Schluss mit der Beschneidung von Direktversicherungen

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Am Mittwoch, den 25. April 2018 gibt es auf Antrag der Linken eine Anhörung im Bundestag zum Thema Doppelverbeitragung von Direktversicherungen. Die Linke ist für die Abschaffung der Doppelverbeitragung, die CDU/CSU dagegen, bei der SPD ändert sich momentan die Stimmung. Dabei müsste klar sein, dass Schluss sein muss mit der Beschneidung der Direktversicherungen.

Matthias W. Birkwald von den Linken hat den Stein ins Rollen gebracht – er verlangt die Abschaffung der Doppelverbeitragung von Direktversicherungen. Härtester Gegner ist die CDU/CSU und insbesondere die CSU. Die Stimmung in der SPD kippt anscheinend, denn die SPD-Politikerin Sabine Dittmar sagte vor kurzem in einem Interview mit der „Berliner Zeitung, sie wolle Direktversicherungsgeschädigte wenigsten teilweise entlasten und plädiere für den halben Beitragssatz zur Krankenversicherung. „Mir brennt das Thema auf der Seele“, so die neue gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Birkwald geißelt: Erst angelockt, dann abgezockt!

Matthias W. Birkwald im Bundestag

Anhörung zu Direktversicherungen

Am Mittwoch, den 25. April sind Politiker, Experten und Lobbyisten vom Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zu einer öffentlichen Expertenanhörung zur Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingeladen. Da kann die SPD zeigen, wie ernst es ihr ist mit der Abschaffung dieser Ungerechtigkeit, die seit nun 14 Jahren besteht und viele Betriebsrentner kalt enteignet hat. Die SPD-Obfrau des Gesundheitsausschusses Sabine Dittmar (SPD) räumt ein, dass die Union es abgelehnt habe, das Thema im Koalitionsvertrag aufzunehmen. „Aber ich glaube, die Union kann das Thema nicht komplett wegdrücken.“ Ihre Partei sei dafür, die Belastung der Betriebsrenten auf den halben Beitragssatz zu senken. Nach groben Schätzungen brächte das für die Betriebsrentner eine Entlastung um 2,6 Milliarden Euro.

Es geht um die Zukunft der bAV

Die Krankenkassen schröpfen die Betriebsrentner, zu denen durch das Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) seit 2004 auch Direktversicherte gezählt werden um annähernd ein Fünftel, genau 18,5 Prozent – das ist der volle Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plus Zusatzbeitrag und Pflegeversicherung. Das GMG wirkt sich auch auf Verträge aus, die lange vor 2004 abgeschlossen worden waren. Dieses knappe Fünftel Abzüge kastriert natürlich jede Rendite – Direktversicherte wären besser dran gewesen, privat vorzusorgen statt über den Betrieb. Das führt natürlich die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ad absurdum.

Beitragspflichtige Untergrenze für Versorgungsbezüge

Beitragsfrei sind Versorgungsbezüge, die nicht höher sind als eine gesetzlich vorgegebene Untergrenze:

Die Untergrenze beträgt 1/20 der Bezugsgröße. Erhält ein Beschäftigter Versorgungsbezüge auch aus anderen Quellen, informiert Sie die Krankenkasse darüber, ob seine Bezüge insgesamt über dieser Untergrenze liegen. Quelle: TK

Mit Recht prangert der linke Sozialpolitiker Matthias W. Birkwald die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten an. Sie habe den guten Ruf der betrieblichen Altersversorgung (bAV) massiv beschädigt. Der Kampf des Vereins der Direktversicherungsgeschädigten (DVG) zeigt Wirkung.

Versicherer sägen am eigenen Ast

Eingeladen sind zu der Anhörung am Mittwoch insgesamt neun Verbände und Institutionen sowie sechs Wissenschaftler. Spannend wird es, was die gesetzlichen Krankenkassen sagen, schwimmen sie doch derzeit im Geld Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie haben so viel Reserven, das Gesundheitsminister Jens Spahn Beitragssenkungen fordert. Geladen sind ferner die Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (Aba). Darüber hinaus ist der Verein der Direktversicherungs-Geschädigten vertreten, der vehement für die Abschaffung kämpft.

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20 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Andreas Havlik
    19. April 2018 19:10

    Schön, dass darüber geredet wird. Ob was dabei herumkommt? Und wenn – sicher nicht rückwirkend. Rückwirkend geht nur, wenn der Staat etwas von uns will. Haha. Ich kann diese Bande nicht mehr ernst nehmen.

