Rentner werden doppelt verbeitragt und doppelt besteuert

Finanzen

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Rentner werden doppelt verbeitragt und doppelt besteuert. Der Staat zeigt ihnen die kalten Schulter, wer klagt, läuft ins Leere. Viele geben zermürbt auf. Die Verdrossenheit nimmt zu. Eine Wende ist nicht in Sicht.

Wer eine Betriebsrente bezieht – und dazu werden auch Direktversicherungen gezählt – zahlt doppelte Beiträge an die Krankenkasse. Der Verein Direktversicherungsgeschädigte (DVG) läuft dagegen Sturm. Das ist allerdings nicht die einzige Heimtücke, die sich die Politik ausgedacht hat. Rentner werden auch doppelt besteuert. Plusminus widmete sich bereits am 16. Januar 2019 diesem Skandal.

Doppelt verbeitragt und besteuert

Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig, das ficht die vermeintlichen Volksparteien aber nicht an. „Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ganz klar entschieden – jeder Fall der Doppelbesteuerung ist verfassungswidrig„, so der ehemalige Chef der Deutschen Rentenversicherung, Franz Ruland, „Plusminus“ am 16. Januar 2019. Wer dagegen aufbegehrt, muss sein Recht selbst durchsetzen, denn die Politik stellt sich taub. „Das ist ein politischer Skandal“, kommentiert Johanna Hey, Institut für Steuerrecht an der Universität Köln im ARD-Wirtschaftsmagazin die Ignoranz der Politik gegenüber den Entscheidungen des BVerfG. Ursprünglich war ein Urteil durch den Bundesfinanzhof für Herbst 2020 erwartet worden, wegen der Corona-Pandemie wurde der Termin allerdings mehrmals verschoben worden. Eine Entscheidung steht nun am 31. Mai 2021 an.

Davor, am 25. Februar 2021, gab es auf Antrag der FDP eine Diskussion im Bundestag geben – das Thema: „Doppelbesteuerung bei Renten verhindern“. „Es ist vor allem eine Gerechtigkeitsfrage, dass das Einkommen nicht doppelt besteuert werden darf; hier hat der Gesetzgeber seinerzeit sehr grobschlächtig gearbeitet“, wird Frank Schäffler, Bundestagsabgeordneter der FDP, von der „Frankfurter Rundschau“ zitiert.

Es ginge nun darum zu identifizieren, wo eine Doppelbesteuerung stattfinde, da immer mehr Rentnerinnen und Rentner durch das Alterseinkünftegesetz in die Besteuerung rutschten. „Es gibt ganz konkrete Beispiele, wo die Finanzverwaltung sehr fragwürdig agiert – Rentner müssen dabei selbst nachweisen, ob die anhängigen Gerichtsverfahren mit ihrem Fall vergleichbar sind“, so Schäffler.

Schwarz-Rot-Grün lässt die Betroffenen abblitzen. Verfahren werden verschleppt. Aber auch die FDP habe eine Stellungnahme auf Plusminus-Anfrage abgelehnt. Lothar Binding, finanzpolitische Sprecher der SPD, hält die Rentner hin und verweist darauf hin, dass „wir ein Gesetz, eine Gesetzesänderung auf unsicherem Terrain machen würden und das ist eigentlich keine kluge Entscheidung.“ Die rentenpolitische Sprecherin der AfD, Ulrike Schielke-Ziesing, grätscht ein und sieht den Finanzminister gefordert. Die Linke hat einen Antrag zur Gesetzesänderung vorbereitet. Matthias W. Birkwald von der Fraktion Die Linke, der sich schon für die Abschaffung der Doppelverbeitragung einsetzt, erklärt: „Wir brauchen eine Reform der gesetzlichen Grundlagen; wir müssen den Übergangszeitraum zwischen 2005 und 2040 auf 2060 schieben, dann könnte man dafür sorgen, dass niemand doppelt besteuert wird.“ Das Problem der Doppelbesteuerung ist schon seit vielen Jahren bekannt, die Politik vertröstet die Bürger aber ein ums andere Mal.

Die Rentner sind die Dummen

Was hat es überhaupt mit der Doppelbesteuerung auf sich? „Nach dem Alterseinkünftegesetz wird Rente seit 2005 teilweise besteuert; der Anteil steigt jährlich; 2040 liegt er bei 100 Prozent; gleichzeitig müssen die Rentenbeiträge schrittweise steuerfrei gestellt werden; doch das erfolgt nicht in gleichem Maße“, klärt Plusminus auf. Die Folge sei eine Doppelbesteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hatte übrigens schon im März 2002 entschieden, dass eine doppelte Besteuerung vermieden werden soll. Bislang ist nichts passiert. Schlimmer noch, inzwischen gibt es erste Urteile und die ignorieren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes.

