Beamte sollen auch in die Rente einzahlen

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Alle reden über Gerechtigkeit und vergessen die größte Ungerechtigkeit – die zwischen Pensionen und Renten. Pensionäre bekommen fast doppelt so hohe Pensionen wie Rentner Renten. Ist das gerecht? Das muss sich ändern.

Die „Bild“ brachte es auf den Punkt mit der Fragen: „Warum kriegen Pensionäre so viel mehr als Rentner?“. Die Antwort ist ganz einfach: Beamte machen die Gesetze – und sorgen sich natürlich erst um Ihresgleichen, aber nicht um die Rentner. Sie gönnen sich hohe Pensionen, gestehen den Rentner aber nur Magerenten zu. Sie wären ja auch blöd, es nicht zu tun. Keiner kann sie daran hindern, sich besser zu stellen als die Rentner. Sie sitzen am längeren Hebel – und den lassen sie sich auch so schnell nicht aus der Hand nehmen. Neue Berechnungen zeigen laut „Bild“: „78,1 Arbeitsjahre müsste ein normaler Arbeitnehmer insgesamt vorweisen, um einen Rentenanspruch in Höhe der durchschnittlichen Beamtenpension zu erhalten.“

Beamte geht’s besser

Die Beamten werden doch nicht am Ast sägen, auf dem sie sitzen. Diskussionen um den skandalösen Abstand zwischen Pensionen und Renten werden ausgesessen oder abgewürgt. Der Beamtenbund rechnet den Abstand klein, die Abgeordneten freuen sich über die jährliche Diätenerhöhung. Deutschland ist ein Beamtenparadies. Jegliche Kritik perlt an den Beamten ab – und sie wissen, wie sie die Rentner kleinhalten können. Ab und an gibt’s ein Zuckerl, um die Masse zu befriedigen, letztlich aber sind das nur Brosamen, die vom Tisch der Bürokraten abfallen. Am System will keiner von ihnen etwas ändern. Wo kämen wir denn da hin?

Pensionäre bekommen 71 Prozent

Wer als Beamter nach 40 Dienstjahren in den Ruhestand geht, bekommt eine monatliche Bruttopension von 71,75 Prozent seines letzten Bruttogehalts; ein Angestellter muss sich mit 48 Prozent begnügen, wenn er nicht über den Betrieb oder privat vorgesorgt hat. Die 71,75 Prozent beziehen sich auf die beiden letzten Dienstjahre, die 48 Prozent auf den durchschnittlichen Verdienst eines ganzen Berufslebens. Wie der wissenschaftliche Dienst des Bundestags so schön schreibt, ist „die Beamtenversorgung eine Vollversorgung, während die Sozialrente nur als Grundversorgung gedacht ist“. Das heißt, die gesetzliche Rente reicht gerade für das Existenzminimum, während sich die Beamten um nichts kümmern müssen und trotzdem versorgt werden.

Umdenken beim obersten Sozialrichter

Mittlerweile begreifen auch Beamte wie Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, dass es angesichts dieser Diskrepanz zwischen Pension und Rente so nicht weitergehen kann. Schlegel fordert laut „Bayerischem Rundfunk“ eine „Rentenversicherung für alle“. Beim Bayerischen Sozialrechtstag forderte er radikale Änderungen. Das Sozialrecht benötige ein tragfähiges Konzept um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein. Schlegel plädierte für eine Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen – einschließlich Beamter und Selbständiger. Reformbedarf besteht schon lang, die große Koalition hat das Problem bisher erfolgreich ausgesessen. Mit einer Erwerbstätigenrente  läge die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich über Grundsicherungs- oder Sozialhilfeniveau und würde die Allgemeinheit entlasten – wie das in Österreich beispielsweise der Fall ist. „Das neue Sicherungsziel der gesetzlichen Rentenversicherung sollte für die Zukunft so definiert werden, dass jeder Erwerbstätige nach einem erfüllten Berufsleben – realistisch sind maximal 40 Arbeitsjahre – von seiner Altersrente gut leben kann.“ Realistisch und trotzdem ambitioniert sei ein Sicherungsziel von 10 bis 20 Prozent über Sozialhilfeniveau.

Dem SWR gab er ein Interview, in dem er auch noch mal auf das Problem der Zwei-Klassen-Gesellschaft hinwies.

Wie lang stellt sich Scholz noch taub?

