So kommen Rentner an 300 Euro Energiegeld

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Alle bekommen 300 Euro Energiegeld, außer Rentner. Höchste Zeit findig zu werden, um als Rentner doch an die 300 Euro Energiegeld zu kommen. Ein Trick hilft.

Rentner gehen beim Energiegeld leer aus – oder doch nicht? Es gibt zwei Tricks, um als Rentner doch noch an die von der Bundesregierung beschlossene 300-Euro-Energiepreispauschale zu kommen:

Wohngeld beantragen

Mit einem Trick bekommen Rentner den Heizkosten-Zuschuss von 270 Euro für Singles und 350 Euro für Paare. Der Zuschuss ist allerdings ans Wohngeld oder den Lasten-Zuschuss für Immobilien-Eigentümer gekoppelt. Wer wenig Rente bezieht, hat Anspruch auf Wohngeld. Ausschlaggebend ist, dass ein wesentlicher Teil der Rente für die Miete draufgeht. Berechnet wird das Wohngeld oder der Lasten-Zuschuss vom Sozialamt der Gemeinde. Bei der Berechnung spielen das Einkommen und die ortsüblichen Wohnkosten eine Rolle. Wer Wohngeld bekommt, bekommt auch den neuen Zuschuss ab Juli. Also, aktiv werden.

Per Trick zum Energiegeld

Dafür müssen Rentner tricksen. Wie das geht, hat CDU-Finanzexpertin Antje Tillmann in „Bild“ verraten. Denn, das Energiegeld sollen nur einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen bekommen.

Die Ampel-Koalition will, so die Absicht, mit dem Entlastungspaket des Bundesfinanzministers Christian Lindner den „Teuer-Schock als Folge des Ukraine-Kriegs abfedern“ – und der „Teuer-Schock“ trifft auch und gerade Rentner. „Eines der wichtigsten Maßnahmen im Entlastungspaket der Bundesregierung ist die Zahlung einer Energiepauschale. Jeder einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige, der in den Steuerklassen 1-5 einsortiert ist, soll eine Pauschale von einmalig 300 Euro brutto bekommen“, wie die „Südwest Presse“ schreibt. So ist es auch in dem Koalitionspapier definiert.

Wie funktioniert nun der Trick der CDU-Finanzexpertin?  Antje Tillmann rät Rentnern, sich beispielsweise als Minijobber wieder anstellen zu lassen – und wenigsten einmal im Jahr für einige Stunden zu arbeiten.

Mit einer Stunde 300 Euro verdienen

Die Kinder könnten Oma oder Opa beispielsweise als Minijobber anmelden – und Oma oder Opa betreuen für einige Stunden die Enkelin oder den Enkel. Das könnte auch die Nachbarin oder der Nachbar sein, der die Rentnerin oder den Rentner kurzzeitig beschäftigt. Rentner könnten sie sich auch selbstständig melden und das beim Finanzamt anmelden, um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der Rentner bekommt die Energiepreispauschale ausbezahlt, so Tillmann. Im Anschluss gibt er diese Einkünfte in der Steuererklärung an, bekommt die Energiepreispauschale im Mai 2023 ausbezahlt.

Ob diese Methode tatsächlich Wirkung zeige, sei jedoch umstritten. Die Website Steuertipps.de rät dringend von dem Trick ab, da extrem kurzweilige Verträge – wie beispielsweise eine Stunde das Enkelkind für zwölf Euro babysitten und das in der Steuererklärung angeben – vom Finanzamt ganz genau unter die Lupe genommen und geprüft werden. Im Zuge dessen wird dazu geraten, besser für zwei bis drei Monate einen tatsächlichen Minijob anzunehmen, um als Rentner mit Sicherheit an die 300 Euro Energiepauschale zu kommen.

