72 Prozent der Rentner zahlen keine Einkommensteuer

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Nur 28 Prozent der Rentner zahlt Einkommensteuer, 72 Prozent keine – deswegen keine, weil sie so wenig bekommen und unter dem Grundfreibetrag liegen. Wie die steuerpflichtige Rentner ihre Steuern reduzieren können.

Die annähernd 22 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben 2022 rund rund 363 Milliarden Euro aus gesetzlicher, privater oder betrieblicher Rente erhalten, so das Statistische Bundesamt (Destatis). Zwar steigt wegen des Alterseinkünftegesetzes von 2005 der Besteuerungsanteil, sprich der Anteil der Rente, der besteuert wird, das heißt aber nicht, dass mehr Rentnerinnen und Rentner mehr Steuern zahlen müssen, denn die meisten Renten fallen eher mager aus. „Nur“ 5,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner zahlen tatsächlich Steuern, der Rest bekommt so wenig Rente, dass er unter die Steuerpflicht fällt – und die lag 2022 bei 10.347 Euro (862,25 Euro monatlich). Zum 1. Januar 2023 erhöhte sich der Grundfreibetrag laut Bundesfinanzministerium auf 10.908 Euro; 2024 steigt er auf 11.604 Euro.

Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt, dass sich der besteuerte Anteil der Renten nach dem Rentenbeginn richtet: Je später jemand in Rente geht, desto höher ist Steueranteil. 2023 liegt der Besteuerungsanteil bei 83 Prozent, das heißt, Rentner und Rentnerinnen, die in diesem Jahr in Rente gehen, müssen auf 83 Prozent ihrer Rente Steuern bezahlen. Dumm nur, dass diese Regel für Rentenerhöhungen nicht gilt, denn die sind komplett steuerpflichtig. Der Fiskus lacht sich bei jeder Rentenerhöhung ins Fäustchen. Der Rentenfreibetrag (in Euro) bleibt ein Leben lang gleich. Da der Rentenfreibetrag in Euro nominell nicht steigt, schrumpft er prozentual bei jeder Rentenerhöhung. Dazu die Deutsche Rentenversicherung:

Für alle, die bis 2039 erstmals Rente bekommen, errechnet das Finanzamt einen „Rentenfreibetrag“. Das ist der Teil der Rente, der nicht versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag ist ein fester Eurobetrag und bleibt auch in den Folgejahren unverändert. Das gilt auch dann, wenn Ihre Rente durch Rentenerhöhung weiter steigt. Künftige Rentenanpassungen erhöhen somit das individuelle steuerpflichtige Renteneinkommen und sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Das heißt, der Staat unternimmt alles, um Rentnerinnen und Rentner abzuzocken – und trotzdem zahlen zwei Drittel keine Einkommensteuer. Der Grund: Ihre Einkünfte sind trotz aller Tricks des Finanzministers zu niedrig, als dass er sie besteuern könnte. Die jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts stammen aus 2018.

Wie sich der Rentenfreibetrag entwickelt

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Für 2022 liegt der Besteuerungsanteil bei 82 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 18 Prozent, 2040 liegt der Besteuerungsanteil dann bei 100 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 0 Prozent.                                              Quelle: Bundesfinanzministerium

Unterm Strich sind in diesem Jahr, trotz der Rentenerhöhng zum 1. Juli 2023, mehr Rentnerinnen und Rentner aus der Steuerpflicht herausgefallen, so zumindest nach einem Bericht der Funke Mediengruppe – und die wiederum beruft sich auf Zahlen des Bundesfinanzministeriums: Danach erhöht sich durch die Anpassung die Zahl der steuerpflichtigen Rentner zwar um 109.000;  umgekehrt sind durch die zum 1. Januar 2023 erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags auf 10.908 Euro insgesamt 195.000 Ruheständler aus der Steuerpflicht herausgefallen. Das heißt 86.000 Rentnerinnen und Rentner zahlen künftig keine Steuern mehr, weil der steuerpflichtige Teil der Renten nach Abzügen unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
2010800401,1
2011800402,1
201280041.52,0
201381302.71,5
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.6042.8-

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Der Grundfreibetrag für 2022 lag ursprünglich bei 9.984 Euro, wurde aber angesichts der steigenden Inflation im Februar 2022 rückwirkend auf 10.908 Euro für Alleinstehende angehoben und auf 21.816 Euro für Verheiratete.

Wenn alle Freibeträge, sprich Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag berücksichtigt werden sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegversicherung und pauschale Werbungskosten von 102 Euro (Stand 2021) und 36 Euro für Sonderausgaben (für Ehepaare doppelt so hoch), dann muss ein Alleinstehender bei einer Bruttorente von mehr 14.636 Euro (rund 1220 Euro pro Monat) und einem Rentenbeginn im Jahr 2022 keine Steuern zahlen. Die Werbungskosten-Pauschale für Rentner ist in den vergangenen Jahren gleich geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten gestiegen sind. Rentner oder die Pensionäre erhalten einen Werbungskostenpauschbetrag von jährlich 102 Euro.

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

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Helmut Achatz

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