Was Rentner über die Steuererklärung wissen müssen

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Was müssen Rentner über die Steuererklärung wissen? Wer muss eine abgeben – und vor allem bis wann? Was lässt sich alles absetzen? Antworten auf wichtige Fragen.

Steuererklärung abgeben?

Rentner und Steuern? Ja. Wessen Rente einschließlich anderer Einkünfte 2024 niedriger war als 💶 11.784 Euro, zahlt keine Steuern. 11.784 Euro sind auf den Monat heruntergebrochen, lediglich 982 Euro. 2025 wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf 12.096 Euro (24.192 Euro für Ehegatten) erhöht. Viele werden also darüber liegen und müssen eine Steuererklärung abgeben.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.7848,0-

Bis wann?

Die Frist für die Steuererklärung 2023 wurde auf den 2. September 2024 verlängert. Bis dahin hätten sie beim Finanzamt vorliegen müssen. Wer sich allerdings von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat für seine Steuererklärung 2023 bis 2. Juni 2025 Zeit.

Was wird versteuert?

Durch die Rentenerhöhung im Juli 2024 Jahr dürften einige in die Steuerpflicht gerutscht sein. Aber Rente ist nicht gleich Grundfreibetrag. Denn es darf einiges abgezogen werden, sodass die Einkünfte einschließlich Rente höher sein dürfen, bevor Steuern zu zahlen sind.

Steuerpflichtiger Anteil

Warum müssen Rentner überhaupt Steuern zahlen? 2005 wurde die „nachgelagerte Besteuerung“ eingeführt. Seit dem müssen Rentnerinnen und Rentner ihr „Einkommen“ versteuern. Dafür werden Aufwendungen für die Altersvorsorge während des Berufslebens steuerfrei gestellt. Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge verringern die Steuerbelastung der Rentenzahler während ihrer Berufsjahre. Wer dann in Rente geht, muss dafür Steuern zahlen, die allerdings geringer sind als in den Berufsjahren. Rentner müssen auch nicht alles versteuern, ein Teil ihrer Rente bleibt steuerfrei. Allerdings steigt der steuerpflichtige Anteil der gesetzlichen Rente für Neurentner von Jahr zu Jahr. Den steuerpflichtigen Anteil bestimmt das Jahr des Renteneintritts: Wer 2023 in Rente geht, für den bleiben nur 17,5 Prozent steuerfrei und 82,5 Prozent der Rente werden versteuert, 2022 waren noch 18 Prozent steuerfrei. Dieser Anteil wurde durch das Wachstumschancengesetz etwas abgemildert. Was darf abgezogen werden?

Wer abschätzen will, wie viel Steuern er als Rentner zahlt, nutzt am besten den Alterseinkünfte-Rechner zur Ermittlung der Einkommenssteuer des Bayerischen Landesamts für Steuern und der bayerischen Finanzämter.

Wie sich der Rentenfreibetrag entwickelt

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Für 2023 liegt der Besteuerungsanteil bei 82,5 Prozent und der Rentenfreibetrag bei 17,5 Prozent.                                       Quelle: Bundesfinanzministerium

Übersteigt die Rente plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 10.908 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen

Die Lohnsteuerhilfe (Lohi) schätzt, dass durch die Rentenerhöhung 2024 viele Rentner Steuern zahlen müssen, die bisher keine Steuern zahlen mussten. Ein Viertel aller Rentner, knapp fünf Millionen Senioren, müssen der Lohi zufolge ihre Steuererklärung abgeben, worüber sich der Finanzminister freut. Und die Renten steigen auch 2025. Doch das Renten-Plus hat Folgen: Über 70.000 Rentner werden dadurch künftig Steuern zahlen müssen. Für den Staat bedeutet das satte Mehreinnahmen. Rentnerinnen und Rentner müssen 2025 voraussichtlich 4,1 Milliarden Euro mehr Steuern zahlen als 2024. Die Summe dürfte von 58,6 auf 62,7 Milliarden Euro steigen, wie aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Frage der Bundestagsabgeordneten Sahra Wagenknecht hervorgeht.

