Auch Hundertjährige müssen Steuern zahlen

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Auch mit 100 gilt das Steuerrecht – Rentenerhöhungen können zur rückwirkenden Steuerpflicht führen. 100-Jährige und ihre Familien tappen dann in die Steuerfalle.

Eine 100‑jährige Frau aus dem Saale‑Orla‑Kreis soll für mehrere Jahre Steuern nachzahlen, wie die „Ostthüringer Zeitung“ berichtet. Die Familie ist fassungslos – doch rechtlich ist der Fall eindeutig: Das Steuerrecht kennt keine Altersgrenze. Entscheidend ist allein, ob die Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten und eine Erklärungspflicht besteht.

Warum es zur Nachzahlung kam

Offenbar wurden über Jahre keine Einkommensteuererklärungen abgegeben – obwohl Rentenerhöhungen oder zusätzliche Einkünfte wie Witwen- oder Betriebsrente die Steuerpflicht ausgelöst haben könnten. Rentnerinnen und Rentner, die schon lange Rente beziehen, übersehen leicht, dass regelmäßige Rentenanpassungen die steuerpflichtigen Einkünfte schrittweise erhöhen.

Der fiese Trick des Fiskus

Warum Rentenerhöhungen zu höheren Steuern führen: Das Problem liegt in einem einfachen Mechanismus der Rentenbesteuerung:

  1. Der persönliche Rentenfreibetrag: Wenn jemand in Rente geht, wird ein Teil seiner Rente als lebenslanger, fester Euro-Betrag steuerfrei gestellt – sein persönlicher Rentenfreibetrag.
  2. Die Steuerfalle: Dieser Freibetrag (in Euro) bleibt für immer unverändert. Jede zukünftige Rentenerhöhung ist daher zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Das bedeutet: Das zu versteuernde Einkommen wächst prozentual stärker als die Rente.

Alter schützt nicht vor Steuerpflicht

Das Einkommensteuerrecht macht keine Ausnahme für Hochbetagte. Auch mit 90, 99 oder 100 Jahren gilt:

  • Maßgeblich ist der steuerpflichtige Rentenanteil.
  • Der Grundfreibetrag kann durch Rentenerhöhungen überschritten werden.
  • Zusatzeinkünfte wie Witwenrente, Betriebsrente oder Mieteinnahmen erhöhen die Steuerlast.

Werden erforderliche Erklärungen nicht abgegeben, kann das Finanzamt rückwirkend mehrere Jahre nachfordern.

Ein wiederkehrendes Muster

Bereits 2025 musste eine 99‑jährige Rentnerin nach Jahrzehnten im Rentenbezug rückwirkend Steuererklärungen einreichen. Auch hier war das Alter irrelevant – ausschlaggebend waren die Einkünfte.

Was Familien und Betreuer jetzt wissen müssen

Bei hochbetagten Menschen übernehmen oft Angehörige oder Betreuer die finanziellen Angelegenheiten. Dabei wird vieles geprüft – aber die Steuerpflicht oft nicht. Wichtig ist:

  • Renteninformationen und Rentenbezugsmitteilungen regelmäßig prüfen.
  • Nach Rentenerhöhungen die steuerliche Lage neu bewerten.
  • Bei Unsicherheit steuerliche Beratung einholen.
  • Aufforderungen des Finanzamts niemals ignorieren.

Rechenbeispiel:

Sie sind 2024 in Rente gegangen. Ihr steuerpflichtiger Anteil beträgt 83 Prozent. Bei 1.500 Euro Monatsrente sind das 1.245 €. Ihr fester Rentenfreibetrag beträgt 255 Euro pro Monat.

  • 2025: Ihre Rente erhöht sich um 45 € auf 1.545 €.
  • Folge: Diese 45 € sind voll steuerpflichtig. Ihr steuerpflichtiger Anteil steigt auf 1.290 € (1.245 € + 45 €). Ihr Freibetrag bleibt bei 240 €.

Die dreifache Wirkung der Steuerfalle

Dieser Effekt wirkt sich gleich dreifach negativ auf Ihre  Finanzen aus:

  • Schleichende Steuerpflicht: Sie rutschen Jahr für Jahr näher an den Grundfreibetrag (2025: 12.096 €) heran und werden steuerpflichtig, auch wenn Sie es anfangs nicht waren.
  • Höhere Vorauszahlungen: Stellt das Finanzamt eine dauerhafte Steuerpflicht fest, kann es vierteljährliche Vorauszahlungen verlangen.
  • Höherer Steuersatz: Der steigende Rentenanteil erhöht Ihr Gesamteinkommen. Haben Sie weitere Einkünfte (aus Vermietung oder Kapitalerträgen), kann dies zu einem höheren persönlichen Steuersatz führen.

Fazit

Der Fall aus Thüringen ist kein Skandal, sondern ein Warnsignal: Steuerpflicht endet nicht mit dem Alter. Wer Rentenbezüge verwaltet – für sich oder Angehörige – sollte regelmäßig prüfen, ob Rentenanpassungen oder zusätzliche Einkünfte eine Erklärungspflicht ausgelöst haben.

Bild: Shutterstock | Dan Negureanu

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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