Doppelbesteuerung offensichtlich

Der frühere Rentenversicherungs-Chef Franz Ruland sowie die Steuerexperten Werner und Günter Siepe sehen „Ihre Vorsorge“ zufolge dagegen schon seit Jahren auch auf Rentner mit Durchschnittseinkommen eine Doppelbesteuerung zukommen. „Von 2019 bis 2040 steigt das Maß der Zweifachbesteuerung von Jahr zu Jahr an und erreicht ihr Maximum bei Rentenbeginn in 2040“, schrieben Siepe und Siepe 2016 in einer Analyse. Um das Problem zu lösen, schlugen die Finanzfachleute damals eine „Günstigerprüfung bei der gegenwärtigen Rentenbesteuerung mit einer zusätzlichen Öffnungsklausel im Alterseinkünftegesetz“ vor. „In diesem Fall würde die gesetzliche Rente zum weitaus größeren Teil nachgelagert besteuert wie bisher und zum kleineren Teil nur mit dem Ertragsanteil“, meinen die Experten.

Der Bund der Steuerzahler sucht Musterkläger, die diesen Missstand rechtlich klären lassen wollen. Wer seine Unterlage der vergangenen Jahre aufbewahrt hat und sich gegen diesen Skandal wehren will, sollte unter [email protected] Kontakt mit dem Bund der Steuerzahler aufnehmen.

Urteil am 31. Mai 2021 erwartet

Der Bundesfinanzhof in München beschäftigt sich mit diesem Missstand und fällte am 31. Mai 2021 ein Urteil. „Konkret geht es um die Klagen zweier Personen gegen die geltende Besteuerung der Rente. Sie werfen dem Staat vor, während der Umstellung der Besteuerung sowohl die Rentenbeiträge als auch die Rente selbst besteuert zu haben. Dies wäre nicht verfassungsgemäß. Das Finanzministerium bestreitet dies. Das Urteil könnte sich als richtungsweisend für hunderttausende von Rentnern erweisen.“

Was bedeutet das für Rentner? Selbst wenn die Richter in München dem Kläger Recht geben, kann es dauern, bis sich für alle Rentner etwas ändern.  Dann sei zunächst der Gesetzgeber gefragt, das Gesetz anzupassen. Die 140.000 Rentner, die deutschlandweit Einspruch gegen ihre Steuerbescheide wegen einer Doppelbesteuerung der Renten* eingelegt hatten und von denen viele bei dem Verfahren anhängig sind, werden sich gedulden müssen, so die „Frankfurter Rundschau“.

Mustereinspruch

Was tun nach Erhalt eines Steuerbescheids? So könnte ein Mustereinspruch aussehen:

 

Absenderangaben

 

Datum  …

Finanzamt …

Steuernummer  …

Einkommensteuerbescheid 20.. vom …

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den Einkommensteuerbescheid für 20.. vom … wird hiermit Einspruch eingelegt. Es wird außerdem beantragt, das Verfahren nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO aus Zweckmäßigkeitsgründen im Weiteren ruhen zu lassen, aber auch wegen anhängiger BFH-Verfahren.

Begründung:

In meinem zu versteuernden Einkommen sind Renteneinkünfte enthalten, die aus der Deutschen Rentenversicherung entstammen. Das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 06.03.2002 Az. 2 BvL 17/99; BStBl. 2002 II S. 618) hatte unter anderem entschieden, dass Renteneinkünfte, soweit diese aus bereits versteuertem Einkommen stammen, in der Rentenphase nicht noch einmal der Besteuerung unterworfen werden dürfen. Dem wird der § 22 EStG in der aktuellen Fassung nicht gerecht, da es teilweise zur Doppelbesteuerung kommt.

Bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Rentenbesteuerung, insbesondere wegen der Problematik der Doppelbesteuerung, sind vor dem Bundesfinanzhof zwei Verfahren unter Aktenzeichen X R 20/19 und X R 33/19 anhängig. Es tritt daher bereits gesetzliche Zwangsruhe ein. Eine konkrete Berechnung des doppelt besteuerten Anteils ist in dem derzeitigen Stand für einen Ruhensantrag nicht erforderlich, da die Methoden dazu noch nicht vom Bundesfinanzhof geklärt sind.

Beim Finanzgericht des Saarlandes ist indes ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage und der Berechnung anhängig (Aktenzeichen 3 K 1072/20), auch wegen des Verstoßes gegen das Rückwirkungsverbot und der Zuordnung der Rentenbeiträge zu den beschränkten Sonderausgaben. Der Kläger dort hat bereits eine Berechnungsmethode in die Klage eingebracht, die Schindler/Braun-Formel (NWB-Heft 11 von 2020, Seite 784 ff), nach der auch hier eine Überprüfung stattfinden kann.

Dies genügt den Ausführungen im BFH-Urteil vom 21.06.2016 (Az. X R 44/14), als Nachweis für die Doppelbesteuerung. Für das Ruhen des Verfahrens ist die Berechnung nicht vom Einspruchsführer durchzuführen, sondern vom Finanzamt selbst. In der Fachzeitung NWB sind dafür Tabellen zugänglich, nach welchen die Doppelbesteuerung der Renten bei einer normalen Verteilung des Einkommens in der Einzahlungsphase angenähert werden können.

Dies ist Aufgabe der Finanzbehörde, da das Rechnen nach den Steuergesetzen ein Teil der Rechtsanwendung ist und den Rentnern nicht zumutbar.

