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Mit 63 in Rente gehen oder später? Vieles geht. Wer Rente beziehen will, muss aber selbst aktiv werden und einen Rentenantrag stellen. Ohne Antrag keine Rente! Was zu beachten ist.
Mit oder ohne Abschläge in Rente, mit 63 oder später, nebenbei arbeiten? Mittlerweile geht vieles. Aber egal mit welchem Alter, vor der Rente steht der Rentenantrag – und den muss jeder selbst aktiv 😎 beantragen, sprich, er oder sie muss einen Rentenantrag stellen. ⚠️ Die Rente gibt es nur auf Antrag oder anders ausgedrückt: ohne Antrag keine Rente. Wie das geht? Die Deutsche Rentenversicherung hat dafür die kostenlose Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ zum Herrunterladen zusammengestellt. Der Gesetzgeber hat das so in § 19 Satz 1 Sozialgesetzbuch IV definiert: „Leistungen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung, nach dem Recht der Arbeitsförderung sowie in der sozialen Pflegeversicherung werden auf Antrag erbracht, soweit sich aus den Vorschriften für die einzelnen Versicherungszweige nichts Abweichendes ergibt.“
Die Rente beantragen kann jeder auf drei Arten:
- online
- persönlich
- auf Papier
Voraussetzungen
Bevor jemand einen Rentenantrag stellt, sollte er sich überlegen, ob er die entsprechenden Voraussetzungen für eine Rente erfüllt.
- Mindestalter 63 Jahre
- Mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt
- Für Erwerbsminderungsrente gelten eigene Regeln
Rentenarten
Nur so viel vorweg: Bei der Rente wird unterschieden zwischen:
- Regelaltersrente
- Rente für langjährige Versicherte
- Renten für besonders langjährig Versicherte
- Erwerbsminderungsrente
- Hinterbliebenenrente
- Teilrente
Ein Rentenantrag ist immer zwingend, bei allen Rentenarten. Die Deutsche Rentenversicherung informiert ausführlich über den Rentenantrag.
Auch dort steht:
Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie unbedingt einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren einzuleiten. Wir empfehlen, das etwa drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu tun.
Die vielen Änderungen in jüngster Zeit, erinnert sei nur an die Grundrente, haben allerdings einiges geändert: Wer einen Antrag stellt, sollte das mindestens vier Monate (besser noch fünf oder sechs Monate) vor dem geplanten Rentenbeginn tun.
Keine Angst vor dem Rentenantrag. Das „Antragsformulare dient quasi als Checkliste“. Vieles ist schon im Vorfeld geklärt, denn jeder gesetzlich Versicherte hierzulande bekommt ab dem 27. Lebensjahr eine Renteninformation, in der wichtige Daten vermerkt sind. Diese Renteninformation sollte sich jede und jeder genau anschauen und checken, ob alle Beitragszeiten berücksichtigt sind. Worauf ist dennoch zu achten?
So stelle ich den Rentenantrag
Den Rentenantrag stellen Sie bei ihrem Träger, sprich der Deutschen Rentenversicherung (DRV) – und dafür gibt es verschiedene Wege.
- Online: Jeder kann seinen Rentenantrag online stellen auf der Internetseite der DRV. Der Antragsteller muss möglicherweise einige Formulare per Post an die DRV schicken. Der Online-Antrag funktioniert mit den Betriebssystemen Microsoft Windows, mOS, iOS, Android.
- Per Post: Den Rentenantrag kann jeder auch zuhause auf Papier ausfüllen und per Post an die DRV schicken. Die Formularen gibt’s zum Herunterladen oder bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der DRV.
- Persönlich: Auch persönlich beraten lassen ist möglich? Die Beratung durch einen Mitarbeitern der DRV ist kostenlos. Manche Fragen lassen sich vor Ort schnell und unkompliziert klären. Also keine Scheu. Aber unbedingt einen Termin vereinbaren.