    Antworten
  • Es geht um die Zukunft der BAV ??? Wie bitte ???
    Die BAV wäre bei einem ordentlichen gesetzlichen Rentensystem der DRV, wo alle einzahlen und die Konstante eine politisch gewollte Rentenhöhe ist, überflüssig ! Es geht eben nicht um die Zukunft der BAV- sondern um eine lebensstandardsichernde gesetzliche Rente gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs. 1 ! Für Alle !
    BAV – ist , war mal, dass der Arbeitgeber ( ein völlig unzutreffender Begriff – denn es sind Kapitalisten ) eine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers , eben keine Entgeldumwandlung oder sontige Zahlung des Arbeitnehmers.
    Diese Zahlung sollte der Kapitalisten in die gesetzliche Rentenversicherung leisten !
    Zum Bsp. durch Lohnerhöhung ! Denn damit steigt auch der Beitrag in die gesetzliche Rentenversicherung.
    Das nennt man dann soziale Verantwortung. Siehe dazu R. Dreßler: https://www.nachdenkseiten.de/?p=43007#h04!
    Mir geht es da wie Herrn Havlik: Ich kanne diese Bande nicht mehr ernst nehmen.
    Eberhard Stopp

    Antworten
  • Erwin Tischler
    19. April 2018 22:17

    Euer Dr. Markus Söder kann im Lande herumtingeln, Volksfeste besuchen, Bierfässer anstechen, 1000,– Euro für dies und das verteilen, neue Gesetze zur Einschränkung der Bürgerfreiheit machen – das alles wird ihm nichts nützen. – Wenn er es nicht schafft, die bayerischen Bundestagsabgeordneten von ihrem Irrweg abzubringen, die Abschaffung der Doppelverbeitragung der Betriebsrenten und die Dreifachverbeitragung der Direktversicherungen zu verhindern, wird er die bayerischen Landtagswahlen mit Pauken und Trompeten verlieren. Große Sprüche, nichts dahinter. Kleine Gaben, ein Tropfen auf den heißen Stein. Ein paar Pillen – aber das reicht nicht zur Beseitigung, das was in unserem Staate stinkt! Und da kann sich Bayern nicht abkoppeln. Mehrfach habe ich Herrn Söder angeschrieben, sich zum Problem der Direktversicherungsgeschädigten zu äußern. Es kam nicht eine einzige Antwort von ihm! Gerda Hasselfeld wünschte mir am Ende ihrer Amtszeit im Deutschen Bundestag viel Glück und Erfolg, hatte Verständnis – und entschwand dann in Richtung DRK. Zur Landtagspräsidentin Barbara Stamm hatte ich großes Zutrauen – auch angeschrieben – keine Antwort erhalten. Und Horstel, der Mitverursacher allen Übels, ließ durch seinen Ministerialdirigenten sinngemäß antworten: Herrn Ministerpräsidenten ist es ein echtes Anliegen, dass seine Bürger auch im Ruhestand ein auskömmliches Einkkommen haben… und wurde dann an das Bayerische Sozialministerium zur Bearbeitung weitergegeben, auf dessen Antwort ich noch heute warte. – Was sollen die auch antworten?
    Was Dr. Markus Söder macht, ist Tingel-Tangel und strarke Sprüche. So wird er hoffentlich die Landtagswahlen krachend verlieren.
    Was er machen sollte: Partei ergreifen für die Direktversicherungsgeschädigten, Bayerische Bundestagsabgeordnete bearbeiten und beinflussen,
    denn das der „Horst’l“ das als Mit-Urheber des GMG tun würde, kann man getrost vergessen!

    Ansonsten kann man diese CSU-Bande wirklich nicht mehr ernst nehmen. Wenn ich nur an die Namen Dobrindt und Scheuer denke!

    Antworten
    • Helmut Achatz
      20. April 2018 08:53

      Keine Antwort ist auch eine Antwort. Die CSU will nicht, so viel dürfte klar sein

      Antworten
      • Andreas Havlik
        24. April 2018 15:08

        Ich habe heute aus aktuellem Anlass an Minister Spahn geschrieben. Mal sehen, ob ich eine Antwort bekomme ?

