Rentenpaket II – neue Schulden, höhere Beiträge

Finanzen

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Die Ampel hat ein neues Rentenpaket geschnürt, was erwartet Rentner und Rentenzahler? Das Rentenpaket II enthält „Rentenniveau“ und „Aktienrente“, was auf neue Schulden und höhere Beiträge hinausläuft. Ein großer Wurf sieht anders aus.

Mit dem Rentenpaket II sollen die Weichen für die Zukunft gestellt werden, das verspricht zumindest Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. „Erstens, wir sorgen dafür, dass das Rentenniveau stabil bei 48 Prozent bleibt, und zwar langfristig; und zweitens, wir stellen die Finanzierung der Rente auf eine breite Basis mit dem Aufbau eines Kapitalstocks“, wir Heil von der „Zeit“ zitiert. Was er und Finanzminister Christian Lindner vergisst zu sagen: Das geht nur mit höheren Schulden und höheren Beiträgen.

Rentenpaket II – der große Wurf?

Was steckt in dem Paket, das eigentlich schon im November 2023 hätte vorgestellt werden soll? Es umfasst, soviel zur grundsätzlichen Ausrichtung, verschiedene Maßnahmen zur Stärkung und Zukunftsfähigkeit des gesetzlichen Rentensystems.

Die wichtigsten Punkte:

  1. Stabilisierung des Rentenniveaus:

  • Das Rentenniveau soll bis in die 30er-Jahre auf 48 Prozent abgesichert werden. Zurzeit liegt es bei 48,2 Prozent. Das heißt, im Schnitt sollen Rentnerinnen und Rentner 48 Prozent des durchschnittlichen Lohns bekommen.
  • Entsprechend müssen die Renten durchschnittlich in gleichem Maße steigen wie die Löhne.
  1. Einführung einer Aktienrente:

  • Das offiziell als „Generationenkapital“ genannte Modell, inoffiziell „Aktienrente“ sieht vor, dass 2024 zwölf Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in einen Aktienfonds investiert werden. Für das Generationenkapital will die Bundesregierung Schulden aufnehmen, für die indes Zinsen gezahlt werden müssen, was die Rendite der Aktienrente mindert. Das Generationenkapital soll bis in die 30er-Jahre auf 200 Milliarden Euro aufgestockt werden. In den Folgejahren sollen laut „Welt“ die Einzahlungen des Bundes jährlich um drei Prozent steigen, das heißt, 2028 werden schon 13,5 Milliarden Euro an den Fonds überwiesen, 2035 nimmt der Bund 16,6 Milliarden Euro zusätzliche Schulden auf.
  • Die um Zinsen geminderten Erträge aus diesem Fonds sollen ab 2035 die Rentenansprüche der dann Renteneintretenden verbessern. Ab 2036 soll, so der Gesetzesentwurf, die Aktienrente erstmals Erträge auszahlen, die Macher gehen von jährlich zehn Milliarden Euro aus.
  • Verwaltet werde das Geld vom gleichen Team, das seit 2017 den deutschen Staatsfonds „Kenfo“ (Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung) aufgebaut hat. Der Fonds verwaltet die 24 Milliarden Euro, die von den Betreibern der deutschen Kernkraftwerke für die dauerhafte Zwischen- und Endlagerung des radioaktiven Abfalls aus den stillgelegten Kernkraftwerken bezahlt wurden. 2023 erwirtschaftete der Kenfo eine Rendite von elf Prozent.
  1. Beitragssatz:

  • Der Beitragssatz, der heute bei 18,6 Prozent liegt, dürfte steigen und die bisherige Haltelinie fallen. Schon ab 2025 könnte es sein, dass der Beitragssatz über die jetzigen 18,6 Prozent steigt. Mittlerweile wird deutlich, dass er Beitragssatz schneller steigt, als von vielen erwartet. Die Bundesregierung rechnet laut „Spiegel“ damit, dass der Rentenbeitrag wegen der alternden Bevölkerung von aktuell 18,6 Prozent in den kommenden Jahren auf 22,3 Prozent ansteigt, 2040 könnten es schon 22,6 Prozent sein. Sollte die Aktienrente nicht die nötigen Renditen erwirtschaften, könnte der Beitragssatz im Jahr 2045 sogar bei 22,7 Prozent liegen. Die Sozialabgaben überspringen dann die 40-Prozent-Markt deutlich.
  1. Weitere Maßnahmen:

  • Das Rentenpaket II enthält auch Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge und zur Flexibilisierung des Renteneintritts.
  • So soll die Riester-Rente attraktiver gestaltet und die betriebliche Altersvorsorge durch einen Arbeitgeberzuschuss gestärkt werden.

