Was sich zum 1. Juli alles ändert

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Zum 1. Juli 2019 ändert sich einiges. So erhöhen sich die Renten, das Kindergeld, aber auch das Briefporto. Die Freibeträge steigen – Stichworte Pfändung und Midi-Jobber. Wir geben einen Überblick zu den Änderungen ab Juli.

Änderungen ab 1. Juli

Renten

Ab 1. Juli bekommen Rentner eine Rentenerhöhung – im Westen von 3,18 Prozent und im Osten von 3,91 Prozent. Die vergleichsweise satte Erhöhung hat vor allem mit der guten Lagen am Arbeitsmarkt zu tun. Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie schon lange nicht mehr, entsprechend hoch ist die Zahl der sozialpflichtigen Beschäftigten. Trotz der Beitragssenkung am Jahresanfang um 0,1 Punkte auf 18,6 Prozent seien die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung bis September um rund 4,4 Prozent gestiegen. Die Rücklagen der Rentenversicherung dürfte bis Ende 2018 auf 38 Milliarden Euro steigen. Ost- und West-Renten sind nur noch 3,5 Prozentpunkte auseinander. 2024 sind sie dann ganz gleich. Die höhere Rente ist dann Ende Juli auf dem Konto.

Kindergeld

Ab 1. Juli gibt es zehn Euro mehr Kindergeld. Für das erste und zweite Kind bekommen Eltern nun 204 Euro pro Monat. Ab dem dritten Kind gibt es 210 Euro (bislang 200), ab dem vierten jeweils 235 Euro (bislang 225) im Monat.

Steuererklärung

Ab 1. Juli verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung vom 31. Mai auf den 31. Juli. Bis dahin müssen Steuerzahler – und dazu gehören mittlerweile einige Millionen Rentner – ihr Erklärung für das Vorjahr, sprich 2018, abgeben.

Porto

Ab 1. Juli erhöht sich das Porto für Briefe und Postkarten. Ein Standardbrief kostet dann 80 Cent (bisher 70 Cent).  Das Porto für Postkarten erhöht sich auf 60 Cent (bisher 45 Cent).

Midijobber

Ab 1. Juli steigt die Grenze für Midijobber auf 1300 Euro (bisher 850 Euro) pro Monat. Trotz reduziertem Sozialversicherungsbeitrag und ohne Beitragszahlung zur Rente, gibt es ab Juli die volle Rentenanwartschaft.

Pfändungsfreigrenzen

Ab 1. Juli steigt die Pfändungsfreigrenze um rund vier Prozent, das heißt, bei einer Pfändung gilt ein Freibetrag von 1179,99 Euro.

 

Bild von tigerlily713 auf Pixabay

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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort

  • Antje Neumann
    16. Januar 2020 16:50

    Diese Rentenerhöhungen sind geradezu lächerlich und Verdummung der Bürger.
    Was sind schon 24 Euro mehr im Monat , wenn nach Abzug der Sozialversicherung nur noch 10 Euro übrig bleiben.
    Unsere Politiker erhöhen sich ihre Diäten gleich mal um 300 Euro im Monat und das fast Jährlich.
    Dafür ist komischer weiße genug Geld da.
    Schämt Euch!!!!!!!!!!!!

    Antworten

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Helmut Achatz

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