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Mehr als eine halbe Million Rentner in Deutschland beziehen Grundsicherung im Alter. 559 419 Alte kommen ohne staatliche Stütze nicht mehr über die Runden, weil ihr Rente nicht reicht. Pensionären geht es deutlich besser.
Die Altersarmut steigt rapide – musste 2003 lediglich mehr als 250 000 Rentner zum Amt gehen, um über die Runden zu kommen, waren es 2010 dem Statistischen Bundesamt zufolge schon mehr als 400 000 und Ende 2018 mit 559 419 noch einmal ein Drittel mehr. Dabei ist das nur die halbe Wahrheit, denn viele arme Rentner schämen sich, Grundsicherung zu beantragen. Die tatsächliche Zahl der Bedürftigen ist sicher weitaus höher.
Altersarmut vor allem bei Frauen
Wer sich die Zahl genauer ansieht, merkt schnell, dass Altersarmut vor allem ein Problem von Frauen ist. Von den 559 419 Grundsicherungsempfängern waren 56 Prozent Frauen – und damit der überwiegende Teil. Seit 2003 hat sich die Zahl der Rentner, die auf Grundsicherung angewiesen sind mehr als verdoppelt. Die Zahlen zeigen einen stabilen Aufwärtstrend, der sich voraussichtlich ab 2025 noch verstärken dürfte, dann, wenn die Babyboomer in Rente gehen.
Grundsicherung im Alter bekommt, wer keine oder zu geringe Renten erhält, um das Existenzminimum zu erreichen – und das lag 2017 bei 8820 Euro und liegt 2018 bei 9000 Euro, das sind monatlich 750 Euro. 2019 steigt der Grundfreibetrag um 1,9 Prozent auf 9168 und 2020 um 2,6 Prozent auf 9408 Euro.
Die durchschnittliche Altersrente in Deutschland liegt jedoch nur bei 1172 (Männer) und 685 (Frauen) Euro. Allein diese Zahlen verdeutlichen, wie es um die Altersvorsorge vieler Menschen hierzulande bestellt ist. Aber selbst von 750 Euro kann in Schwarmstädten wie München oder Frankfurt kaum einer leben.
Das Problem wird sich noch verschärfen, denn die Mieten in den Metropolen steigen weiter. Selbst wer eine überdurchschnittliche Rente bezieht, wird sich München, Frankfurt und Belin bald nicht mehr leisten können. Die ersten Rentner müssen bereits wegziehen.
Immer mehr auf Grundsicherung angewiesen
Ob die neue Grundrente, die im Koalitionsvertrag enthalten ist, viel hilft, ist mehr als fraglich. Wer die Grundrente beantragt, muss allerdings weiterhin seine Bedürftigkeit nachweisen und sich finanzielle nackt ausziehen. Vermutlich werden das einige arme Rentner als entwürdigend ansehen. Die Ex-VdK-Präsidentin Ulrike Mascher forderte insofern die Bundesregierung ebenfalls dazu auf, das Thema Altersarmut „endlich“ anzugehen. Vor allem die Regelsätze in der Grundsicherung für ältere Menschen müssten angehoben werden, so Mascher.
Was vor diesem Hintergrund besonders empört ist der eklatante Unterschied zwischen Renten und Pensionen. Während die durchschnittliche Pension bei annähernd 3000 Euro liegt, muss der durchschnittliche Rentner mit 1172 Euro und die Rentnerin mit 685 Euro auskommen. Die „Bild“ hat einmal zusammengestellt, wie viel Rentner und Pensionäre bekommen in den einzelnen Bundesländern. Bundesweit liegt er bei 1858 Euro bezogen auf die Rente von Männern und sogar bei 2345 Euro bezogen auf die Rente von Frauen. Ok, Pensionäre müssen ihre Pension voll versteuern und sind privat krankenversichert, womit von den 3030 Euro noch mal 700 Euro weggehen, unterm Strich haben sie jedoch mit 2300 Euro immer noch doppelt so viel wie ein Durchschnittsrentner. Der Unterschied zwischen der Höhe von Renten und Pension ist schon längst nicht mehr zu erklären, es wird Zeit, dass auch Beamte anders behandelt werden. Ein Niveau-Unterschied von 71 (Pension) zu 48 Prozent (Rente) ist nicht mehr hinnehmbar.