Unter Bezugnahme auf dieses vorgenannte Verfahren im Saarland ist gemäß der Abstimmung unter den Bundesländern, den Dienstanweisungen, das Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 1 AO auch aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen zu lassen. Der strittige Bescheid ist im Übrigen insoweit nach den Abstimmungen der Länder im Jahre 2020 nicht nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 4 AO vorläufig ergangen, sodass der Einspruch jedes Jahr neu erforderlich ist.

Bitte bestätigen Sie mir das Ruhen des Verfahrens schriftlich.

Im Voraus vielen Dank dafür.

Mit freundlichen Grüßen

 

Eigenhändige Unterschrift

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Dieser Beitrag ist Teil einer Serie über Rentensysteme im Ausland. Bislang sind Beiträge erschienen über:

Blüm Was wir von Österreich lernen können Insgesamt zeigt Österreich, dass es auch anders geht – zum Nutzen der Rentner.

 

Die Rente in der Schweiz ruht auf drei SäulenWas wir von der Schweiz lernen können Die Schweizer sind bei der Altersvorsorge ein Vorbild, von dem deutsche Rentenpolitiker 

 

schweden  Schweden Anders als die Deutschen setzen auch die Schweden auf den Kapitalmarkt für die Altersvorsorge – und fahren deutlich besser       als wir Deutsche.

 

norwegen Norwegen Die norwegische Staatsbank (Norges Bank) hat das Geld in Aktien und Immobilien weltweit in einem Pensionsfonds angelegt. Mittlerweile hat dieser Fonds ein Volumen von weit mehr als 8,23 Billionen norwegischer Kronen oder umgerechnet 825 Milliarden Euro.

 

niederlanden

Niederlande Anders als die Deutschen setzen auch die Niederländer, wie die Schweden und Norwegern auf den Kapitalmarkt für die
Altersvorsorge. Die Niederländer brauchen deswegen vor Altersarmut auch keine Angst haben. Was wir von den Niederlanden lernen 

 

 

 

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21 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Rentner reagieren in der Wahlkabine, liebe Politiker. Dann aber bitte nicht weinen.

    Antworten
  • Groß Angelika
    15. Januar 2019 17:36

    Unsere Regierung Weiss schon wie mann uns Melkt. Da sie ja nie SteuernSteuern oder Rente Beiträge zahlen muss das Geld ja irgendwo herkommen. Also vom arbeitenden Volk

    Antworten
  • Gert Zimmermann
    16. Januar 2019 00:59

    Doppelbesteuerung bei Renten
    Die Doppelbesteuerung von gesetzlichen Renten wurde seit dem Alterseinkünftegesetz mehrfach erfolglos beklagt. Die Studie der Gebrüder Günter und Werner Siepe „Renten-besteuerung erneut auf dem Prüfstand: Zweifachbesteuerung ab Rentenbeginn in 2015“, wurde in vielen Zeitungen kommentiert. Plusminus sendete am 11.5.16 „Renten-besteuerung – doppelt abkassiert vom Staat“ und am 18.10.17 „Skandal um Doppelsteu-er: Wie der Staat bei Rentnern zweimal kassiert“ und nun wieder am 16.1.2019
    Grundzüge der Rentenbesteuerung
    Seit 1955 wird eine Rente in einen fiktiven Ertrags- und Kapital-rückführungs-Anteil aufgeteilt, was auch in der dritten Schicht des Alterseinkünftegesetzes gilt. Die Renten der ersten Schicht werden in einen typisierten Besteuerungsanteil und einen stati-schen Rentenfreibetrag aufgeteilt. Der Gesetzgeber will bei der Rentenbesteuerung a) nicht von einem tatsächlichen Ertrag bzw. Besteuerungsanteil ausgehen, und b) daß der Beitrag aus versteuertem Einkommen in der von ihm angenommenen Rentenbe-zugsdauer (RBD) zurückfließt. Der Gesetzgeber, BT-Drs. 2/481, S. 86, weiß, wer vor der RBD stirbt versteuert zu viel, danach zu wenig!
    Was ist das eigentlich Doppel- oder Zweifachbesteuerung einer Rente?
    Der Passauer Staatsrechtler Professor Rainer Wernsmann erklärt das in „Plusminus“ vom 11.5.2016 ganz einfach: Bereits versteuertes Einkommen dürfe nicht nochmals bei Vermögensumschichtung der Einkommenssteuer unterworfen werden: „Das wäre so, als ob Sie Geld aufs Sparbuch einzahlen, das aus versteuertem Einkommen stammt, und wenn Sie das Geld abheben, müsste es nochmals versteuert werden.“
    Anders ausgedrückt: Man zahlt aus versteuertem Einkommen mehr ein, als man in der vom Gesetzgeber festgelegten Rentenbezugsdauer in Form des Kapitalrückführungsan-teils oder Rentenfreibetrags zurückbekommt. Dazu ein Beispiel:

    Einmalbeitrag mit 60 Jahren im Januar 2019 20.000
    Sonderausgaben dritte Schicht 0
    Beitrag aus versteuertem Einkommen 20.000
    Dynamische Sofortrente ab Februar 2019 monatlich 57,54
    Lebenserwartung = Rentenbezugsdauer lt. EStG, Sterbetafle 1997/99 M 19,01 Jahre
    Rentensumme statisch 13.119,12
    Rentensumme dynamisch, 1,35 % Anpassung 14.933,12
    zu versteuernder fiktiver Ertragsanteil von 22% (Alter 60) 3.285,42
    Kapital-rückführungs-anteil von 78% 11.648,31
    Doppelbesteuerung bzw. Kapitalverlust 8.351,69
    Ergebnis: Die Doppelbesteuerung bzw. der Kapitalverlust wird, trotz Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts vom 6.3.2002 in jedem Fall zu vermeiden, nicht erfüllt!

