letzte Beitrag als Arbeitnehmer!
Das ist nicht nur unfassbar, sondern liegt auch über dem Limit was man Zumutbarkeitsgrenze nennt.
So etwas nennt sich staatlich sanktionierte Abzocke auf höchstem Niveau!
Die Pensionskassenbeiträge wurde überwiegend aus meinem Nettoeinkommen finanziert
und schon einmal mit GKV Beiträgen belastet.
Diese Ungerechtigkeit wurde 2004 von der SPD-Regierung eingeführt.
Verantwortliche Ministerin war damals Ulla Schmidt.
Meine Firmenrente hat eine Rendite mit negativem Vorzeichen!!
Warum wurde ich von den Verantworlichen bzgl. der hohen GKV-Beiträge nicht rechtzeitig gewarnt?
Das Bargeld im Schließfach anzusparen, wäre die bessere Alternativer gewesen!
Danke für den Kommentar, der ausdrückt, was viele erleben. Es kann gar nicht oft genug gesagt werden, dass das damals die SPD eingeführt hat unter Frank-Walter Steinmeier, Ulla Schmidt und Gerhard Schröder. Ich hoffe, alle denken daran und sagen es weiter.
Ich war immer, seit meinem 20. Lebensjahr, freiwillig in der GKV versichert und zahlte Monat für Monat Höchstbeiträge. Also hatte ich durch
die Direktversicherungen keinerlei Beitragsvorteile de ein Versicherter unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze hatte. Warum wird da kein
Unterschied gemacht ? Seit meinem Renteneintritt vor knapp 7 Jahren zuhle ich treu und brav gezwungenermaßen Monat für Monat ca.
275 € an Zusatzbeitrag. Das sind bisher rund 23.000 € die nicht eingeplant waren, Und es ist immer noch nicht Schluß, 3 Jahre Zahlung habe
ich noch vor der Brust. Gibt es keine Möglichkeit gegen diese Ungerechtigkeit vorzugehen ?
Hallo Herr Nüsken,
ich teile ihr Leid, mich trifft es ebenfalls. Klagen laufen, der Protest formiert sich. Für den 27. April hat der Verein der Direktversicherungsgeschädigten eine Groß-Demo in Berlin organisiert. Ich selbst denke darüber nach, dem Verein beizutreten. Vielleicht sollten Sie auch darüber nachdenken. Ohne Protest und Klagen sowie Öffentlichkeit wird sich nichts ändern, denn hinter dem Gesetz stehen sowohl SPD, CDU/CSU und die Grünen – eine ziemliche Mehrheit im Bundestag. Die etablierten Parteien brauchen insofern einen Denkzettel – wir der aussieht, muss jeder für sich entscheiden. Ach ja, hier del Link zum Verein https://www.dvg-ev.org/ … und noch was: Teilen Sie den Beitrag so oft wie möglich, damit viel mehr als bisher von dieser Abzocke erfahren und dem Bruch von Treu und Glauben. Übrigens haben damit nicht nur Ulla Schmidt, Walter Riester und Gerhard Schröder mitgewirkt, sondern auch Frank-Walter Steinmeier – und wohlwollend abgenickt wurde es von Seehofer.
Der Artikel ist falsch. Die Beiträge zur Betriebsrente sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Bitte genau lesen. Der Artikel bezieht sich nicht auf laufende Beiträge zur betrieblichen Direktversicherung, sondern auf ‚zusätzliche‘ Krankenkassenbeiträge die nach einer Kapitalauszahlung am Ende der Versicherungzeit auf den Auszahlungsbetrag erhiben werden. Wirklich eine paradoxe Regelung die den Abschluß einer betrieblichen Direktversicherung fast sinnlos macht. Nicht umsonst beschreiben hier viele Betroffene ihre dadurch verschlechterte Situation im Rentenalter.
Ich weiß, es kling ein bisschen verquer: Der Titel hätte eigentlich „Krankenkassen schröpfen Direktversicherte …“ heißen müssen. Nur, unter Direktversicherte können sich vermutlich nur die wenigsten etwas vorstellen. Deswegen heißt es uneigentlich „Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner …“ Ich selbst habe 1980 eine solche obligatorische Versicherung abgeschlossen in gutem Glauben, dass das einmal meine Betriebsrente sein würde, wenn ich in Ruhestand gehe. Sie wird mir in einem Betrag ausgezahlt. Ich könnte auch etwas anderes regeln, was angesichts der Nullzinsphase zurzeit sinnlos ist. Erst in den vergangenen Jahren ist mir so richtig bewusst geworden, was die Politik mit mir und vielen anderen Leidensgenossen angestellt hat.
