Mit Elster wird die Steuer jetzt einfacher

Finanzen

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Die Steuer ist ein Graus – gerade für Rentner. Das soll sich jetzt aber ändern. Rentner können sich jetzt von EinfachElster helfen lassen. Leider gilt das nur für einfache Fälle.

Anfang April 2022 ging die neue Steuersoftware „EinfachElster“ online. Die Steuersoftware des Finanzamts können aber nur Rentner nutzen, die lediglich Rente erhalten, Kapitaleinkünfte haben und noch etwas mit einem Mini-Job dazu verdienen – sonst nichts. Wer darüber hinaus noch andere Einkünfte hat, wie Mieteinnahmen, für den ist EinfachElster nichts. Übrigens gilt das nicht nur für Singles, sondern auch für Verheiratete, die eine gemeinsame Erklärung abgeben. Beide müssen diese Voraussetzungen erfüllen.

Elster macht Steuern einfach

Das Finanzamt will Rentner mit „EinfachElster“ erleichtern, deswegen dieses Angebot, das sie seit Anfang April 2022 nutzen können – erstmals für die Einkommensteuererklärung 2021. „EinfachElster“ ist kostenlos. Der Nutzer wird, so das Finanzministerium Sachsen, dabei Schritt für Schritt durch die Erklärung geführt, wobei klare Fragen und eine Auswahl an Antwortmöglichkeiten die Erstellung besonders leicht macht. Allen stehe, die ausschließlich Rente und Pension erhalten, damit jetzt auch ein einfaches digitales Angebot für ihre Steuererklärung zur Verfügung, wirbt der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann für „EinfachEslter“.

Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilung, liegen der Steuerverwaltung vor und werden vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

Wie „EinfachElster“ nutzen?

  • Der Steuerzahler meldet sich unter www.einfach.elster.de mit der steuerlichen Identifikationsnummer sowie dem Geburtsdatum an.
  • Daraufhin erhält er nach wenigen Tagen eine Zugangsnummer per Post, mit der er direkt die Erstellung der Einkommensteuererklärung beginnen kann.
  • „EinfachElster“ bietet eine vereinfachte Möglichkeit zur Erstellung der Einkommensteuererklärung für Personen mit ausschließlich inländischen Renten- oder Pensionseinkünften.
  • Sie ist an die Bedürfnisse älterer Menschen angepasst.
  • Eine leichte Bedienung sowie Barrierefreiheit tragen zu einer komfortablen Erstellung der Steuererklärung bei.

Steuererklärung abgeben?

Rentner und Steuern? Ja. Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2021 niedriger war als 9744 Euro, zahlt keine Steuern. 9744 Euro sind auf den Monat herunter gebrochen lediglich 812 Euro. Viele werden also darüber liegen und müssen eine Steuererklärung abgeben.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
2010800401,1
2011800402,1
201280041.52,0
201381302.71,5
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.6042.8-

Bis wann?

Die Frist für die Steuererklärung 2021 ist auf den 1. August 2022 verlängert worden. Bis dahin muss sie beim Finanzamt vorliegen. Wer sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat für seine Steuererklärung 2021 bis 28. Februar 2023 Zeit.

Was wird versteuert?

Durch die Rentenerhöhungen in den vergangenen Jahren dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, so dass der zu versteuernde Betrag niedrig ausfällt.

Was darf abgezogen werden?

Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9744 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

So lassen sich Steuern drücken

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2022 viele Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut.

Was sich alles abziehen lässt

Sonderausgaben

Abgesetzt werden können die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben. Das entspricht elf Prozent der Rente. Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Behindertenpauschbetrag

Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise  aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

Altersfreibetrag

Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2021 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 15,2 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 722 Euro; für 2022 sind es dann 14,4 Prozent der Einkünfte, höchstens 684 Euro. Wer noch Arbeitnehmer ist, dessen Altersentlastungsbetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag sind der Brutto-Arbeitslohn und die Summe der sonstigen Einkünfte, sprich Miete und Kapitalerträge.

 

 

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Helmut Achatz

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