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2024 droht eine erneute Erhöhung des Krankenkassenbeitrags, weil die Kassen mit dem Beiträgen nicht auskommen. Wenn sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach durchsetzt, steigen die Kranken- und Pflegebeiträge auf mehr als 20 Prozent.
Die Kosten im Gesundheitssystem schießen ins Kraut. Nach den jüngsten Beitragserhöhungen droht bereits die nächste. Bei den Krankenkasse klafft ein Milliardenloch, das dieses Mal wieder durch höhere Beiträge gestopft werden soll. Somit drohen für die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erneut steigende Beiträge. Da Gesundheitsminister Karl Lauterbach Leistungskürzungen ausschließt und der Bund nicht noch mehr Geld zuschießen will, bleibt den Krankenkassen nur, die Beiträge zu erhöhen.
Im Redaktionsnetzwerk Deutschland sprach Lauterbach von „leicht“ steigenden Beiträgen. Was heißt das konkret? Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erwartet ein Defizit von 3,5 Milliarden bis sieben Milliarden Euro. Daraus errechne sich ein Anstieg beim durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,2 bis 0,4 Prozentpunkten. Das heißt, dass für Kinderlose in der GKV der Beitrag auf 20,6 Prozent steigt: 14,6+1,6+4,0+0,4 Prozent. Schon heute liegt der allgemeine Beitragssatz bei 14,6, durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,6 Prozent, dazu kämen 0,4 Prozent und der Pflegebeitrag von 4,0 Prozent.
Starke Schultern sollen mehr tragen
Die Grünen, allen voran Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink befürworten eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze. So trügen Menschen mit finanziell starken Schultern stärker zur Finanzierung bei als Menschen mit nur geringen Einkommen. Bis zur Bemessungsgrenze sind Einkommen beitragspflichtig, alles darüber ist beitragsfrei. Der Wert liegt derzeit bei 59.850 Euro im Jahr. Für eine höhere Bemessungsgrenze warb auch der Sozialverband VdK. Die Arbeitgeber in Form der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordern Strukturreformen.
Die genaue Höhe des Zusatzbeitrags für die 58 Millionen Mitglieder der Kassen und 15,9 Millionen beitragsfrei Mitversicherte legen die Kassen jeweils selbst fest, sie können vom Durchschnitt (1,6 Prozent) abweichen. Umso wichtiger ist es für gesetzlich Krankenversicherte zu vergleichen, denn einige Kassen verlangen deutlich weniger als die durchschnittlichen 1,6 Prozent.
Betriebsrentner trifft es besonders hart
Seit Lauterbach Minister sei, so das „Handelsblatt“, werde sich die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung damit im Jahr 2024 im Extremfall um rund 1049 Euro für Besserverdienende und deren Arbeitgeber verteuert haben, für Durchschnittsverdiener immerhin um 693 Euro. Das spüren Rentnerinnen und Rentner ebenfalls, denn sie tragen die Pflegeversicherungsbeiträge allein. Besonders hart trifft es Betriebsrentnerinnen und -rentner, die die vollen Beiträge schultern müssen, das heißt, von ihrer Betriebsrenten bleibt immer weniger übrig.
Erhöhungen verschweigen
Denn, Gesundheitsminister Karl Lauterbach veranlasste, dass die Krankenkassen die Versicherten nicht informieren müssen, wenn sich der Zusatzbeitrag erhöht, um, so seine Begründung, Porto und Verwaltungsaufwand einzusparen. Das heißt, jeder muss sich selbst schlau machen und ausrechnen, wie viel Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge er 2023 zahlt. Das gleiche gilt für den Freibetrag, um den Betriebsrentner ihre Krankenkassenbeiträge reduzieren können. Der GKV-Betriebsrentenfreibetrag liegt bis Ende 2022 bei 164,50 Euro und erhöht sich um 1. Januar 2023 auf 169,75 Euro. Insofern sollte jeder Betriebsrentner seinen Beitrag selbst ausrechnen. Das ist auch nötig, denn der Freibetrag greift ab 1. Januar 2023. Die erste Überweisung des Krankenkassenbeitrags sollte spätestens bis Anfang Februar geändert werden, denn Mitte Februar ist der Krankenkassenbeitrag für Januar 2023 fällig. Bis dahin sollten auch die Krankenkassen den geänderten Krankenkassenbeitrag berücksichtigt haben. Also unbedingt den Krankenkassenbeitrag kontrollieren.