[…] sich gegen diese Enteignung zur Wehr setzen will, muss zwangsläufig klagen, denn die Krankenkassen berufen sich natürlich auf das […]
[…] SPD hat ja schon einmal, genauer gesagt 2004, mehr als sechs Millionen Direktversicherte, Betriebsrentner und Einzahler in Pensionskassen enteignet, weil das Geld für die Krankenversicherung nicht reichte. Im Gesundheitsmodernisierungsgesetz […]
[…] der Reihe nach: Arnd Rüter klagte gegen die AOK Bayern, weil er mit der Doppelverbeitragung seiner Kapitallebensversicherung nicht einverstanden ist. Er legte dagegen vor Gericht Widerspruch ein und begründete seinen […]
[…] wir den konkreten Fall der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen. Jeder, der fürs Alter per Entgeltumwandlung in Form einer Kapitallebensversicherung vorgesorgt […]
[…] dass ich fast ein Fünftel meiner Direktversicherung an die Krankenkasse abdrücken muss. Diese Doppelverbeitragung nehme ich nicht widerspruchslos hin. Deswegen bin ich dem Direktversicherungsgeschädigten Verein […]
[…] Am 19. September treffen sich in Düsseldorf Direktversicherungsgeschädigte, um gegen die Abzocke durch Politik und Krankenkassen zu demonstrieren. Den Initiatoren der Demo in Düsseldorf geht es darum, noch vor der Bundestagswahl möglichst viele der mehr als sechs Millionen Geschädigten aufzurütteln. Millionen Arbeitnehmer haben in gutem Glauben jahrzehntelang in eine Kapitallebensversicherung über ihren Arbeitgeber eingezahlt, um fürs Alter vorzusorgen und werden bei der Auszahlung von Politik und Krankenkassen geschröpft. […]
[…] von einer Direktversicherung – in der Regel eine Kapitallebensversicherung – bekommen, wird der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil für Kranken- und Pflegekasse abgezogen. Einschließlich Zusatzbeitrag sind das zwischen 18 und 19 Prozent, je nach Krankenkasse – und das […]
[…] Was viele nicht wissen oder standhaft ignorieren ist, dass auf die Betriebsrente im Allgemeinen für zehn Jahre (120 Monate) Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse gezahlt werden müssen. Klingt harmlos, macht aber einiges aus. Denn diese Krankenkassenbeiträge sind zusätzlich zu zahlen – neben den Beiträgen für eine gesetzliche Rente. Also zahlen die Betroffenen zweimal. Einmal ohne irgendeine Gegenleistung dafür von der Krankenkasse erwarten zu können. Rechtsgrundlage dafür ist der § 229 Sozialgesetzbuch Nr.5. […]
[…] (BRSG) wird die Doppelverbeitragung nur bei betrieblichen Riester-Renten aufgehoben, nicht aber bei Direktversicherungen und Pensionskassen beispielsweise. Die Riester-Sparer können sich freuen, denn sie müssen […]
[…] mehr an. Eine weitere Ungerechtigkeit Direktversicherungen und Pensionskassen gegenüber. Denn, Direktversicherte werden auch weiterhin die vollen Kranken- und Pflegekassenbeiträge plus Zusatzbeitrag zahlen müssen, sprich den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, insgesamt über […]
[…] und Andrea Nahles, die Ex-Bundesministerin für Arbeit und Soziales, ganz schnell entschlossen, die Doppelverbeitragung von betrieblichen Riester-Verträgen abzuschaffen. Sie misst bei der betrieblichen Altersvorsorge […]
[…] jetzt hat dieser Rentner während seines Berufslebens beispielsweise über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. Blöd, für die zahlt er auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – und zwar den […]
[…] – sogar rückwirkend – einführten. Übrigens, Horst Seehofer von der CSU hat sich mit der SPD-Politikerin Ulla Schmidt verbündet bei der Enteignung der Betriebsrentner und Direktversicherten. Die Union hat also dazu […]
[…] bisher, doppelt verbeitragt – in der Anspar- und vor allem in der Rentenphase. Das heißt, in der Rentenphase schröpft die Krankenversicherung alle, die brav vorgesorgt haben und bringt sie um die Früchte ihre Bemühungen. Die Proteste des […]
[…] und einen Teil seines Gehalts oder sogar alles selbst eingezahlt hat, staunt nicht schlecht, wenn am Ende, bei der Auszahlung, die Krankenkasse von ihm den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil plus Z… – alles in allem mehr als 18 […]
[…] Pflegeversicherungsanteile (also auch den Arbeitgeberanteil) und den normalen Steuersatz zahlen. Sie zahlen also doppelt. Die Arbeitgeber sparen ihren rund 20%igen Sozialversicherungsanteil bei der Entgeltumwandlung […]
