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Wer monatlich mehr als 50 Euro in seine Metallrente einzahlt, muss doppelte Krankenkassenbeiträge zahlen. Also Vorsicht! Nachrechnen lohnt sich. Metaller, die fürs Alters vorsorgen, sind leider die Dummen. Die Metallrente ist in der jetzigen Konstellation ein Minusgeschäft.
Lohnt sich betriebliche Altersvorsorge? Die Metallrente meint „immer“. Metallrentner stellen aber spätestens in der Rente fest, dass dem nicht so ist, denn auf ihre Metallrente müssen sie die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen, gemildert nur durch einen Freibetrag. Dazu die Metallente:
Wenn Sie Ihre Beiträge für die Betriebsrente steuer- und sozialversicherungsfrei aus Ihrem Bruttoeinkommen bezahlt haben, müssen Sie als gesetzlich Krankenversicherter Beiträge in voller Höhe leisten. Dies gilt aber nur, wenn Ihre Betriebsrentenansprüche monatlich die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (2022: 164,50 Euro monatlich, 2023: 169,75 Euro monatlich). Das gilt auch, wenn Sie sich für eine Kapitalauszahlung entschieden haben. Um in diesem Fall die Beitragshöhe zu bestimmen, wird das Versorgungskapital fiktiv auf 120 Monate verteilt. Sie zahlen monatlich zehn Jahre lang einen im Verhältnis zur Betriebsrentenzahlung höheren Beitrag.“
50 Euro monatlich in die Metallrente
Schön blöd also, wer mehr in die Metallrente einzahlt, weil er dann im Alter doppelte Beiträge (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Aber offensichtlich gibt es immer noch Hundertausende, die das nicht glauben wollen, wie anders lässt sich der Boom bei der Metallrente erklären. Es lohnt sich also nicht, mehr als 50 Euro in die Metallrente einzuzahlen, außer der Arbeitgeber zahlt die Hälfte zur Metallrente dazu. Wieso 50 Euro?
Mindestbeitrag
Übrigens der Mindestbetrag liegt bei:
Das Betriebsrentengesetz sieht einen Mindestbeitrag vor, der für die Entgeltumwandlung aufzuwenden ist. Jährlich ist mindestens 1/160 der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV als Beitrag zur betrieblichen Altersversorgung (§ 1a Abs. 1 Satz 4 BetrAVG) zu leisten; dies sind 254,63 Euro im Jahr 2023 beziehungsweise 21,22 Euro monatlich.
Dazu folgende Rechnung:
Die Geringfügigkeitsgrenze ist 2023 auf 169,75 Euro angehoben worden. So viel Metallrente wird also nicht verbeitragt, das heißt nicht mit Krankenkassenbeitrag belastet. Alles, was darüber hinaus geht, wird bei der Metallrente mit dem vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) belastet. Wer sich bei seiner Direktversicherung – die Metallrente ist eine solche – für die Kapitalauszahlung entschieden hat, muss zehn Jahre, sprich 120 Monate den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag zahlen, wenn er mehr als diese 169,75 Euro bekommt. Die Krankenversicherung verteilt nämlich eine Kapitalauszahlung auf eben diese 120 Monat. Übrigens, der Freibetrag gilt nur für die Krankenversicherung, aber nicht für die Pflegeversicherung.
Also bleiben sozialabgabenfrei:
169,75 x 120 = 20.370 Euro.
Angenommen, ein Metaller mit Metallrente sorgt über 35 Jahre (420 Monate) per Metallrente fürs Alter vor, sollte er im Alter nicht mehr als 20.370
Euro angespart haben. Das macht pro Monat:
= 20.370 ÷ 420 = 48,50 Euro.
Seien wir großzügig: Die Geringfügigkeitsgrenze wird in den kommenden Jahren steigen, deswegen darf die monatliche Sparrate auch etwas höher sein – also vielleicht 50 Euro. Von allem, was darüber hinaus geht, holt sich die Krankenkassen ihren Anteil. Vielleicht ist meine Rechnung in punkto Metallrente stark vereinfacht, aber im Grunde kann sich jeder Metaller, der eine Metallrente hat, selbst ausrechnen, wie viel er maximal in die Metallrente einzahlen darf, um nicht von der Krankenkasse geschröpft zu werden.
Was, wer mehr einzahlt?
Diese Rechnung lässt natürlich Kosten und Rendite unberücksichtigt. Das müsste jeder vorsorgende Metaller selbst bei der Metallrente GmbH nachfragen. Entsprechend dürfte sich dann auch die monatliche Sparrate ändern. Was, wenn ein Metaller mehr als diese 20.370 Euro Metallrente bekommt?