Wer den Zusatzbeitrag erhöhte
2022 lag der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent, 2023 steigt er auf 1,6 Prozent. Welche Kasse um wie viel erhöht.
Krankenkasse | Zusatzbeitrag | Erhöhung |
---|---|---|
AOK Bayern | 1.58% | 0,28 %-Punkte |
AOK Baden-Württemberg | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
AOK Hessen | 1.60% | 0,1 %-Punkte |
AOK Nordost | 1.90% | 0,2 %-Punkte |
AOK Niedersachsen | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
AOK Nordwest | 1.89% | 0,19 %-Punkte |
AOK Plus | 1.50% | 0,3 %-Punkte |
AOK Rheinland/Hamburg | 1.80% | 0,2 %-Punkte |
AOK Rheinland-Pfalz | 1.80% | 0,5 %-Punkte |
AOK Sachsen-Anhalt | 1% | 0,2 %-Punkte |
Audi BKK | 1.25% | 0,15 %-Punkte |
Bahn-BKK | 1.70% | 0,5 %-Punkte |
Bertelsmann BKK | 1.40% | 0,4 %-Punkte |
Big direkt gesund | 1.45% | 0,15 %-Punkte |
BKK24 | 1.79% | 0,3 %-Punkte |
BKK Akzo Nobel Bayern | 1.55% | 0,25 %-Punkte |
BKK Firmus | 0.90% | 0,06 %-Punkte |
BKK Diakonie | 1.60% | 0,2 %-Punkte |
BKK Dürkoppadler | 1.29% | 0,41 %-Punkte |
BKK Faber-Castell & Partner | 1.35% | 0,7 %-Punkte |
BKK Freudenberg | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
BKK Melitta Hmr | 1.40% | 0,2 %-Punkte |
BKK Scheufelen | 1.40% | 0,3 %-Punkte |
BKK Pfalz | 1.55% | 0,15 %-Punkte |
BKK Pfaff | 0.80% | 0,4 %-Punkte |
BKK Provita | 1.49% | 0,19 %-Punkte |
BKK Public | 1.69% | 0,3 %-Punkte |
BKK VBU | 1.80% | 0,2 %-Punkte |
BKK Verbundplus | 1.35% | 0,25 %-Punkte |
BKK Wirtschaft & Finanzen | 1.69% | 0,3 %-Punkte |
Bosch BKK | 1.50% | 0,3 %-Punkte |
Continentale BKK | 1.40% | 0,15 %-Punkte |
DAK | 1.70% | 0,2 %-Punkte |
Energie-BKK | 1.59% | 0,21 %-Punkte |
Heimat Krankenkasse | 1.30% | 0,2 %-Punkte |
HKK | 0.98% | 0,29 %-Punkte |
IKK Brandenburg und Berlin | 1.77% | 0,28 %-Punkte |
IKK Classic | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
IKK die Innovationskasse | 1.60% | 0,3 %-Punkte |
IKK Südwest | 1.65% | 0,15 %-Punkte |
Mhplus BKK | 1.58% | 0,3 %-Punkte |
Mobil Krankenkasse | 1.49% | 0,2 %-Punkte |
Pronova BKK | 1.70% | 0,2 %-Punkte |
R+V BKK | 1.40% | 0,2 %-Punkte |
Salus BKK | 1.59% | 0,14 %-Punkte |
SBK | 1.50% | 0,2 %-Punkte |
Securvita BKK | 1.60% | 0,1 %-Punkte |
Tui BKK | 1.50% | 0,15 %-Punkte |
Vivida BKK | 1.40% | 0,1 %-Punkte |
Quelle: Finanztip, check24, Eigene Recherche (Stand: 28. Dezember 2022)
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Was gesetzlich krankenversicherte Rentner zahlen müssen
Art des Einkommens | Was pflichtversicherte Rentner zahlen | Was freiwillig versicherte Rentner zahlen |
---|---|---|
gesetzliche Rente | 7,3 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag | 14,6 Prozent der Brutto-Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen |
Versorgungsbezüge - dazu gehören laut SGB auch Direktversicherungen, betriebliche Riester-Renten, Pensionen, Leistungen aus einem berufsständischem Versorgungswerk | Seit dem 1.1.2004 (Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes) ist für die Bemessung der Beiträge aus den Leistungen der betrieblichen Altersversorgung der volle, allgemeine Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse maßgebend. Das galt bis zum 31.12.2017 auch für Riester-Renten bis zu monatlich 148,75 Euro. Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) wird die doppelte Verbeitragung aufgehoben. Seit dem sind betriebliche Riester-Renten in der Auszahlungsphase nicht mehr zu verbeitragen, sofern Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Zur Berechnung: Wird dieser Versorgungsbezug in einer Summe ausgezahlt, berechnet die Krankenkassen den Beitrag auf 120 Monate um. | 14,6 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus |
private Riester-Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Rürup-Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Private Rente | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. |
Private Rente Einmalauszahlung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag. Den Zuschuss der Rentenversicherung muss er beantragen. Einmalzahlungen werden auf 120 Monate umgelegt. Entsprechend wirken sich auch Erhöhungen oder Senkungen des Beitrags oder Zusatzbeitrags aus. |
Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent der Rente plus Zusatzbeitrag |
Arbeitsentgelt aus angestellter Beschäftigung | Bei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und Pflegeversicherung | Bei Verdienst bis 450 Euro im Monat oder 5400 Euro im Jahr keine Beiträge zu Krankenversicherung, allerdings zur Pflegeversicherung; bei Verdienst über 450 Euro greift die Sozialversicherungspflicht und der Rentner zahlt Kranken- und Pflegeversicherung |
Einkommen aus nebenberuflicher Tätigkeit | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung. Achtung! Nimmt der zeitliche Aufwand für die selbstständige Tätigkeit nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich in Anspruch, ist anzunehmen, dass die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich, sondern nebenberuflich ausgeübt wird. Dies gilt nicht, wenn das Arbeitseinkommen 75 Prozent der monatlichen Bezugsgröße (2018: 2283,75 Euro) übersteigt und deshalb anzunehmen ist, dass es die Hauptquelle zur Bestreitung des Lebensunterhalts darstellt. In Einzelfällen, bei besonderen sozialen Härten, kann ein geringerer Werte angesetzt werden, der liegt dann bei 1522,50 Euro | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Kapitalvermögen | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | keine Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung | 14,0 Prozent des Einkommens plus Zusatzbeitrag |
Bei Pflichtversicherten in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen den Gesamtbeitrag aber selbst abführen. Viele Einkünfte bleiben bei Pflichtversicherten beitragsfrei, anders bei freiwillig gesetzlich krankenversicherten Rentner. Bei freiwillig versicherten Rentnern wird der ermäßigte Beitragssatz von 14 Prozent nur auf die „sonstigen“ Einkünfte angewendet. Dazu kommt aber immer der Zusatzbeitrag, der ab 2023 im Schnitt bei 1,6 Prozent liegt. Ferner zahlen die Rentner noch den Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 Prozent (Rentner mit Kindern) oder 3,4 Prozent (kinderlose Rentner). Wobei sich der Pflegebeitrag zum 1. Juli 2023 auf 3,4 Prozent (Rentner mit Kindern) und 4,0 Prozent für Kinderlose erhöht. Quellen: GKV, Finanztip, Finanztest, VdK, Krankenkassen direkt