        Guten Morgen Herr Spahn,

        wie ich heute morgen aus der Presse erfahren durfte, wehren Sie sich nach wie vor gegen die Beendigung der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen. Könnten Sie mir das einmal plausibel erklären? Damit meine ich jetzt nicht das übliche Gerede über Absicherung der Krankenkassen, Zukunftsaussichten, Verantwortung etc pp, sondern wirklich ganz konkret eine Antwort darauf, warum Menschen, die sich im Vertrauen auf die Empfehlung, privat vorzusorgen, sich jetzt damit konfrontiert sehen, ein Fünftel ihrer erhaltenen Leistungen an die Krankenkasse abgeben zu müssen. Wohlgemerkt auf Verträge, die weit vor diesem „Modernisierungsgesetz“ abgeschlossen wurden.

        Würden Sie mir das bitte verständlich erklären? Nochmal: Ich meine „verständlich“. Keine Ausflüchte, keine Worthülsen. Klar und deutlich. In meinen Augen kann die Antwort nur lauten: Ja, wir haben Sie betrogen.

        Sie wissen ja, dass täglich neue Betroffene dazukommen, die noch gar nicht ahnen, dass Ihre Bezüge derb gekürzt werden. Damit hat die Politik eben nicht gerechnet, die normalerweise auf Vergessen und Aussitzen setzt. Das ging schief. Bis zur nächsten Wahl sind Millionen betroffen, die monatlich daran erinnert werden. An eine schreiende Ungerechtigkeit. Die nicht erklärt werden kann.

        Es sei denn, es gelingt Ihnen.
        Ich bin gespannt.

        Gruß
        Andreas Havlik

        PS: Ich bin 4-fach betroffen. Ich habe mich als Alleinverdiener massiv gekümmert und in Form von Direktversicherungen und Betriebsrenten vorgesorgt, weil meine Frau nur 150.-€ Rente bekommt. Jetzt bezahle ich mehr Krankenkassenbeiträge als in meinem Berufsleben.

        Antworten
        • Fred Sklomeit
          24. Mai 2019 19:09

          Bravo,sie haben es auf den Punkt gebracht.Ich bin in der gleichen Situation und auch mehrmals von dieser Abzocke betroffen.Ich habe im März 2019 meine Direktversicherung aus dem Jahr 1998 ausbezahlt bekommen.Wenige Tage später bekam ich Post von der Krankenkasse mit den Beitragssätzen für alle betrieblichen Rentenvertäge.Diese Regierung weiß doch gar nicht was sie tut.Die predigen den ganzen Tag über private Vorsorge um sich danach daran zu bedienen und die Rentner ab zu zocken.Es ist wirklich traurig wie billig und dreist man in diesem Land mit den Bürgern um geht.Gott sei Dank gibt es ja noch das Internet wo man sich mit betroffen Menschen verständigen kann.Ansonsten können wir als Einzelperson nicht viel ausrichten.
          Am Sonntag ist WAHL und da können wir uns für das angetane Unrecht bedanken.

          Antworten
  • Kurt Brugger
    9. Mai 2018 13:27

    Hallo, auch ich habe eine pauschalversteuerte Direktversicherung abgeschlossen.Dafür wurden jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge bezahlt..Jetzt verlangt man für null Leistung die gleichen Beiträge nochmal.Jeder Bürger müsste sich in der freien Wirtschaft wegen Betruges verantworten,nur der Staat nicht.Mir konnte bisher niemand (auch ein MdB nicht) erklären,warum der Staat seine Bürger betrügen darf.MfG. Kurt Brugger

