VdK fordert Rente für alle

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Schluss mit der Zweiteilung von Rente und Pension – der Sozialverband VdK fordert eine einheitliche Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen, sprich Angestellte, Beamte und Selbstständige.

Grundrente

Rente versus Pension

„Rente 900 Euro, Pension 1761 Euro – das ist ungerecht in Deutschland“, titelt die „Bild“. Das findet der Sozialverband VdK auch und macht sich für eine Vereinheitlichung stark. Warum bittet schön, sollen Beamten annähernd das Doppelte an Pension bekommen als Rentner? Konsequenz dieser Ungleichbehandlung – jede vierte Frau über 65 Jahren in Bayern sei armutsgefährdet. Darin ist aber bestimmt keine Pensionistin „Das darf nicht einfach hingenommen werden, auch nicht von der bayerischen Staatsregierung“, fordert Ulrike Mascher, die Landesvorsitzende des VdK Bayern. Mascher fordert ferner einen Freibetrag für die Mütterrente, das heißt, 212 Euro der Mütterrente sollen nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. Heute ist es leider so, dass die Mütterrente angerechnet wird, Mütter mit niedriger Rente hätten somit nichts von einer Erhöhung der Mütterrente.

VdK fordert Rente für alle

VdK-Präsidentin Verena Bentele, die auch stellvertretende Vorsitzende des VdK Bayern ist, stellte in ihrem Grußwort die Forderungen der Kampagne #Rentefüralle vor. Sie befürchtet, für Millionen von Menschen werde die Rente unter dem Existenzminimum liegen, wenn sich an der Rentenpolitik nichts ändert. Ihre Kernforderung ist die  Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, steuerliche Umverteilung zur Finanzierung von alterssichernden Leistungen wie einer Grundrente oder zum Ausgleich von Zeiten der Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen sowie faire Entlohnung gerade für Frauen. „Wir wollen die Erwerbstätigenrente, wir wollen, dass auch Beamte, Politiker und Selbstständige in die Rente einzahlen“. Deutschland könne viel von Österreich lernen, denn da zahlen alle ein. Bentele fordert darüber hinaus eine Mindestlohn von 12,80 Euro, denn Rentenpolitik ist Arbeitsmarktpolitik und Bildungspolitik.

Bessere Mütterrente versprochen

„Ein starker VdK ist gut für unser Land“, sagte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder in seiner Rede. Söder ist die prekäre Situation vieler älteren Frauen durchaus bewusst, deswegen sichert er dem VdK Unterstützung bei seiner Forderung nach einer vollständigen Angleichung der Mütterrente zu, ebenso bei der Einführung eines Freibetrags in der Grundsicherung für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Trotz der eklatanten Diskrepanz zwischen Pension und Rente sieht er die Einführung einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung sehr skeptisch: „Das ist ein sehr ambitioniertes Modell, das nur sehr langfristig umzusetzen ist“, erklärte er.

An der von Sybille Giel vom Bayerischen Rundfunk moderierten Diskussionsrunde nahmen neben Verena Bentele und Ulrike Mascher Sozialstaatssekretärin Carolina Trautner (CSU), die bayerische Ehrenamtsbeauftragte Eva Gottstein (Freie Wähler), die Fraktionssprecherin für Sozialpolitik und Inklusion von Bündnis 90/Die Grünen, Kerstin Celina, die Landesvorsitzende der BayernSPD, Natascha Kohnen, und die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Julika Sandt. Sie nahmen Stellung zu den Kernforderungen der VdK-Kampagne #Rentefüralle und stellten die Positionen ihrer Parteien vor.

Der VdK Bayern hat annähernd 700 000 Mitglieder, bundesweit hat der VdK annähernd zwei Millionen Mitglieder.

