Was Rentner über die Steuererklärung wissen müssen

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Was müssen Rentner über die Steuererklärung wissen? Wer muss eine abgeben – und vor allem bis wann? Was lässt sich alles absetzen? Antworten auf wichtige Fragen.

Steuererklärung abgeben?

Rentner und Steuern? Ja. Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2022 niedriger war als 💶 10.347 Euro, zahlt keine Steuern. 10.347 Euro sind auf den Monat herunter gebrochen lediglich 862,25 Euro. Viele werden also darüber liegen und müssen eine Steuererklärung abgeben. Übrigens, für das Steuerjahr 2023 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 10.908 Euro, der ist unabhängig vom Einkommensteuertarif und für alle Bürger gleich hoch.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
2010800401,1
2011800402,1
201280041.52,0
201381302.71,5
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.6042.8-

Bis wann?

Die Frist für die Steuererklärung 2022 wurde auf den 2. Oktober 2023 verlängert. Bis dahin hätte sie beim Finanzamt vorliegen müssen. Wer sich allerdings von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat für seine Steuererklärung 2022 bis 31. Juli 2024 Zeit.

Was wird versteuert?

Durch die Rentenerhöhung im Juli 2023 Jahr dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, so dass die Einkünfte einschließlich Rente höher sein dürfen, bevor Steuern zu zahlen sind.

Steuerpflichtiger Anteil

Eingeführt wurde die „nachgelagerte Besteuerung“ 2005. Seit dem müssen Rentnerinnen und Rentner ihr „Einkommen“ versteuern. Dafür werden Aufwendungen für die Altersvorsorge steuerfrei gestellt. Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung der Rentenzahler während ihrer Berufsjahre. Wer dann in Rente geht, muss dafür Steuern zahlen, die allerdings geringer ist als in den Berufsjahren. Rentner müssen auch nicht alles versteuern, ein Teil ihrer Rente bleibt steuerfrei. Allerdings steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner von Jahr zu Jahr. Den steuerpflichtigen Anteil bestimmt das Jahr des Renteneintritts: Wer 2023 in Rente geht, für den bleiben nur 17 Prozent steuerfrei und 83 Prozent der Rente werden versteuert, 2022 waren noch 18 Prozent steuerfrei. Dieser Anteil sollte zwar im Wachstumschancengesetz etwas abgemildert werden, aber das Gesetz ist noch nicht verabschiedet. Was darf abgezogen werden?

Wer abschätzen will, wie viel Steuern er als Rentner zahlt, nutzt am besten den Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter.

Wie sich der Rentenfreibetrag entwickelt

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202383
202484
202585
202686
202787
202888
202989
203090
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Für 2022 liegt der Besteuerungsanteil bei 82 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 18 Prozent, 2040 liegt der Besteuerungsanteil dann bei 100 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 0 Prozent.                                              Quelle: Bundesfinanzministerium

Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9408 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

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18 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo,
    vielen Dank für den informativen Beitrag.
    Aber selbst wenn alle Daten bekannt sind, ist es bis zur fertigen Steuererklärung ein sehr weiter und komplizierter Weg. Ich habe mich gerade das erste Mal durch das elektronische online Programm von Elster gekämpft. Für einen Nicht-Kaufmann ohne große PC Kenntnisse eine große Hürde.
    Registrieren, Anmelden, Speichern. Viele Begriffe wie: Steuerfreibetrag, Günstigerprüfung usw. sind schwer zu verstehen. Welche Formulare werden benötigt?
    Für junge Leute ein Klacks, aber wir sind „Rentner“
    Klar einen Steuerberater hinzuziehen. -Als Rentner ?
    Warum ist in Deutschland alles so kompliziert. Siehe z.B. die Betriebsrente die versteuert werden muss (und wohl auch bleibt)
    Für einen Rentner könnte alles ohne Bürokratie ablaufen, es sei denn er hat besondere Voraussetzungen und möchte besondere Ausgaben erstattet bekommen.

    Ich hoffe ein paar Anregungen zur Diskussion gegeben zu haben.

    Gruß Klaus

    Antworten
  • Helmut Achatz
    28. Mai 2020 12:31

    Vielen Dank für die Anregungen. Ich finde das übrigens auch. Jeder Vereinfachungsvorschlag ist bislang noch gescheitert, weil sich die Lobbyisten gesperrt haben.

    Antworten
  • Ich nutze schon Jahrzehnten ein Steuerprogramm (in meinem Fall Lexware vom Haufe Verlag, Kosten kann man absetzen). Das führt den Laien sicher durch den Bürokratendschungel. Auch und gerade jetzt als Rentner ist das sehr angenehm, wenn man verschiedene Betriebsrenten, private Renten, Renten aus dem Ausland mit all den speziellen Bedingungen hat.

    Antworten
  • „Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2019 höher war als 9168 Euro, zahlt keine Steuern.“
    So ist der Satz nicht korrekt. Entweder zahlt er Steuern oder das Gesamteinkommen war kleiner oder gleich 9168 Euro.

    Antworten
  • Gerhard Jahn
    9. Juni 2020 15:02

    Kann ich den Versorgungsausgleich, den ich meiner geschiedenen Frau, zahlen muss auch von der Steuer absetzen ( Betriebsrente)
    MfG Gerhard Jahn

    Antworten
  • […] dann sollte es niemand zu peinlich sein, Grundsicherung zu beantragen. Der jährliche Grundfreibetrag für 2020 liegt bei 9.408 Euro (monatlich 784). Wessen Altersrente einschließlich sonstiger […]

    Antworten
  • […] wann muss die Steuererklärung abgeben werden, wenn ein Rentner Steuern zahlen muss? Die Frist für die Steuererklärung 2019 ist […]

    Antworten
  • […] die ein Einkommen aus selbständiger Arbeit haben. Sie sind deshalb auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkommenshöhe errechnet sich in ihrem Fall aus Rente und Hinzuverdienst. Aus dieser […]

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  • […] erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 13.990 Euro tatsächlich Steuern zahlen. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende […]

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    Antworten
  • […] um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der […]

    Antworten
  • […] steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere […]

    Antworten
  • […] die Rentenbezugsmitteilungen für das Vorjahr. Somit können die Rentner langsam ihre Steuererklärung vorbereiten. Die Mitteilung weist den Rentenbetrag den Rentenanpassungsbetrag, die Krankenkassen- […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit. Was heißt das für die […]

    Antworten
  • […] von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich […]

    Antworten
  • […] dann sollte es niemand zu peinlich sein, Grundsicherung zu beantragen. Der jährliche Grundfreibetrag für 2023 liegt bei 10.908 Euro (monatlich 862,25). Wessen Altersrente einschließlich sonstiger […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit – aber auch die läuft jetzt ab. Was […]

    Antworten

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