Fragen und Antworten rund ums Energiegeld für Rentner

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Alle Rentner sollen noch vor Weihnachten 300 Euro Energiegeld bekommen. Wie kommt das Geld und müssen die 300 Euro versteuert werden? Fragen und Antworten rund ums Energiegeld.

Es hat ziemlich lange gedauert, bis sich die Regierung dazu durchgerungen hat, auch Rentner das Energiegeld, sprich die Energiepreispauschale (EPP), zu zahlen. Arbeitnehmer haben das Energiegeld schon lange mit ihrer Lohnabrechnung bekommen, die Rentner gingen bislang leer aus. Nein, nicht alle, denn wer sich hat anstellen lassen, wenn auch nur kurzfristig, bekam das Energiegeld auch als Rentner. Wer neben der Rente selbstständig tätig war, der hat es auch bekommen – über eine gekürzte Steuervorauszahlung. Alle anderen Rentner müssen allerdings bis Mitte Dezember warten.

Es gibt aber immer noch mehr Fragen:

300 Energiegeld auch für Rentner

Wie kommen Rentnerinnen und Rentner an die versprochene Einmalzahlung? Müssen sie einen Antrag stellen oder kommt das Geld automatisch mit der Rentenzahlung? Was ist aber, wenn Rentnerinnen und Rentner die Energiepreispauschale, wie das Energiegeld offiziell heißt, schon bekommen haben, weil sie einen Nebenjob haben? Was ist mit Rentnern, die nebenbei noch freiberuflich tätig sind und die EPP schon bei ihrer Steuervorauszahlung abgezogen haben? Fragen über Fragen:

Wer bekommt das Energiegeld?

Jetzt auch alle Rentner, wobei „alle“ stimmt nicht ganz. Nur wer zum Stichtag 1. Dezember Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs-, Witwen- oder Waisenrente hat oder eine Beamtenpension, bekommt die EPP. Aber auch nur dann, wenn sie oder er ihren oder seinen Wohnsitz in Deutschland hat.

Wann erfolgt die Auszahlung?

Geplant ist, dass das Energiegeld spätestens bis zum 15. Dezember 2022 ausgezahlt wird. Für Erst-Rentner, die erstmals Ende Dezember 2022 eine Rente bekommen, wird sich die Auszahlung erst im Januar 2023 kommen. „Die Zahlung soll bis zum 15. Dezember erfolgen“, so der Sprecher der Deutschen Rentenversicherung. Das genaue Datum stehe noch nicht fest, schreibt die „Rheinische Post“. Es handele sich um eine gesonderte Einmalzahlung, die nicht zusammen mit der laufenden Rente überwiesen wird. Bürger, die Ende Dezember erstmals eine gesetzliche Rente bekommen, müssen sich dagegen gedulden: „Sie erhalten die Energiepreispauschale in der Regel erst Anfang 2023. Eine Auszahlung im Dezember ist in diesen Fällen aus technischen Gründen nicht möglich“, so der Sprecher der Rentenversicherung.

Muss das Energiegeld beantragt werden?

Die Deutsche Rentenversicherung oder das Versorgungsamt überweist die Einmalzahlung automatisch. Ebenfalls wichtig zu wissen ist ist laut „Berliner Morgenpost“, dass Arbeitnehmer und Rentner normalerweise nicht aktiv werden müssen – die Einmalzahlung kommt automatisch mit Gehalt oder Rente. Die Info sei deshalb wichtig, da derzeit Betrüger mit einer perfiden Masche über die Energiepauschale zuschlagen.

Müssen die 300 Euro versteuert werden?

Ja, denn auch darauf zahlen Rentner Steuern. Aber wer unter dem Grundfreibetrag von 10.347 (Verheiratete: 20.694) Euro liegt, zahlt keine Steuern. Aber,  da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2022 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.768 Euro Steuern zahlen. Wer zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt allerdings schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich gerade 2022 lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern. Also unbedingt alle Belege sammeln und steuermindernd ansetzen.

Warum bekommen Rentner die #Energiepauschale eigentlich erst im Dezember?

— René 😷🛠️🎃 (@Rasselbande_74) October 4, 2022

Wohin wird das Energiegeld überwiesen?

Das Energiegeld wird auf das Konto überwiesen, auf das auch die Rentenzahlung eingeht.

Sind auch Sozialabgaben zu zahlen?

Nein, das Energiegeld wird nicht verbeitragt und unterliegt nicht der Sozialabgabenpflicht. Das Energiegeld wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen wie Wohngeld angerechnet. Das Energiegeld ist zwar steuer-, aber nicht sozialabgabenpflichtig, wie die Minijob-Zentrale schreibt. Denn bei der Energiepreispauschale handele es sich nicht um Verdienst im Sinne der Sozialversicherung, daher würden auf diese Pauschale auch keine Beiträge zur Sozialversicherung fällig.

Was ist bei Teilzeitjobbern unter den Rentnern?

Bekommen auch Rentnerinnen und Rentner das Energiegeld mit Teil- oder Vollzeitjob? Sie haben das Energiegeld ja schon im September bekommen. Ja, auch sie bekommen das Energiegeld noch einmal, dieses Mal überwiesen von der Deutschen Rentenversicherung.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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