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Wie gerecht geht es in Deutschland wirklich zu – vor allem in punkto Rente? Acht Jahre im Bundestag bringen 1816 Euro Pension. Dafür muss ein Angestellter mit überdurchschnittlichem Gehalt weit mehr als 40 Jahre in die Rentenkasse einzahlen. Geringverdiener erwartet Altersarmut. Ist das gerecht?
Fußball-Europa-Meisterschaft und Brexit haben das Thema Rente und Rentengerechtigkeit in den Hintergrund gedrängt. Deswegen sei wieder daran erinnert. Im Juli erwartet die Rentner zwar die größte Rentenerhöhung seit 23 Jahren, für viele ist das jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn schon heute sind weit mehr als eine halbe Millionen Rentner in der Grundsicherung – es werden noch mehr werden, denn das Rentenniveau sinkt weiter. Wenn es kommt wie geplant, dann fällt das Rentenniveau langfristig auf 43 Prozent. Das heißt, Millionen Rentner werden dann am Existenzminimum leben – oder darunter.
Gleichzeitig wollen die Politiker die Pensionen der Beamten und ihre eigenen Altersbezüge unangetastet lassen. Ist das gerecht?
Mein Chef bei FOCUS-MONEY, Frank Pöpsel, hat sich mal die Mühe gemacht, Abgeordnetenpensionen und Renten konkret zu vergleichen – und mich als Beleg genommen. Hier ein Auszug aus seinem Editorial:
Pro Jahr Mitgliedschaft im Bundestag erwirbt ein Abgeordneter einen Pensionsanspruch auf 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Wenn Sie (und damit meint er den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel) oder einer Ihrer Kollegen also zwei vierjährige Legislaturperioden im Bundestag sitzen, erhalten Sie 0,025 mal 8 mal 9082 Euro = 1816,40 Euro Pension.
Mein Kollege Helmut Achatz, der im kommenden Jahr in Rente geht, schreibt auf seinem Blog www.vorunruhestand.de, dass er nach 42 Beitragsjahren gerade mal auf eine Rente von 1900 Euro kommt. Können Sie verstehen, dass er das ungerecht findet? Herr Achatz muss übrigens einen gehörigen Abschlag auf seine Rente hinnehmen, weil er bereits mit 63 in den Ruhestand geht. Abgeordnete können teilweise schon mit 56 in Rente gehen – und das bei vollen Ruhestandsbezügen.
Nebentätigkeiten müsste sich Kollege Achatz genehmigen lassen, und sie wären, wenn überhaupt, nur in sehr geringem Umfang möglich. Bei Bundestagsabgeordneten ist das anders. Laut dem Online-Portal abgeordnetenwatch.de haben 156 der 631 Volksvertreter (24,7 Prozent) in dieser Legislaturperiode mindestens eine bezahlte Nebentätigkeit. Bereits in den ersten zwei Jahren dieser Legislaturperiode haben sie mindestens 11,6 Millionen Euro zusätzlich zu ihren Diäten kassiert. Herr Gabriel, können Sie verstehen, dass die Bürger auch von den Abgeordneten vollen Einsatz erwarten?
Jeder Bundestagsabgeordnete erhält neben seinem Gehalt eine steuerfreie Kostenpauschale in Höhe von monatlich 4305,46 Euro. Sie dient etwa dazu, das Abgeordnetenbüro im Wahlkreis, die Miete für die Zweitwohnung in Berlin oder Repräsentationsaufgaben zu finanzieren. Nachweisen müssen Abgeordnete diese Kosten nicht. Anders die Arbeitnehmer: Jeder von uns muss beim Finanzamt seine Werbungskosten penibelst nachweisen. Können Sie verstehen, dass wir das ungerecht finden?
Übrigens, die Ungerechtigkeit besteht ja nicht nur zwischen Abgeordneten und Rentner, sondern auch zwischen Beamten und Rentnern. Das Pensionsniveau liegt zwischen 72,2 und 72,6 Prozent. Davon können Rentner nur träumen. Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel, aber niemand scheint sich sonderlich daran zu stören. Rentner können auch nicht davon ausgehen, dass ihre Volksvertreter so schnell etwas daran ändern, sind sie doch in der Mehrzahl Beamte – Lehrer, Amtsmänner, Inspektoren. Klar, sie werden kaum den Ast absägen, auf dem sie sitzen.
Wer kann an dieser Schieflage etwas ändern?
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6 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Der Vergleich der Abgeordneten Pensionen mit den Renten beweist wie weit sich diese Volksvertreter von den Bürgern, die sie vertreten sollen, entfernt haben. Demokratie sieht anders aus. Es gibt sehr gute Ansätze hier etwas zu ändern. Ich denke da nur an die Bezahlung von Betriebsräten, die ihre Kollegen gegenüber der Betriebsleitung vertreten. Die Bezahlung wurde eindeutig im Betriebsverfassungsgesetz geklärt. Daran konnte auch Peter Hartz, der ehemalige Freund des Kanzlers Gerhard Schröder und ehemaliger Personalvorstand von VW, nichts ändern. Nach dem Muster des Betriebsverfassungsgesetzes sollte ein Abgeordneter verdienen was er bisher verdient hat. Höchstgrenze des Verdienstes ist das Gehalt eines Bundesrichters. Er sollte weiterhin seine Beiträge für die Rentenversicherung bezahlen oder aber eine Pension nach seiner Besoldungsgruppe als Beamter bekommen. Für seine Abgeordnetentätigkeit sollte er eine Aufwandsentschädigung bekommen wie es bisher der Fall ist. Eine eigene Pensionskasse für Abgeordnete entspricht nicht dem Bürgerwillen. Daher ist auch hier eine Bürgerbeteiligung zwingend erforderlich. Nicht die Abgeordneten sollten über ihre Bezüge entscheiden sondern das Volk in einer Volksbefragung. Eine Bezahlung nach dem Vorbild des Betriebsverfassungsgesetzes ist auch deshalb empfehlenswert weil dann Studienabbrecher und andere unqualifizierte Leute als Volksvertreter nur nach dem Mindest Lohngesetz bezahlt werden würden.
Politiker haben sich ziemlich abgekoppelt. Es wird höchste Zeit, dass die Öffentlichkeit über das Thema Pensionen diskutiert, insbesondere über Politikerpensionen.
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