Was bringt eine Direktversicherung?

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Wann lohnt sich eine Direktversicherung? Lohnt sie sich überhaupt? „Finanztest“ ist der Frage nachgegangen – mit bestürzenden Ergebnissen. Von „Vorsorge über die Firma“ kann keine Rede sein.

„Direktversicherung?“, werden viele fragen. Dabei haben dem Branchenverband der Versicherer (GDV) zufolge rund 8,7 Millionen Beschäftigte eine Kapitallebensversicherung über den Betrieb laufen – die heißen aber nicht „Direktversicherung“, sondern beispielsweise Metallrente, Chemierente, Klinikrente oder Presseversorgung. Chefinnen oder Chefs bieten sie den Beschäftigten an – oder müssen sie auf Wunsch des Mitarbeiters anbieten. Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber, Begünstigte der Mitarbeiter.

15 Prozent Zuschuss zu wenig

Was aber kommt tatsächlich am Ende des Berufslebens raus bei dieser „Betriebsrente“, salopp gesprochen? Hat es sich gelohnt? Denn einen Teil – bei den meisten den Löwenanteil – muss der Arbeitnehmer selbst zahlen über die sogenannte Entgeltumwandlung, das heißt, etwas vom Gehalt wird für die betriebliche Altersvorsorge abgezwackt.

Seit Anfang 2022 müssen Chefin oder Chef für alle Direktversicherungen dank des Betriebsrentenstärkungsgesetzes mindestens 15 Prozent dazu zahlen, denn sie sparen sich durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben, die sie in Form dieses Zuschusses weitergeben. Liest sich erst einmal gut. Beim genaueren Hinschauen zeigen sich schnell die Haken einer Direktversicherung. Wenn der Arbeitgeber „nur“ 15 Prozent zuschießt, wird diese Art der Altersvorsorge schnell zum Minus-Geschäft.

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Direktversicherung im Test

„Finanztest“ hat 21 Tarife von 14 Versicherern getestet, darunter klassische Tarife und fondsgebundene Tarife. Ein Modellkunde, der sich im Alter von 27 Jahren auf eine Direktversicherung einlässt, 40 Jahre lang monatlich 100 Euro einzahlt, wobei 13 Euro vom Arbeitgeber stammen, und mit 67 Jahren in Rente geht, bekommt im besten Fall monatlich 120,42 Euro monatliche Rente, im schlechtesten Fall 99,15 Euro. Bestes Angebot unter den klassischen Tarifen war die „Basisrente“ der Hannoverschen, schlechtestes die „Garantierente“ der Gothaer. Bei fondsgebundenen Tarifen ist die Differenzierung komplizierter wegen unterschiedlicher Modelle (statische 2-Topf-Hybride, dynamische 2-Topf-Hybride, dynamische 3-Topf-Hybride). In diesem Zeitraum sammelt er rein theoretisch 48.000 Euro (40x12x100) an und könnte sich ab 67 Jahren 20 Jahre lang jeden Monat 200 Euro auszahlen, bis das Geld aufgebraucht ist.

Wer vergleicht, wie „Finanztest“, muss sich auf das konzentrieren, was garantiert ist – Überschussbeteiligungen sind reine Spekulation, auf die sich ein Altersvorsorger nicht verlassen kann, wie die jüngste Entwicklung gezeigt hat. Überschussbeteiligungen wurden wegen der langandauernden Niedrigzinsphase von Jahr zu Jahr abgeschmolzen und letztlich meist komplett gestrichen, übrig blieb allein der Garantiezins.

Steuern und Sozialabgaben

Der monatliche Beitrag in der aktiven Phase ist zwar steuer- und sozialabgabenfrei, in der Rentenphase muss der Altersvorsorge allerdings Steuern und Sozialabgaben zahlen. Bei den Sozialabgaben gibt es lediglich einen monatlichen Freibetrag von 164,50 Euro. Weil der Modellkunde aber mit seiner Rente darunter liegt, fallen keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an. Wenn der Modellkunde – hoffentlich – noch eine gesetzliche Rente von 1290 Euro (Durchschnitt) bekommt, bleiben von den 120,42 Euro nach Abzug der Steuer vielleicht noch 93 oder 94 Euro netto (bei einem Single) übrig. Für jeden, der rechnen kann, dürfte klar sein, dass eine Direktversicherung ein Minusgeschäft ist.

Gesetzliche Rente geschmälert

Eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung wirkt sich zudem negativ auf die gesetzliche Rente aus, weil ja der Beitrag zur Direktversicherung vom Bruttogehalt abgeht und somit in der gesetzlichen Rente weniger Beitrag gezahlt wird. Denn, wer weniger in die gesetzliche Rente einzahlt, bekommt später auch weniger ausbezahlt. In dem Modellfall macht das immerhin 36 Euro aus. Von der Monatsrente bleibt also nicht mehr so viel übrig nach Abzug von Steuern und Sozialabgabe und unter Berücksichtigung der Schmälerung der gesetzlichen Rente.

Test

Getestet hat „Finanztest“ Angebote von

  • Allianz,
  • Alte Leipziger,
  • Continentale,
  • Die Bayerische,
  • Gothaer,
  • Hannoversche,
  • HanseMerkur,
  • Huk-Coburg,
  • LV 1871,
  • MyLife,
  • Stuttgarter,
  • Volkswohl Bund,
  • WGV und
  • Württembergische.

Test-Verweigerer

Darunter sind:

  • Bayern Versicherung
  • Concordia oeco
  • Condor
  • DEVK und DEVK Eisenbahn
  • Generali
  • Inter
  • Itzehoer
  • LLH
  • Meck­lenburgische
  • Münchener Verein
  • Öffent­liche Braun­schweig
  • ÖSA
  • Provinzial Holding
  • Signal Iduna
  • Süddeutsche
  • SV Sachsen
  • SV Stutt­gart
  • Swiss Life
  • Talanx (HDI, Neue Leben, PB Versicherung)
  • Universa
  • VPV
  • WWK

Fazit

Das Fazit von Theodor Pischke, Altersvorsorge-Redakteur bei der Stiftung Warentest:

Betriebs­rente ohne Arbeit­geber­zuschuss – bloß eine Mogel­packung! Die Bezeichnung Betriebs­rente hat eine Vorsorge über die Firma nicht verdient, bei der Beschäftigte den Beitrag ganz allein aus ihrem Brutto­gehalt zahlen. 15 Prozent Arbeit­geber­zuschuss ist nun Pflicht – es sei denn ein Tarif­vertrag regelt etwas anderes. Was 15 Prozent unterm Strich bringen, zeigen wir in unserem Artikel an einem Beispiel. Besser ist ein höherer Zuschuss und am besten: die voll­ständige Finanzierung durch die Firma. Dann passt der Name Betriebs­rente hundert­prozentig.“

Finanztest 9/22

Der Beitrag ist Ausgabe 9/2022 von „Finanztest“ erschienen.

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Helmut Achatz

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