Wie viel Rentner und Pensionäre bekommen
*Rentenzahlung nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherung
** Brutto vor Abzug von Kranken- und Pflegebeitrag und Steuern
***Wert für Gesamt-Berlin
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Statistisches Bundesamt, Bild
Grundsicherung – die wichtigsten Infos
Voraussetzungen. Die Grundsicherung im Alter ist keine Rente, sondern eine Sozialhilfe. Sie wird aus Steuern finanziert auch dann gezahlt, wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Voraussetzungen sind:
- Sie haben die reguläre Altersgrenze erreicht und
- Sie haben ein so geringes Einkommen und Vermögen, dass Sie damit ihren Lebensunterhalt nicht decken können.
Anträge. Grundsicherung beantragen können Sie bei den zuständigen kommunalen Behörden. Das sind in der Regel die örtlichen Träger der Sozialhilfe. Diese prüfen auch, ob Sie überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung haben.
Ausnahmen. Sozialhilfeträger können die Zahlung von Grundsicherung ablehnen, wenn Sie ihre Bedürftigkeit in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorsätzlich oder grob fahrlässig selbst verursacht haben. Das ist etwa dann der Fall, wenn Sie ihr Vermögen verschenken, ohne eine eigene Altersversorgung zu haben.
Beratung. Auch wenn die Grundsicherung keine Rente ist: Die Deutsche Rentenversicherung berät Sie kostenlos zu diesem Thema und hilft Ihnen frühzeitig einzuschätzen, ob Sie im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein werden. Termine können Sie telefonisch oder online vereinbaren (0 800/10 00 48 00 und www.eservice-drv.de).
Quelle: Stiftung Warentest
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30 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Um einen richtigen Vergleich zu haben, muss beim Rentner auch noch eine private Zusatzversicherung abgezogen werden. z.B. Heilpraktiker 100%, Implantate beim Zahnarzt…….
Die GroKo wird an unserem Rentensystem nichts ändern, sind doch der überwiegende Teil der Abgeordneten der sogen. Volksparteien selbst Beamte, die sich auf ihre großzügigen Versorgungsbezüge freuen können. Bleibt zu hoffen, dass nicht nur die 6,3 Mio Direktversicherungsgeschädigten, die bei der nächsten Bundestagswahl schon 7,3 Mio. sind, mit ihren Angehörigen, Freunden und Kollegen alternativ wählen, damit sich in diesem Staat endlich mal etwas bewegt. Alles, was die CDU/CSU und die SPD veranstalten, ist doch reine „Flickschusterei!“
Solange mit „alternativ“ nicht die Partei gemeint ist, die dieses Wort im Namen trägt, stimme ich zu. Merke: Von diesen Gestalten ist gar nichts zu erwarten, was in Richtung Rentengerechtigkeit geht.
Während die Rentner verarmen gönnen sich wenigsten die Gesetzesmacher noch etwas für ihre Altersversorgung. § 11 des AbgG regelt das Einkommen der Abgeordneten im Ruhestand. Es ist ein bescheidenes Zubrot daß diese Leute bekommen. Für ein Jahr im Bundestag gibt es monatlich €207,- Pension. Wer vier Jahre dort gesessen hat bekommt dann gerade mal €828,- Erst nach 27 Jahren im Bundestag bekommt der Abgeordnete dann monatlich € 5600,- Altersbezüge. Dafür müßte der Rentner nur 133 Jahre arbeiten um auch in den Genuß der Bezüge zu kommen die der Mann/die Frau bekommt die über seine Altersversorgung entscheiden. Früher wurden diese Leute irrtümlich auch Volksvertreter genannt. Jetzt nennen sich diese Abgeordneten gerne selbst Gesetzesmacher. Auch dieser Titel ist eigentlich falsch. Die Gesetze werden in den Ministerien gemacht. Diese Leute dürfen dann abstimmen ob sie dafür oder dagegen sind. Dann bekommt man als aktiver Abgeordneter monatlich über €9400,- Als Ruheständler jedoch nur 62,5%. Das sind nur 14% mehr als wie bei den Rentnern.
Richtig, die Relation stimmt schon seit langem nicht mehr
Und genau so ist es von unseren Volksvertretern, Politikern und den Kapitalisten gewollt, es geht ausschließlich nur noch um Maximal-Profit für Konzerne und Banken.
Nur eins scheint diesen Egoisten nicht klar zu sein:
Wenn die Masse der „Abgehängten“, Verarmten groß genug geworden ist, muss man sich über Bürgerkrieg, steigende Kriminalität und weniger Umsatz nicht wundern.