Wie sich Steuern drücken lassen

Jeder sollte seine Steuern drücken – wie geht das? Hans Daumoser, Vorstand der Lohi Bayern, stellt die sieben effektivsten Steuertipps für Rentner vor:

Sonderausgaben

„Zunächst dürfen laut Gesetz die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben angesetzt werden“, so der Steuerexperte der Lohi. „Das sind immerhin schon rund elf Prozent der Rente.“ Auch Beiträge zur Haftpflicht-, Unfall- oder Zahnzusatzversicherung kommen in Frage, wenn die steuerliche Höchstgrenze noch nicht erreicht wurde. Nicht zu vergessen sind die sonstigen Sonderausgaben, wie ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden. In den meisten Fällen wird der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) überschritten.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Wer krankheitsbedingt in einem Pflegeheim wohnen muss, kann alle Dienstleistungen im Heim, auch für den Haarschnitt oder die Fußpflege, als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen. Mieter finden häufig auch Posten in der Nebenkostenabrechnung des Vermieters, die absetzbar sind. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Fahrtkosten zum Arzt, zur Physiotherapie oder ins Krankenhaus können mit 30 Cent pro Kilometer berücksichtigt werden. Viele einzelne kleinere Rechnungen können hier am Ende ins Gewicht fallen. Und große Investitionen wie in einen Treppenlift, im Zuge eines alters- oder behindertengerechten Umbaus des Eigenheims, machen sich richtig bemerkbar. Es kommt zwar die zumutbare Belastung zum Tragen, bevor etwas abgesetzt werden kann, aber die ist bei kleineren Renten nicht wirklich hoch.

Behindertenpauschbetrag

Bei permanenten chronischen Leiden oder dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht ein Behinderungsgrad festgestellt werden kann. Wird ein Grad der Behinderung von 25 bis 100 bescheinigt, so kann nach dem Grad gestaffelt der Behinderten-Pauschbetrag zwischen 310 und 1420 Euro und erhöht bis 3700 Euro geltend gemacht werden.

Liegt der Behinderungsgrad bei 70 mit dem Merkmal „G“ oder bei 80, so kann zusätzlich eine Pauschale für Fahrtkosten in Höhe von 900 Euro als außergewöhnliche Belastung beansprucht werden. Bei den Merkmalen „aG“, „BI“ oder „H“ können für Privatfahrten von bis zu 15 000 Kilometer und sogar bis zu 4500 Euro abgesetzt werden, wenn die tatsächliche Fahrleistung nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden kann.

2021 erhöht sich der Behindertenpauschbetrag – das erste Mal seit 1975 – auf 384 bis 2840 Euro. Der erhöhte Behindertenpauschbetrag erhöht sich auf 7400 Euro (bisher 3700).

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

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Günstigerprüfung für Kapitalerträge

„Liegt der persönliche Steuersatz in der Rente unter 25 Prozent und fallen aufgrund von lebenslangen Ersparnissen Kapitalerträge an, so sollte auf der Anlage KAP die „Günstigerprüfung“ angekreuzt werden“, rät Hans Daumoser. Denn dann wird die Differenz zwischen dem niedrigeren persönlichen Steuersatz und der abgeführten Abgeltungsteuer rückerstattet.

Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

Altersfreibetrag

Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2020 sind es dann 16 Prozent der Einkünfte, höchstens 760 Euro; für 2023 sind es 13,6 Prozent oder höchstens 646 Euro, für 2024 sind es 12,8 Prozent oder höchstens 608 Euro und für 2025 dann 12,0 Prozent oder höchstens 570 Euro.

Wer noch Arbeitnehmer ist, dessen Altersentlastungsbetrag wird bei der monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigt. Bemessungsgrundlage für den Freibetrag sind der Brutto-Arbeitslohn und die Summe der sonstigen Einkünfte, sprich Miete und Kapitalerträge.