[…] die Rückerstattung der abgezockten Beiträge im Rahmen der Doppelverbeitragung seit 2004 sperrt sich Spahn total. Er behauptet, das würde 37 Milliarden Euro kosten – „nicht […]
[…] wird dem Kreisverband zufolge konkret die Rücknahme der ab dem 1. Januar 2004 bestehenden vollen Beitragspflicht für die vollen Sozialabgaben (gemeint sind hier der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeb…. Die konkrete Rückzahlungsabwicklung der bereits erhobenen Beiträge solle durch eine eigene […]
[…] wo Kapitallebensversicherungen und Investmentfonds 1,5 bis vier Prozent Kosten abziehen. Wegen des Krankenkassen-Doppelbeitrags bei Betriebsrenten bleibt Altersvorsorgern hierzulande meist … – sie hätten ihr Geld genauso gut unters Kopfkissen legen können und wären auch nicht […]
[…] weiter die Krankenkassen, damit die im Überfluss schwimmen. Mit diesem Vorstoß ruiniert Heil das letzte Vertrauen von Millionen Betriebsrentner, die zehn Jahre lang annähernd ein Fünftel ihrer Be… müssen. Das heißt, Betriebsrenten bleiben ein Minus-Geschäft. Die Rentenpolitik der Groko wird […]
[…] endlich das Unrecht dieses Schröpfmechanismus beseitigt, das alle, die über ihren Betrieb eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen haben, um ein Fünftel ärmer macht. Denn, wer über Jahrzehnte eingezahlt hat, muss am Ende in der Rente von seiner betrieblichen […]
[…] Krankenkassen haben dank der jahrzehntelangen doppelten Krankenkassenbeiträge von Betriebsrentnern mehr als 21 Milliarden Euro Reserven angesammelt. Jetzt will Bundesarbeits- und Sozialminister […]
[…] ersten Dummen sind die Betriebsrentner, sie sollen für Heils Pläne bluten. Dank der jahrelange Doppelverbeitragung von Betriebsrentnern sind die Kassen der Krankenversicherungen prall gefüllt – derzeit sind es weit über 21 […]
[…] Magazin „Frontal 21“ zeigt Einzelfälle und beleuchtet die Hintergründe dieser Abzocke. Millionen Betriebsrentner und Bezieher von Direktversicherungen in Deutschland zahlen doppelt […]
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[…] blöd also, wer mehr in die Metallrente einzahlt, weil er dann im Alter doppelte Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Es lohnt sich also nicht, mehr als 50 Euro in die Metallrente einzuzahlen. Wieso 50 […]
Überraschung auch bei mir. Nie gedacht – und nie von irgendwem informiert worden – dass die GKV nach LV Auszahlung gnadenlos zuschlägt. Danke für den Beitrag! So einfach kann eine Entscheidungshilfe sein bezüglich der nächsten Partei-Wahlentscheidung. Kein Wunder, wenn sich die Bevölkerung den Rand-Parteien zuwendet. Immerhin hat die SPD jetzt ihre unrühmliche „soziale“ Vergangenheit eingeholt. Ich hoffe auf stabile 4,99% bei den Wahlen der nächsten 10 Jahre. So lange darf ich nämlich „nachzahlen“.
rot-grün hat mit dem Gesetz die Altersvorsorge sabotiert.
Stabile 4,99% (oder weniger) für die SPD fände ich auch super.
Aber bitte daran denken, dass ALLE am Betrug vom November 2003 beteiligten Parteien für die Direktversicherungsbetrogenen ein No-Go sein sollten:
CDU/CSU, SPD und Grüne.
[…] per Direktversicherung fürs Alter vorgesorgt haben – und immer noch vorsorgen – mit dem 2004 eingeführten Gesundheitsmodernisierungsgesetzt (GMG) schlichtweg enteignet, indem sie ihnen doppelte Krankenversicherungsbeiträge aufgebrummt haben. Der Hype um die […]
[…] Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 159,25 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie […]
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[…] der Rentner hat während seines Berufslebens über seinen Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen. Blöd, für die zahlt er auch noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge – und zwar den […]
[…] Vertrauensschutz. Dagegen hat die Bundeskanzlerin mehrmals verstoßen. Das beste Beispiel ist die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten – und dazu wird auch die Direktversicherung subsummiert. Wer vor 2003 eine Direktversicherung abgeschlossen hat, hat darauf vertraut, dass sie […]
[…] sein. Er weiß das schon lange – und besteuert weiter doppelt. Er weiß auch schon lange, dass Betriebsrentner doppelte Krankenkassenbeiträge zahlt, das ficht ihn aber nicht an. Dank Doppelbesteuerung und -verbeitragung schwimmen Staat und […]