    Daß es in diesem Fall zur Doppelbesteuerung kommt, weiß auch der Gesetzgeber, denn in der Bundestagsdrucksache 15/2150 vom 9.12.2003 steht:
    „Die Ertragsanteile nach § 22 EStG gehen von einem durchschnittlichen Zinssatz von 5,5 Prozent und einer Restlebenserwartung nach der Sterbetafel 1986/88 für Männer aus. Soweit diese Prämissen im Einzelfall nicht zutreffen (niedrigere Verzinsung als 5,5 Prozent und/oder kürzere Lebenszeit) kann es tatsächlich zu einer doppelten Besteuerung kommen“ Nach dem Alterseinkünftegesetz sind es 3% Zins und die Sterbetafel 1997/99 D-m und bei der Rentenversicherung sind es seit 2017 0,9% Zins und die Lebenserwartung eines 60-Jährigen wird dort mit über 90 Jahren angenommen.

    Für Renten der ersten Schicht zeigt das Urteil des BFH vom 21.6.2016, X R 44 /14, Randnummer 56f, Wege auf, wie man pauschal den zu versteuernden Beitrag ermitteln kann, wenn man nicht mehr alle Steuerbescheide hat.

    Hinweise für Nichtrentner bzw. Rentner:
    • Im obigen Beispiel ist eine verbindliche kostenpflichtige Auskunft beim Finanzamt an-gesagt, die man vor dem Abschluß stellen muß. Das Finanzamt müßte entsprechend obiger Rechnung Liebhaberei bescheinigen, denn eine Einkunftserzielabsicht liegt nicht vor. Eine Rentenbezugsmitteilung für 2019 dürfte nicht erstellt werden.
    • Nicht Rentenbezieher sollten alle Steuerbescheide vorsorglich für eine Klage aufhe-ben, die man erste nach Rentenbeginn und dem Steuerbescheid einrichen kann. Gert Zimmermann, Rentner, Leun

    Antworten
    • Hallo Herr Zimmermann!

      Ich wohne übrigens ganz in Ihrer Nähe in Heuchelheim, Gießen.

      Das ist ein sehr interessanter und informativer Beitrag. Besonders der Hinweis auf die typisierten fiktiven Werte aus den 2000er Jahren, als diese Gesetze entwickelt wurden, trifft es auf den Punkt.

      Das Problem zieht sich wie ein roter Faden durch die Gesetze inklusiver der Förderungen für betriebliche Versorgungswerke aus dieser Zeit. Man folgte ideologisch linear den Einflüsterungen aus der Finanzbranche.

      Wissen besteht aus Methodik und Information.

      Es mag die mathematische Methodik des Herrn Prof. Rürup, der die nachgelagerte Besteuerung mit entwickelt hat, perfekt sein.

      Jedoch hat es dauerhaft nicht so ganz mit der Information geklappt. Das veränderte Zinsniveau ist in der Politik ein völlig unterschätzter Faktor, besonders wenn es um langfristige Aufzinsungen geht.

      Das Problem war der fehlende Sachverstand in der Politik. Fachabteilungen wurden abgeschafft und Lobbyisten als Berater angeschafft.

      Das Ergebnis:

      Lobbyisten kassieren doppelt

      Bürger (inklusive Rentner) zahlen doppelt

      So versteht Politik den Ausgleich.

      Hier ist man inzwischen mit den erforderlichen Korrekturen völlig überfordert und scheint zu hoffen, dass die Bürger es nicht merken oder schnell vergessen.

      Was die angegebenen Zahlen betrifft, habe ich jedoch ein paar Anmerkungen zu machen.
      (Sorry, ich war mal Controller.)

      Hier sind in der Argumentation zwei Faktoren zusammengebracht, die im Grunde getrennt zu bewerten sind.

      Das Argument des zu frühen Sterbens ist ein biometrisches Risiko, welches in der erhöhten Sofortrente eingepreist ist. (Überschuss)

      Es war vorher ein Nachteil der vorgelagerten Besteuerung, wenn man zu früh starb, denn dann konnte man die nachträgliche Entlastung nicht nutzen.
      Der Schwerpunkt wird jedoch stufenweise auf die nachgelagerte Besteuerung verlagert, sodass derjenige mehr Steuern zahlt, der länger lebt.

