Misstraut eurer Renteninformation

Finanzen

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Ab 27 bekommen Rentenversicherte jährlich eine Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber sie lässt schon erahnen, wie viel jeder später bekommen wird. Den Zahlen solltet ihr gründlich misstrauen, denn sie sind nur die halbe Wahrheit.

Was steht da genau drin und was heißt das konkret? „Die Höhe ihrer künftigen Regelaltersrente … entspräche nach heutigem Stand einer monatlichen Rente von.“ Die dürfte schon niedriger sein, als von vielen erhofft. Aber selbst von dieser niedrigen Rente gehen noch Kranken-, Zusatz- und Pflegebeiträge weg. Schon heute ist absehbar, dass die Pflegebeiträge angesichts der alternden Bevölkerung steigen werden. Ferner muss der künftige Rentner seine Rente voll versteuern. Der Grundfreibetrag dürfte künftig so niedrig ausfallen, dass selbst Niedrigrenten noch zu versteuern sind.

Das alles verschweigt die Deutschen Rentenversicherung wohlweislich, sonst würden ja noch mehr auf die Barrikaden gehen. Sie deutet nur sachte darauf hin, dass von der monatlichen Rente ja noch etwas weggeht. Die Rentenkasse verschickt diese Info jährlich an rund 31 Millionen Versicherte. Darin steht, wie viel der Einzelne eingezahlt hat und was er an Rentenanwartschaften erworben hat. Das Ganze wird hochgerechnet auf den Zeitpunkt des Erreichens der Regelaltersgrenze. Was bedeuten aber die Zahlen und Begriffe? Was heißt beispielsweise Regelaltersrente und was Anpassungssatz?

Ok, eins nach dem anderen:

Renteninformation im Detail

Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.

Brutto-Rente nicht gleich Netto-Rente

Kranken- und Pflegeversicherung: Wer glaubt, er bekommt seine Rente eins zu eins ausgezahlt, sollte diesen Traum schnell begraben. Auf die Brutto-Rente werden Krankenversicherungs- und Pflegeversicherung fällig – ja auch noch ein Zusatzbeitrag zur Krankenkasse. Für die Krankenkasse werden 7,3 Prozent fällig, für die Pflegeversicherung 3,05 (kinderlose 3,3) Prozent und der Zusatzbeitrag macht ein Prozent aus.

Steuern:  Ja, Rentner müssen Steuern zahlen, wobei das so pauschal auch nicht gilt, denn betroffen sind vor allem Ruheständler mit hohen (gesetzlichen) Renten oder Zusatzeinkommen wie Mieten, Kapitalerträgen und Betriebsrenten. Was ist hoch? Ganz konkret gesprochen, wer mehr als 9168 Euro Rente bezieht und andere Einkünfte hat, muss eine Steuererklärung abgeben. Für 2019 liegt der Grundfreibetrag bei eben diesen 9168 Euro (monatlich 764 Euro), 2020 werden es 9408 Euro sein. Ach ja, da gibt es ja noch den Altersentlastungsbetrag und Werbekosten sowie Sonderausgaben. Und der Besteuerungsanteil steigt von Jahr zu Jahr – wer 2017 in Rente geht, hat einen Besteuerungsanteil von 74 Prozent, 2018 waren es 76 Prozent, 2019 dann 78 Prozent …

Niedrige Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrente: Nicht alle schaffen es bis 63 Jahre, geschweige denn bis 65 plus. Wer vorher bereits nicht mehr kann und täglich nicht längere als drei Stunden Arbeit durchsteht, kann Rente wegen Erwerbsminderung – und zwar voller – beantragen. Dann bekommt er den in der Renteninformation ausgewiesenen Betrag. Wer indes zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, hat Anspruch auf 50 Prozent der Erwerbminderungsrente. Vorsicht! Die Rentenversicherung ziert sich, bevor sie Erwerbsminderungsrente zahlt – und verlangt ein ärztliches Attest und erwartet, dass entsprechend vorher Rentenbeiträge gezahlt worden sind.

