Rentenantrag stellen – so geht’s

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Wie viel Rente bekomme ich?

Für die Berechnung der Renten gibt es eine Rentenformel. Die ist kompliziert. Das muss aber niemand schrecken. Die DRV hat auf ihrer Internet-Seite hilfreiche Rechner, mit denen sich die Höhe ziemlich gut abschätzen lässt. Die wieder ist abhängig vom Verdienst während des gesamten Arbeitslebens.

Gesetzliche Rente:

Wie hoch die Rente ausfallen wird, lässt sich bereits anhand der jährlichen Rentenauskunft. Die endgültige Höhe im Rentenbescheid kann davon abweichen, weil vielleicht noch Ausbildungszeiten nachgereicht wurden oder andere Unterlagen.

Was ist die Renteninformation?

Ab dem 27. Lebensjahr bekommt jeder jährlich seine Renteninformation. Das ist noch kein Rentenbescheid, aber die Renteninformation lässt schon erahnen, wie viel jeder später in der Rente bekommen wird. Was steht genau in der Renteninformation drin, was bedeutet das? Wie lese ich meinen Rentenbescheid?

Regelaltersrente

Was heißt Regelaltersrente und was sagt das Datum aus? Was die Deutsche Rentenversicherung zur Regelaltersrente sagt: „Seit dem Jahr 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 67 die Regelaltersgrenze. Wer seine Rente früher erhalten will, muss in aller Regel Abschläge in Kauf nehmen. Die ständig steigende Lebenserwartung der Bevölkerung macht es nötig.“ Wer also beispielsweise 1954 geboren wurde, geht in der Regel mit 65 plus acht Monaten in Rente. Wer früher in Rente geht, muss Abschläge hinnehmen – für jeden Monat früher 0,3 Prozent. Wer 45 Beitragsjahre zusammenbringt, kann schon mit 63 Jahren gehen – ohne Abschläge.

Altersgrenze für abschlagsfreie Rente mit 63

GeburtsjahrAnhebung in MonatenRentenalter*
1952063
1953263+2
1954463+4
1955663+6
1956863+8
19571063+10
19581263+12
19591463+14
19601663+16
19611863+18
19622063+20
19632263+22
19642463+24

Wobei das zu ergänzen ist: Die abschlagsfreie Rente mit 45 Beitragsjahren wird auch mit jedem Jahrgang angehoben. „Die Rente ab 63 gilt nur für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt und die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen“, so die Deutsche Rentenversicherung. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren seien, steige die Altersgrenze mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Das heißt konkret, wer nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. Das trifft aber nur Beschäftigte, die nach der Lehre gleich gearbeitet haben – und zwar ohne Pausen bis zum 63. Lebensjahr. Ein Studium ist frührenten-schädlich.

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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Herbert Wendland
    18. Juni 2020 08:27

    Um Irrtümer zu vermeiden. Ich bin für den wohlverdienten Ruhestand und für eine dem Arbeitsleben entsprechende Rente. Ich bin auch ein mit über 20000 € geschädigter Direktversicherungsgeschädigter.
    Um diese zu erlangen, ist eine angemessene Entlohnung notwendig, keine prekären Arbeitsverhältnisse und keine Leiharbeit. Beides diente und dient vor allem der Bilanzaufbesserung der Regierenden.
    Und diese verwerflichen Arbeitsinstrumente werden mittlerweile von vielen auch Klein- und Familienunternehmen genutzt.
    Um das Auskommen im Alter zu sichern, gehört neben der Abschaffung de zuvor genannten Instrumente aber auch Ehrlichkeit.
    Und das bedeutet, dass es finanzmathematisch nicht funktioniert, mit 63 in Rente zu gehen, am besten noch ohne Abzüge u. diese dann 30 Jahre mit den inflationsbedingten Erhöhungen zu genießen.
    Anstatt den Menschen immer wieder Schlupflöcher aufzuzeigen, sollten wir lieber für altersgerechte Arbeitsplätze kämpfen. Denn, wer von der Regel abweicht, der schädigt die Ehrlichen und die welche sich an Vereinbarungen halten.

