Erhöhung des Krankenkassenbeitrags droht

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2024 droht eine erneute Erhöhung des Krankenkassenbeitrags, weil die Kassen mit dem Beiträgen nicht auskommen. Wenn sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach durchsetzt, steigen die Kranken- und Pflegebeiträge auf mehr als 20 Prozent.

Die Kosten im Gesundheitssystem schießen ins Kraut. Nach den jüngsten Beitragserhöhungen droht bereits die nächste. Bei den Krankenkasse klafft ein Milliardenloch, das dieses Mal wieder durch höhere Beiträge gestopft werden soll. Somit drohen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erneut steigende Beiträge. Da Gesundheitsminister Karl Lauterbach Leistungskürzungen ausschließt und der Bund nicht noch mehr Geld zuschießen will, bleibt den Krankenkassen nur, die Beiträge zu erhöhen.

Im Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach Lauterbach von „leicht“ steigenden Beiträgen. Was heißt das konkret? Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erwartet ein Defizit von 3,5 Milliarden bis sieben Milliarden Euro. Daraus errechne sich ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten. Das heißt, dass für Kinderlose in der GKV der Beitrag auf 20,6 Prozent steigt: 14,6+1,6+4,0+0,4 Prozent. Schon heute liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6, durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent, dazu kämen 0,4 Prozent und der Pflegebeitrag von 4,0 Prozent.

Starke Schultern sollen mehr tragen

Die Grünen, allen voran Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink befürworten eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. So trügen Menschen mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung bei als Menschen mit nur geringen Einkommen. Bis zur Bemessungsgrenze sind Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Der Wert liegt derzeit bei 59.850 Euro im Jahr. Für eine höhere Bemessungsgrenze warb auch der Sozialverband VdK. Die Arbeitgeber in Form der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordern Strukturreformen.

Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für die 58 Millionen Mitglieder der Kassen und 15,9 Millionen beitragsfrei Mitversicherte legen die Kassen jeweils selbst fest, sie können vom Durchschnitt (1,6 Prozent) abweichen. Umso wichtiger ist es für gesetzlich Krankenversicherte zu vergleichen, denn einige Kassen verlangen deutlich weniger als die durchschnittlichen 1,6 Prozent.

Betriebsrentner trifft es besonders hart

Seit Lauterbach Minister sei, so das „Handelsblatt“, werde sich die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung damit im Jahr 2024 im Extremfall um rund 1049 Euro für Besserverdienende und deren Arbeitgeber verteuert haben, für Durchschnittsverdiener immerhin um 693 Euro. Das spüren Rentnerinnen und Rentner ebenfalls, denn sie tragen die Pflegeversicherungsbeiträge allein. Besonders hart trifft es Betriebsrentnerinnen und -rentner, die die vollen Beiträge schultern müssen, das heißt, von ihrer Betriebsrenten bleibt immer weniger übrig.

Erhöhungen verschweigen

Denn, Gesundheitsminister Karl Lauterbach veranlasste, dass die Krankenkassen die Versicherten nicht informieren müssen, wenn sich der Zusatzbeitrag erhöht, um, so seine Begründung, Porto und Verwaltungsaufwand einzusparen. Das heißt, jeder muss sich selbst schlau machen und ausrechnen, wie viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge er 2023 zahlt. Das gleiche gilt für den Freibetrag, um den Betriebsrentner ihre Krankenkassenbeiträge reduzieren können. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt bis Ende 2022 bei 164,50 Euro und erhöht sich um 1. Januar 2023 auf 169,75 Euro. Insofern sollte jeder Betriebsrentner seinen Beitrag selbst ausrechnen. Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2023. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2023 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.

Wer den Zusatzbeitrag erhöhte

2022 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent, 2023 steigt er auf 1,6 Prozent. Welche Kasse um wie viel erhöht.