      Hier greift dann Ihr Argument gegen die Typisierung richtig. Wenn die typisierte Rendite bei 5,5% liegt, und die tatsächlichen Erträge nur ein Bruchteil sind, dann werden Steuern für Erträge gezahlt, die nicht da sind. Hierbei werden die Renten in der tatsächlichen Rendite durch ein künstlich erhöhtes Rentenalter gedrückt oder sogar negativ. Hier besteht tatsächlich auch ein Zusammenhang mit den Sterbetafeln.

      Ich versuche Ihre Zahlen überschlägig finanzmathematisch nachzuvollziehen. Hier ist meine Rechnung:

      Einmalzahlung = Rentenbarwert = 20.000 Euro
      Beginnende Rente = 57,54 Euro
      Diese Rente wird jährlich um 1,35% angepasst = dynamisiert
      Der Rückfluss wenn Lebensalter nach 19 Jahren erreicht wird = 14.841,89 Euro

      Macht einen reinen Verlust i.H. von 5.158,11 Euro = effektive Rendite – 1,5689 %

      Dieser Verlust wäre durch den Trick mit den Sterbetafeln wesentlich beeinflusst.

      Zum Vergleich:
      Eine Rente könnte mit Kapitalverbrauch in 19 Jahren ohne Dynamik 89,83 Euro mtl. betragen.
      Der Rückfluss läge bei 20.480,84 Euro. Gerechnete Rendite eff. 0,25 %.

      Zurück zur Steuer:
      Der Rückfluss wird kontinuierlich im Anteil von 22% besteuert = 22% von 14.841,89 = 3.265,22 Euro
      Dieser Betrag ist jedoch nicht Steuer, sondern Bemessungsgrundlage für den jeweiligen Steuersatz.

      Es wird eine Steuer erhoben für eine Rendite, die nicht da ist.

      Im paritätischen Sinne des Steuerrechts müssten die Verluste (-5.158,11 Euro) sogar zur Einkommensminderung anrechnungsfähig sein.
      Diese Korrektur wäre vermutlich ein Milliardenaufwand.

      (Wenn Sie mal Kontakt aufnehmen wollen oder Fragen haben: https://www.dirk-feldhinkel.de/)

      Antworten
  • Kurt Lindinger
    16. Januar 2019 16:48

    Alle Argumente derPolitik laufen ins Leere, wie Renten und Versorgungsbezüge der betrieblichen Altersversorgung müssen schon seit 1983 verbeitragt werden.
    Meine Kollegen die Ihre Lebensversicherung noch im jahre 2003 ausbezahlt bekamen, mußten keine Beiträge zahlen.
    Das BSG hat 7 Monate nach Einführung des GMG mit dem Urteil B 12 KR 10/02 R vom 14.07.2004 festgestellt, dass Lebensversicherungen welche durch „Gehaltsumwandlung vom Nettolohn“ des Arbeitnehmer finanziert wurden, nicht zu den Versorgungsbezügen der betrieblichen Altersversorgung zählen, weil es an der „Zusätzlichkeit“ zum Arbeitslohn fehlt!

    Antworten
  • Kurt Lindinger
    17. Januar 2019 10:16

    Was die Sendung „plusminus“ vom 16.01.2019 bezüglich der Doppelbesteuerung von Renten aufgezeigt hat, ist skandalös, dass so etwas in einem Rechtsstaat möglich ist.
    Das gleiche Spiel läuft übrigens auch bei der Doppelverbeitragung von privat finanzierten Lebensversicherungen (Altersversorgung der 3. Säule) ab, bei dem ebenfalls das Gesetz mißachtet wird und nach „angepasster“ höchstrichterlicher Rechtsprechung geurteilt wird.
    Wann merken die Politiker, dass die Betroffenen diese Politik nicht wollen und dies bei Wahlen entsprechend bekunden?

    Antworten
    • Die große Koalition verhält sich politisch wie ein Kartell. Die Opposition ist entweder überfordert oder zu schwach, um Wirkung zu erzielen.
      Das halte ich für bedenklich, weil der Eindruck entsteht, dass demokratische Mittel kaum noch eine ernstzunehmende Bedeutung haben.

      Dieses Gefühl der Ohnmacht verleitet leicht zu extremen Gedanken und Wahlkreuzen. Die „heruntergewählten“ Politiker haben durch den fehlenden Zusammenhang keine Ahnung, warum das so ist. Man tröstet oder feiert sich selbst.

      Ich finde, dass es Zeit wird, anstatt „Wagenburg Talkshows“ mal wieder einen „heißen Stuhl“ einzurichten und Politiker kompetenter und deutlicher zu konfrontieren.

      Zum politischen Konzept der betrieblichen Altersversorgung würde mir einiges einfallen.

      Antworten
  • Nach einigem Recherchieren ist mir aufgefallen: Ist die Autorin, Frau Christiane Cichy, nur an Leuten interessiert die Klagen, nicht aber an den Mechanismen der fiesen Rechenbesteuerung?
    Ein Interview ja, aber nur ein kurzer Spruch, einige Sekunden Fernsehbild, und dann Schluss?