> > Die “ neue Kroko“ zeigt sowohl im Kroko Vertrag, als auch die SPD und CDU in Ihren Parteiprogrammen- dass alles genau so weiter gehen soll, wie bisher.
> > Uns geht es gut- mit den Diäten lässt sich gut und gern hier leben – hier leben wir ( Politiker, Volksverräter ) gern !
Man sollte die Politiker auch nicht für dümmer halten, als sie sind.
Sie wissen was sie tun- sie haben jeden Tag Zeit sich die Realität anzusehen und haben in d. Regel Zugang zu allen Daten, Unterlagen und Statistiken – …aber wer jeden Monat weit über 10 000 € erhält ( nicht verdient …den verdient haben sie es nicht, dazu müssten sie dem Volke dienen- sie dienen aber dem Kapital ) muss erst mal das Geld nachzählen …das kostet viel Zeit.
> > Und was das Volk will, was der Pflichtversicherte will, was im Grundgesetz ( zum Bsp. Artikel 20 Abs. 1 ) steht, interessiert weder Merkel, noch die Parteien, noch die „Volksvertreter“.
> > Der neue Kroko –Vertrag ist ein Vertrag zur Aushebelung der Parlamente – die werden überflüssig – denn SPD und CDU haben schon vor jeder Abstimmung alles genau beschlossen, diktiert.
> > Merkels 4. Amtszeit, mit einer SPD, die eigentlich ASDP heissen müsste ( A – soziale Partei D ) wird Deutschland vernichten !
( siehe Ihre Haltung zu D. hier; Merkel wirf Fahne weg ! http://www.youtube.com )
>> Geld ( ESM) und Befugnisse sind schon zum grössten Teil der EU – Diktatur und dem „ Vereinigten Europa „ geopfert, den Rest erledigt „ Resttlement und Relocation „ , siehe CDU Programm von 2017 , Seite 63 – Umvolkung durch grenzenlose Einwanderung und Zuzug- auch alles schon lange beschlossen in der EU.
In anderen Ländern streikt das Volk …“ spaniens-rentner-revoltieren-gegen-den-staat“
vorunruhestand.de />
aber der Deutsche ist geduldig…..wie lange noch?
Eberhard Stopp Versicherungsmakler ( siehe http://www.Fair-Makler.com ….wird leider hier nicht angenommen meine Homepage )
29.03.2018 12.40 UHr
Die Grundsicherung gibt es aber nur bei Singles,bei Eheleuten ist der Partner,hier der Mann ,für die Grundsicherung zuständig
Vom Staat gibt es dann nichts……..
Richtig. Die Höhe des Regelsatzes für ein Ehepaar beträgt 736 Euro.
Die Rente wird von der Grundsicherung abgezogen.
Auch das Einkommen des Ehepartners hat unter Umständen Einfluss auf die Höhe der Grundsicherung. Allerdings sind das Zahlen für 2017. Und das schreibt biallo.de: Das Sozialhilfe- bzw. Grundsicherungsniveau lässt sich einfach errechnen durch die Formel „Warmmiete plus Regelsatz“. 2018 beträgt der (Eck-)Regelsatz für Alleinstehende 416 Euro im Monat. Ein Alleinstehender, der monatlich 400 Euro Warmmiete zahlen muss, hat 2018 einen persönlichen Grundsicherungsbedarf von 816 Euro. Für Paare liegt der Regelsatz 2018 insgesamt bei monatlich 748 Euro. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars beispielsweise 500 Euro, so liegt ihr Grundsicherungsbedarf bei 1.248 Euro. Wer weniger zur Verfügung hat, kann Anspruch auf Hilfe vom Sozialamt haben. Vorrangig muss allerdings Wohngeld in Anspruch genommen werden.
Bei Betrachtung der Zahlen, fragt man sich wie Politiker bloß auf die Idee kommen bei derartigen Vergleichen von einer unnötigen Neiddiskussion zu sprechen und darstellen wie gut es den Rentnern eigentlich geht und was Beamte alles auferlegt wird. Wer sein Leben lang gearbeitet hat, sollte auch wenn er in Miete lebt zumindest noch für ein auskömmliches Leben ohne Saus und Braus, Geld für das Nötigste zur Verfügung zu haben ohne beim Staat Stütze beantragen zu müssen.