Antragsfristen
Was den richtigen Zeitpunkt beim Rentenantrag betrifft. Spätestens den Rentenantrag drei Monate vor dem geplanten Renteneintritt stellen, besser noch früher. Wer sich zu lange Zeit lässt, muss damit rechnen, dass die Rente später kommt. Keine Angst, die versäumten Monaten werden nachgezahlt. Also besser vier oder sogar fünf Monate vor dem geplanten Renteneintritt den Rentenantrag stellen. Allzu früh sollte es allerdings auch nicht sein, weil der Antrag sonst liegen bleibt und die Gefahr besteht, „dass er dann übersehen wird – auch Mitarbeiter*Innen der DRV sind nur Menschen …“, wie „Ihre Vorsorge“ schreibt. „Manche Rententräger lehnen den Antrag auch ab, wenn er früher als sechs Monate vor Rentenbeginn gestellt wird“, so die Experten der Deutschen Rentenversicherung. Allerdings gilt auch, eine rückwirkende Zahlung ist in der Regel nur innerhalb von drei Monaten möglich. Dann kann sich die erste Rentenzahlung verschieben.
Welche Unterlagen werden verlangt?
Vieles liegt die DRV ja schon vor, aber an einiges sollten sie beim Rentenantrag dennoch denken. Die DRV hat es auf ihrer Seite übersichtlich aufgelistet. Dazu zählen:
- Ihre Rentenversicherungsnummer
- Ausweisdokument in Kopie
- Informationen über Kranken- und Pflegeversicherung
- Ihre Steueridentifikationsnummer
- Bankdaten
- Geburtsurkunden der Kinder
- Nachweise über Ausbildungen
- Info über die Krankenkasse
- Angaben über letzten Bruttoverdienst
- Nachweise über Berufsausbildungen (Lehrvertrag, Facharbeiterbrief, Gesellenbrief, Kaufmannsgehilfenbrief ),
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen (Krankengeld, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Wohngeld etc.)
- Schul-, Fachschul-, Hochschulzeugnisse ab Vollendung des 17. Lebensjahres,
- Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers,
- Ausländische Versicherungsnummer soweit vorhanden (z. B. französische Immatrikulationsnummer),
- Name und Anschrift Ihrer Krankenkasse (Chipkarte sofern vorhanden ),
- Angaben zu Ihrer Bankverbindung (IBAN / BIC; sie finden diese Informationen auf Ihrem Kontoauszug),
- Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte.
Die Versicherungsunterlagen sorgfältig prüfen. Wenn Zeiten fehlen, versuchen Sie sie zu dokumentieren. Alles zählt für die Höhe der Rente. Das gilt erst recht für alle, die schwerbehindert, arbeitslos oder in Altersteilzeit sind. Der Antragsteller kann das alles mit dem Berater der DRV in Ruhe besprechen. Unbedingt den Versicherungsverlauf prüfen: Ist alles vollständig? Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit unbedingt einreichen.
Berechnung nach Rentenformel
Für die Berechnung der Renten gibt es eine Rentenformel. Die ist kompliziert. Das muss aber niemand schrecken. Die DRV hat auf ihrer Internet-Seite hilfreiche Rechner, mit denen sich die Höhe ziemlich gut abschätzen lässt. Die wieder ist abhängig vom Verdienst während des gesamten Arbeitslebens.
Gesetzliche Rente:
Wie hoch die Rente ausfallen wird, lässt sich bereits anhand der jährlichen Rentenauskunft. Die endgültige Höhe im Rentenbescheid kann davon abweichen, weil vielleicht noch Ausbildungszeiten nachgereicht wurden oder andere Unterlagen.
Was ist die Renteninformation?
Ab dem 27. Lebensjahr bekommt jeder jährlich seine Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber die Renteninformation lässt schon erahnen, wie viel jeder später in der Rente bekommen wird. Was steht genau in der Renteninformation drin, was bedeutet das? Wie lese ich meinen Rentenbescheid?
Regelaltersrente
Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge.