    Die Hinweise auf Ruland, Siepe und Hey sind ausgemachter Quatsch. Ruland war Nachfolger von Bert Rürup und trat von seinem Amt als Vorsitzender des Sozialbeirats zurück, aus Ärger über die SPD – nicht weil er merkte, dass das BVerfG-Urteil falsch war. Die Siepe-Brüder haben eine Berechnung für den Durchschnittsverdiener gemacht und sind dadurch Rürup direkt vor die Flinte gelaufen. Sie hätten die Berechnung für den typisierten Pflichtversicherten machen sollen. Und Frau Hey steht dem jetzigen Präsidenten des BFH, Mellighoff, sehr nahe. Der hat das Fehlurteil des BVerfG unterschrieben. Eine feine Gesellschaft.

    Genauerers, wo wirklich die Tricksereien nachweisbar aufgezeigt sind, ist hier zu ersehen: https://altersarmut-per-gesetz.de/ . . . . Das braucht Zeit und genaue Recherche. Einfach den Kläger und Initiator der Seite kontaktieren und fragen.

    Antworten
  • Dr. Wolf-Jürgen Schwerdtner
    1. Februar 2019 18:53

    Die Doppelbesteuerung kann nur jeder individuell beklagen. Ich habe bei Politikern darauf hingewiesen, dass bei 50% Besteuerung nur die Differenz zur Höhe des sog. Ertragsanteils der Doppelbesteuerung eine Aussicht auf erfolgreiche Klage hat. Das kann aber nach solanger Zeit kein Kläger nachweisen. Oder hat jemand noch seine Steuerbescheide von vor 30 Jahren? Will sagen, bei der sich mit zunehmendem Alter steigenden Steuersatz hätte nicht bei 50% beginnen dürfen, sondern bei ca.30%, dem Ertragsanteil. Aber Politiker wollen nicht hören, sie sind ja ohnehin beratungsresistent. Die ständig steigenden Kosten für Beraterverträge sind rausgeschmissenes Geld. Beispiel Bundeswehr, das Chaos ist jetzt lediglich besser organisiert.
    Frau Merkel hat in einer Veranstaltung vor der letzten Bundestagswahl zur Beschwerde eines Zuhörers zum Problem der sog. Doppelverbeitragung von Direktversicherungen gesagt, hat Rot-Grün mal gemacht, aber es ist doch noch etwas übrig geblieben?
    Na, denn weiter so. SPD 15%, CDU 25%, da sind dann ja auch noch 15’bzw. 25% übrig. Was das für den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedeutet, werden die “Oberen“ bei den nächsten Wahlen spüren, wenn es dann nicht zu spät ist.
    Vielleicht können gelbe Westen wie in Frankreich helfen?
    Dr. Wolf-Jürgen Schwerdtner, Berlin

    Antworten
  • Wolfgang Mertens
    3. März 2019 22:32

    Wenn es um die Bezahlung geht, rufen die Pensionäre & Beamten nach dem „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG). Denen verdanken wir die Renten-Doppelbesteuerung. Das Verfahren geht auf die Klage eines Beamten im Ruhestand zurück, der in der stärkeren Besteuerung von Pensionen einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung sah. Merkwürdig dabei ist, dass die Rentner für ihre Rente mit 50 % des Arbeitnehmeranteiles selbst für ihre Rente aufkommen und die Beamten dafür nichts bzw. keine nennenswerten Beiträge erstatten müssen. Schon wer nur fünf Jahre lang als Beamter gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine Mindestpension von 1660 Euro im Monat. Für eine solche Rente müsste ein Arbeitnehmer mit einem Durchschnittsgehalt von gut 3.000 Euro 52 Jahre lang arbeiten.
    Das Rentenniveau von 48% soll bis 2025 stabil gehalten werden, d.h. die Rentner erhalten 48% Rente ihres durchschnittlichen Einkommens, -vom Lehrgehalt bis zum Renteneintritt.
    Die Pensionshöhe liegt momentan bei 71% des letzten Gehaltes plus Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld) d.h. das Rentenverhältnis zu Pension liegt bei 48% und 218,5%
    Die Beamten erhalten zu ihrer Pension ein angemessenes Weihnachtsgeld bis zu 60% ihres Gehaltes.
    Ab 01.01.2017 wird das ‚Weihnachtsgeld‘ in 12 monatliche Besoldungs- oder Versorgungsbezüge integriert. Somit ist gewährleistet, dass die entsprechenden und anfallenden Weihnachts -und Geburtstagsgeschenke, etc ebenfalls vom Dienstherrn bezahlt werden.
    Natürlich können die Beamten im Krankheitsfall die Vorzüge der Privatpatienten genießen, wobei der Dienstherr eine Beihilfe von 50 bis 80% der anfallenden Kosten übernimmt. Die Restkosten übernimmt zum größten Teil die Krankenkasse.
    Bei Nachfragen erhält mann die Antwort, das hat uns der Dienstherr versprochen und zugesagt.
    Das Problem ist nur, dass der Dienstherr selbst kein Geld hat, das holt er sich von uns, -den Steuerzahlern.
    Diese Berufsgruppe hat wegen des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) geklagt und dafür gesorgt, dass 2002 die Renten-Doppelbesteuerung folgte. Denen ist nicht einmal bewusst, das wir als Steuerzahler für all ihrer Gelder nebst Pensionen aufkommen und sie nicht einmal Steuern auf die (unsere) Geschenke zahlen möchten.