Der krasse Unterschied zwischen Renten und Pension ist wie aus der Zeit gefallen und mit nichts zu begründen
[…] gearbeitet hat, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, soll schon nach 35 Beitragsjahren eine Grundrente bekommen, die zehn Prozent über der Grundsicherung […]
[…] fest. „80 Prozent sorgen sich um die Absicherung im Alter“, so Pausder. „Jeder vierte Rentner München“, betont er. In Zukunft werde das wohl noch schlimmer, denn viele, die heute Mindestlohn […]
[…] garantieren – eine Rente, die die Lebensleistung würdige und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liege. Das soll für alle gelten, die 35 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, so sein […]
[…] https://vorunruhestand.de/2018/03/halbe-million-rentner-auf-grundsicherung-angewiesen/ […]
[…] die Hälfte der Rentner sind steuerpflichtig. Bei 17 Prozent der Rentner ist es so wenig, dass sie Grundsicherung oder Wohngeld beantragen müssen. Dem Statistischen Bundesamt zufolge waren das 2018 immerhin 560 […]
[…] heißt das überhaupt „Grundsicherung im Alter“? Der Regelsatz liegt bei 424 Euro plus Mietkostenanteil. Die Stadt München stockt den Regelsatz um […]
[…] Anspruch auf Grundsicherung: 420,00 […]
[…] frieren und hungern sie, statt zum Amt zu gehen, um Grundsicherung im Alter zu beantragen. Mehr als die Hälfte der Alten, denen Grundsicherung im Alter zusteht, nehmen diese […]
[…] Das heißt, letztlich werden alle Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Die Grundrente ist keine Grundsicherung, sprich keine Sozialleistung wie die Grundsicherung, die Bedürftigkeit voraussetzt. Aber, der […]
[…] ja, noch was – eine Betriebsrente wird natürlich teilweise auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet. Das heißt, wer im Alter zu wenig gesetzliche Rente hat und auf Grundsicherung angewiesen sein […]
[…] und Soziales lässt er verlauten, Bezieher einer niedrigen Grundrente könnten ja zusätzlich Grundsicherung beziehen. Dann wäre sichergestellt, dass sie in Summe mehr Geld zur Verfügung hätten als ein […]
[…] um davon zu leben. Schließlich bewegt sich dieser Betrag klar unter dem Existenzminimum, das zur Grundsicherung nötig ist. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich prinzipiell für jeden, eine passende […]
[…] Das heißt, letztlich werden alle Steuerzahler dafür aufkommen müssen. Die Grundrente ist keine Grundsicherung, sprich keine Sozialleistung wie die Grundsicherung, die Bedürftigkeit voraussetzt. Aber, der […]
[…] als vorher. Der VdK fordert dem „Spiegel“ zufolge einen monatlichen Freibetrag von 208 in der Grundsicherung. Es sei unerträglich, dass bedürftige Rentnerinnen die geplanten Verbesserungen bei der […]
[…] sollte der Deutschen Rentenversicherung zufolge prüfen, ob er Anspruch auf Grundsicherung hat. Grundsicherungsempfänger bekommen dem „Merkur“ zufolge im Juli einmalig 200 Euro Zuschuss; alle, die Wohngeld bekommen, […]
[…] andererseits schützt es auch Gruppen wie Selbstständige, die häufiger als andere Gruppen Grundsicherung im Alter beantragen. Das Solidarprinzip für alle kann so außerdem gestärkt werden! Für […]
[…] garantieren – eine Rente, die die Lebensleistung würdige und die zehn Prozent über der Grundsicherung im Alter liege. Das gilt für alle, die mindestens 33 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Klingt doch […]
[…] wie andere Betriebsrenten heute leider immer noch. Außerdem wurde sie bis dahin auf die Grundsicherung angerechnet. Beides hat das Betriebsrentenstärkungsgesetz zumindest für Riester verbessert, nicht […]
[…] denn viele armen Rentnerinnen und Rentner schämen sich, Grundsicherung zu beantragen. Die tatsächliche Zahl der Bedürftigen ist sicher weitaus höher. Während alle anderen sich am 1. Juli 2023 über eine Rentenerhöhung […]
[…] es 2006, 525.000 dann 2016, 544.000 ein Jahr später und 684.000 sind es 2023 – die Zahl der Grundsicherungsempfänger unter den Rentnerinnen und Rentner hat sich dem Statistischen Bundesamt zufolge, so die „Welt“ […]