Entgelt per Kontoauszug bestätigen

Laut Finanzministerium sei es ausreichend, nur einen Tag eine Beschäftigung auszuüben, um auf der Liste der Begünstigten zu landen, so „ntv“. Nach dem Regierungsentwurf würden auch „alle in diesem Jahr geringfügig Beschäftigten von der Energiepreispauschale – sowohl die 455-Euro-Minijobber wie auch kurzfristig (geringfügig) Beschäftigte – unabhängig von der genauen Art der Besteuerung“, so der Nachrichtensender. „Ein Dienstverhältnis kann auch eine geringfügige Beschäftigung sein; Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Angehörigen ist aber in jedem Fall, dass es ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt wird“, so das Finanzministerium „Bild“ gegenüber. Am besten ist es, das Entgelt wird überwiesen, damit haben die Rentner mit dem Kontoauszug einen Beleg.

Um an das Energiegeld zu kommen, ist laut „Welt“ allerdings „einiger Aufwand notwendig: Es braucht nicht nur einen zivilrechtlich wirksamen Dienstvertrag, sondern auch eine Steuererklärung im kommenden Jahr.“

Protest gegen Ungleichbehandlung

Das Rentenportal Rentenbescheid24 hat ein Protestschreiben ins Internet gestellt. Den können Rentner an den Bundestagsabgeordnete ihres Wahlkreises schicken. Darauf wird verwiesen, dass sie eine gesetzliche Rente beziehen und von der Ampelkoalition von der Energiepauschale ausgeschlossen werden. „Die Bundesregierung lässt Millionen Rentnerinnen und Rentner im Stich! Ich kann diese Ungleichbehandlung nicht nachvollziehen! Wie Sie sicher wissen,  Ihnen dürfte die massive Inflation seit 2021 und verstärkt 2022 (auch ausgelöst durch den Ukrainekrieg) nicht entgangen sein, werde ich von der Rentenerhöhung 2022 nichts haben.“

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8 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Conny Ignor
    5. Mai 2022 04:34

    Ich bekomme Erwerbsminderungsrente bekomme 1o80 Euro Rente u zum Leben abzüglich aller Kosten habe ich 500 € im Monat. Aber es langt bei weiten nicht. Ich kann wegen meiner Rückenerkrankung nicht lange stehen u sitzen. Ich war trotzdem gezwungen einen minishop aufzunehmen um über den Monat zukommen. Bekomme ich auch den Energiebonus?

    Antworten
  • Happel Klaudia
    31. Mai 2022 10:07

    Ich bin in Altersteilzeit!
    Bekomme ich auch den Energiebonus
    Von 300,-E???

    Antworten
  • Axel Felber
    19. Juli 2022 13:03

    Ich bin Renter und unterliegen aber zusätzlich der Kleinunternehmerregelung, habe ich dadurch ein Recht auf die Energiepauschale ?

    Antworten
    • Helmut Achatz
      19. Juli 2022 14:07

      Ja, ich mache es auch so. Die Bundesregierung plant, die Energiepreispauschale mit der Einkommensteuervorauszahlung für das dritte Quartal 2022 abzurechnen – also im September. Die nächste Vorrausszahlung ist am 10. September. Ich werde meine um die 300 Euro kürzer, wenn bis dahin keine Regelung kommt.

      Antworten
  • […] kommt das Geld automatisch mit der Rentenzahlung? Was ist aber, wenn Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale, wie das Energiegeld offiziell heißt, schon bekommen haben, weil sie einen Nebenjob haben? Was ist mit Rentnern, die […]

    Antworten
  • […] einkommensteuerpflichtige Bürger gibt es eine Energiepauschale oder auch Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Allerdings wird die Energiepauschale steuerpflichtig. Die 300 Euro bekommen nur […]

    Antworten
  • […] mit ihrer Lohnabrechnung bekommen, die Rentner gingen bislang leer aus. Nein, nicht alle, denn wer sich hat anstellen lassen, wenn auch nur kurzfristig, bekam das Energiegeld auch als Rentner. Wer neben der Rente selbstständig tätig war, der hat es auch bekommen – über eine gekürzte […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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