    Rechnung: Gehalt vom Lehrling bis Rentenalter:300… 1000…1500 2000..2500= Durchschnitt=1200 (davon 48%) ~576 Rente
    Rechnung: Gehalt vom Lehrling bis Pensionär: 300… 1000…1500 2000..2500= (71%) ~1.775 Pension +
    plus Weihnachtsgeld 60% = 1500,-€ dividiert durch 12 Monate = 125,-€/ Monat für einen unteren Beamten ~ 1.900 Pension
    Wie schon gesagt, wer nur fünf Jahre lang als Beamter gearbeitet hat, hat Anspruch auf eine Mindestpension von 1660 Euro im Monat.
    Der Rentner Gert Zimmermann hat gegen die Rentenbesteuerung geklagt. Plusminus – ARD | Das Erste strahlte dazu am 16.01.2019 eine Sendung aus.
    Die Richter stellten zwar eine Überbesteuerung fest. Doch er bekommt kein Geld zurück.
    Im Urteil heißt es: „Die Belastung sei so gering, dass sie für den Kläger hinzunehmen ist“!
    Eine Berufung wird nicht stattgegeben. Eine konkrete Neuberechnung für jeden einzelnen Rentner sei wegen des hohen Aufwands nicht erforderlich; auch die damit verbundenen Ungleichbehandlungen seien hinzunehmen.
    Das Bundesverfassungsgericht wies alle Beschwerden der Ungleichbehandlung ab und das diese bis 2040 fortbestehen, sei dabei nicht zu beanstanden.
    Das ist ein Eingriff an das persönliche Eigentum. Das Eigentum ist eigentlich grundrechtlich geschützt.“
    Die AfD will sich dafür einsetzen, dass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt.
    Die Grünen wollen sich noch sachkundig machen.
    Die FDP hat die Anfrage von „Plusminus“ nicht geantwortet.
    Lothar Binding, der finanzpolitische Sprecher der SPD, will noch die Rechtsprechung abwarten.
    Die gleiche Haltung nimmt Antje Tillmann, die finanzpolitische Sprecherin der CDU ein.
    Bei der nächsten Wahl sind die Rentner gefragt!

    Antworten
    • Vor allem wird deutlich bei genauerer Betrachtung, dass die zugrunde gelegeten Daten nicht stimmen. Die wurden zurecht getrickst, weil die Besteuerung unbedingt durchgesetzt werden sollte (und nicht nur das). Das ist hier genau aufgeschlüsselt: https://altersarmut-per-gesetz.de/ . . . die nächste Verhandlung ist am 13. März beim FG in Cottbus. Durchaus könnte man auf den Gedanken kommen, dass der Oberstaatsanwalt, der in Münster geklagt hat, Mittel zum Zweck war.

      Antworten
  • Kurt Lindinger
    4. März 2019 10:56

    Delikte im Gesundheitswesen.

    Schon seit 30 Jahren hört man immer wieder von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen.

    Seit mittlerweile 15 Jahren besteht nun schon der „Beitragserhebungsbetrug“ für privat finanzierte Kapitallebensversicherungen, die mit dem GMG, rückwirkend, ohne Vertrauensschutz in die betriebliche Altersversorgung einbezogen und dadurch unberechtigt verbeitragt wurden. Obwohl das Bundessozialgericht mit Urteil B 12 KR 10/02 vom 14.07.2004 eindeutig festgestellt hat, dass „Prämien die aus Gehaltsbestandsteilen“ finanziert werden, nicht der betrieblichen Altersversorgung zuzuordnen sind, wurden hinter dem Rücken der Versicherten von den Versicherungen, ein Versorgungsbezug einer betrieblichen Altersversorgung an die Krankenkasse gemeldet.

    Die Machenschaften die Im Umfeld der Gesetzeseinführung von den Lobbyisten betrieben wurden sind hinlänglich bekannt. So haben die Spitzenverbände der Krankenkassen mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) eine gemeinsame Vorgehensweise festgelegt.
    Franz Knieps, der im Gesetzestext involviert war, sagte, dass Olav Scholz die Idee für die Verbeitragung hatte.
    Karl Lauterbach sprach im Bundestag dies wiederum H. Seehofer zu.
    Die AfD stellte in der gleichen Sitzung fest, dass der Gesetzestext „herrlich formuliert, umständlich verwässert, es versteht kein Mensch“.
    Carl Ludwig Thiele, FDP, hat kurz nach Einführung des Gesetzes , 2004 im Bundestag eine Rede gegen das GMG gehalten, dem ist bis heute nichts hinzuzufügen. Wer gegen die Verbeitragung Widerspruch einlegte brauchte viel Kraft und Geduld um gegen das Unrecht ohne Erfolg anzukämpfen.

