Krankenkassen enteignen Betriebsrentner

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Wie lege ich Widerspruch ein

Widerspruch einlegen

Gibt es überhaupt keine Möglichkeit sich zu wehren? Die Anwaltskanzlei Sauer, Wolff, Martin empfiehlt, Widerspruch einzulegen – mit dem Wortlaut: 

„Wie lege ich Widerspruch ein?

Name des Versicherten
Adresse des Versicherten

Name der Krankenkasse
Adresse der Krankenkasse

Datum

Widerspruch gegen die Neufestsetzung der Krankenversicherungsbeiträge auf meinfe Betriebsrenten/meine Versorgungsbezüge/Direktversicherung

Aktenzeichen: (aus Bescheid der Krankenkasse)

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen Ihren Bescheid über die Neufestsetzung meiner Krankenversicherungsbeiträge vom (Datum des Bescheids)lege ich Widerspruch ein.

Der 1982 eingeführte halbe Beitragssatz auf Versorgungsbezüge geht auf die Entscheidung des Gesetzgebers zurück, diese Leistungen nicht höher 
zu belasten als Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. 
Insofern sehe ich durch die Anhebung des Beitragssatzes meine Rechte aus Art. 3 I Grundgesetz (allgemeiner Gleichheitssatz) verletzt.

Auf Grund des Umfangs der Beitragserhöhung und ihrer übergangslosen Einführung sehe ich den grundgesetzlich garantierten Vertrauensschutz 
und meine Rechte aus Art.14 I Grundgesetz (Schutz des Eigentums) verletzt.

Diese Beitragserhöhung bedeutet für mich eine unzumutbare Belastung.

Im Hinblick auf die große Zahl ähnlich gelagerter Fälle, die in diesen Fällen eintretende massive finanzielle Belastung 
und eine dementsprechend absehbar große Zahl von Widersprüchen und Klagen beantrage ich das Ruhen des Verfahrens 
bis zu einer höchstrichterlichen Klärung."

Mit freundlichen Grüßen

 

Dieses Gesetz ist auch ein klarer Verstoß gegen das per Grundgesetz geregelte Rückwirkungsverbots. Von einer Beständigkeit der Gesetze kann in diesem Fall keine Rede sein. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

Der Sozialverband VdK hatte dazu ebenfalls vor dem Bundessozialgericht geklagt (Aktenzeichen: B 12 KR 26/12 R, Verfassungsbeschwerde wegen Krankenkassenbeiträgen aus Leistungen einer Pensionskasse). Das Bundessozialgericht hat die Klagen abgeschmettert. Der VdK bietet einen Überblick über die Rechtslage und bisherige Klagen sowie einen Muster-Widerspruch.

Andrea Nahles bereitet leider den nächsten Murks vor mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) sieht bei der betrieblichen Altersvorsorge auch erhebliche Probleme in der Sozialabgabenfreiheit. Denn, „die Ersparnis in der Einzahlungsphase bringt Arbeitnehmern Nachteile und begünstigt die Arbeitgeber“, so VZBV-Vorstand Klaus Müller. Denn die Abgabenfreiheit führe zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, zu verminderten Ansprüchen auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zu geringeren Ansprüchen bei Arbeitslosigkeit.

Der Verband rechnet vor: Hätte ein Arbeitnehmer in den letzten 30 Jahren monatlich 100 Euro sozialabgabenfrei gespart, so würde das für seinen Anspruch an gesetzlicher Rentenversicherung 41 Euro weniger bedeuten. „Es ergibt keinen Sinn, die kapitalgedeckte Altersvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente zu schwächen“, so Müller. Krankenkassen schröpfen Betriebsrentner.

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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