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Rentnerinnen und Rentner profitieren nur teilweise vom Entlastungspaket. Was genau für sie im Entlastungspaket steckt.
Für einige Rentnerinnen und Rentner, bringt das Entlastungspaket bares Geld – das gilt vor allem für ärmere Rentnerinnen und Rentner, die unterhalb der Grundsicherungsgrenze liegen: Wer weniger als 865 Euro im Monat zur Verfügung hat, sollte der Deutschen Rentenversicherung zufolge prüfen, ob er Anspruch auf Grundsicherung hat. Grundsicherungsempfänger bekommen dem „Merkur“ zufolge im Juli einmalig 200 Euro Zuschuss; alle, die Wohngeld bekommen, dürfen sich auf 270 Euro Heizkostenzuschuss freuen. Viele liegen allerdings über der Anspruchsgrenze und gehen beim Zuschuss leer aus. Allerdings profitieren auch sie vom Entlastungspaket. Das dritte Entlastungspaket der Ampel-Koalition soll der „Frankfurter Rundschau“ zufolge ein Gesamtvolumen von mehr als 65 Milliarden Euro haben.
Was genau enthält das Entlastungspaket?
Diese Maßnahmen sind geplant und angekündigt: Im dritten Entlastungspaket der Regierung steht, dass auch „Rentnerinnen und Rentner zum 1. Dezember eine einmalige Energiepreispauschale (EPP) von 300 Euro von der Rentenversicherung erhalten sollen“. Rentnerinnen und Rentner sollten sich allerdings nicht zu früh freuen, denn das Energiegeld wird besteuert, das heißt, brutto ist nicht gleich netto. Übrigens, auch Pensionäre sollen die EPP bekommen.
Energiepauschale
Für einkommensteuerpflichtige Bürger gibt es eine Energiepauschale oder auch Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Allerdings wird die Energiepauschale steuerpflichtig. Die 300 Euro bekommen nur einkommenspflichtige Erwerbstätigen und Selbstständige. Das galt und gilt bislang, soll sich jedoch zum 1. Dezember 2022 ändern.
Übrigens, die Energiepauschale ist ja auch noch steuerpflichtig. Die „Kreiszeitung“ hat ausgerechnet, wie viel von den 300 Euro netto noch übrig bleibt.
Wie bereits erwähnt, landen die 300 Energiepauschale nicht im vollen Umfang auf dem Konto der Arbeitnehmer. Denn die Energiepauschale ist steuerpflichtig. Zwar steht der Energie-Bonus als Brutto-Angabe auf dem Lohnzettel, allerdings werden Einkommensteuer und Sozialabgaben von der 300 Euro Energiepreispauschale noch abgerechnet. Demnach bleiben laut einer Beispielrechnung des Bundes dem Steuerzahler, der 3500 Euro brutto verdient und sich in Steuerklasse 1 befindet, nach der Versteuerung der Energiepreispauschale 159 Euro netto. Angesichts der stark steigenden Energiepreise in Deutschland könnte es für Betroffene ein Schlag ins Gesicht sein, dass die Energiepreispauschale von 300 Euro steuerpflichtig sein wird – zumal im vergangenen März die Inflation in Deutschland auf über sieben Prozent stieg und sich damit auf einem Allzeithoch befand.
Kinderbonus
Der Kinderbonus von einmalig 100 Euro pro Kind dürfte für die überwiegende Mehrheit der Rentnerinnen und Rentner wohl kaum relevant sein.
9-Euro-Ticket
Die Ampel hat sich auf das sogenannte 9-Euro-Ticket auf den Weg gebracht, das soll ab 1. Juni gelten – für 90 Tage. Das 9-Euro-Ticket soll nur für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) gelten, nicht für den Fernverkehr. Das 9-Euro-Ticket ist immer bezogen auf den Monat, in dem es gekauft wurde. Kaufen können Rentnerinnen und Rentner die Tickets online oder am Fahrkartenautomaten. Bei den meisten Regionalverbände, darunter beispielsweise beim Münchner Verkehrsverbund, beginnt der Verkauf schon Ende Mai. In München gibt es das 9-Euro-Ticket im Vorverkauf bereits ab Sonntag, 22. Mai, als Papierticket an allen Fahrkartenautomaten mit Touch-Display und bei MVG-Ticketpartnern sowie ab Montag, 23. Mai, in den MVG-Kundencentern.
Die #Bundesregierung will die Bevölkerung entlasten. Das plant die #Ampel: 👉https://t.co/kxmL1MqOhG #Entlastungspaket pic.twitter.com/DDEk4eJxA1
— RND (@RND_de) May 13, 2022
Die Kunden müssen insgesamt drei Tickets zum jeweiligen Preis von neun Euro kaufen, wenn sie den vollen Zeitraum von 90 Tagen nutzen wollen.
Tankrabatt
Die Ampel-Regierung will Benzin um rund 30 Cent, Diesel um rund 14 Cent pro Liter verbilligen. Der Tankrabatt soll zum 1. Juni 2022 eingeführt werden. Den Tankrabatt wird es für drei Monate geben, sprich bis Ende August. Wie viel die Tankstellen an die Kunden weitergeben, ist eine andere Frage. Rein rechnerisch müssten die Preise für Benzin und Diesel am 1. Juni günstiger werden.
Grundfreibetrag
Wer weniger Rente bekommt als den sogenannte Grundfreibetrag, zahlt keine Einkommensteuer. Dieser Grundfreibetrag wird von derzeit 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben – und zwar rückwirkend zum 1. Januar 2022. Das wirkt sich dann allerdings erst auf die Steuer 2023 aus. Wer also 2022 – nach allen Abzügen wie Werbungskosten – ein Einkommen, wozu auch die Rente gehört, unter dem Grundfreibetrag, muss man keine Steuern zahlen.
Werbungskostenpauschale
Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere Werbungskosten angeben. Die Werbungskostenpauschale reduziert das zu versteuernde Einkommen – Rentnerinnen und Rentner könnte so ihr „Einkommen“ unter den Grundfreibetrag drücken.
Das #Entlastungspaket hat gute Elemente, aber offenbart die grundlegenden Schwächen der Sozialsysteme in 🇩🇪 , die zu wenig an den Bedarfen der Menschen ausgerichtet sind und zu häufig nach dem Gießkannenprinzip umverteilen.
Meine Kolumne @zeitonline:https://t.co/rvkCFykDMq
— Marcel Fratzscher (@MFratzscher) May 9, 2022
Bild von karosieben auf Pixabay
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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] so Tillmann. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 […]
[…] ist nicht allein Thema zukünftiger Rentner-Generationen. Schon heute betrifft dies jeden sechsten Rentner in Deutschland“, so Linda Dahm, Marketingleiterin der Stuttgarter, die Index-Werte. „Mit der […]
[…] ist um 0,3 Prozentpunkte auf 7,6 Prozent gesunken. Grund dürfte aller Voraussicht nach der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket gewesen sein. Besonders deutlich verteuerten sich auch im Juni im Vergleich […]
[…] Grundfreibetrag für 2021 liegt bei 9.744 Euro, der für 2022 lag ursprünglich bei 9.984 Euro, wurde aber […]
[…] Grundfreibetrag für 2022 lag ursprünglich bei 9.984 Euro, wurde aber angesichts der steigenden Inflation im […]
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