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Lohnt sich der Kauf von Rentenpunkten? Wer früher in Rente gehen will, kann die Abschläge dadurch ausgleichen – und dazu noch Steuern sparen. Insofern spricht vieles dafür.
Wer vor hat, schon mit 63 Jahren – oder etwas später – in Rente zu gehen und deswegen Abschläge in Kauf nehmen muss, kann die Abstriche etwas abmildern, in dem er Rentenpunkte (offizielle Entgeltpunkte) kauft. Das war 2022 besonders günstig, lohnt sich aber immer noch. Denn ein Rentenanwärter des Jahrgangs 1958 müsste, wenn er mit 63 Jahren in Rente gehen will, eine satte Kürzung in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den ein Beschäftigter früher in Rente geht, zieht ihm die Rentenkasse 0,3 Prozent ab. Wer also für die reguläre Rente bis 66 Jahre arbeiten müsste und mit 63 geht, dem fehlen drei Jahre à zwölf Monate – das ist ein Abschlag von 10,8 Prozent. Für den Jahrgang 1959 sind es schon 11,4 Prozent, für Jahrgang 1960 zwölf Prozent und für die Jahrgänge ab 1964 sogar 14,4 Prozent.
Jahrgang | Abschläge in % |
---|---|
1959 | 11,4 |
1960 | 12,0 |
1961 | 12,6 |
1962 | 13,2 |
1963 | 13,8 |
ab 1964 | 14,4 |
Abschläge ausgleichen
Wer die Abschläge ausgleichen will, muss mit einem sechsstelligen Betrag rechnen. Lohnt sich das? Ja, denn
- die gesetzliche Rente wird bis zum Lebensende gezahlt,
- die gesetzliche Rente wird regelmäßig erhöht (im Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent),
- mit Abschlagszahlungen lassen sich die Steuern senken,
- private Versicherungen werfen weniger Rendite ab.
Also selbst wer einhundert Jahre alt wird, seine Rente bekommt er immer. Da die gesetzliche Rente ein Umlageverfahren ist, das sich an der Lohnentwicklung orientiert, bekommt die Rentnerin und der Rentner auch mehr Rente, wenn die Löhne steigen.
Rentenpunkte kaufen lohnt sich
Und Steuern sparen lassen sich auch noch, wenn in der aktiven Phase eine Ausgleichszahlung geleistet wird. Wer es geschickt anstellt und die Zahlungen auf zwei oder drei Jahre vor Rentenbeginn verteilt, spart bis zu 30 Prozent Steuern, weil er die Zahlungen als Sonderausgaben geltend machen kann.
2022 lohnten sich Ausgleichszahlungen ganz besonders, weil der Einzahler weniger berappen muss als 2021 und weniger als 2023. Wie das? Warum sollten Ausgleichszahlungen 2022 sinken? Der Preis eines Rentenpunkts – oder Entgeltpunkts, wie das offiziell heißt – war 2022 gesunken. Er berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten, das dann mit dem gültigen Beitragssatz multipliziert wird. Wegen Corona haben 2020 viele Beschäftigte weniger verdient – oder manche gar nichts, weil sie arbeitslos waren. Das Durchschnittsentgelt – die Rentenversicherung rechnet mit einem vorläufigen Wert – sinkt also. Das heißt, dass auch der Wert des Rentenpunkts sinkt, ein Ausgleich wird somit günstiger. Ein Rentenpunkt 2022 kostete laut Deutscher Rentenversicherung um 6,3 Prozent weniger als 2021. Bei einem Durchschnittsentgelt für 2022 von 38.901 Euro und einem Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent kostet ein Rentenpunkt somit 7.235,59 Euro. Ab Januar 2023 stieg der Preis eines Rentenpunkts, weil das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im höher: Es stieg von 38.901 Euro auf 43.142 Euro. Das Durchschnittsentgelt ist aber ausschlaggebend, wie viel ein Rentenpunkt kostet. Ausgehend von einem Durchschnittsentgelt 2023 in den alten Bundesländern von 43.142 Euro und in den neuen Bundesländern von 41.967 Euro. errechnet sich der Preis eines Rentenpunkts auf 8.024,41 Euro in den alten und 7.805,86 Euro in den neuen Bundesländern.
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Eine Beispielrechnung (2022)
Wer also beispielsweise 50 Entgeltpunkte in seinem Leben angesammelt hat und 10,8 Prozent ausgleichen will, müsste rein rechnerisch 5,4 Entgeltpunkte für insgesamt 39.072,73 (7.235,59 x 5,4) Euro kaufen, 2019 waren es hingegen 39.474 (7.310 x 5,4) Euro und 2023 sind es dann 43.331,81 (8024,41 x 5,4) in den alten Bundesländern und 42.151,64 Euro (7805,86 x 5,4) in den neuen Bundesländern.