Wie lang will Olaf Scholz noch so weitermachen wie bisher? Eine Erwerbstätigenrente fordert der Sozialverband VdK schon seit langem: „Wir fordern seit Jahren eine gute gesetzliche Rente für alle Erwerbstätigen. Wenn alle einzahlen, stärkt dies einerseits ein zuverlässiges Sicherungssystem, andererseits schützt es auch Gruppen wie Selbstständige, die häufiger als andere Gruppen Grundsicherung im Alter beantragen. Das Solidarprinzip für alle kann so außerdem gestärkt werden!  Für nicht-abgesicherte Selbständige wäre es eine Lösung gegen Altersarmut, für Angestellte im öffentlichen Dienst wäre damit die Frage der Gerechtigkeit geklärt: endlich könnten angestellte Lehrer für die gleiche Arbeit die gleiche Alterssicherung wie ihre verbeamteten Kollegen erhalten. Das System muss jetzt vom Kopf auf die Füße gestellt werden, hierfür braucht es politischen Mut. Mutig wäre zum Beispiel, wenn Politiker und Politikerinnen in die gesetzliche Rente einzahlen, dann erfüllen sie schlicht und einfach ihre Vorbildfunktion.“

Dem ist nichts hinzuzufügen!

Österreicher geht’s besser

In Österreich gibt es nur Pensionäre – alle zahlen ein und der Arbeitgeber legt sogar noch einen Schnaps drauf. Davon können deutsche Rentner nur träumen, anders als Beamte.

Pensionäre sind besser gestellt als Rentner

Pensionäre sind besser gestellt als Rentner        Bild: Screenshot „Bild“

Ein detaillierte Rechnung zeigt, wie groß der Unterschied zwischen Pensionen und Renten hierzulande ist – an einem konkreten Beispiel.

Das Thema birgt Sprengstoff, wenn die Politik nichts unternimmt, kommt es in wenigen Jahren zum großen Knall, dann nämlich, wenn die Babyboomer in Rente gehen und Millionen feststellen, dass die Rente nicht zum Leben reicht. Eine Konfrontation ist dann unvermeidlich.

Beamte werden alimentiert

Beamtenvertreter verweisen Kritiker auf Artikel 33 Satz 5 des Grundgesetzes. Da steht „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln“. Was sind die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“?. Wikipedia beschreibt sie so:

Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen unter anderem (aufgeführt nur pensionsrelevant):

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15 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Erwin Tischler
    31. März 2019 13:18

    Offenbar haben unsere Politiker noch gar nicht gemerkt, auf welchem Pulverfass sie bzw. ihre Nachfolger sitzen. Sonst würden sie anstelle der heutzutage üblichen Flickschusterei endlich mal Nägel mit Köpfen machen. Klar, dass eine Systemumstellung und eine Vereinheitlichung der Altersversorgung 30 Jahre und mehr dauern kann. Aber irgendwann muss man die Sache mal in Angriff nehmen! Auch die längste Reise beginnt mit dem 1. Schritt! ( Chin. Sprichwort )

    Antworten
    • In der Tat. Beim Anschluss der DDR an die Bundesrepublik wäre es dringend geboten gwewsen, das System zu vereinheitlichen.
      Stimmen, die da forderten, gab es genug.
      Die Lösung wäre ganz einfach: bereits eingestellte Beamte sollen das bekommen, was man ihnen mal zugesagt hat.
      Neueingestellte Beamte zahlen genauso wie der öffentliche Arbeitgeber in die Rentenkasse ein. Und wenn es tatsächlich so ist, dass die aufgebauten Fonds die Pensionen hergeben, dann spricht ja auch nichts dagegen sie in die Rentenkasse einzubringen. Nur, eine einfache Lösung will eben keiner.

      Antworten
  • Wir hätten eine völlig andere Rentenpolitik, wenn alle Einkommen einzuzahlen hätten.
    Um auch Beamte nach und nach mit einzubeziehen, muss der Artikel 33, Absatz 5 ersatzlos gestrichen werden.
    Dafür braucht es eine Mehrheit im Bundestag.