KrankenkasseZusatzbeitrag Erhöhung
AOK Bayern1.58%0,28 %-Punkte
AOK Baden-Württemberg1.60%0,3 %-Punkte
AOK Hessen1.60%0,1 %-Punkte
AOK Nordost1.90%0,2 %-Punkte
AOK Niedersachsen1.50%0,2 %-Punkte
AOK Nordwest1.89%0,19 %-Punkte
AOK Plus1.50%0,3 %-Punkte
AOK Rheinland/Hamburg1.80%0,2 %-Punkte
AOK Rheinland-Pfalz1.80%0,5 %-Punkte
AOK Sachsen-Anhalt1%0,2 %-Punkte
Audi BKK1.25%0,15 %-Punkte
Bahn-BKK1.70%0,5 %-Punkte
Bertelsmann BKK1.40%0,4 %-Punkte
Big direkt gesund1.45%0,15 %-Punkte
BKK241.79%0,3 %-Punkte
BKK Akzo Nobel Bayern1.55%0,25 %-Punkte
BKK Firmus0.90%0,06 %-Punkte
BKK Diakonie1.60%0,2 %-Punkte
BKK Dürkoppadler1.29%0,41 %-Punkte
BKK Faber-Castell & Partner1.35%0,7 %-Punkte
BKK Freudenberg1.50%0,2 %-Punkte
BKK Melitta Hmr1.40%0,2 %-Punkte
BKK Scheufelen1.40%0,3 %-Punkte
BKK Pfalz1.55%0,15 %-Punkte
BKK Pfaff0.80%0,4 %-Punkte
BKK Provita1.49%0,19 %-Punkte
BKK Public1.69%0,3 %-Punkte
BKK VBU1.80%0,2 %-Punkte
BKK Verbundplus1.35%0,25 %-Punkte
BKK Wirtschaft & Finanzen1.69%0,3 %-Punkte
Bosch BKK1.50%0,3 %-Punkte
Continentale BKK1.40%0,15 %-Punkte
DAK1.70%0,2 %-Punkte
Energie-BKK1.59%0,21 %-Punkte
Heimat Kran­ken­kas­se1.30%0,2 %-Punkte
HKK0.98%0,29 %-Punkte
IKK Brandenburg und Berlin1.77%0,28 %-Punkte
IKK Classic1.60%0,3 %-Punkte
IKK die Innovationskasse1.60%0,3 %-Punkte
IKK Südwest1.65%0,15 %-Punkte
Mhplus BKK1.58%0,3 %-Punkte
Mobil Kran­ken­kas­se1.49%0,2 %-Punkte
Pronova BKK1.70%0,2 %-Punkte
R+V BKK1.40%0,2 %-Punkte
Salus BKK1.59%0,14 %-Punkte
SBK1.50%0,2 %-Punkte
Securvita BKK1.60%0,1 %-Punkte
Tui BKK1.50%0,15 %-Punkte
Vivida BKK1.40%0,1 %-Punkte

Quelle: Finanztip, check24, Eigene Recherche (Stand: 28. Dezember 2022)

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Was gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen müssen

Art des EinkommensWas pflichtversicherte Rentner zahlenWas freiwillig versicherte Rentner zahlen
gesetzliche Rente7,3 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag14,6 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen
Versorgungsbezüge - dazu gehören laut SGB auch Direktversicherungen, betriebliche Riester-Renten, Pensionen, Leistungen aus einem berufsständischem VersorgungswerkSeit dem 1.1.2004 (Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes) ist für die Bemessung der Beiträge aus den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der volle, allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse maßgebend. Das galt bis zum 31.12.2017 auch für Riester-Renten bis zu monatlich 148,75 Euro. Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem sind betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen, sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Zur Berechnung: Wird dieser Versorgungsbezug in einer Summe ausgezahlt, berechnet die Krankenkassen den Beitrag auf 120 Monate um. 14,6 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus
private Riester-Rentekeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag.
Rürup-Rentekeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag.
Private Rentekeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag.
Private Rente Einmalauszahlungkeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus.
Rente aus gesetzlicher Unfallversicherungkeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag
Arbeitsentgelt aus angestellter Beschäftigung
Bei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und PflegeversicherungBei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Krankenversicherung, allerdings zur Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und Pflegeversicherung
Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Achtung! Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2018: 2283,75 Euro) übersteigt und deshalb anzunehmen ist, dass es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. In Einzelfällen, bei besonderen sozialen Härten, kann ein geringerer Werte angesetzt werden, der liegt dann bei 1522,50 Euro14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag
Einkünfte aus Kapitalvermögenkeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaftkeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtungkeine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag

Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Viele Einkünfte bleiben bei Pflichtversicherten beitragsfrei, anders bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent nur auf die „sonstigen“ Einkünfte angewendet. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, der ab 2023 im Schnitt bei 1,6 Prozent liegt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 3,4 Prozent (kinderlose Rentner). Wobei sich der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent (Rentner mit Kindern) und 4,0 Prozent für Kinderlose erhöht.                  Quellen: GKV, Finanztip, Finanztest, VdK, Krankenkassen direkt

Karl #Lauterbach kam als Fachmann ins Gesundheitsministerium. Leider hört er am liebsten auf den eigenen Rat und sucht sich für seine Reformen keine Verbündeten. Das Ergebnis: schwelende Wunden. https://t.co/tmv32W654f

— WirtschaftsWoche (@wiwo) June 14, 2023

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