Vom finanziellen Aspekt einmal abgesehen – es lohnt sich schon angesichts der gewonnenen Lebensqualität. Denn mal ehrlich, für die meisten der Generation 60plus wird das Arbeitsleben irgendwann beschwerlich und sie sehnen sich danach, in Rente gehen zu können. Es gibt sicher einige, die gern länger arbeiten würden, aber körperlich nicht können.
Wie werden Ausgleichszahlungen genutzt?
2020 haben Rentenversicherte laut Deutscher Rentenversicherung 1,2 Milliarden Euro freiwillig in die Rentenkasse eingezahlt. 1,2 Milliarden Euro – das war rund drei Mal so viel wie 2019. Die Einnahmen sind das eine, die Zahl der Einzahler das andere: 2017 haben 11.600 Versicherte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht, Lücken zu schließen, 2019 waren es bereits 26.000 und 2020 dürften es schätzungsweise weit über 30.000 sein. Daran lässt sich ablesen, dass sich immer mehr dafür begeistern können. Angesichts von 252 Milliarden Euro Beitragseinnahmen der Rentenkasse im Jahr 2020 war das indes immer noch wenig. Wer mehr darüber wissen will: Die Deutsche Rentenversicherung hat das Thema „Rentenabschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen“ kompakt und informativ zusammengefasst.
Vor allem Hochschulausbildung zählt nicht für die Rente. Um diese Lücke zu schließen, können Sie freiwillige Beiträge nachzahlen.
Allerdings geht das nur bis zum 45. Lebensjahr – und auch nicht beliebig, sondern monatlich mindestens 83,70 Euro bis maximal 1283,40 Euro.
Wie vorgehen – in sechs Schritten
- Ausschlaggebend ist, dass Sie mindestens 35 Versicherungsjahre zusammenbringen und mindestens 50 Jahre alt sind. Klären Sie Ihr Rentenkonto.
- Klären Sie, wie viel Sie einzahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen Sie können sich von der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten lassen (Telefon 0800 / 10 00 48 00 oder Internet https://www.deutsche-rentenversicherung.de). Sie können dazu das Formular V0210 nutzen, das sie aus dem Internet auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen oder Sie füllen das Formular online aus unter deutsche-rentenversicherung.de/eAntrag. Bei »Zeitpunkt des beabsichtigten Rentenbeginns« am »besten frühestmöglichen Zeitpunkt« an.
- Von Ihrem Arbeitgeber lassen Sie sich eine »Arbeitgeberbescheinigung« geben. Das entsprechende Formular V0211 können Sie von der Homepage der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.
- Von der Rentenversicherung bekommen Sie die Auskunft zum Ausgleich einer Rentenminderung, die Sie noch zu nichts verpflichtet. Sie erfahren darin, wie viel Sie zahlen müssen, um Ihre Abschläge auszugleichen. Es liegt bei Ihnen, wie viel Sie einzahlen – Sie müssen nicht den Höchstbetrag zahlen.
- Sie können den Ausgleichsbetrag in Raten zahlen oder auf einen Schlag.
- Wenn Sie Ende 50 oder Anfang 60 freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, können Sie das in der Steuererklärung geltend machen.
Mit Abschlägen Steuern sparen
Der Clou einer Ausgleichszahlung ist die Steuerersparnis, den mit freiwilligen Beiträge in die Rentenkasse sparen Sie richtig Steuern.
Höchstbetrage für Altersvorsorgeaufwendungen
Jahr | Höchstbetrag Altersvorsorge- aufwendungen | Steuerlich anerkannt in Prozent |
2019 | 24.305 Euro | 88 |
2020 | 25.046 Euro | 90 |
2021 | 25.787 Euro | 92 |
2022 | 25.629 Euro | 94 |
2023 | 26.528 Euro | 96 |
Klingt zu gut, um wahr zu sein. Das Finanzamt erkennt 2023 nur 96 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen an, sprich maximal 25.518 Euro. Um Ausgleichszahlungen steuerlich zu optimieren, ist es sinnvoll, hohe Beträge auf mehrere Jahre zu verteilen.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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1 Kommentar. Hinterlasse eine Antwort
[…] Die sogenannten „langjährig Versicherten, die keine 45 Versicherungsjahre zusammenbringen, können mit 63 Jahren in Rente gehen, müssen aber Abschläge in Kauf nehmen. Voraussetzung sind 35 Jahre Wartezeit. In die „Wartezeit“ fallen Beitrags- und Ersatzzeiten, auch die Lehrlingsjahre und die Bundeswehr. Zu den Ersatzzeiten gehören auch Anrechnungszeiten (krank, schwanger, arbeitslos, Schule, Studium) und Berücksichtigungszeiten. Abschläge lassen sich indes durch Sonderzahlung an die Rentenkasse ausgleichen. […]