Altersgrenze für abschlagsfreie Rente mit 63
Geburtsjahr | Anhebung in Monaten | Rentenalter* |
---|---|---|
1952 | 0 | 63 |
1953 | 2 | 63+2 |
1954 | 4 | 63+4 |
1955 | 6 | 63+6 |
1956 | 8 | 63+8 |
1957 | 10 | 63+10 |
1958 | 12 | 63+12 |
1959 | 14 | 63+14 |
1960 | 16 | 63+16 |
1961 | 18 | 63+18 |
1962 | 20 | 63+20 |
1963 | 22 | 63+22 |
1964 | 24 | 63+24 |
Wobei das zu ergänzen ist: Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steige die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt konkret, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich. Anders ausgedrückt, wer studiert hat, kann nicht als besonders langjährig Versicherter abschlagsfrei in Rente gehen.
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Kranken- und Pflegeversicherung:
Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – und auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, der Zusatzbeitrag erhöht sich Anfang 2025 auf durchschnittlich 2,5 Prozent (davon übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte). Dazu kommt die Pflegeversicherung, die Rentnerinnen und Rentner übrigens ganz allein zahlen müssen. Ab 2025 sind das 3,6 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 4,2 Prozent (Kinderlose).
Steuern:
Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 11.784 Euro (für 2022) Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. 11.784 Euro, das ist der Grundfreibetrag, der 2024 für Ledige gilt, bei Verheirateten sind es doppelt so viel. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Das heißt, wirklich Steuern zahlt nur, wer mehr als schätzungsweise 15.000 Euro Brutto-Rente bekommt. 2025 erhöht sich der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro.
Erwerbsminderungsrente:
Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.
Rentenhöhe:
Das bisher Erreichte: Also vor 63 Jahren gibt’s normalerweise keine Rente – und das gilt selbst für die besonders langjährig Versicherten, die auf 45 Beitragsjahre kommen. Wer allerdings früher aufhören will und nicht mehr in die Rentenkasse einzahlt, hat ja Ansprüche angesammelt. Wie viel das ist, steht in der Renteninformation. Das Geld zahlt die Rentenversicherung allerdings erst mit Rentenbeginn aus. Wer brav bis zur Regelaltersgrenze eingezahlt hat, darf eine monatliche Rente von … erwarten – wie gesagt, im besten Fall.
Rentenanpassung
„Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. In den vergangenen Jahren sind die Renten ganz ordentlich gestiegen, das ist aber kein Automatismus. Renten können zwar wegen der Rentengarantie nicht fallen, sie stagnieren aber.
Anpassungssatz
Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013 fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Um Irrtümer zu vermeiden. Ich bin für den wohlverdienten Ruhestand und für eine dem Arbeitsleben entsprechende Rente. Ich bin auch ein mit über 20000 € geschädigter Direktversicherungsgeschädigter.
Um diese zu erlangen, ist eine angemessene Entlohnung notwendig, keine prekären Arbeitsverhältnisse und keine Leiharbeit. Beides diente und dient vor allem der Bilanzaufbesserung der Regierenden.
Und diese verwerflichen Arbeitsinstrumente werden mittlerweile von vielen auch Klein- und Familienunternehmen genutzt.
Um das Auskommen im Alter zu sichern, gehört neben der Abschaffung de zuvor genannten Instrumente aber auch Ehrlichkeit.
Und das bedeutet, dass es finanzmathematisch nicht funktioniert, mit 63 in Rente zu gehen, am besten noch ohne Abzüge u. diese dann 30 Jahre mit den inflationsbedingten Erhöhungen zu genießen.
Anstatt den Menschen immer wieder Schlupflöcher aufzuzeigen, sollten wir lieber für altersgerechte Arbeitsplätze kämpfen. Denn, wer von der Regel abweicht, der schädigt die Ehrlichen und die welche sich an Vereinbarungen halten.
Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem steht, das ich zum frühestmöglichen Termin (63) in Rente gehe.
