Metallrente: Wann die Vorsorge zum Minusgeschäft wird

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Hohe Krankenkassenbeiträge und sinkende Staatsrenten: Wer zu viel in die Metallrente einzahlt, zahlt im Alter oft drauf. Warum sich Nachrechnen jetzt lohnt.

Wer fleißig für das Alter spart, erwartet eine Belohnung – keine Bestrafung. Doch für viele Metaller kommt das böse Erwachen zum Rentenbeginn. Der Grund: Die volle Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung (GKV/PV) macht die betriebliche Altersvorsorge (bAV) oft unrentabel.

Die Metallrente-Falle

Die Rechnung ist simpel, aber schmerzhaft. Dank des GKV-Freibetrags bleiben 2025 zwar 187,25 Euro (2026: 197,75 Euro) der monatlichen Betriebsrente beitragsfrei, doch alles darüber hinaus wird mit dem vollen Beitragssatz belastet – also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Die 55-Euro-Regel: Warum „mehr“ oft „weniger“ ist

In der Pflegeversicherung gibt es gar keinen Freibetrag: Wer die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, zahlt ab dem ersten Euro den vollen Satz (bis zu 4,2 % für Kinderlose). Wer über 35 Jahre mehr als rund 55 Euro monatlich einzahlt, läuft Gefahr, im Alter genau in diese Beitragsfalle zu tappen.

Die versteckten Kosten der Entgeltumwandlung

Was die Werbung der Metallrente oft verschweigt:

  • Weniger gesetzliche Rente: Da das Bruttogehalt durch die Umwandlung sinkt, schrumpft auch der spätere Anspruch aus der Rentenkasse.

  • Kapitalauszahlung als Falle: Wer sich die Summe auf einmal auszahlen lässt, wird fiktiv auf 120 Monate verbeitragt. Bei 100.000 Euro Kapitalstock fließen so schnell über 16.000 Euro direkt an die Krankenkasse.

  • Steuerpflicht: Die Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.

Enttäuschung über das BRSG II

Die Hoffnung auf eine Entlastung durch die Politik wurde enttäuscht. Der aktuelle Gesetzentwurf zum Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG II) unter Ex-Arbeitsminister Hubertus Heil sieht keine Korrektur der GKV-Beitragslast vor. Die Chance, die bAV durch eine echte Beitragsentlastung attraktiver zu machen, wurde erneut vertan.

Nur mit hohem AG-Zuschuss sinnvoll

Eine Metallrente rechnet sich heute meist nur noch, wenn der Arbeitgeber deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen 15 Prozent zuschießt. Experten raten: Erst ab einem Arbeitgeberanteil von 50 Prozent wird das Modell wirklich attraktiv.

Die weiteren Haken:

Darüber redet die Metallrente natürlich nicht gern: „Besonders negativ wirken sich die steuerlichen und beitragsrechtlichen Belastungen auf Betriebsrenten aus, wenn sich Beschäftigte für die Auszahlung von Versorgungskapital statt Rente entscheiden“, so die Aussage. Denn das Kapital wird für die Bemessung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen fiktiv auf zehn Jahre (120 Monate) umgerechnet und entsprechend verbeitragt. Davon sind auch die Metallrenten betroffen. 

55 Euro monatlich in die Metallrente

Schön blöd also, wer mehr in die Metallrente einzahlt, weil er dann im Alter volle Beiträge (den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlt. Aber offensichtlich gibt es immer noch Hunderttausende, die das nicht glauben wollen, wie anders lässt sich der Boom bei der Metallrente erklären. Es lohnt sich also 👎 nicht, mehr als 55 Euro in die Metallrente einzuzahlen, außer der Arbeitgeber zahlt mindestens die Hälfte zur Metallrente dazu. Wieso 50 Euro?

Minderung der gesetzlichen Rente

Damit nicht genug, die Metallrente mindert natürlich auch die gesetzliche Rente, weil ja „Teile des Gehalts für den Aufbau einer Betriebsrente verwendet werden, ohne dass dafür Sozialabgaben gezahlt werden“, so steht’s in den FAQs (frequently asked questions) drin. Das gilt natürlich auch für Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld sowie den Anspruch auf Krankengeld. Sprich, wer in die Metallrente investiert, bekommt am Ende weniger gesetzliche Rente. Wie viel das ausmacht, kann sich jeder mit Hilfe des Rentenverlustrechners von Rentenberater Martin Ziemann selbst ausrechnen. Wer beispielsweise 30 Jahre jeden Monat 100 Euro in die Metallrente investiert, hat am Ende 38,27 Euro weniger gesetzliche Rente pro Monat, wenn man davon ausgeht, dass die gesetzliche Rente im Schnitt jährlich um 1,5 Prozent steigt. Das heißt, die Rechnung der IG Metall muss natürlich noch um diese Rentenminderung korrigiert werden. 38,27 Euro weniger gesetzliche Rente bedeutet, bezogen auf die 120 Monate, sprich zehn Jahre, sind 4.592,40 Euro weniger im Alter. Steuern

Freibetrag für Betriebsrenten steigt

Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil, insgesamt annähernd 20 Prozent. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 197,75 Euro (2022: 164,50 Euro). Das heißt, diese 197,75 Euro blieben versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag.

Falls ich total danebenliege mit meiner Rechnung, lasse ich mich gern berichtigen.
(Da sich bislang niemand gemeldet hat, dürfte meine Rechnung leider richtig sein.)

