Rentenantrag stellen – so geht’s

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Welche Abzüge gibt es?

Kranken- und Pflegeversicherung:

Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – und auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 2,55 Prozent und der Zusatzbeitrag macht 1,6 Prozent aus. Dazu kommt die Pflegeversicherung, die Rentnerinnen und Rentner übrigens ganz allein zahlen müssen. Zurzeit (Stand Oktober 2023) sind das 3,4 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 4,0 Prozent (Kinderlose).

Steuern:

Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 10.347 Euro (für 2022) Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. 10.347 Euro, das ist der Grundfreibetrag, der 2022 für Ledige gilt, bei Verheirateten sind doppelt so viel. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben.

Erwerbsminderungsrente:

Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Rentenhöhe:

Das bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus. Wer brav bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat, darf eine monatliche Rente von … erwarten – wie gesagt, im besten Fall.

Rentenanpassung

„Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. In den vergangenen Jahren sind die Renten ganz ordentlich gestiegen, das ist aber kein Automatismus. Renten können zwar wegen der Rentengarantie nicht fallen, sie stagnieren aber.

Anpassungssatz

Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013 fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.

Buchempfehlung

Rentenplaner für Dummies

„Rentenplaner für Dummies“ von Helmut Achatz

Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Herbert Wendland
    18. Juni 2020 08:27

    Um Irrtümer zu vermeiden. Ich bin für den wohlverdienten Ruhestand und für eine dem Arbeitsleben entsprechende Rente. Ich bin auch ein mit über 20000 € geschädigter Direktversicherungsgeschädigter.
    Um diese zu erlangen, ist eine angemessene Entlohnung notwendig, keine prekären Arbeitsverhältnisse und keine Leiharbeit. Beides diente und dient vor allem der Bilanzaufbesserung der Regierenden.
    Und diese verwerflichen Arbeitsinstrumente werden mittlerweile von vielen auch Klein- und Familienunternehmen genutzt.
    Um das Auskommen im Alter zu sichern, gehört neben der Abschaffung de zuvor genannten Instrumente aber auch Ehrlichkeit.
    Und das bedeutet, dass es finanzmathematisch nicht funktioniert, mit 63 in Rente zu gehen, am besten noch ohne Abzüge u. diese dann 30 Jahre mit den inflationsbedingten Erhöhungen zu genießen.
    Anstatt den Menschen immer wieder Schlupflöcher aufzuzeigen, sollten wir lieber für altersgerechte Arbeitsplätze kämpfen. Denn, wer von der Regel abweicht, der schädigt die Ehrlichen und die welche sich an Vereinbarungen halten.

    Antworten
  • Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem steht, das ich zum frühestmöglichen Termin (63) in Rente gehe.

    Die wirtschaftliche Situation in unserem Privathaushalt hat sich aber geändert durch den Gesundheitszustand meiner Frau, wodurch sie jetzt weniger verdient. Ich kann aber zum Vertragsende von Fa. A zu Vollzeit bei Fa. B. neu anfangen. Ich würde also nicht in Rente gehen, sondern weiterarbeiten.
    Wäre das möglich? Ich denke, ich kann in dieser Situation doch entscheiden, dass ich später in Rente gehe, oder?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      30. Juni 2020 09:23

      Spontan würde ich sagen: ja. Ich denke, es kann nicht schaden, sich das von der Rentenversicherungen durchrechnen zu lassen. Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist übrigens kostenlos. Einen Rentenberater finden Sie sicher in Ihrer Nähe.

      Antworten
  • Eine kleine Rechnung als Beispiel für das was in unserem Land falsch läuft:
    Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf 9744 (2020 waren es 9408 €)
    Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland ab dem Jahr 2020 entspricht 9,35 €, soll in diesem Jahr auf 9,60 € angehoben werden.
    Ein Standard Monat hat 172 Arbeitsstunden, das Jahr hat 12 Monate.
    Ausgehend davon das es kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld gibt.
    Die Definition vom Mindestlohn beinhaltet das ein Arbeitnehmer dieses Geld benötigt um damit seinen Lebensunterhalt ohne weitere staatliche Hilfen selber bestreiten zu können! Bitte merken !!!
    172 x 9,35 x12 = 19298,40 €

    Diese aufgerundet 19300 € sind der Steuerfreibetrag der eigentlich jedem Deutschen zustände denn das ist das Minimum, um in diesem Land zu überleben.
    Für alles, was darüber hinaus geht, bin ich gerne bereit Steuern zu bezahlen aber diese Rechnung geht doch nicht auf.
    Derjenige der schon so wenig verdient zahlt immer noch Steuern.
    Und dann wundern sich einige das es kaum noch Motivation in der jungen Bevölkerung gibt, die dies auch schon längst erkannt haben?
    Die Freibeträge gehören für alle Bürger auf mindestens den Betrag angehoben, den der Staat den Schwächsten mit dem Mindestlohn zugesteht.
    Somit wäre jeder Rentner in diesem Land geschützt und die Altersarmut eingedämmt.
    Wer kann seine Miete und sein Leben mit 812 € im Monat selbstbestimmt in Deutschland bestreiten???
    Die Antwort ist: NIEMAND.
    Wenn dahingehend nicht ganz schnell reagiert wird, dürfen sich unsere Politiker auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen kein Interesse mehr haben, sich nur noch auf den Staat verlassen und das ist, was Deutschland systematisch kaputt macht.
    Viel Freude beim wohl verdienten Ruhestand.
    Gruß von Matthias

    Antworten
  • Ilhan sanalan
    13. Mai 2022 23:22

    Hallo meine Damen und Herren ich bin am07.07 1963 geboren und habe bis jetzt 522 Monate gearbeitet die geforderten 540 monete erreiche ich am14.11.2023 aber Renten Kasse sagt mir ich kann erst zum 1.6.2028 in Rente gehen nach 50 arbeitsjahren das ist un sozial bitte um Hilfe Grüße Ilhan

    Antworten
    • Helmut Achatz
      8. Oktober 2022 16:30

      Haben Sie denn die Voraussetzungen erfüllt? Mindestalter 63 Jahre
      Mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wer als 45 Beitragsjahre voll hat, muss dennoch bis zum 63. Lebensjahr warten.

      Antworten

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