Dazu folgende Rechnung:
Wer als Metaller eine Metallrente abgeschlossen hat und beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse versichert ist, muss von 100.000 Euro Betriebsrente 18,95 Prozent (7,3 Prozent Arbeitnehmer-, 7,3 Prozent Arbeitgeberanteil, 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, 3,05 Prozent oder 3,4 Prozent Kinderlose Pflegebeitrag) an die TK zahlen – und das über zehn Jahre lang, also 120 Monate. Von den 100.000 Euro bleiben einem Metaller somit nach Abzug der vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge nur noch 84.349,60 Euro übrig. Dafür zahlt der Metaller jeden Monat 130,42 Euro an die TK.
Die Rechnung ist ganz einfach:
Bruttorente
100.000 ÷ 120 (Monate) 833,33 Euro (fiktive monatlich Betriebsrente)
Kranken- und Pflegebeitrag 131,76 Euro
Gesamtabzug 10 Jahre 15.811,20 Euro (120 Monate)
Fiktive Betriebsrente 833,33 Euro
– Freibetrag 169,75 Euro
———————————————–
Krankenvers. von 664,58 Euro
Krankenkassenbeitrag 105,00 Euro
Pflegevers. von 833,33 Euro (kein Freibetrag)
Pflegebeitrag (3,05%) 25,42 Euro
Fiktive Nettorente
Bruttorente 833,33 Euro
– KV-Beitrag. 105,00 Euro
– PV-Beitrag 25,42 Euro
———————————————–
Nettorente 702,91Euro
Verlust 130,42 Euro monatlich
Der Metaller zahlt also den Betrag für einen Kleinwagen in Höhe von 15.650,40 Euro (130,42 x 120) im Lauf seiner Rente an die TK. Dass von Rendite bei einem derartigen Modell nichts mehr übrig bleibt, verschweigt die IG Metall bei ihrer Metallrente geflissentlich. Würde sie das in die Werbung schreiben, könnte sie ihre Metallrente gleich vergessen.
Minderung der gesetzlichen Rente
Damit nicht genug, die Metallrente mindert natürlich auch die gesetzliche Rente, weil ja „Teile des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwenden werden, ohne dass dafür Sozialabgaben gezahlt werden“, so steht’s in den FAQs (frequently asked questions) drin. Das gilt natürlich auch für Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld sowie den Anspruch auf Krankengeld.
Seit 2022 muss der Arbeitgeber zwar 15 Prozent der durch die Entgeltumwandlung eingesparten Sozialabgaben an den Arbeitnehmer weitergeben, für ihn ist es aber immer noch ein gutes Geschäft, denn er spart in der Regel 20 Prozent Sozialabgaben. Für Neuverträge gilt diese Regelung schon seit 2018, für Altverträge, die vor Anfang 2019 abgeschlossen worden waren, erst seit 1. Januar 2022. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt den Zusammenhang im Detail:
Bei einer Entgeltumwandlung zu Gunsten einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung, bei welcher Beiträge an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung gezahlt werden, muss der Arbeitgeber seit 1. Januar 2018 15 % des umgewandelten Arbeitsentgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlen, soweit er dadurch Sozialversicherungsbeiträge spart (§§ 1a Abs. 1a bzw. 23 Abs. 2 BetrAVG). Die Zuschusspflicht ist also auf den Betrag der eingesparten Sozialversicherungsbeiträge begrenzt, wenn diese weniger als 15 % des umgewandelten Entgelts ausmachen. Der Arbeitgeberzuschuss ist ab 1. Januar 2018 verpflichtend, wenn eine betriebliche Altersversorgung in Form einer (erst ab diesem Zeitpunkt möglichen) reinen Beitragszusage nach § 1 Abs. 2 Nr. 2a BetrAVG vereinbart wird. Bei anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung ist der Arbeitgeberzuschuss seit 1. Januar 2019 verpflichtend. Bei individual- und kollektivrechtlichen Entgeltumwandlungsvereinbarungen, die keine reinen Beitragszusagen sind und bis zum 31. Dezember 2018 vereinbart werden bzw. worden sind, ist der Arbeitgeberzuschuss erst seit 1. Januar 2022 verpflichtend (§ 26a BetrAVG).
Es dürfte schnell klar werden, dass der Arbeitgeber schon mehr als die obligatorischen 15 Prozent zuzahlen muss, damit sich eine Metallrente lohnt. Am besten wäre die Hälfte – ab da lohnt sich dann erst für den Arbeitnehmer.
Steuern
Zum vollen Kranken- und Pflegebeitrag kommt natürlich noch die Steuern. Da gesetzliche und Betriebsrente zusammengezählt werden und als Einkommen gelten, fallen entsprechend Steuern an, die bis zum einem Drittel der Betriebsrente auffressen, so dass von den 100.000 Euro im besten Fall noch zwei Drittel übrig bleiben. Alles in allem also ein schlechtes Geschäft.
