Rente soll für Beamte kein Tabu mehr sein

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. Das deutete er bei der Auftaktveranstaltung „Zukunftsdialog“ an.

Das heißt, Heil kann sich eine Erwerbstätigenversicherung vorstellen, wie es sie in Österreich schon längst gibt. Auch in der Schweiz zahlen alle ein, sprich Angestellte, Selbstständige und Beamte. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es bei unserem Nachbarn nicht, aber eine Deckelung bei der Rentenzahlung. Mit gesetzlicher und betrieblicher Rente kommen die Schweizer auf ein Sicherungsniveau von 60 Prozent. Davon können deutsche Rentner nur träumen.

Schrittweise Umstellung

Natürlich wäre eine Umstellung hierzulande nicht sofort machbar, aber eine langsame Umstellung sicher, wenn der politische Wille da wäre. Heil denkt zumindest an die Zeit nach 2025, wenn die Babyboomer in Rente gehen. Dann könnte es ohne eine breitere Finanzierung der sozialen Sicherung ordentlich knacken im System.

Die Selbstständigen will Heil schon im kommenden Jahr langsam in die gesetzliche Rente integrieren. Laut Koalitionsvertrag sollen sie zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung und anderen Vorsorgearten wählen können.

Beamte haben’s besser

Das Thema birgt Sprengstoff, denn viele Politiker sind Beamte – und die werden nicht am Ast sägen, auf dem sie sitzen. Wenn Heil aber nichts unternimmt, könnte es in wenigen Jahren in Deutschland zu bürgerkriegsähnlichen Verhältnissen kommen, wenn immer mehr Rentner von immer weniger leben sollen. Die Rentner werden dann zwangsläufig auf die Beamten und ihre Pension deuten. Eine Konfrontation ist dann unvermeidlich.

Niedriges Rentenniveau

Deutschland ist heute in punkto Rentenniveau am unteren Ende. Die Rentenniveaus in anderen Ländern sind deutlich höher – in Belgien beispielsweise liegt das Rentenniveau bei 66 Prozent.

Beim „Zukunftsdialog“ will der SPD-Politiker bis Frühjahr 2019 auf vier sogenannten Bürgerforen in Jena, Augsburg, Essen und Bremerhaven mit Bürgern über die Zukunft des Sozialstaats reden. Die erste Phase sei dem Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern gewidmet. Online könne sich jeder an der Diskussion beteiligen. „Das Tempo und die Wucht des Wandels fordern nicht nur, sondern überfordern auch viele Menschen“, sagte Heil. „Wenn wir über die Arbeitsgesellschaft der Zukunft reden, müssen wir auch darüber diskutieren, wie wir den Sozialstaat weiterentwickeln.“

Der nächste Termin ist am 13. Oktober 2018 in Essen, dann am 24. November 2018 in Jena, dann am 16. Februar 2019 in Augsburg und am 9. März 2019 in Bremerhaven.

Zu Recht verweisen die Kommentatoren auf Artikel 33 Satz 5 des Grundgesetzes. Da steht „Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln“. Was sind die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“?. Wikipedia beschreibt sie so:

Zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums zählen unter anderem (aufgeführt nur pensionsrelevant):

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Dazu muss erst der Artikel 33, Absatz 5 im Grundgesetz ersatzlos gestrichen werden, um damit endlich den Ständestaat wie im 19. zu beenden. Das wird die Beamtenlobby mit allen Mitteln verhindern, denn die haben einen enormen Einfluss auf politische Entscheidungen. (Ministerialbürokratie) Politik und Beamtschaft bedingen einander.
    Das Grundgesetz hat mit dem Art. 33 Absatz 5, in sich selbst von Anfang an ungleiche Behandlung der Bürger installiert, indem es Bürger allein deshalb besser stellt, ab dem Moment wo sie Beamte sind. Das Beamtentum ist nach „hergebrachten“ Grundsätzen zu regeln. Welchen „hergebrachten“ Grundsätzen? Die aus der Zeit von 1933 bis 45? oder aus dem Ständestaat des 19. Jahrhunderts? Das BVerfG in einem Urteil v. 27.09.2005 2 BvR 1387/02; Hergebrachte Grundsätze des Beamtentums im Sinne des Art.33 Abs.5 GG und verweist hier in den Abs. 96/97 (von 148) auf den § 10 des preußischen Pensionsgesetzes vom 27.3.1872 – Das BVerfG hat zur Beamtenbesoldung befunden, dass fiskale Engen die Alimentationspflicht NICHT beeinträchtigen dürfen, besonders nicht die Angemessenheit!
    . . . Damit ist Art 3. alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ad absurdum geführt und die dadurch entstandenen Ungleichbehandlungen systemimmanent. Ein derartiges Zweiklassenrecht kann niemals dauerhaft friedlich bleiben.

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  • …ein Anfang wäre, daß die Pensionen den Renten angepasst werden, auch bei den Abgeordneten, nach 45 Beitragsjahren Renten-/Pensionsanspruch…wie bei den Arbeitnehmern.Dann die Übergangsregelungen, ab sofort Anteile für die Pensionen in die Rentenkasse einzahlen. Dies wird dann Anteilig auf die Rente/Pension angerechnet.
    Dies Schritte sind längst überfällig.

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  • Die Lösung wäre ganz einfach: bereits eingestellte Beamte sollen das bekommen, was man ihnen mal zugesagt hat. Neueingestellte Beamte zahlen genauso wie der öffentliche Arbeitgeber in die Rentenkasse ein. Und wenn es tatsächlich so ist, dass die aufgebauten Fonds die Pensionen hergeben, dann spricht ja auch nichts dagegen sie in die Rentenkasse einzubringen. Nur, eine einfache Lösung will eben keiner.

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  • Es ware doch so einfach dieses Thema zu loesen, naemlich durch einen Volksentscheid. Oeterreich und die Schweiz sind Deutschland weit voraus. Daher waere es mehr als Eine gerechte Forderung die Erwerbstaetigenversicherung, nach einem Volksentscheid endlich einzufuehren und das GG dahingehend zu aendern . dass wirklich alle Buerger gleich behandelt werden wie es eigentlich im Art. 3 des GG vorgesehen ist. Leider wurde bewusst vergessen dass Niemand wegen seiner Taetigkeit benachteiligt werden darf. Wenn es Hubertus Heil gelingen sollte Eine gerechte Aenderung in Deutschland herbeizufuehren wird er sicherlich in besserer Erinnerung verbleiben als wie seine Vorgaenger Norbert Bluem, dem nichts anderes einfiel als zu sagen die Rente sei sicher, oder aber Walter Riester dem nichts anderes eingefallen ist als die SPD Rentenkuerzungen mit privaten Versicherungsvertraegen zu kaschieren die bestenfalls der Versicherungswirtschaft genutzt haben.

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  • […] Kritik perlt an den Beamten ab – und sie wissen, wie sie die Rentner kleinhalten können. Ab und an gibt’s ein Zuckerl wie die […]

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  • […] Fragen: „Warum kriegen Pensionäre so viel mehr als Rentner?“. Die Antwort ist ganz einfach: Beamte machen die Gesetze – und sorgen sich natürlich erst um Ihresgleichen, aber nicht um die Rentner. […]

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Helmut Achatz

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