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Wer die Krankenkasse wechselt, kann Beiträge sparen. Im Einzelfall kann das pro Jahr einige Hundert Euro ausmachen. Vergleichen lohnt sich immer. Das gilt gerade jetzt, denn die Bundesregierung plant weitere Erhöhungen.
Nach der Erhöhung ist vor der Erhöhung – das gilt vor allem für die Krankenkassenbeiträge. Karl Lauterbach, seines Zeichens SPD-Gesundheitsminister, kündigte an, dass der Zusatzbeitrag 2023 um weitere 0,3 Prozentpunkte auf dann 1,6 Prozent steigen soll. Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 Prozent müssten Beschäftigte und Rentnerinnen sowie Rentner dann 16,2 Prozent für die Krankenversicherung löhnen. Einschließlich Pflegeversicherung zahlen die Krankenversicherten dann 19,6 (Kinderlose) Prozent – Versicherte mit Kindern zahlen 16,2 + 3,05 = 19,25 Prozent – an die Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Allerdings wird nicht jede Krankenversicherung 1,6 Prozent Zusatzbeitrag verlangen. Insofern lohnt es sich gerade jetzt, genau hinzuschauen, wie viel die eigene Kasse verlangt und ob sich im kommenden Jahr etwas ändert.
Kassenvergleich lohnt sich
Ein Vergleich lohnt sich vor allem für Rentner mit einer Direktversicherung, denn sie zahlen monatlich – neben ihrer gesetzlichen Rente – auch für ihre Direktversicherung über 120 Monate den vollen Beitrag (minus eines Freibetrags von 164,50 Euro). Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, zahlen sie natürlich entsprechend mehr.
Der Beitragssatz setzt sich zusammen aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem Zusatzbeitrag, dazu kommt der Pflegebeitrag in Höhe von 3,05 (3,4 für Kinderlose) Prozent. Direktversicherte und Betriebsrentner zahlen den vollen Beitrag. Bei der gesetzlichen Rente übernimmt die Deutsche Rentenversicherung den Arbeitgeberanteil an der Krankenversicherung, nicht aber an der Pflegeversicherung.
Zusatzbeitrag der Krankenkasse
Der Zusatzbeitrag ist der Teil des gesamten Beitragssatzes, den jede Kasse individuell festlegen kann. Er kommt zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent dazu, der bei allen Kassen gleich ist. Der Beitragssatz der günstigsten Kasse HKK liegt somit bei 15,29 Prozent (plus 3,05 oder 3,4 Prozent Pflegeversicherung), der Beitragssatz der teuersten Kasse BKK Stadt Augsburg liegt bei 17,0 (14,6 + 2,4) Prozent (plus 3,05 oder 3,4 Prozent). Damit errechnet sich eine Differenz von 1,71 Prozent zwischen der günstigsten und der teuersten Kasse.
Eine komplette Übersicht über die Krankenkasse liefert der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV. Achtung, nicht jeder Kasse ist bundesweit vertreten.
Wie funktioniert die Kündigung?
Wer kündigen will, muss das
- schriftlich tun – am besten per Einschreiben mit Rückschein, um etwas in der Hand zu haben
- als Kündigungsfrist gilt bis zum Ende des übernächsten Monats
- die Bestätigung abwarten, die binnen 14 Tagen kommen sollte
- Kündigung am besten auch per Mail schicken
- an die neue Kasse ist der Wechsler 18 Monate gebunden
- die neue Kasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen.
Die Verbraucherzentrale hat einen Muster-Kündigungsbrief ins Netz gestellt.
Für die Suche nach einer neuen Kasse gilt
- die neue Kasse anschreiben mit dem Ersuchen, Mitglied zu werden
- dem Schreiben die Kündigungsbestätigung der alten Kasse beilegen
Vor Wechsel Leistungen prüfen
Weniger Beitrag klingt zwar gut, es kommt aber auf das Preis-Leistungsverhältnis an. Wer also wechselt, sollte sich unbedingt nach den Leistungen der neuen Kasse erkunden – und dann erst entscheiden.
Kassenleistungen weitgehend gleich
Auch wenn die Krankenkassen mit Super-Service werben, die meisten Leistungen sind bei den Kassen gleich. Nur einige wenige Leistungen unterscheiden die Kassen. Laut „Finanztest“ (Finanzen verstehen) sind 95 Prozent der Leistungen in einem Katalog per Gesetz vorgeschrieben. Nur fünf Prozent kann jede Kasse selbst bestimmen. Spielraum haben Krankenkassen bei:
- alternativer Medizin
- elektronischer Patientenquittung
- medizinischer Hotline
- Vermittlung von Facharztterminen
- Osteopathie
- Ärztlicher Zweitmeinung
- Professioneller Zahnreinigung
Ob das für den Einzelnen sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden. Manchmal zahlt die Kasse Zuschüsse für Gesundheitskurse (etwa Yoga und Pilates) und Zahnreinigung. Aber wie gesagt, da muss jeder ins Kleingedruckte schauen. Beim GKV-Vergleich von Stiftung Warentest werden solche Extra-Leistungen aufgelistet und monatlich aktualisiert.
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9 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
[…] soll das bezahlen? Dafür werden wir entweder höhere Beiträge, höhere Steuern zahlen oder eine höhere Verschuldung hinnehmen […]
Wie ist es, wenn jemand aus einer Privatversicherung raus will? Und izu einer „normalen“ Krankenkasse will, oder muss?
Kommt drauf an, wie alt du bist: Mit 55 Jahren ist Schluss. Auch nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich nicht möglich. Die Rückkehr in die GKV mit über 55 Jahren ist möglich. Erste Option: Wechsel in die Familienversicherung des Ehepartners. Dazu darf das eigene Einkommen nur auf Minijob-Niveau liegen. Zweite Option: In den letzten fünf Jahren mindestens einen Tag gesetzlich versichert gewesen.
Du merkst schon, es ist ziemlich schwierig bis unmöglich, wieder in die gesetzliche Krankenkasse zurückzukommen.
[…] halbes Jahr schön brav bei ihrer bisherigen Krankenkasse bleiben. Um nicht rebellisch zu werden, wird die Beitragserhöhung unter der Decke […]
[…] der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen […]
[…] der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen […]
[…] der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen […]
[…] der Rentner (KVdR) übernimmt die Rentenversicherung die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 14,6 Prozent. Freiwillig gesetzlich krankenversicherte Rentner bekommen eine Zuschuss von 7,3 Prozent, müssen […]