Der VdK belegt das in seiner Kampagen #rentefüralle mit einem nachvollziehbaren Beispiel:

#Gerechte Rente für alle Erwerbstätigen

„Beamte erhalten eine deutlich höhere Altersvorsorge im Vergleich zu Angestellten – selbst bei vergleichbarer Tätigkeit (z.B. als Lehrer). Ein Beispiel: Eine Angestellte und eine Beamtin verdienen jeweils 31.872 Euro im Jahr. Die Angestellte muss 45 Jahre bis 67 arbeiten, um eine gesetzliche Rente von 1.058 Euro zu bekommen. Wenn die Beamtin 40 Jahre bis 67 arbeitet, erhält sie eine Pension von 1.902 Euro, also nahezu das Doppelte.“

Das heißt, die angestellte Lehrerin arbeitet länger als die verbeamtete und bekommt auch noch weniger Ruhestandsgeld. Die beiden Lehrerinnen bringen eine vergleichbare Leistung und haben eine vergleichbare Ausbildung. Die Diskrepanz im Alter ist eklatant.

 

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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Johannes Emonts
    18. Mai 2019 18:40

    Ich bin gespannt, ob der VK mit seiner neuen Chefin Frau Bentele in der Frage der Renten / Pensionen etwas weiterbringt. Wenns nach der Politik geht, wird das nie etwas mit einer Gleichstellung aller Bürger, ein bitteres Unrecht.

    Antworten
  • Erwin Tischler
    18. Mai 2019 19:29

    Um alle Pensionsberechtigten zu bezahlen, werden in Zukunft die öffentlichen Haushalte immer stärker belastet werden. Allein deswegen muss das System geändert werden. Außerdem schafft es sozialen Unfrieden, wenn eine Gruppe der Bevölkerung 71 % der letzten Bezüge als Pension erhält, während der andere Teil der Bürger nur 48 % der durchschnittlichen Bezüge der gesamten Berufstätigkeit erhält. Der größte Unterschied: Die einen haben nichts dazubezahlt – die anderen mindestens 50 % ( Arbeitnehmeranteil! ). Zum Dank werden diese dann noch auf Betriebsrenten und arbeitnehmerfinanzierte Direktversicherungen mit einem vollen Krankenkassen-Beitrag ( KV + PV = 18,5 % ) „belohnt“!

    Antworten
  • Eugen Dinkel
    18. Mai 2019 21:06

    Die Forderungen des VdK sind vollauf berechtigt, um mehr Gerechtigkeit in das
    System zu bringen. Doch bevor man neue Fässer aufmacht, müssen die alten
    Schandtaten erstmal geregelt werden.
    Millionen Rentner warten nach wie vor darauf, dass der Betrug mit dem
    rückwirkenden Eingriff in Direktversicherungen zurückgenommen wird.

    Antworten
  • Horst Debusmann
    18. Mai 2019 21:11

    Der durchschnittsverdienende „Eckrentner“ zahlt in 45 Beitragsjahren mehr als 300.000 Euro (AG+AN-Anteil) in die Rentenkasse, bekommt zukünftig dafür eine Rente knapp über der Armutsgrenze. Um dem zu entgehen, wird man aufgefordert, zusätzliche Altersvorsorge zu betreiben. Wer das in Form der vom Gesetzgeber empfohlenen Direktversicherung tat, wird abermals betrogen, seit 2004 erhält er bedingt durch rückwirkenden Vertragsbruch ca. 20% weniger als das, was eingezahlt wurde. Nur weil Geld in den Krankenkassen fehlte, wurde privat eingezahltes Entgelt zur Betriebsrente, damit nach Auszahlung erneut krankenkassenpflichtig. Altersvorsorge pervers. Zum Vergleich: Abgeordnete und Beamte erhalten ohne nennenswerte Eigenleistung bereits nach 5 Dienstjahren 1.573 Euro Pension. Außerdem entziehen sie sich der Solidarität, da keine Beteiligung an versicherungsfremden Leistungen. Das ist Zwei-Klassen-Gesellschaft, für unsere Abgeordneten völlig normal, profitieren sie doch davon.
    Quelle:
    https://www.zeit.de/wirtschaft/2016-06/beamtenpension-rentenreform-altersarmut-ruhestand

