Digitales Rentenkonto ab Ende Juni 2023

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Seit 30. Juni 2023 ist das digitale Rentenkonto online und in der Pilotphase. Damit sollen Bürger künftig einen Gesamtüberblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge bekommen.

Das neue Online-Portal, erreichbar unter rentenuebersicht.de, stellt Altersvorsorgeansprüche übersichtlich und zentral gebündelt dar. Damit wird es für alle, die sich um ihre Altersvorsorge kümmern wollen, einfacher, sich einen Überblick zu verschaffen, um etwaige Lücken in der Altersversorgung frühzeitig erkennen und handeln zu können. Die Nutzung des Portals ist kostenlos. Die bisher von den jeweiligen Vorsorgeeinrichtungen versandten Informationen zu einzelnen Altersvorsorgeansprüchen erhalten Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin.

Kaum wer macht mit

In dem Portal wird auch eine Liste mit den angebundenen Vorsorgeeinrichtungen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich aktuell um die Deutsche Rentenversicherung, die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder sowie Union Investment. Weitere Vorsorgeeinrichtungen werden im Laufe des Jahres folgen.

Mit der digitalen Rentenübersicht können Versicherte verschiedene Informationen abrufen, darunter:

  1. Renteninformationen: Die Rentenübersicht zeigt eine Schätzung der zukünftigen Rentenhöhe basierend auf den bisherigen Beitragszahlungen und erfassten Versicherungszeiten. Sie enthält auch Angaben zur aktuellen Rentenentwicklung und gibt Auskunft über den möglichen Rentenbeginn.
  2. Versicherungsverlauf: Versicherte können ihren individuellen Versicherungsverlauf einsehen. Dieser zeigt die einzelnen Versicherungszeiten an, einschließlich Zeiten der Erwerbstätigkeit, Schul- oder Studienzeiten, Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen.
  3. Rentenansprüche: Die digitale Rentenübersicht gibt Auskunft über bereits erworbene Rentenansprüche, zum Beispiel aus Pflichtbeitragszeiten oder freiwilligen Beiträgen.
  4. Rentenauskunft: Versicherte haben die Möglichkeit, eine Rentenauskunft online zu erstellen. Diese kann beispielsweise für Behördengänge, Rentenberatungen oder zur Vorlage bei anderen Institutionen genutzt werden.

Technische Hürden hoch

Der Zugriff auf die digitale Rentenübersicht der Deutschen Rentenversicherung erfolgt über ein persönliches Benutzerkonto, das auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung eingerichtet werden kann. Versicherte müssen sich dafür registrieren und können anschließend ihre individuellen Renteninformationen online abrufen. Eine Anmeldung ist kostenlos und für jeden freiwillig. Zur Anmeldung benötigen Nutzer neben ihrer steuerlichen Identifikationsnummer auch einen elektronischen Personalausweis (bzw. eine eiD-Karte). Derzeit werde geprüft, ob auch andere Möglichkeiten der Authentifizierung in Betracht kommen.

Versicherungsmakler Mario Strehl von Pfefferminzia hat das digitale Rentenkonto selbst getestet und kommt zu dem nicht schmeichelhaften Urteil: Rohrkrepierer. Er hält die digitale Rentenübersicht für „einen absoluten Rohrkrepierer“. Das geht schon mit den technischen Hürden los: „Man braucht zum Beispiel einen elektronischen Personalausweis und ein NFC-Lesegerät, alternativ ein modernes Smartphone und die AusweisApp2; alle Personalausweise ab 2017 sind mit dem NFC-Chip ausgestattet. Es muss eine Freischaltung der Online-Funktionen beantragt worden sein/werden.“ Mal ehrlich, wer hat schon die Online-Funktion seines Personalausweises freischalten lassen?!