Um wie viel die Rente steigt

Rentenanpassung: „Aufgrund zukünftiger Rentenanpassungen kann die errechnete Rente in Höhe von …. Euro tatsächlich höher ausfallen“, schreibt die Rentenversicherung. 2016 sind die Renten tatsächlich um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten gestiegen. 2017 fiel die Rentenerhöhung nicht ganz so üppig aus. Zum 1. Juli 2019 steigen die Renten im Westen 3,18 und im Osten 3,91 Prozent.

Anpassungssatz: Klingt etwas sperrig, ist aber nichts anderes als eine Wahrscheinlichkeitsrechnung. Die Deutsche Rentenversicherung prognostiziert, wie hoch die Rente ausfallen könnte, wenn sie jedes Jahr beispielsweise um ein Prozent steigt oder sogar zwei Prozent. Verlassen sollte sich allerdings niemand darauf, denn in der Vergangenheit gab es schon mehrmals Nullrunden, so 2004 bis 2006 und 2010, 2013 fiel die Erhöhung im Westen mit 0,25 Prozent auch eher bescheiden aus.

Wie die Rentenlücke ausgleichen?

Versorgungslücke: „Da die Renten im Vergleich zu den Löhnen geringer steigen werden und sich somit die spätere Lücke zwischen Rente und Erwerbseinkommen vergrößert …“, ein Satz mit Sprengkraft. Dazu kommt die Inflation, sprich der Kaufkraftverlust. Das heißt, Rentner werden systematisch immer ärmer, den beide Entwicklungen treffen sie mit voller Wucht. Was das bedeutet, lässt sich leicht an den Zahlen des Statistischen Bundesamts ablesen. Seit 1992 beispielsweise haben die Deutschen annähernd ein Drittel an Kaufkraft verloren. Das klingt harmlos, bedeutet aber für Rentner, dass sie sich deutlich weniger leisten können – ihre Rente kann mit der Preissteigerung nicht mithalten. Was das genau heißt, verdeutlicht die Tabelle:

Bezüge
Brutto2944
Kontoführungsgebühr1.282945.28
Altersvorsorge AG147.2
Brutto-Entgelt3092.48
Gesetzliche Abzüge
Lohnsteuer403.5
Rentenversicherung286.96
Arbeitslosenversicherung46.04
Netto2355.98
Be- und Abzüge
Arbeitgeberanteil
Krankenversicherung317.55
Pflegeversicherung55.46
Altersvorsorge AG50
423.01
Arbeitnehmeranteil
Altersvorsorge AN220.8
Kantine45.45
Krankenversicherung678.6
Pflegeversicherung110.93
Altersvorsorge AN23.41
1079.19
Netto1699.8
tatsächliches Netto-45.451654.35
Abgabenlast in Prozent48,19
Indirekte Steuern
Lebensmittel 7 % MwSt60042
Sonstiges 19 % MwSt40076
Benzin 64,3 %10064.3
Sonstiges Misch-Steuersatz (Versicherg. usw) 16 %203.2
Stromsteuer bei 4000 kWh6,83
Abgeltungssteuer 26,375 %0
Gesamt pro Monat192,331419.25
Gesamtabgabenlast
direkte Steuer und Sozialabgaben1419.25
indirekte Steuern192.33
Gesamt1611.58
Abgabenlast in %54,72
und im Vergleich dazu die Rentenerhöhungen

Spätestens jetzt dürfte jedem klar sein, dass er zwingend zusätzlicrenth fürs Alter vorsorgen muss. Ob die Betriebsrente da allerdings der beste Weg ist, darf stark bezweifelt werden. Das gleiche gilt für die Riesterrente, die mittlerweile nichts mehr bringt. Die Rentenpolitiker müssten den aktiv Beschäftigten sagen, dass sie besser privat vorsorgen und Betriebs- und Riesterrenten links liegen lassen sollten. Denn bei Betriebsrenten zwackt die Krankenasse annähernd ein Fünftel am Ende ab – alles, was der Betriebsrentner an Rendite erwirtschaftet hat, ist mit einem Schlag weg.

… und zum Schluss noch sieben große Irrtümer beim Thema Rente, die „Focus“ gesammelt hat:  „Hätten Sie es gewusst? Sieben große Irrtümer beim Thema Rente“

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Helmut Achatz

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