    Antworten
  • hanselmar
    18. Mai 2019 22:51

    Die Erwerbstätigenversicherung, in die alle Berufstätigen einzahlen müssen, war eine Forderung der SPD in Baden-Württemberg. Wenn die Bundes SPD diesen Vorschlag übernommen hätte wäre es durchaus möglich gewesen diesen Vorschlag umzusetzen. Leider haben die SPD Größen Schulz,Nahles und Scholz nichts für diesen Vorschlag übrig gehabt, der aber auch von der Arbeitnehmergruppe der CDU unterstützt worden wäre. Diese Chance wurde vertan genau so wie die Chance den Volksentscheid im GG festzulegen. Hier kann man mit Recht sagen, was Rudi Carell schon vor über 20 Jahren festgestellt hatte; „Schuld daran hat nur die SPD.“ In diesem Fall möchte ich ergänzen daß die Bundeskanzlerin Merkel auch hervorragend in diese Partei passen würde.

    Antworten
  • Kurt Lindinger
    19. Mai 2019 09:56

    Hat der VdK, damals bei den Musterprozessen zur unberechtigten Krankenkassen-Verbeitragung der privat angesparten Kapital-Lebensversicherungen alles getan um dies abzuwenden?
    Oder – haben die Juristen des VdK das umgesetzt, was sie aus Schulungen durch dier BSG-Richter erfahren haben?
    Seit mittlerweile 15 Jahren besteht nun schon der „Beitragserhebungsbetrug“ für privat finanzierte Kapitallebensversicherungen durch Gehaltsumwandlung nach § 40 b EStG, die unter dem Deckmantel des GMG (Agenda 2010), ohne gesetzliche Grundlage, ohne Vertrauensschutz, rückwirkend in die betriebliche Altersversorgung einbezogen und dadurch unberechtigt verbeitragt wurden. Obwohl, –
    > im BFH Urteil VI R 164/86 festgestellt wurde, dass Direktversicherungen, bei denen von vorne herein die Zahlung einer Kapitalabfindung vereinbart wurde, zu keiner Zeit das typische Rentenwagnis bestanden hat, sich eine solche Versicherung einem Sparvorgang annähert als einer Lebensversicherung!
    > das Bundessozialgericht nach geltendem Recht und Gesetz, mit Urteil B 12 KR 10/02 vom 14.07.2004 in den Rn. 32, 35 eindeutig festgestellt hat, dass „Prämien die aus Gehaltsbestandsteilen“ finanziert werden, nicht der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen sind, weil es für eine bAV an der erforderlichen „Zusätzlichkeit“ fehlt!
    > das BVerfG im Beschluss 1 BvR 1660/08, Rn. 14, bestätigt im BSG Urteil B12KR 28/12 R, Rn. 29 wiederholt, dass ein formal einfaches Kriterium vorliegt, wenn die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst waren, eine Abschichtung betrieblicher, von privater Altersvorsorge erlaubt!
    Trotzdem wurden hinter dem Rücken der Versicherten von den Versicherungen, ein Versorgungs-bezug einer betrieblichen Altersversorgung an die Krankenkasse gemeldet und dann ein Fünftel der Versicherungsleistung, ungesetzlich durch Beiträge abgezockt!
    Die Machenschaften die Im Umfeld der Gesetzeseinführung von den Lobbyisten betrieben wurden sind hinlänglich bekannt und von den Politikern gegenseitig die Verantwortung zugeschoben.

    So haben die Spitzenverbände der Krankenkassen bei ihrer Beratung am 09./10. 09. 2003 eine gemeinsame Vorgehensweise mit den Zahlstellen (Versicherungen u.a.) festgelegt.
    Dieses Vorgehen wurde dann mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) abgesprochen, was das Schreiben vom 27.10.2003 des VdAK/AEK an den GDV mit Hinweis auf den TOP 5 der gemeinsamen Besprechung, bestätigt.
    Franz Knieps, der im Gesetzestext involviert war, sagte, dass Olav Scholz die Idee für die Verbeitragung hatte.
    Karl Lauterbach sprach bei der 55. Sitzung des Deutschen Bundestages vom 11.10.2018 dies wiederum H. Seehofer zu.
    Die AfD stellte in der gleichen Sitzung fest, dass der Gesetzestext des § 229 SGB V, „herrlich formuliert, umständlich verwässert ist, es versteht kein Mensch“.
    Carl Ludwig Thiele, FDP, hat am 11.03.2004 in der 97.Sitzung im DBT zum Ablehnungsantrag gegen das GMG der FDP, eine Rede gehalten, in dem er den Gesetzesablauf und die Konsequenzen daraus für die Zukunft aufgezeigt hat, dem ist bis heute nichts hinzuzufügen.

