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Nur jeder dritte Rentner zahlt Einkommensteuer, zwei Drittel keine – deswegen keine, weil sie so wenig bekommen, da sie unter dem Grundfreibetrag liegen. Wie steuerpflichtige Rentner die Steuern reduzieren können.
Die annähernd 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben 2021 rund 350 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Zwar steigt wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 der Besteuerungsanteil, sprich der Anteil der Rente, der besteuert wird, das heißt aber nicht, dass mehr Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern zahlen müssen, denn die meisten Renten fallen eher mager aus. „Nur“ 7,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, 14,3 Millionen bekommen so wenig Rente, dass sie unter die Steuerpflicht fallen – und die lag 2022 bei 10.347 Euro (862,25 Euro monatlich). Zum 1. Januar 2023 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.632 Euro; 2024 steigt er auf 10.932 Euro. Die Erhöhung 2022 dürfte dazu führen, dass rund 75.000 Rentnerinnen und Rentner keine Einkommenssteuer mehr zahlen müssen.
Steuererklärung abgeben?
Grundsätzlich gilt, dass sich der besteuerte Anteil der Renten nach dem Rentenbeginn richten – je später jemand in Rente geht, desto höher ist Steueranteil. Dumm nur, dass diese Regel für Rentenerhöhungen nicht gilt, denn die sind komplett steuerpflichtig. Der Fiskus lacht sich bei jeder Rentenerhöhung ins Fäustchen. Der Rentenfreibetrag (in Euro) bleibt ein Leben lang gleich. Da der Rentenbetrag in Euro nominell nicht steigt, schrumpft er prozentual bei jeder Rentenerhöhung. Dazu die Deutsche Rentenversicherung:
Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.
Das heißt, der Staat unternimmt alles, um Rentnerinnen und Rentner abzuzocken – und trotzdem zahlen zwei Drittel keine Einkommensteuer. Der Grund: Ihre Einkünfte sind trotz aller Tricks des Finanzministers zu niedrig, als dass er sie besteuern könnte. Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts stammen aus 2018, wie hoch die Quote der Nicht-Einkommensteuerzahler unter den Rentnerinnen und Rentner 2021 war, lässt sich vermutlich erst in zwei Jahren sagen – „aufgrund der langen Fristen zur Steuerveranlagung“, so Destatis.
Grundfreibetrag
Jahr | Grundfreibetrag | Zuwachs | Inflation |
---|---|---|---|
2004 | 7664 | 1.6 | |
2005 | 7664 | 0 | 1.6 |
2006 | 7664 | 0 | 1.5 |
2007 | 7664 | 0 | 2.3 |
2008 | 7664 | 2.2 | 2.6 |
2009 | 7834 | 2.1 | 0.3 |
2010 | 8004 | 0 | 1.1 |
2011 | 8004 | 0 | 2.1 |
2012 | 8004 | 1.5 | 2 |
2013 | 8130 | 2.7 | 1.5 |
2014 | 8354 | 1.4 | 0.9 |
2015 | 8472 | 2.1 | 0.3 |
2016 | 8652 | 1.9 | 0.5 |
2017 | 8820 | 2.0 | 1.8 |
2018 | 9000 | 1.9 | 2 |
2019 | 9168 | 2.6 | 1.4 |
2020 | 9408 | 2.6 | 0.5 |
2021 | 9744 | 3.6 | 3.1 |
2022 | 10.347 | 6.2 | 7.9 |
2023 | 10.632 | 2.7 | - |
2024 | 10.908 | 2.8 | - |
Ab wann Rentner Steuern zahlen
Der Grundfreibetrag für 2022 lag ursprünglich bei 9.984 Euro, wurde aber angesichts der steigenden Inflation im Februar 2022 rückwirkend um 363 auf 10.347 Euro für Alleinstehende angehoben und auf 20.694 Euro für Verheiratete.
Wenn alle Freibeträge, sprich Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag berücksichtigt werden sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung und pauschale Werbungskosten von 102 Euro (Stand 2021) und 36 Euro für Sonderausgaben (für Ehepaare doppelt so hoch), dann muss ein Alleinstehender bei einer Bruttorente von mehr 14.636 Euro und einem Rentenbeginn im Jahr 2022 keine Steuern zahlen. Die Werbungskosten-Pauschale für Rentner ist in den vergangenen Jahren gleich geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Rentner oder die Pensionäre erhalten einen Werbungskostenpauschbetrag von jährlich 102 Euro.