    Antworten
  • Kurt Lindinger
    14. Juni 2018 15:39

    Die Anhörung von „sogenannten Sachverständigen“ und echten Sachverständigen im Gesundheitsausschuss vom 25.03.2018 hat mich im Grunde etwas zufrieden gestellt. So konnte man auch bei denen die mehr die politischen Interessen vertreten hören, wie z.B. Prof. Dr. Soldan, dass „ein formal einfach zu handhabendes Kriterium zur Unterscheidung zwischen betrieblicher und privater Vorsorge vorliegt, ob die vom Arbeitnehmer eingezahlten Beiträge von der Versorgungszusage des AG umfasst waren!“
    Wir hatte von uns GMG Geschädigten eine Versorgungszusage vom AG? Keiner!
    Fr. Sternberg Frey, hat dargelegt, dass“ der Staat ohne Vorwarnung, ohne Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen und ohne Rücksichtnahme auf rentennahe Jahrgänge rückwirkend in bereits bestehende Verträge eingegriffen hat!“
    H. Florian Sita stellte fest, dass „private Vorsorge regelmäßig aus bereits beitragsblastetem Einkommen finanziert wird!“
    H. Prof Bieback hat mit dem bisherigen Argument aufgeräumt, das BVerfG hätte die „Doppelverbeitragung“ beanstandet und festgelegt. Das stimmt zum Teil, aber nicht wie die Politik es umgesetzt hat. „Das BVerfG hat im Jahre 2000 die unterschiedliche Verbeitragung zwischen gesetzlich und freiwillig Versicherte bemängelt und für 11/2 Jahre festgelegt, dass die freiwillig Versicherten wie die gesetzlich Versicherten nur den hälftigen Beitrag zu zahlen haben“.
    Prof Bieback stellte auch fest, dass bis 2002 fast alle betrieblichen Altersversorgungen vom Arbeitgeber finanziert waren.
    Fast alle Sachverständigen vertraten die Ansicht, die „Doppelverbeitragung“ abzustellen, bis auf die den Krankenkassen nahestehenden Spitzenverbände!
    Es kann immer wieder festgestellt werden, dass durch die Vermischung der Begriffe die Unterscheidung zwischen privater und betrieblicher Vorsorge verwässert wird, sodass meist davon ausgegengen werden kann, dass immer von der Gegenseite eine betrieblichen Altersvorsorge argumentiert wird.

    Antworten
    • Helmut Achatz
      14. Juni 2018 18:32

      Wenn die Politik diese Unrecht nicht abstellt, sabotiert sie damit die gesamte betriebliche Altersvorsorge. Wenn am Ende weniger herauskommt, als einbezahlt wurde, ist das keine Betriebsrente sondern Geldvernichtung.

