Was geschieht mit der Rente nach einer Scheidung?

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Scheidung – und dann? Was geschieht nach einer Scheidung mit der Rente? Wenn nichts vereinbart ist, werden die Ansprüche 50:50, sprich hälftig oder partnerschaftlich geteilt. Soweit die gesetzliche Regelung. Übrigens gilt das auch für die Riester-Rente. Der Versorgungsausgleich ist der Dreh- und Angelpunkt des Scheidungsverfahrens. Der Versorgungsausgleich definiert die Rentenbezüge beider Ex-Ehepartner eindeutig.

Entgeltpunkt als Rentenwährung

Die Rentenansprüche, die im Laufe einer Ehe angesammelt wurden, werden zu gleichen Teilen verteilt. Das Ehegattensplitting zeigt bereits, wie eng Ehegatten finanziell miteinander verbunden sind. Bei der Scheidung gilt dasselbe, denn der sogenannte Versorgungsausgleich befasst sich mit einer gerechten Aufteilung der Rentenzahlungen.

Das klingt simpel – ganz so simpel ist es jedoch nicht. Der Versorgungsausgleich soll die Rentenansprüche, die in der Ehe angesammelt wurden, gleichmäßig und gerecht auf die Ex-Partner verteilen. Bevor es ans Verteilen geht, muss jeder, der sich scheiden lässt, begreifen, worum es bei der gesetzlichen Rente geht. Wie funktioniert das Rentensystem? Die Basis dazu ist gar nicht so kompliziert: Je länger die Partner arbeiten, desto mehr Rentenpunkte sammeln sie. Das entscheidet letztlich über die Höhe der Rente. Ein Rentenpunkt war Stand 2015 29,21 Euro (Westdeutschland) und 27,05 Euro (neue Bundesländer) wert. Ein Jahr später, im Juli 2016, erhöhte die Regierung den Entgeltpunkt auf 30,45 Euro und 28,66 Euro. Der Entgeltpunkt wird regelmäßig angeglichen, um die Inflation auszugleichen. Normalerweise passierte das zum 1. Juli eines Jahres. Ab Sommer 2017 wird ein Rentenpunkt voraussichtlich somit 31,11 Euro oder 28,29 Euro wert sein und ab dem 1. Juli 2018 31,86 Euro oder 29,51 Euro.

Regelmäßige Rentenerhöhung

Wie stark die Steigerung ist, hängt von vielen wirtschaftlichen Faktoren ab und ist jedes Jahr ganz unterschiedlich. Generell erfolgt im Osten eine prozentual deutlich höhere Anhebung als im Westen, sodass die Werte in einigen Jahren beinahe gleich hoch sein werden.

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Zum Ende des Arbeitslebens werden alle gesammelten Rentenpunkte aufaddiert und daraus ergibt sich die monatliche Rente. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Rentenpunkt nur dann voll zählt, wenn man in diesem Jahr mindestens das jeweilige Durchschnittsentgelt verdient hat. Zusätzliche Punkte gibt es beispielsweise durch Wehrdienst und Zivildienst, Ausbildung und Kindererziehungszeiten. Außerdem muss das Mindestalter zum Bezug der Rente – das Eintrittsalter klettert seit 2012 stufenweise von 65 bis 67 Jahre, ab Jahrgang 1947 steigt sie jeweils um einen Monat –  erreicht werden; spezielle Lösungen wie die geplante Flexi-Rente bleiben dabei erst einmal außen vor.

Gerechter Versorgungsausgleich?

Und nun zurück zum Versorgungsausgleich –  das Prinzip der ehelichen Zugewinngemeinschaft, bei der jedem Partner exakt die Hälfte des Zugewinns zusteht, gilt nämlich auch bei den Rentenpunkten. Haben beide Partner durchgehend gearbeitet und dabei ähnlich viel verdient, findet der Versorgungsausgleich zwar statt, spielt aber keine große Rolle, da die Eheleute auch ohne die Regelung zum selben Ergebnis kommen würden.

Umso stärker fällt der Ausgleich dafür ins Gewicht, wenn beispielsweise die Frau einen Großteil ihres Lebens Hausfrau war. In der Folge werden ihre während der Ehe erworbenen Rentenpunkte und die des Mannes zusammengerechnet und durch zwei geteilt.

Als Alternative gibt es die Ausgleichszahlung. Bei dieser einigen sich die Ehepartner auf eine einmalige Zahlung, mit der der Rentenanspruch gewissermaßen ausgeglichen wird. Der Nachteil daran ist jedoch, dass der Empfänger des Ausgleichs – in unserem Beispiel die Hausfrau – die Zahlung versteuern muss, während der Zahlende die Summe als Sonderausgabe von der Steuer absetzen kann.

Wackliges Rentensystem

Doch für welche Variante sich ein geschiedenes Paar auch entscheidet, ändert der Versorgungsausgleich nicht am übergeordneten Problem beim Thema Rente. Es ist schließlich kein Geheimnis, dass das deutsche Rentensystem seit langer Zeit auf wackligen Füßen steht. Mithilfe von Beispielrechnungen erkennt man schnell die Probleme dieses Systems – oft fällt die Rente nämlich viel zu klein aus, um im Alter sorgenfrei davon leben zu können. Eine zusätzliche private Vorsorge gilt mittlerweile fast als Pflicht, doch nicht alle Menschen können sich diese Form der Zusatzkosten überhaupt leisten.

Begriffe wie Altersarmut geistern also nicht ohne Grund seit Jahren durch die Medienlandschaft. Grund für diese Entwicklung ist nicht zuletzt der demographische Wandel, der eine Überalterung der deutschen Bevölkerung zur Folge hat. Das Prinzip der Rente baut auf den Generationenvertrag auf, doch dieser kann im Ungleichgewicht der Altersstruktur nicht mehr so funktionieren, wie einst gedacht.

Bild: © istock.com/Alexander Raths

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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