Die Regierung arbeitet laut Heil daran, dass der Gesetzentwurf noch vor dem Sommer vom Bundestag beschlossen wird.

Das Rentenpaket II wird von verschiedenen Seiten kritisiert. Klar dürfte sein, dass das geplante Generationenkapital viel zu klein ist. Die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung, Gundula Roßbach, wies darauf hin, „dass zehn Milliarden Euro ein Beitrag sind, der die Finanzierung der Rentenversicherung nur in einer kleinen Weise flankieren kann“. Denn der jährliche Haushalt liege bei 340 Milliarden Euro. Anders ausgedrückt, die zehn Milliarden sind ein Tropfen auf den heißen Stein – und es handelt sich nicht einmal um zehn Milliarden, sondern um die Rendite dieser zehn Milliarden, sprich um vielleicht ein oder zwei Milliarden, was nur ein Tröpfchen auf den heißen Stein ist.

Der Entwurf des Generationenkapitalgesetzes (GenKapG)

  • „Es wird eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts mit der Bezeichnung »Generationenkapital« errichtet. Zweck der Stiftung ist es, aus der Bewirtschaftung des Stiftungsvermögens Erträge zu erwirtschaften, aus denen dauerhaft ein Beitrag zur langfristigen Stabilisierung der Beitragssatzentwicklung der aRV zu leisten ist. – Ab dem Jahr 2036 sollen Erträge des Generationenkapitals in Höhe von durchschnittlich 10 Milliarden Euro jährlich an die Rentenversicherung fließen. – Die Verwaltung des Stiftungsvermögens wird per Rechtsverordnung dem »Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung« (KENFO) übertragen.“
  • „Der Bund kann der Stiftung Eigenmittel zuführen; diese können aus Barmitteln und Vermögenswerten bestehen. Zugelassen sind unter anderem auch Beteiligungen in Form von Aktien aus dem Besitz des Bundes, der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder eines anderen dem Bund zurechenbaren Vermögensträgers. Zugeführte Vermögenswerte dürfen im Gegensatz zu ihren Erträgen nicht unmittelbar zur Deckung der laufenden Kosten verwendet werden. Der Bund wird dem Stiftungsvermögen bis zum Ende des Jahres 2028 unentgeltlich Eigenmittel in einer Höhe von etwa 15 Milliarden Euro zuführen.“
  • „Der Bund führt der Stiftung in den Haushaltsjahren ab 2024 jährlich Mittel in Form von Darlehen zu; die Stiftung ist dazu verpflichtet, die dem Bund für die Refinanzierung des Darlehens entstehenden Zinskosten zu erstatten. Die Zuführung erfolgt aus dem Bundeshaushalt. Bei der darlehensfinanzierten Zuführung handelt es sich um finanzielle Transaktionen, die das Finanzvermögen des Bundes nicht verändern und nicht auf die Einhaltung der »Schuldenbremse« angerechnet werden. – Die Mittel zur Zuführung in Form von Darlehen betragen 12 Milliarden Euro im Haushaltsjahr 2024. Ab dem Jahr 2025 steigt dieser Betrag jährlich um 3 Prozent. Eine eigenständige Kreditaufnahme der Stiftung am Markt ist nicht zulässig. Bis zum Jahr 2036 soll das Stiftungsvermögen ein Volumen von 200 Milliarden Euro erreichen.“
  • „Die der Stiftung zugeführten Mittel einschließlich der realisierten Erträge sind abzüglich der laufenden Kosten renditeorientiert und global-diversifiziert zu marktüblichen Bedingungen anzulegen.“
  • „Über die Höhe der Ausschüttung entscheidet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und nach Anhörung des Vorstands der Stiftung, erstmalig für das Haushaltsjahr 2035.“

Quadratur des Kreises

Heil versucht die Quadratur des Kreises, denn eine Rentenkürzung und/oder eine Anhebung des Renteneintrittsalters schließt er aus. Richten soll das die Aktienrente. Dafür will die Ampel-Koalition einen Kapitalstock von zehn Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln einrichten. Angesichts von Einnahmen der Rentenkasse von 340 Milliarden Euro pro Jahr erscheint diese Zahl lächerlich. Damit lässt sich das Rentenniveau nicht stabilisieren – das Zehnfache wäre nötig. Wie will Heil da „Stabilität“ schaffen, wie er verspricht?

 

Bild von Devanath auf Pixabay

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Helmut Achatz

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