      Antworten
    • Edgar Krieger
      14. Juni 2018 23:25

      Brief an die Bundestagsabgeordneten…
      Auszug aus dem Mitgliederbrief der CDU Zentrale und der Senioren-Union:
      ##Wir wollen Sicherheit und Zusammenhalt stärken!/
      Berlin, 23.03.2018
      ff…“Grundlage dafür ist der Koalitionsvertrag. Er trägt deutlich unsere Handschrift. Denn wir haben zentrale Versprechen aus unserem Regierungsprogramm durchsetzen können. Gerade für Seniorinnen und Senioren sind zu nennen, dass wir Altersdiskriminierung entschieden entgegenwirken werden,“##
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      gerne würde ich den Aussagen Ihrer Führungsmannschaft glauben schenken, nicht nur mir allein fehlt das Vertrauen … und der Glaube.
      Sie wissen, wovon ich schreibe, denn der Briefwechsel zu diesem Thema ist nicht der erste, und wird nicht der letzte sein.
      Sabotage der Altersvorsorge, durch die CDU/CSU.
      Wie eklatant die Sabotage ist, lässt sich am Koalitionsvertrag ablesen. In der Fassung vom 5. Februar stand noch, die die Doppelverbeitrag von Direktversicherungen zumindest abgemildert werden soll, in der Endfassung fehlt dieser Passus. Die CDU/CSU hat sich durchgesetzt und den Passus ersatzlos gestrichen. Die Folge dieser Verbraucherverarsche: Direktversicherten zahlen auch weiterhin den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil, wenn ihre Direktversicherung ausgezahlt wird. Das sind 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung – insgesamt mehr als 18 Prozent zehn Jahre lange, Monat für Monat. Einige Versicherte zahlen somit in ihrer Rente mehr an die Krankenkasse als in ihrem Berufsleben. Damit verliert zusätzliche Altersvorsorge ihren Zweck. Bisherige Klagen gegen dieses Unrecht – das entsprechende Gesetz wurde sogar rückwirkend eingeführt – laufen ins Leere.
      Es verstärkt die Tatsache, dass viele Politiker nicht mehr die Realität der Arbeiter und Angestellten kennen und wahrnehmen. Besonders deutlich wird es sichtbar in vielen Erfahrungen, seit mehr als vierzehn Jahren werden betroffene Arbeiter und Angestellten der vergangenen und der zukünftigen Generationen betrogen. Das Schlimme daran ist, dass diese Entwicklung schon seit Jahren bekannt ist. Weder Politik noch Aufsichtsbehörden – ja selbst die Medien – beschwichtigen die Kunden immer noch, obwohl nichts in Ordnung ist. Schade, dass viel zu wenige begreifen, dass Millionen von Altersvorsorgern eine massenhafte Kapitalvernichtung droht.
      Um was geht es konkret?
      Es geht um den politischen und rechtsstaatlichen Vertrauensverlust von mehr als 6 Millionen Bürger dieses Landes und deren Familien. Die politische Neufassung des Gesundheits- Modernisierung Gesetzes ab 2004 bewirkte eine Klageflut seit mehr als 10 Jahren aufgrund der Missachtung der unten genannten 4 Gründe, eine Klageflut, die kein Ende nimmt, wobei die Medien, mit wenigen Ausnahmen, dieses Problem ebenfalls nicht ernsthaft (Begriffsverwechslung) aufgreifen;
      Zum Verständnis weiterer Begriffe für eine gemeinsame Sprachregelung:
      Die Kapitalleistung aus der Direktversicherung ist:
      … keine „Kapital a b f i n d u n g, sondern eine Versicherungsleistung“,
      … keine „betriebliche Versorgungsleistung“, sondern eine eigenverantwortliche Maßnahme der privaten Vorsorge mittels Kapitallebensversicherung“,
      … keine „der Rente vergleichbare Einnahme (Versorgungsbezug), die … zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung“ erzielt worden ist, sondern Ergebnis einer eigenverantwortlich getroffenen Maßnahme der privaten Vorsorge zur Kapitalbildung und Vermögenssicherung“, (versicherungsrechtlicher Zweck nach DV-Vertragstext!)
      … keine „Versorgungsleistung im Sinne des Betr.AVG, da in keiner Weise von der Versorgungszusage des Arbeitgebers umfasst oder beeinträchtigt“,
      … steuerrechtlich wie jede private Kapitallebensversicherung als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ und nicht als Versorgungsleistung/-bezug qualifiziert, (Ertragswertbesteuerung).
      Hinweis:
      * Es geht um Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes.
      * Es geht um Vertrags- und Vertrauensschutz.
      * Es geht um Rechtsbeugung.
      * Es geht um arglistige Täuschung.
      Weitere Aussage CDU/CSU, Auszug; Bundesaltenplan:
      ##Alle Generationen müssen die Gewissheit haben, dass ihre Altersversorgung langfristig gesichert ist – auch unter veränderten wirtschaftlichen und demografischen Gegebenheiten. Alterssicherung braucht Verlässlichkeit. Sicherheit im Alter hat für CDU und CSU höchste Priorität. Für die rentennahen Jahrgänge ist Verlässlichkeit besonders wichtig, da auf Änderungen nicht kurzfristig reagiert werden kann.
      Noch eine Aussagen von der Klausurtagung: CDU/CSU/ 2018,
      1# Das Regierungsprogramm ist ein „starkes und überzeugendes Angebot, für ein Land, indem wir gut und gerne leben“. Der Anspruch der CDU als Volkspartei der Mitte ist, dass sich hinter dem Programm viele Bürgerinnen und Bürger versammeln können. ##
      Dieser letzte Satz kann für uns nicht mehr gelten. Das werden Sie verstehen.
      Ich verstehe auch nicht die Gründe, warum sich die Mehrheit der CDU/CSU gegen eine Aufhebung dieser fatalen Entscheidung 2004 entgegenstellt. (Die Erklärungen aus Ihrem Kreis bei den Bundestagsdebatten sind so fadenscheinig wie in vielen Standard-Briefwechsel mit Ihren Mitgliedern. Siehe auch der Hinweis oben zur Begriffsbestimmung, Sprachregelung). Vielleich erklären Sie sich mir.
      Die wenigen Vorschläge Ihrer Parteimitglieder aus verschiedenen Ländergremien, Anträge aus verschiedenen anderen Parteigruppierungen, Stimmen aus vielen Sozialen-Verbänden, Gewerkschaften, usw. werden von Ihnen seit Jahren ignoriert. Eigene Ansatzpunkte für eine Änderung und Lösung … keine.
      An, entschuldigen Sie mir meine Ausdrucksweise, Boshaftigkeit beim Abstimmungsverhalten Ihrer Mitglieder im Bundestag (2017) zu bestimmten Anträgen, dass der Koalitionsfrieden wichtiger ist als das Thema und die Sache, ist dafür bezeichnend.

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