Die wirtschaftliche Situation in unserem Privathaushalt hat sich aber geändert durch den Gesundheitszustand meiner Frau, wodurch sie jetzt weniger verdient. Ich kann aber zum Vertragsende von Fa. A zu Vollzeit bei Fa. B. neu anfangen. Ich würde also nicht in Rente gehen, sondern weiterarbeiten.
Wäre das möglich? Ich denke, ich kann in dieser Situation doch entscheiden, dass ich später in Rente gehe, oder?
Spontan würde ich sagen: ja. Ich denke, es kann nicht schaden, sich das von der Rentenversicherungen durchrechnen zu lassen. Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist übrigens kostenlos. Einen Rentenberater finden Sie sicher in Ihrer Nähe.
Eine kleine Rechnung als Beispiel für das was in unserem Land falsch läuft:
Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf 9744 (2020 waren es 9408 €)
Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland ab dem Jahr 2020 entspricht 9,35 €, soll in diesem Jahr auf 9,60 € angehoben werden.
Ein Standard Monat hat 172 Arbeitsstunden, das Jahr hat 12 Monate.
Ausgehend davon das es kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld gibt.
Die Definition vom Mindestlohn beinhaltet das ein Arbeitnehmer dieses Geld benötigt um damit seinen Lebensunterhalt ohne weitere staatliche Hilfen selber bestreiten zu können! Bitte merken !!!
172 x 9,35 x12 = 19298,40 €
Diese aufgerundet 19300 € sind der Steuerfreibetrag der eigentlich jedem Deutschen zustände denn das ist das Minimum, um in diesem Land zu überleben.
Für alles, was darüber hinaus geht, bin ich gerne bereit Steuern zu bezahlen aber diese Rechnung geht doch nicht auf.
Derjenige der schon so wenig verdient zahlt immer noch Steuern.
Und dann wundern sich einige das es kaum noch Motivation in der jungen Bevölkerung gibt, die dies auch schon längst erkannt haben?
Die Freibeträge gehören für alle Bürger auf mindestens den Betrag angehoben, den der Staat den Schwächsten mit dem Mindestlohn zugesteht.
Somit wäre jeder Rentner in diesem Land geschützt und die Altersarmut eingedämmt.
Wer kann seine Miete und sein Leben mit 812 € im Monat selbstbestimmt in Deutschland bestreiten???
Die Antwort ist: NIEMAND.
Wenn dahingehend nicht ganz schnell reagiert wird, dürfen sich unsere Politiker auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen kein Interesse mehr haben, sich nur noch auf den Staat verlassen und das ist, was Deutschland systematisch kaputt macht.
Viel Freude beim wohl verdienten Ruhestand.
Gruß von Matthias
Hallo meine Damen und Herren ich bin am07.07 1963 geboren und habe bis jetzt 522 Monate gearbeitet die geforderten 540 monete erreiche ich am14.11.2023 aber Renten Kasse sagt mir ich kann erst zum 1.6.2028 in Rente gehen nach 50 arbeitsjahren das ist un sozial bitte um Hilfe Grüße Ilhan
Haben Sie denn die Voraussetzungen erfüllt? Mindestalter 63 Jahre
Mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wer als 45 Beitragsjahre voll hat, muss dennoch bis zum 63. Lebensjahr warten.
Eine Teilrente ist der Anteil an einer Altersrente (unter 100%) und somit keine eigenständige Rentenart.
Michael Kopietz
gerichtlich zugelassener Rentenberater
Sie sprechen ein wichtiges Thema an – insbesondere, was den gerechten Zugang zur Altersrente betrifft. Viele Menschen sind verunsichert, wenn es um die Beantragung der Rente geht, besonders unter komplexen Bedingungen wie Direktversicherungen oder bei Vorerkrankungen.
Wer seinen Rentenantrag online stellen möchte, findet unter rentenantragonlinestellen.de eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit praktischen Tipps und aktuellen Informationen.
Es ist wichtig, dass wir nicht nur für faire Arbeitsbedingungen kämpfen, sondern auch den Zugang zu Rentenleistungen für alle verständlich und transparent gestalten.