Freibetrag für Betriebsrenten steigt
Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 169,75 Euro (2022: 164,50 Euro). Das heißt, diese 169,75 Euro bleiben versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag. Kapitalzahlungen von 20.370 Euro sind somit befreit von der Krankenkassenpflicht. Wermutstropfen: Der Freibetrag gilt nur für den Krankenkassenbeitrag, nicht aber für den Pflegebeitrag.
169,75 Euro Freibetrag ab 2023
2022 war der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber 2023 erhöhte er sich wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Die entsprechende „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ wurde im November 2022 vom Bundesrat abgenickt. Übrigens, der Freibetrag gilt ausschließlich für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung, für die Pflegeversicherung zahlen Betriebsrentnerinnen und -rentner den vollen Beitrag ohne Freibetrag. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.
Falls ich total daneben liege mit meiner Rechnung, lasse ich mich gern berichtigen.
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Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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14 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Hallo Helmut, alles richtig dargestellt.
Vor allem der Rentenverlust durch die Entgeltumwandlung fällt meistens unter den Tisch. Bei 200 € Einzahlung über 35 Jahre in die Betriebsrente muß man mit ca. 78 € geringeren gesetzlichen Rente auskommen. Und das lebenslänglich! Ergibt einen zusätzlichen Verlust von 78€ * 12 Mt. * 17 Jahre (bezugsdauer Rente) = 15.900 € (Die Rentensteigerungen während der Bezugsdauer kommen noch oben drauf)
Damit ist das Minusgeschäft natülich noch viel krasser ersichtlich. Daran denken aber die wenigsten.
Hallo Norbert,
vielen Dank für den detaillierten Hinweis. Ja, leider vergessen das viele.
Hallo Helmut!
Jetzt, wo ich noch mal drauf schaue sehe ich, dass die geplante Änderung keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag sein soll. So wie ich es verstehe, werden dadurch die 19.110 Euro aus deinem Fall immer abgezogen. Dadurch fällt diese Belastung etwas geringer aus. Dennoch stimmt es im Grunde. Wer ein hohes Deckungsvermögen angesammelt hat, der hat eine immer noch eine hohe Belastung. Kleinere Betriebsrenten haben hier etwas bessere Aussichten. Doch das Ganze ist ein Selbstbetrug, weil bei erwarteter fallender Konjunktur auch noch zusätzlich Reserven abgebaut werden. Reserven sind bekanntlich endlich. Dadurch werden vermutlich in naher Zukunft die Beitragsätze für alle deutlich höher werden. Inklusive die der Rentner.
Die Entgeltumwandlung ist, wie der Kommentar von Norbert zeigt, ein staatlich organisiertes Selbstbetrugskonzept. Wie eine zu klein geratene Bettdecke: Egal an welcher Ecke man zieht, etwas anderes wird bloßgelegt. Die werbenden Argumente der Metallrente scheinen äußerlich sehr plausibel zu sein, doch dahinter stehen perfide Manipulationen. Damit es keiner merkt, versteckt man sich hinter einem Monster der fachlichen Kompliziertheit. Mit einem Abstand von oben betrachtet, sieht das Ganze Konzept der Entgeltumwandlung jedoch völlig anders aus.
Mit fünf politisch verbreiteten Mythen werden die arbeitenden Bürger manipuliert und am Ende für dumm verkauft. Das eigene verdiente Geld versickert in ein für Arbeitnehmer undurchsichtiges Nebensystem und scheint bereits heute wie ein Eiswürfel in der Sonne zu schmelzen. Wer es genauer wissen will, der kann sich diese Analyse ohne verwirrendes „Fachgesimpel“ mit dem Link unten anschauen.
Die fünf Mythen der betrieblichen Altersversorgung
https://www.dirk-feldhinkel.de/problemfall-betriebliche-altersversorgung/fünf-mythen-der-bav/
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[…] die verschiedenen Möglichkeiten der Metallrente anschauen, wollen wir zunächst die Frage klären: Lohnt sich das für Arbeitnehmer? Denn für den Arbeitgeber hat es einen schönen Vorteil: Er zahlt keine […]
Es ist ja noch schlimmer, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liege, habe ich durch die Beiträge zur Metallrente keinerlei Einsparung bei der Krankenkasse. D.h. auch ohne Metallrente müsste ich auf mein Einkommen nicht mehr Krankenkassenbeiträge zahlen. Während der Ansparphase spare ich hier also gar nichts ein, danach muss ich aber das doppelte bezahlen.
[…] Versorgungswerk MetallRente wurde 2001 gemeinsam von Gesamtmetall und IG Metall in die Welt gesetzt. Seitdem werden […]
[…] eine Direktversicherung – und die Metallrente ist auch so eine – abschließt, der muss schon mindestens 82,5 Jahre alt werden, um zumindest […]
[…] ist es interessant, den vermutlich größten Direktversicherungsfonds genauer unter die Lupe zu nehmen. Wie hat sich der Metallrentefonds entwickelt? Das geht am besten […]
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