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10 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo Helmut, alles richtig dargestellt.
    Vor allem der Rentenverlust durch die Entgeltumwandlung fällt meistens unter den Tisch. Bei 200 € Einzahlung über 35 Jahre in die Betriebsrente muß man mit ca. 78 € geringeren gesetzlichen Rente auskommen. Und das lebenslänglich! Ergibt einen zusätzlichen Verlust von 78€ * 12 Mt. * 17 Jahre (bezugsdauer Rente) = 15.900 € (Die Rentensteigerungen während der Bezugsdauer kommen noch oben drauf)
    Damit ist das Minusgeschäft natülich noch viel krasser ersichtlich. Daran denken aber die wenigsten.

    Antworten
  • Dirk Feldhinkel
    12. Dezember 2019 12:02

    Hallo Helmut!

    Jetzt, wo ich noch mal drauf schaue sehe ich, dass die geplante Änderung keine Freigrenze, sondern ein Freibetrag sein soll. So wie ich es verstehe, werden dadurch die 19.110 Euro aus deinem Fall immer abgezogen. Dadurch fällt diese Belastung etwas geringer aus. Dennoch stimmt es im Grunde. Wer ein hohes Deckungsvermögen angesammelt hat, der hat eine immer noch eine hohe Belastung. Kleinere Betriebsrenten haben hier etwas bessere Aussichten. Doch das Ganze ist ein Selbstbetrug, weil bei erwarteter fallender Konjunktur auch noch zusätzlich Reserven abgebaut werden. Reserven sind bekanntlich endlich. Dadurch werden vermutlich in naher Zukunft die Beitragsätze für alle deutlich höher werden. Inklusive die der Rentner.

    Die Entgeltumwandlung ist, wie der Kommentar von Norbert zeigt, ein staatlich organisiertes Selbstbetrugskonzept. Wie eine zu klein geratene Bettdecke: Egal an welcher Ecke man zieht, etwas anderes wird bloßgelegt. Die werbenden Argumente der Metallrente scheinen äußerlich sehr plausibel zu sein, doch dahinter stehen perfide Manipulationen. Damit es keiner merkt, versteckt man sich hinter einem Monster der fachlichen Kompliziertheit. Mit einem Abstand von oben betrachtet, sieht das Ganze Konzept der Entgeltumwandlung jedoch völlig anders aus.

    Mit fünf politisch verbreiteten Mythen werden die arbeitenden Bürger manipuliert und am Ende für dumm verkauft. Das eigene verdiente Geld versickert in ein für Arbeitnehmer undurchsichtiges Nebensystem und scheint bereits heute wie ein Eiswürfel in der Sonne zu schmelzen. Wer es genauer wissen will, der kann sich diese Analyse ohne verwirrendes „Fachgesimpel“ mit dem Link unten anschauen.

    Die fünf Mythen der betrieblichen Altersversorgung
    https://www.dirk-feldhinkel.de/problemfall-betriebliche-altersversorgung/fünf-mythen-der-bav/

    Antworten
  • […] müssen Privat- und Betriebsrenten zusätzlich versteuert werden, wie beispielsweise bei der Metallrente. Denn Rentnerinnen und Rentner müssen ihre Betriebsrente außerdem versteuern. Genau wie die […]

    Antworten
  • […] Sparkassen und Versicherungen hereingefallen – und fallen immer noch herein, wie das Beispiel Metallrente […]

    Antworten
  • Es ist ja noch schlimmer, da ich über der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liege, habe ich durch die Beiträge zur Metallrente keinerlei Einsparung bei der Krankenkasse. D.h. auch ohne Metallrente müsste ich auf mein Einkommen nicht mehr Krankenkassenbeiträge zahlen. Während der Ansparphase spare ich hier also gar nichts ein, danach muss ich aber das doppelte bezahlen.

    Antworten
  • Alexander Schuster
    18. August 2025 23:53

    Man sollte die Inflation nicht vollkommen außer Acht lassen. Wer mit 30 die MetallRente abschließt zahlt vielleicht 35 Jahre ein. Während dieser Zeit wird es jährlich mindestens eine Inflation von 2% bis 3% jährlich geben. Da die Freibeträge sich an der Bezugsgröße der GKV / PKV / RKV orientiert (Durchschnittsentgelt) wird dieser Betrag entsprechend der Inflation angepasst werden!

    102%^35 ≈ 199,98%
    103%^35 ≈ 281,38%

    Der Betrag wird also wohl 2 bis 2,8 oder sogar 3-fache betragen!!!

    Daher verdoppelt / verdreifacht sich der maximal anzusparende Betrag.

    Antworten
  • Guten Tag , mit Interesse habe ich Ihren Bericht Vorsicht vor der metallrente gelesen , und bin erschrocken, ich zahle jeden Monat in diese Rente ein , soll ich lieber meinen AG sagen das ich den Vertrag kündigen möchte ?
    Ich hätte einen Rückkaufswert von ca 20000 Euro das Geld könnte ich dann ja auch woanders anlegen . Ich bin ja auch erst 50.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ingo Barking

    Antworten
  • Helmut Achatz
    31. Dezember 2025 11:04

    Hallo Herr Barking,
    Sie können den Vertrag nicht kündigen, das kann nur Ihr Arbeitgeber, denn Vertragspartner sind Ihr Arbeitgeber und die Metallrente, Sie sind nur Berechtigter. Sie können Ihren Vertrag aber ruhend stellen – und Ihre Einzahlung selbst anlegen, beispielsweise per Wertpapiersparplan auf einen ETF, beispielsweise auf den MSCI World. Sie zahlen dann zwar im Alter auch Kapitalertragssteuer, aber keine Sozialabgaben. Vielleicht können Sie Ihren Arbeitgeber überreden, Ihnen dafür einen Teil zuzuschießen. Reden Sie einfach mal mit Ihrem Arbeitgeber und verdeutlichen ihm, dass Sie ja in der Auszahlphase die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen.

    Antworten

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