    Wer gegen die Verbeitragung Widerspruch einlegte brauchte viel Zeit, Kraft und Geduld um gegen das Unrecht ohne Erfolg anzukämpfen. Ab 2006 wurde vor den Sozialgerichten ohne die geltende Gesetzesgrundlage, willkürlich nach „Richterrecht“ geurteilt. Diese Urteile wurden dann höchstrichterlich vom eigentlich nicht zuständigen ersten Senat des BVerfG bestätigt.
    Verfassungsbeschwerden wurden vom gleichen Senat ohne Begründung nicht angenommen.
    Man hat keine Chance gegen das gemeinsame Vorgehen der Lobbyisten anzukämpfen.

    Fr. Büdenbender hat in einem FS-Beitrag, über Sie, als Frau neben dem Bundespräsidenten, als Sie an Ihrem früheren Richtertisch des Verwaltungsgerichtes Berlin saß, gesagt:
    „Mit dem Anlegen der Robe tritt die Person des Richters in den Hintergrund, denn es wird nach Recht und Gesetz geurteilt und nicht nach der Nase des Richters!“
    >> Pinocchio lässt grüßen, Richter des BSG und BVerfG, müssen eine lange Nase gehabt haben!
    Durch die letzten Wahlergebnisse aufgeschreckt sind viele Parteien, Verbände und Politiker der Meinung, dass dieses Unrecht beseitigt werden muss!!!
    Doch BK-in Merkl hat den Eintrag zur Beseitigung des Unrechts aus dem Koalitionsvertrag entfernen lassen und hat mit einem Wisch den Vorschlag von Jens Spahn, der auch einen falschen Ansatz hatte, vom Tisch gewischt.
    Obwohl die Krankenkassen einen Überschuss von ca. 30 Mrd. € angesammelt haben, der im Wesentlichen aus den unberechtigten Beiträgen stammt, hat man kein Geld für eine Rück-abwicklung. Oder liegt es daran, dass der eigentliche Urheber der jetzige Finanzminister ist?
    Um eine Rückabwicklung der ungesetzlich verbeitragten Altverträge, die vor 2002 abgeschlossen wurden, sind maximal 8 – 11 Mrd. € erforderlich und das zahlen die Krankenkassen aus der Portokasse!
    CSU-Ehrenvorsitzender Theo Waigel hat in seinem Buch „Ehrlichkeit ist eine Währung“ ausgesagt, „Ehrlichkeit ist die Voraussetzung für Vertrauen. Nur mit Ehrlichkeit kann man Probleme bewältigen“!
    Wer wählt noch Parteien oder Politiker, zu denen er kein Vertrauen hat?
    Nur ein dummes Kalb läuft selbst zum Metzger!

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  • […] Aber, nicht wie die „Grünen“ oder der Sozialverband VdK das fordern in Richtung Erwerbstätigenrente, sondern in Richtung Verschlechterung der gesetzlichen […]

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  • […] Herausforderungen gerüstet zu sein. Schlegel plädierte für eine Rentenversicherungspflicht für alle Erwerbstätigen – einschließlich Beamter und Selbständiger. Reformbedarf besteht schon lang, die große […]

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  • […] mit der Zweiteilung von Rente und Pension – der Sozialverband VdK fordert eine einheitliche Erwerbstätigenrente, in die alle einzahlen, sprich Angestellte, Beamte und Selbstständige. Der VdK forderte die […]

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