Karl #Lauterbach kam als Fachmann ins Gesundheitsministerium. Leider hört er am liebsten auf den eigenen Rat und sucht sich für seine Reformen keine Verbündeten. Das Ergebnis: schwelende Wunden. https://t.co/tmv32W654f
— WirtschaftsWoche (@wiwo) June 14, 2023
Buchempfehlung
Kurz vor der Rente – und nun? Das Buch „Rentenplaner für Dummies“ hilft allen künftigen und seienden Rentner, sich in punkto Finanzen zurechtzufinden. Das klingt einfacher als es ist, ist aber kein Hexenwerk. Mit Ende 50, Anfang 60 fragen sich viele, ob Ihre Rente reicht und was auf Sie zukommt. Wer mit der Rente auskommen will, hat als Vorruheständler noch die Chance, an der Schraube zu drehen. Aber auch Rentner können noch etwas deichseln, um mit ihrer Rente besser über die Runde zu kommen.
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7 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] Metaller investieren – zusammen mit ihrem Arbeitgeber – laut Statistik monatlich rund hundert Euro in ihre Metallrente. Aber was bekommen sie am Ende ausbezahlt und was bleibt unterm Strich netto von ihrer Metallrente übrig? Nun, das hängt von Dauer und Beitrag ab. Aber alle, die heute eine Metallrente beziehen, müssen davon annähernd 20 Prozent an die Krankenkasse zahlen, abgemildert nur durch einen Freibetrag. Wie lohnend ist dann noch eine Metallrente? Diese Frage kann sich jeder Metaller in der Auszahlphase mit Blick auf seine Rentenabrechnung beantworten: weniger als gedacht. Denn, die Krankenkasse zieht Metallrentnerinnen und -rentnern fast ein Fünftel ab – und das 120 Monate oder zehn Jahre lang. Wer eine Metallrente hat, muss dafür den vollen Krankenkassen- und Pflegebeitrag (gemildert nur durch einen Freibetrag) zahlen. Damit konterkarieren die Krankenkassen (und der Staat) die Bemühungen aller, die fürs Alter vorsorgen. Es wird leider nicht besser, sondern schlechter: Die Krankenkassen erhöhen ihre Zusatzbeiträge und die Pflegebeiträge. […]
[…] die gesetzliche Rente einzahlen. Übrigens, bleibt von der Metallrente immer weniger übrig, weil Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträg ständig steigen. Zum 1. Juli erhöht sich der Beitrag zur Pflegeversicherung wieder einmal, und das dürfte nicht […]
[…] für Kinderlose auf 4,0 Prozent und für Versicherte mit Kindern auf 3,4 Prozent. Die nächste Beitragserhöhung in der Krankenkasse für 2024 ist ebenfalls schon geplant: Die Krankenkassen werden den Zusatzbeitrag voraussichtlich um 0,2 bis […]
[…] (3,4 oder 4,0) = 19,6 oder 20,2 Prozent. Spätesten jetzt ist es an der Zeit, über einen Wechsel der Krankenkasse nachzudenken, denn nicht alle Kasse verlangen 1,6 Prozent Zusatzbeitrag, einige, darunter die HKK […]
[…] Beitragspflicht auch auf Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen diskutiert – und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze oder sogar deren […]
[…] viel einfacher Daten untereinander austauschen, was Zeit und Geld sparen würde. „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück; das können wir nicht länger […]
[…] wir deswegen gesünder geworden? Mitnichten. Unser Gesundheitssystem ist hochgradig ineffizient. Von Digitalisierung ist kaum etwas zu bemerken. Der bürokratische Wasserkopf verschlingt […]