„So ein Quatsch“

Außer der Deutschen Rentenversicherung und der Versicherungsanstalt des Bundes und der Länder / Anstalt des öffentlichen Rechts ist nur die Union Investment Privatfonds dabei. So wird das aber nichts mit einer digitalen Rentenübersicht. Es fehlen Festgelder, Wertpapierdepots, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder andere Einnahmen, die nicht einer klassischen Renten- oder Versicherungslösung entsprechen; es fehlen ferner britische, luxemburgische, liechtensteinische oder schweizerische Anbieter. Das heißt, die digitale Rentenübersicht zeigt die gesetzliche Rente – und das war’s dann.

Mit der digitalen Rentenübersicht werde das nicht anders: Sobald die eigene Gesellschaft oder Einnahmequelle gegebenenfalls nicht in der Liste auftauche und eben selbst erarbeitet werden müsse, werde die Übersicht frustriert geschlossen und das Thema mit „so ein Quatsch“ abgehakt und zu den (digitalen) Akten gelegt, so die Meinung von Mario Strehl.

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Sozialabgaben einfach vergessen

Ob bei dem digitalen Rentenkonto auch alle Abzüge eingerechnet sind? Denn bis dato schaffen es selbst große Versorgungswerke wie die Metallrente oder das Versorgungswerk der Presse nicht, ihre Mitglieder darüber zu informieren, was an Abzügen in der Rente auf sie zukommt. Wer seine Auszahlungsmitteilung bekommt, erhält, wenn er Glück hat, noch einen Hinweis darauf, dass Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen sind, nicht jedoch, wie viel das voraussichtlich sein wird. Das Versorgungswerk der Presse beispielsweise weist den Versicherten nur darauf hin, dass „aufgrund des Solidarprinzips der gesetzlichen Krankenversicherung eine Beitragspflicht besteht“. Es helfe auch nichts, wenn „die Beiträge (während des Berufslebens) bereits aus sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezahlt wurden“. Dabei geht es nicht um einige Euros, sondern um Tausende. Ob das geplante „Rentenkonto für alle“ diese Minderung berücksichtigt? Vermutlich kaum. Was ist dann aber ein „Rentenkonto für alle“ wert? Die Antwort kann sich jeder selbst geben. Das sieht auch Mario Strehl so: „Gedacht ist dieser ganze Hokuspokus doch eigentlich für eine Sache: Bürger sollen (einfach – haha) feststellen können, ob das, was sie bislang an Rentenansprüchen erworben haben und als Nettoeinkommen erwarten können, zu dem passt, was sie an Wünschen für die berufsfreien Jahre haben.“ Die digitale Rentenübersicht werde mangels Vollständigkeit, mangels Abstimmung und Einschätzung auf einen passenden Renditewert und ein einheitliches Endalter und mangels weiterführender Aussagen zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Abzügen in den Schichten immer nur ein Flickenteppich bleiben und deshalb ein teurer Schuss in den Ofen sein.

Netto ist nicht gleich brutto

Zumindest der Rentenbescheid über die gesetzliche Rente berücksichtigt Kranken- und Pflegebeiträge, so dass jeder weiß, was netto vom Brutto übrig bleibt. Bei allen anderen Mitteilungen der privaten und betrieblichen Altersvorsorge allerdings fehlt das bislang, was das Bild natürlich verfälscht. Teilweise müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die gesetzliche Rente schrittweise steuerpflichtig wird, sind auch Betriebsrenten nach dem individuellen Steuersatz als Rentner/in steuerpflichtig. Zurzeit liegt der durchschnittliche Steuersatz im Rentenalter bei rund 15 Prozent. Der tatsächliche Steuersatz hängt indes von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab. Um die Netto-Betriebsrentenleistung zu bewerten, sollte deshalb auch abgeschätzt werden, wie hoch später der voraussichtliche Steuersatz individuell ausfallen wird und ab welchem Einkommen die geltenden Steuerfreibeträge voraussichtlich überschritten werden. Wie soll das ein „Rentenkonto für alle“ berücksichtigen?

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Helmut Achatz

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