    Ab 2006 wurde vor den Sozialgerichten willkürlich nach „Richterrecht“ geurteilt. Diese Urteile wurden dann höchstrichterlich vom eigentlich nicht zuständigen ersten Senat des BVerfG bestätigt. Verfassungsbeschwerden wurden vom gleichen Senat ohne Begründung nicht angenommen. Man hat keine Chance gegen das gemeinsame Vorgehen der Lobbyisten anzukämpfen.

    Durch die letzten Wahlergebnisse aufgeschreckt sind viele Parteien, Verbände und Politiker der Meinung, dass dieses Unrecht beseitigt werden muss.
    Obwohl die Krankenkassen einen Überschuss von ca. 30 Mrd. € angesammelt haben, der im Wesentlichen aus den unberechtigten Beiträgen stammt, hat man kein Geld für eine Rückabwicklung. Oder liegt es daran, dass der eigentliche Urheber der jetzige Finanzminister ist?
    BK Merkl hat mit einem Wisch den Vorschlag von Jens Spahn, der auch einen falschen Ansatz hatte, vom Tisch gewischt.
    Liegt es am Bundeskanzleramt? Kohl musste durch Merkl und den schwarzen Kassen gehen!
    BK-in Merkl hat jetzt AKK und die ungesetzlich erwirkten vollen „Krankenkassen“ am Bein?

    Da für mich sowohl bei der Abrechnung als auch bei der Verbeitragung der der gleiche Tatbestand vorliegt, hoffe ich, dass auch endlich einmal Ermittlungen gegen die Urheber dieses Unrecht aufgenommen werden, oder soll sich das Unrecht allein biologisch erledigen!

    Antworten
  • Solve the Problem! – Löse das Problem!

    Meine Diagnose in Bezug auf angesprochene Politiker bleibt bestehen:

    Diejenigen die wollen, die können nicht und diejenigen die können, die wollen nicht.

    Die Beschreibungen mögen richtig sein, jedoch fehlt es an einer Strategie, der Politik im bildlichen Sinne Schmerzen zu bereiten.

    Das bedeutet, dass es wie bemerkt schwierig ist, Einkassiertes zurückzubekommen. Der bewusste Rechtsbruch ist Beispielsweise zur wirtschaftlichen Kalkulation für Versicherungskonzerne geworden.

    https://www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/betriebsrenten-104.html

    Macht das die Regierung nach? – Man bekommt den Eindruck.

    Ein Trick aus der Strategieberatungskiste: Solidarisieren Sie sich richtig!

    Eine wesentlich stärkere Strategie wäre es, sich mit den vielen jungen Menschen zu solidarisieren, die bis heute mit unwahren und halbwahren Aussagen für dieses System eingefangen werden.

    Es ist im Grunde einfach: Sie treffen Politiker, wenn Sie deren Lobby treffen.

    Im Grunde müsste eine kompetente wie wirksame Kampagne gegen diese untauglich verbastelten betrieblichen Altersversorgungssysteme oder überalterte Versicherungsprodukte eingeleitet werden. Diese Produkte werden mit Steuern und Sozialabgaben künstlich beatmet, damit Provisionen und Kosten weiterlaufen.

    Es sind vermutlich Millionen jüngere aktive Arbeitnehmer, die betroffen sind.

    Geben Sie Solidarität um Solidarität zu erhalten.

    Wenn Pensionskassen keinen Zustrom mehr an Kapital vom Gehalt der Arbeitnehmer bekommen, weil sie durch diese politischen Fehler untauglich gemacht wurden, dann ist das eine ordentliche marktwirtschaftliche Reaktion.

    In der Politik wollte man Privatisierung? – Schlagen Sie diese sperrigen Politiker mit Ihren eigenen Waffen.

    Lassen Sie diesen Tümpel der Finanzlobby durch Aufklärung einfach austrocknen.

    Ich bin mir ziemlich sicher, wenn die Finanzlobby kein hinreichendes Neugeschäft mehr macht und die Kosten weiterlaufen, dann klopft diese Lobby wieder an die Tür der Politik. Vielleicht ist man dann zu sinnvollen und marktfähigen Veränderungen bereit.

    Sie hätten endlich ein Druckmittel.

    In vielen Bankgesprächen für Kunden erreichte ich mit geschickten Verhandlungen deutlich mehr, als mit rechtlichen Vorstößen, selbst wenn sehr gute spezialisierte Anwälte im Einsatz waren. Diese Erfahrungen, die Sie heute machen, machte ich in vielen Fällen bereits vor ca. 10 Jahren.

    „Mit einer Pistole in der Hand und netten Worten erreicht du mehr als nur mit netten Worten.“

    -Al Capone-

    Wenn Sie glauben, das sei eine gute Idee, dann melden Sie sich doch einfach mal bei mir und teilen mir Ihre Meinung dazu mit. Vielleicht lässt sich da etwas machen.

    E-Mail: [email protected]

    Antworten
  • […] Rentner werden doppelt verbeitragt und doppelt besteuert […]

    Antworten
  • […] den Bürgern die Rechnung präsentiert in Form höherer Steuern und Abgaben. Schon heute zahlen Rentner doppelt Steuern. Die Bürger müssen wirklich Angst vor den Folgen haben, dieses Mal den […]

    Antworten

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Helmut Achatz

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