Kassenleistung oder Kasse leer? Was die GKV wirklich zahlt

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Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist teurer als gedacht: Die Beiträge steigen und Leistungen sinken. Versicherte müssen mittlerweile vieles selbst zahlen. Hier eine Liste.

Zwischen dem, was die Kassen komplett übernehmen, wofür sie stolze Eigenanteile verlangen, und dem, was sie gänzlich verweigern, liegen Welten. Höchste Zeit, einmal Bilanz zu ziehen, wo sich die Kassen ganz verweigern und wo sie per Zuzahlung die Hand aufhält:

Zuzahlung und Selbstzahler-Leistung
1. Gesetzliche Zuzahlungen (Eigenanteile)

Hierbei handelt es sich um reguläre Kassenleistungen, bei denen Versicherte per Gesetz an den Kosten beteiligt werden. Die Standardzuzahlung liegt im Regelfall bei 10 Prozent der Kosten.

  • Arzneimittel und Verbandmittel: 10 % des Abgabepreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro pro Packung; bei Festbeträgen ggf. Differenz bei Überschreitung).
  • Heilmittel: 10 % der Behandlungskosten plus eine feste Verordnungsgebühr von 10 Euro je Rezept (z. B. für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie).
  • Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreises (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro); bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Inkontinenzhilfen) gilt ein Höchstbetrag von 10 Euro pro Monat.
  • Klinikaufenthalt: 10 Euro pro Kalendertag, maximal jedoch für 28 Tage pro Kalenderjahr.
  • Häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten für maximal 28 Tage im Kalenderjahr plus 10 Euro Verordnungsgebühr je Rezept.
  • Fahrtkosten: 10 % der Fahrkosten bei stationärer Behandlung oder genehmigten Krankenfahrten (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).
  • Zahnersatz: Die GKV zahlt einen festzuschussbasierten Grundbetrag (60 bis 75 % je nach Bonusheft-Pflege). Die Differenz zu den tatsächlichen Gesamtkosten tragen Versicherte als Eigenanteil.

Hinweis zur Belastungsgrenze: Niemand soll sich überheben. Die jährlichen Zuzahlungen sind auf 2 Prozent des Bruttoeinkommens (bzw. 1 Prozent für schwer chronisch Kranke) gedeckelt. Alles, was darüber hinausgeht, erstattet die Krankenkasse auf Antrag.

2. Komplette Selbstzahler-Leistungen

Diese medizinischen und administrativen Angebote sind nicht Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten müssen komplett privat getragen werden.

  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) beim Arzt:

    • Vorsorge & Früherkennung: z. B. Glaukom-Früherkennung (Messung des Augeninnendrucks), erweiterte Krebsvorsorge (Ultraschall der Eierstöcke oder PSA-Test für die Prostata), Knochendichtemessung zur Osteoporose-Prophylaxe.
    • Therapie-Ergänzungen: reisemedizinische Beratungen, Akupunktur bei Indikationen außerhalb des Kassenkatalogs, Aufbaupräparate (z. B. Vitamin-D-Bestimmungen als Lifestyle-Vorsorge).
  • Atteste und Gutachten: private Bescheinigungen, Sporttauglichkeitsuntersuchungen oder Gutachten für Versicherungen und Arbeitgeber, sofern sie nicht medizinisch zur Krankschreibung oder Kassenanforderung dienen.
  • Zahnmedizinischer Komfort: Professionelle Zahnreinigung (PZR) – wird zwar vereinzelt kulanzhalber bezuschusst, ist aber im Regelfall eine Privatleistung. Hochwertige Füllungsmaterialien (z. B. reine Keramik-Inlays ohne medizinische Notwendigkeit).
  • Sehhilfen für Erwachsene: Brillen und Kontaktlinsen für Personen ab 18 Jahren (Ausnahme bei extremer Fehlsichtigkeit oder schweren Hornhauterkrankungen).

Was nach der Gesundheitsreform gilt

Leider wird es aufgrund der Gesundheitsreform nicht weniger, sondern mehr, was Versicherte zahlen müssen:

1. Leistungen, die Versicherte künftig komplett selbst zahlen müssen

Homöopathie

Die Kassen streichen die freiwilligen Satzungsleistungen. Globuli & Co. zahlen die Versicherten vollständig selbst.

Zahnersatz

Der Festzuschuss sinkt von 60 % auf 50 %. Kronen, Brücken, Implantate werden damit deutlich teurer. Wer keinen Bonus hat, zahlt drauf.

Hautkrebsvorsorge

Die Untersuchung ohne konkreten Verdacht wird zur Eigenleistung. Nur medizinisch begründete Checks bleiben Kassenleistungen.

Familienversicherung für Ehepartner

Die beitragsfreie Mitversicherung fällt weg – außer bei sehr niedrigen Einkommen. Viele Ehepartner müssen künftig eigene Beiträge zahlen.

2. Leistungen, für die Versicherte künftig zuzahlen müssen

Arzneimittel

Die Zuzahlung steigt auf 7,50–15 € pro Rezept. Der bisherige Rahmen von 5–10 € ist Geschichte.

Krankenhaus

10 € pro Tag, maximal 28 Tage im Jahr – also bis zu 280 € jährlich.

Reha und Kuren

Auch hier: 10 € pro Tag. Bei längeren Maßnahmen summiert sich das schnell.

Heilmittel (Physio, Massage, Atemtherapie)

10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung. Konkrete Beispiele:

  • Massagetherapie: 2,16 €
  • Krankengymnastik Einzel: 2,96 €
  • Atemgymnastik-Gruppe: 1,33 €

Hilfsmittel

10–20 € Zuzahlung, z. B. für Bandagen, Orthesen, Inhalationsgeräte.

Belastungsgrenze

2 % des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke 1 %. Erst darüber müssen Kassen befreien.

 

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Helmut Achatz

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