    . . . Politik und Justiz haben für sich selbst nicht nur wesentlich bessere Regelungen geschaffen, sie haben auch spätestens seit 1978 elementare Grundrechte für die Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung außer Kraft gesetzt, Gleichheitssatz, Eigentumsschutz für die Beiträge, Rechtsstaatsprinzip (keine rückwirkenden Eingriffe) Nachlesen kann man das in den Entscheidungen des BVerfG vom 01.07.1981 (1 BvR 874/77 u.a.) oder vom 27.02.2007 (1 BvL 10/00, Absätze 53, 55 und 70).
    Damit hat das BVerfG die Rentenbeiträge aus den Löhnen der gesetzl. Rentenversicherten zu öffentlichen Mitteln gemacht!
    Der Gesetzgeber ist zugleich der Empfänger von Abgeordnetenbezügen/steuerlicher Alimentation/Ruhestandsgelder. Über Rentenfragen entscheiden ausschließlich solche Personen, die davon in keiner Weise betroffen sind. Sie haben nicht das geringste Interesse, daran etwas zu ändern, weil sie erheblich davon profitieren. Nicht umsonst haben Bundestag und Länderparlamente es immer wieder abgelehnt, ihre eigene Altersversorgung der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.
    Einschneidende Reformen immer nur bei gesetzl. Versicherten – Wenn es um Veränderungen geht, wird auf das uralte bestehende Beamtenrecht verwiesen. Schließlich begründet doch sogar das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG Und verweist hier in den Abs. 86/87 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872. Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht Nicht beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit! Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft den Frieden sichern.

    Antworten
  • z.B: sonstige Vorsorgeaufwendungen umfassen neben Beiträgen zu den Pflichtversicherungen (Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) auch Beiträge zu einer Unfall-, Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherung. Diese Beiträge können bis zu einer Höhe von 1.900 Euro von der Steuer abgesetzt werden – auch von Beamten, die gewiss nicht arbeitslos werden. Nicht-Beamte sind alle Pflichtversicherten, auch die im öffentlichen Dienst.

    Wer Neid unterstellt, lese mal dieses Urteil des BVerfG zur Ungleichbehandlung von Witwen in der GRV einerseits und bei der Beamtenversorgung andererseits. Das BVerfG fand es völlig ok, dass Witwenrenten nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung gezahlt werden, jedoch die Hinterbliebenenversorgung von Beamten hingegen völlig ohne Bedürftigkeitsprüfung bleibt https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/02/rs19980218_1bvr131886.html (Randnummern 97-98).

    Antworten
  • Kurt Lindinger
    31. März 2019 18:33

    Zum Grundverständnis einer Gesellschaft gehört die Generationenvielfalt.
    Der Generationenvertrag besagt: Die berufstätige Generation erwirtschaftet die notwendigen Mittel, um sich selbst sowie den jüngeren und älteren Bürgern eine angemessene Existenz zu ermöglichen. Das kann aber nur funktionieren, wenn ALLE Bürger gleichermaßen in die Sozialsysteme eingebunden sind.
    Der Mythos des Generationenvertrages wird im Wesentlichen von denen bemüht, die sich nicht daran beteiligen. Es gibt keinen Vertrag zwischen irgendwelchen Generationen. 1957 gab es eine politische Entscheidung, welche die kapitalgedeckte
    Rentenversicherung in ein Umlagesystem überführte.
    Dass die junge Generation der Rentenversicherten heute für die Altersversorgung der älteren Generation der Rentenversicherten aufkommen muss, ist politischer Wille und nicht der Wille der Generationen.
    Der hochgelobte Generationenvertrag hatte von Anfang an nur ein Ziel: Die Entlastung der öffentlichen Haushalte! Denn ohne den Generationenvertrag hätten die Renten nach dem 2. Weltkrieg (Stand Null) aus Steuergeldern aufgebracht werden müssen, also von allen Erwerbstätigen: Abgeordneten, Beamten, Freiberuflern und Arbeitnehmern.
    Mit Hilfe des sogenannten Generationenvertrags wurden Abgeordnete, Beamte und Freiberufler von den Verpflichtungen gegenüber der gesamten Gesellschaft entbunden und diese Solidarlasten allein den Arbeitnehmern und Rentnern aufgebürdet.
    Daran hat sich bis heute nichts geändert.

    Antworten
  • Auf die Politik in Deutschland ist kein Verlaß. Daher braucht Deutschland unbedingt den Volksentscheid im GG. Der Gerechtigkeitswille der Bevölkerung ist bei weitem höher einzuschätzen als das Rechtsempfinden der Politiker. Auf jeden Fall ist es gut daß die Bildzeitung das Thema Gerechtigkeit bei den Altersbezügen regelmäßig aufgreift. Ich habe mir auch schon Gedanken gemacht warum diese soziale Ungerechtigkeit politisch gewollt ist. Zum 80 Geburtstag meines unlängst verstorbenen Cousin,einen ehemaligen Bundestagsabgeordneten, hatte ich Ihm folgendes Gedicht gewidmet
    „Ein Politiker mit 80 Jahren hat im Leben viel erfahren,
    er ist vertraut mit dieser Zeit und mit der Gerechtigkeit.
    Mit viel Glück auf Erden kann man Rentner werden.
    Doch besser hat’s der Pensionär, der Staat bezahlt Ihm meist viel mehr.
    Am besten aber hat’s ein Mann der kluge Reden halten kann,
    Politiker wird er genannt, mit höchster Pension auch anerkannt.“.