Jahr des Rentenbeginn | Höchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in Euro | Monatsbrutto 2. Halbjahr in Euro | Besteuerungsanteil in % | Rentenfreibetrag in Euro* |
---|---|---|---|---|
2005 | 17555 | 1493 | 50 | 6191 |
2006 | 17140 | 1458 | 52 | 5819 |
2007 | 16795 | 1428 | 54 | 5509 |
2008 | 16583 | 1410 | 56 | 5320 |
2009 | 16314 | 1387 | 58 | 5079 |
2010 | 15951 | 1357 | 60 | 4753 |
2011 | 15681 | 1334 | 62 | 4511 |
2012 | 15488 | 1317 | 64 | 4338 |
2013 | 15293 | 1301 | 66 | 4163 |
2014 | 15062 | 1291 | 68 | 3956 |
2015 | 14923 | 1269 | 70 | 3831 |
2016 | 14789 | 1258 | 72 | 3711 |
2017 | 14568 | 1239 | 74 | 3513 |
2018 | 14339 | 1170 | 76 | 3308 |
2019 | 14114 | 1200 | 78 | 3106 |
2020 | 13708 | 1166 | 80 | 2742 |
2021 | 13990 | 81 | 2658 | |
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt |
Bis wann?
Die Frist für die Steuererklärung 2021 wurde schon einmal auf den 1. August 2022 verlängert, dann noch einmal auf den 31. Oktober 2022. Bis dahin hätte sie beim Finanzamt vorliegen müssen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat für seine Steuererklärung 2021 sogar bis zum Ende August 2023 Zeit. Eigentlich wäre die Frist Ende Februar 2023 ausgelaufen. Die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2022 für nicht beratene Steuerzahler ist der 31. August 2023 und für beratene Steuerzahler der 30. April 2024.
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So lassen sich Steuern drücken
Belege sammeln muss zur Pflicht für jede Rentnerin und jeden Rentner werden. Sie können mehr absetzen als sie vielleicht denken. Das reicht von
- Sonderausgaben über
- haushaltsnahe Dienstleistungen,
- Handwerkerrechnungen,
- außergewöhnliche Belastungen,
- Behindertenpauschbetrag,
- Werbungskosten.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
„Zwei Drittel der Rentner zahlen keine Einkommensteuer“ – das klingt wie eine sehr positive Meldung, nach der man deutsche Politiker für ihre soziale Einstellung gegenüber Rentnern loben müsste.
Doch wie es schon im Artikel anklingt, liegt es einfach nur daran, dass das Rentenniveau in Deutschland – verglichen mit anderen Industrieländern – eine Schande ohnegleichen ist.
Und das wird allein durch skandalöse Sozialpolitik verursacht.
Ja, das ist leider so – und es wird nicht besser, sondern eher noch schlimmer.
Steuern zu drücken, ist fast unmöglich, wenn man allein lebt, keine Handwerker bezahlen kann (das machen die Kinder, glücklicherweise), nicht behindert ist und sonst keine außergewöhnlichen Belastungen geltend machen kann.
Die Dinge die im Artikel genannt werden stimmen, aber eigentlich handelt es sich lediglich um eine Werbung für ein Buch. Für den „Otto-Normal-Rentner“ wird es sehr schwierig, gar unmöglich, an der Sparschraube zu drehen, ohne im Vorfeld entsprechende Investitionen zu tätigen.
Dass ich für in dem Artikel auch – und die Betonung liegt auf „auch“ – für mein Buch werbe, tut dem Inhalt des Artikels keinen Abbruch.
[…] werden die anerkannten außergewöhnlichen Belastungen von der Einkommensteuer abgezogen. Dies ist jedoch nicht ab dem ersten Euro möglich. Bevor die Kosten steuerlich relevant […]
Das ist ja auch schon länger eine Glaubens faschistische Diktatur….in dem der Besatzer einfach die Gesetze angepasst hat….Aus Erde wurde Seerecht…und ansonsten alles Fiktionen
da es eh privaten stiftungen und Scheingesellschaften gehört…
Ich lebe im Ausland und muss meine deutsche Rente versteuern. Das geht allen Rentnern so, die im Ausland leben. Absetzen kann man nichts, weil man im Ausland lebt.
Ich habe gearbeitet um im Alter Rente zu bekommen. Von meinem Gehalt wurde immer die Steuer abgezogen. Nun noch Steuern über die Rente zahlen? Im Ausland kann die Krankenversicherung nicht genutzt werden. Wird man bestraft weil man im Ausland lebt.