 Quelle: obs/Lohnsteuerhilfe Bayern e.V./© lohi

 

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18 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Hallo,
    vielen Dank für den informativen Beitrag.
    Aber selbst wenn alle Daten bekannt sind, ist es bis zur fertigen Steuererklärung ein sehr weiter und komplizierter Weg. Ich habe mich gerade das erste Mal durch das elektronische online Programm von Elster gekämpft. Für einen Nicht-Kaufmann ohne große PC Kenntnisse eine große Hürde.
    Registrieren, Anmelden, Speichern. Viele Begriffe wie: Steuerfreibetrag, Günstigerprüfung usw. sind schwer zu verstehen. Welche Formulare werden benötigt?
    Für junge Leute ein Klacks, aber wir sind „Rentner“
    Klar einen Steuerberater hinzuziehen. -Als Rentner ?
    Warum ist in Deutschland alles so kompliziert. Siehe z.B. die Betriebsrente die versteuert werden muss (und wohl auch bleibt)
    Für einen Rentner könnte alles ohne Bürokratie ablaufen, es sei denn er hat besondere Voraussetzungen und möchte besondere Ausgaben erstattet bekommen.

    Ich hoffe ein paar Anregungen zur Diskussion gegeben zu haben.

    Gruß Klaus

    Antworten
  • Helmut Achatz
    28. Mai 2020 12:31

    Vielen Dank für die Anregungen. Ich finde das übrigens auch. Jeder Vereinfachungsvorschlag ist bislang noch gescheitert, weil sich die Lobbyisten gesperrt haben.

    Antworten
  • Ich nutze schon Jahrzehnten ein Steuerprogramm (in meinem Fall Lexware vom Haufe Verlag, Kosten kann man absetzen). Das führt den Laien sicher durch den Bürokratendschungel. Auch und gerade jetzt als Rentner ist das sehr angenehm, wenn man verschiedene Betriebsrenten, private Renten, Renten aus dem Ausland mit all den speziellen Bedingungen hat.

    Antworten
  • „Wessen Rente einschließlich anderer Einkünften 2019 höher war als 9168 Euro, zahlt keine Steuern.“
    So ist der Satz nicht korrekt. Entweder zahlt er Steuern oder das Gesamteinkommen war kleiner oder gleich 9168 Euro.

    Antworten
  • Gerhard Jahn
    9. Juni 2020 15:02

    Kann ich den Versorgungsausgleich, den ich meiner geschiedenen Frau, zahlen muss auch von der Steuer absetzen ( Betriebsrente)
    MfG Gerhard Jahn

    Antworten
  • […] dann sollte es niemand zu peinlich sein, Grundsicherung zu beantragen. Der jährliche Grundfreibetrag für 2020 liegt bei 9.408 Euro (monatlich 784). Wessen Altersrente einschließlich sonstiger […]

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    Antworten
  • […] die ein Einkommen aus selbständiger Arbeit haben. Sie sind deshalb auch verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die Einkommenshöhe errechnet sich in ihrem Fall aus Rente und Hinzuverdienst. Aus dieser […]

    Antworten
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  • […] um so in den Genuss des Energiegelds zu kommen. Diese „Einkünfte“ geben Oma oder Opa in der Steuererklärung für 2022 an.  Damit sei der Anspruch auf das Energiegeld dokumentiert und die Rentnerin oder der […]

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  • […] steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag. Das ist die sogenannte Werbungskostenpauschale, die in der Steuererklärung automatisch bei allen Arbeitnehmern berücksichtigt wird, wenn sie nicht selbst höhere […]

    Antworten
  • […] die Rentenbezugsmitteilungen für das Vorjahr. Somit können die Rentner langsam ihre Steuererklärung vorbereiten. Die Mitteilung weist den Rentenbetrag den Rentenanpassungsbetrag, die Krankenkassen- […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit. Was heißt das für die […]

    Antworten
  • […] von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich […]

    Antworten
  • […] dann sollte es niemand zu peinlich sein, Grundsicherung zu beantragen. Der jährliche Grundfreibetrag für 2023 liegt bei 10.908 Euro (monatlich 862,25). Wessen Altersrente einschließlich sonstiger […]

    Antworten
  • […] mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit – aber auch die läuft jetzt ab. Was […]

    Antworten

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