    Antworten
  • […] Rente weiter ausgehöhlt, ja regelrecht sabotiert, von einer Regierung von Beamten, die sich dank üppiger Pensionen um ihre Altersvorsorge nicht kümmern […]

    Antworten
  • […] Wirtschaftsweisen wollen bei dieser Renten-Revolution die Beamten und ihre Pension außen vorlassen – und genau sie bekommen überdurchschnittlich viel Altersvorsorge. Grimm […]

    Antworten
  • Bernd Becker
    3. Januar 2024 20:49

    Es müssen doch alle in der Rentenkasse einzahlen auch Beamte .Selbstständige. Das wäre mehr als gerecht.Und die Renten der Arbeiter die 45 Jahre und mehr eingezahlt haben würden dann eine angemessene Rente bekommen weil es dann möglich wäre.Das Gleichheitsprinzip müsste sofort umgesetzt werden .Auch Politiker müssen in der Rente einzahlen keiner darf Sonderrechte haben.Dann würde unsere Rente auch sicher sein.

    Antworten
  • Bernd Becker
    3. Januar 2024 20:52

    Es müssen doch alle in der Rentenkasse einzahlen auch Beamte .Selbstständige. Das wäre mehr als gerecht.Und die Renten der Arbeiter die 45 Jahre und mehr eingezahlt haben würden dann eine angemessene Rente bekommen weil es dann möglich wäre.Das Gleichheitsprinzip müsste sofort umgesetzt werden .Auch Politiker müssen in der Rente einzahlen keiner darf Sonderrechte haben.Dann würde unsere Rente auch sicher sein. Das muß man immer wieder sagen das endlich was passiert.

    Antworten
  • träumt alle weiter…

    Antworten
  • Erich Homann
    27. März 2024 10:10

    Die große Frage, was tun wir dagegen oder dafür, das die Rente entsprechend angepasst wird ?
    21 Millionen Rentner auf die Straße, das wirkt und wird in den entscheidenden Köpfen tiefe Spuren hinterlassen.
    Es ist ein Hohn den Rentnern gegenüber, was Pensionäre als Pensionserhöhung bekommen.

    Antworten
  • Es gibt so viel Ungerechtigkeit in „D“ aber Politiker sind nicht blöd, wenn das Volk nicht auf die Straße geht bis sich das nicht geändert hat. Was hat DDR geschafft trotz komunismus und Russen. Bei uns herrscht Demokratie, das kommt aus griechischen und bedeutet Volk beherrschen. Wenn die Politiker Hart IV bekommen dann hätte sich fast alles geändert. Vor ein paar Jahren durfte Staubsauger nicht mehr als 900 W haben, Birnen verboten, nur LED Strom sparen…..jetzt wo die kohlekraftwerke und atomreaktoren abgeschaltet sind, sollen alle E – Autos fahren. Nur Politiker nicht, als vorbild. Wo ist da die Logik ? Waum Heizung wechseln, Regierung were billiger! Ich weiß nicht welches Land so korupt ist wie Deutschland. Nur Politiker sind nicht korrupt, die nehmen nicht an, nicht mal Fernunft!!! Ich könnte 2 Monaten schreiben, aber deswegen lasse ich mit schlechte Laune nicht verderben…..

    Antworten
  • Matthias Thomsen
    16. Oktober 2024 19:27

    Äpfel und Birnen wollten schon andere nicht miteinander vergleichen. Pensionen abschaffen – und dann? Dann bekommen Staatsdiener eben eine doppelt so hohe RENTE statt einer Pension. Einziger Effekt: die Kasse, an der sich unsere Ampelmännchen vergreifen wäre noch ein bisschen voller und der Griff hinein tiefer. Das Alimentationsprinzip anschaffen? Viel Spass bei der nächsten Pandemie. Dann ist da nämlich keiner mehr, der brav zum Dienst kommt.

    Antworten
  • Helmut Achatz
    17. Oktober 2024 07:13

    Schon mal etwas vom Gleichheitsprinzip gehört? Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 3
    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Antworten

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