Wachstumsgesetz mildert Renten-Doppelbesteuerung

Finanzen

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Das Wachstumschancengesetz mildert und verlangsamt die Besteuerung der Renten. Der zu versteuernde Anteil der Rente steigt langsamer als ursprünglich geplant.

Mit dem Wachstumschancengesetz (WCG) will der Finanzminister Christian Lindner die Doppelbesteuerung von Rentnerinnen und Rentnern wenigstens etwas abmildern. Das Gesetz hätte eigentlich schon Mitte August 2023 vom Kabinett verabschiedet werden sollen, jetzt hat auch der Bundesrat grünes Licht gegeben.  Mit Wachstumschancengesetz steigt der Besteuerungsanteil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang nur noch um 0,5 Prozentpunkte statt wie bisher um 1,0 Prozentpunkte rückwirkend ab dem Jahr 2023.

Verbesserungen im Detail:

Verlangsamung der Rentenbesteuerung

  • Der Anstieg des Besteuerungsanteils der Rente verlangsamt sich. Statt um 1 Prozent pro Jahr steigt er nun nur noch um 0,5 Prozent pro Jahr.
  • Dadurch wird die volle Rentenbesteuerung erst im Jahr 2058 erreicht (statt 2040).
  • Rentner, die 2023 in Rente gehen, müssen nur 82,5 Prozent ihrer Rente versteuern (statt 83 Prozent).
  • Rentner, die 2030 in Rente gehen, müssen 86 Prozent ihrer Rente versteuern (statt 89 Prozent).

Entlastung für Neurentner:

  • Neurentner ab 2040 müssen nicht mehr 100 Prozent ihrer Rente versteuern, sondern nur noch 91 Prozent.

Entwicklung des Besteuerungsanteils

RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil in ProzentRentenfreibetrag in Prozent
20055050
20157030
20167228
20177426
20187624
20197822
20208020
20218119
20228218
202382,517,5
20248317
202583,516,5
20268416
202784,515,5
20288515
202985,514,5
20308614
203186,513,5
20328713
203387,512,5
20348812
203588,511,5
20368911
203789,510,5
20389010
203990,59,5
2040919
20581000

Anhebung des Grundfreibetrags:

  • Der Grundfreibetrag wird angehoben, sodass mehr Rentner keine Steuern zahlen müssen.
  • Der Grundfreibetrag steigt für 2023 auf 10.908 Euro (für Alleinstehende) und 21.816 Euro (für Ehepaare).

Verbesserungen bei der Krankenversicherung:

  • Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird angehoben.
  • Dadurch müssen Rentner mit hohen Renten weniger Beiträge zur Krankenversicherung zahlen.

Das Wachstumschancengesetz bringt Rentnern in punkto Besteuerung einige Vorteile. Die Verlangsamung der Rentenbesteuerung, die Entlastung für Neurentner und die Anhebung des Grundfreibetrags führen zu einer spürbaren Steuerentlastung für viele Rentner.

Lächerliche Entlastung von Rentnern

Allzu viel Freude dürfte bei Rentnern und Vorruheständler allerdings nicht aufkommen: Die steuerliche Entlastung von Rentner im bisherigen Entwurf ist mehr als lächerlich: Der steuerpflichtige Anteil steigt 2023 nicht wie geplant auf 83 Prozent steigen, sondern „nur“ auf 82,5 Prozent. Rentnerinnen und Rentner werden gerade einmal um 0,5 Prozent entlastet. Da fällt jedem, der sich etwas mit der Materie auskennt, nur ein Urteil ein: „lächerlich“.

Doppelbesteuerung abgemahnt

Schon vor Jahren hatte der Bundesfinanzhof (BFH) den Finanzminister aufgefordert, die Rentenbesteuerung neu zu regeln. Jetzige Rentnerinnen und Rentner schauen sowieso in die Röhre, lediglich zukünftige Rentnerinnen und Rentner profitieren davon, wobei „profitieren“ übertrieben ist. Die Renten sollen nicht, wie bislang, schon ab 2040 voll besteuert werden, sondern erst ab 2058. Die Besteuerung der Renten wird ab 2023 lediglich zeitlich gestreckt und der Besteuerungsanteil legt pro Jahr nicht um ein Prozent, sondern nur um ein halbes Prozent zu. Das heißt, statt 83 Prozent werden 2023 „nur“ 82,5 Prozent besteuert und 17,5 Prozent bleiben steuerfrei statt 17 Prozent, falls das Gesetz durchgeht.

Entwicklung des Rentenfreibetrags (geplant)

Finanzminister Christian Lindner glaubt, damit der Forderung des BFH gerecht zu werden, dass aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelung künftige Rentenjahrgänge „von einer doppelten Besteuerung betroffen sein könnten“, wie das Internetportal „Ihre Vorsorge“ schreibt. Die Besteuerung neu bewilligter Renten soll künftig auf 0,5-Prozent-Schritte verlangsamt werden. Die vollständige Besteuerung neuer Renten verschiebt sich damit von 2040 auf  2058. Aber selbst nach dem geplanten Wachstumschancengesetz bleibt die Doppelbesteuerung bestehen und wird nur etwas abgemildert. Das Internetportal „In Franken“ zitiert den Finanzmathematiker Werner Siepe, der noch immer eine Doppelbesteuerung berechnet hat: „Für Rentner*innen, die 2017 in Rente gegangen sind, liegt der zu viel besteuerte Anteil während des Berufslebens knapp unter 10.000 Euro. Bei Rentnern, die 2020 in den Ruhestand gegangen sind, lag der Betrag bereits bei mehr als 22.000 Euro. Wer 2040 die Rente antritt, bei dem wurden über 53.000 Euro zu viel besteuert.“ Die aktuelle Übergangszeit gehe also nicht auf, teilweise werden mehr als 20 Prozent der Rente zusätzlich besteuert. Erst in 50 Jahren habe dies laut der Studie von Finanzmathematiker Werner Siepe ein Ende.

Steueranteil steigt immer weiter

Das Problem, dass Rentenerhöhungen zu 100 Prozent besteuert werden, hat das Finanzministerium vollkommen ausgeblendet. Durch diesen Mechanismus steigt der prozentuale Besteuerungsanteil von Bestandsrentnerinnen und -rentnern nach und nach immer weiter an. Wer also beispielsweise 2017 mit einem Besteuerungsanteil von 74 Prozent (26 Prozent steuerfrei) ging, kommt mittlerweile nach fünf Rentenerhöhungen auf 76 Prozent Besteuerungsanteil (24 Prozent steuerfrei) seiner jetzigen Rente. Jeder, der 2017 in Rente ging, kann das anhand seiner Unterlagen selbst nachrechnen.

Die Rentner sind die Dummen

 

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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