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Jetzt ist die Zeit, die Unterlagen für die Steuererklärung zusammenzusuchen. Wichtiges Dokument für Rentner ist die Rentenbezugsmitteilung von der Deutschen Rentenversicherung. Wie kommen Rentner zu ihrem Steuerbescheid?
Normalerweise verschickt die Deutsche Rentenversicherung bereits am Mitte Januar die sogenannte „Rentenbezugsmitteilung“. Dieses Jahr scheint sich das jedoch zu verzögern. Wenn sie noch nicht im Briefkasten lag oder vielleicht untergegangen ist, am besten online oder telefonisch anfordern – und zwar unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung. Es geht auch telefonisch unter 0800 1000 48000. Der Anrufer wird dabei an die Internetadresse verwiesen. Dafür kommt der Hinweis, dass die Daten nicht mehr in der Steuererklärung eingetragen werden müssen, da sie automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
Rentenbescheinigung wichtig für Steuererklärung
Rentnerinnen und Rentner, die aber nicht nur gesetzliche Rente bekommen, sondern auch noch andere Einkünfte haben, brauchen diese Rentenbezugsmitteilung aber, denn sie enthält nicht nur den Rentenbetrag, sondern auch den Rentenanpassungsbetrag sowie die geleisteten Beiträge zur Krankenversicherung. Letzteres ist gerade für Betriebsrentner wichtig, denn zu den Beiträgen für die gesetzliche Rentenversicherung kommen ja auch noch die Beiträge, die sie für ihre Betriebsrente zahlen müssen, was sich auf die Sonderausgaben und damit auf die zu zahlende Steuer auswirkt. Wer eine Betriebsrente bekommt, zahlt, anders als für die gesetzliche Rente, die vollen Krankenkassenbeiträge plus Pflegebeiträge, insgesamt annähernd 20 Prozent.
Abgabetermin Steuererklärung
Du hast für Deine Steuererklärung 2023 bis zum 31. August 2024 Zeit. Da der 31. August 2024 auf ein Wochenende, reicht noch der darauffolgende Montag, sprich der 2. September 2024. Lässt Du Dir von einem Steuerberater, einer Steuerberaterin oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen, verlängert sich die Abgabefrist für 2023 bis zum 31. Mai 2025, wobei dieser Tag auf ein Wochenende fällt, sodass der 2. Juni 2025 reicht.
Anforderung von …
Wer die Internetseite deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung öffnet, wird danach gefragt, was er anfordern will. Wichtig für die Steuererklärung ist die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung (Versichertenrente)“.
Steuererklärung abgeben?
Rentnerinnen oder Rentner und Steuern? Ja, wessen Rente einschließlich anderer Einkünfte 2022 niedriger war als der sogenannte Grundfreibetrag von 10.347 (Verheiratete: 20.694) zahlt keine Steuern. Bezogen auf den Monat sind das 862,25 Euro. Viele werden darüber liegen und müssen möglicherweise eine Steuererklärung abgeben. Die gezahlten Krankenkassenbeiträge sind ein wichtiger Faktor, um die Steuern zu drücken oder gar keine Steuern zahlen zu müssen.
Sonderausgaben
„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so die Steuerexperten von der Lohngsteuerhilfe Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen infrage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.
Außergewöhnliche Belastungen
Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.
Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.
Werbungskosten
Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in puncto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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5 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Ich benötige für das Auslandsamt meinen Rentenversicherungsverlauf für die Aufendhaltbestätigung.
Rentenversicherungsnummer: 13050587S239
Sayed Suliman Sadat
Düsseldorferstr. 40
47441 Moers
Ich benötige für meine Steuererklärung für das Jahr 2022 die Bescheinigung, was an das Finanzamt gemeldet wurde.
Rentenversicherungs-Nr. 974 44 050955 F 000 11
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen Joachim Fehmer
Ich fürchte, ich kann da nicht helfen. Bitte an die Deutsche Rentenversicherung wenden – hier der Link https://www.eservice-drv.de/SelfServiceWeb/
Bitte schicken sie mir die Bescheinigung der Rente meiner Frau Bettina Labonde, für das Jahr 2022 zu.
Versicherungsnr.: 56 031255 H 507
Kennzeichen: 3622 (000-01 )
Hallo Heinz Dieter Labonde,
ich bin definitiv die falsche Adresse. Bitte an die Deutsche Rentenversicherung schreiben: Deutsche Rentenversicherung Bund
10704 Berlin
Mail: [email protected]