    Antworten
  • Ich habe einen Aufhebungsvertrag unterschrieben, in dem steht, das ich zum frühestmöglichen Termin (63) in Rente gehe.

    Die wirtschaftliche Situation in unserem Privathaushalt hat sich aber geändert durch den Gesundheitszustand meiner Frau, wodurch sie jetzt weniger verdient. Ich kann aber zum Vertragsende von Fa. A zu Vollzeit bei Fa. B. neu anfangen. Ich würde also nicht in Rente gehen, sondern weiterarbeiten.
    Wäre das möglich? Ich denke, ich kann in dieser Situation doch entscheiden, dass ich später in Rente gehe, oder?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      30. Juni 2020 09:23

      Spontan würde ich sagen: ja. Ich denke, es kann nicht schaden, sich das von der Rentenversicherungen durchrechnen zu lassen. Die Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung ist übrigens kostenlos. Einen Rentenberater finden Sie sicher in Ihrer Nähe.

      Antworten
  • Eine kleine Rechnung als Beispiel für das was in unserem Land falsch läuft:
    Der Steuerfreibetrag für das Jahr 2021 beläuft sich auf 9744 (2020 waren es 9408 €)
    Der aktuelle Mindestlohn in Deutschland ab dem Jahr 2020 entspricht 9,35 €, soll in diesem Jahr auf 9,60 € angehoben werden.
    Ein Standard Monat hat 172 Arbeitsstunden, das Jahr hat 12 Monate.
    Ausgehend davon das es kein Weihnachtsgeld und kein Urlaubsgeld gibt.
    Die Definition vom Mindestlohn beinhaltet das ein Arbeitnehmer dieses Geld benötigt um damit seinen Lebensunterhalt ohne weitere staatliche Hilfen selber bestreiten zu können! Bitte merken !!!
    172 x 9,35 x12 = 19298,40 €

    Diese aufgerundet 19300 € sind der Steuerfreibetrag der eigentlich jedem Deutschen zustände denn das ist das Minimum, um in diesem Land zu überleben.
    Für alles, was darüber hinaus geht, bin ich gerne bereit Steuern zu bezahlen aber diese Rechnung geht doch nicht auf.
    Derjenige der schon so wenig verdient zahlt immer noch Steuern.
    Und dann wundern sich einige das es kaum noch Motivation in der jungen Bevölkerung gibt, die dies auch schon längst erkannt haben?
    Die Freibeträge gehören für alle Bürger auf mindestens den Betrag angehoben, den der Staat den Schwächsten mit dem Mindestlohn zugesteht.
    Somit wäre jeder Rentner in diesem Land geschützt und die Altersarmut eingedämmt.
    Wer kann seine Miete und sein Leben mit 812 € im Monat selbstbestimmt in Deutschland bestreiten???
    Die Antwort ist: NIEMAND.
    Wenn dahingehend nicht ganz schnell reagiert wird, dürfen sich unsere Politiker auch nicht wundern, wenn immer mehr Menschen kein Interesse mehr haben, sich nur noch auf den Staat verlassen und das ist, was Deutschland systematisch kaputt macht.
    Viel Freude beim wohl verdienten Ruhestand.
    Gruß von Matthias

    Antworten
  • Ilhan sanalan
    13. Mai 2022 23:22

    Hallo meine Damen und Herren ich bin am07.07 1963 geboren und habe bis jetzt 522 Monate gearbeitet die geforderten 540 monete erreiche ich am14.11.2023 aber Renten Kasse sagt mir ich kann erst zum 1.6.2028 in Rente gehen nach 50 arbeitsjahren das ist un sozial bitte um Hilfe Grüße Ilhan

    Antworten
    • Helmut Achatz
      8. Oktober 2022 16:30

      Haben Sie denn die Voraussetzungen erfüllt? Mindestalter 63 Jahre
      Mindestens fünf Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt. Wer als 45 Beitragsjahre voll hat, muss dennoch bis zum 63. Lebensjahr warten.

      Antworten

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Helmut Achatz

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