Rente oder Beamtenpension? Fakten, Vorurteile, Modellrechnung

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Warum Pensionäre besser da stehen als Rentner

Und jetzt zu den „Die 7 Irrtümer zur Beamtenversorgung – Fakten statt Vorurteile“:

Der Beamtenbund hat sich von dem Finanzmathematiker Werner Siepe mal eine Studie zusammenstellen lassen, um die Vorwürfe zu entkräften, dass es Beamten im Ruhestand besser geht als Angestellten. Herr Siepe vergleicht öffentlich Angestellte mit Beamten, was allein schon unzulässig ist. Beamten kommen auf einen Pensionssatz nach 40 Dienstjahren von 72,2 bis 72,6 Prozent. Davon können Angestellte in der Privatwirtschaft nur träumen. So viel schon mal die Ausgangsbasis.

Aber gehen wir gleich zum Wesentlichen:

  1. Beamtenpension ist doppelt so hoch wie die Rente

Da hat Siepe wohl recht. Es ist notwendig, den einzelnen Fall zu betrachten, wie ich es auch oben getan habe. Bei einem solchen „fairen“ Vergleich schmilzt das finanzielle Plus auf – 13 Prozent.  Wie gesagt, mit viel Glück. Wer in der „falschen“ Branche angefangen hat, muss mit deutlich weniger rechnen.

  1. Durchschnittspension und -rente sind direkt vergleichbar

„Durchschnittliche Pensionen belaufen sich auf 2600 Euro, die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdienern mit 40 oder 45 Beitragsjahren aber nur auf 1088 oder 1224 Euro.“  Siepe schließt, dass in den Bruttopensionen quasi schon eine Betriebsrente enthalten sei. Er glaubt tatsächlich, dass jeder in der privaten Wirtschaft automatisch eine Betriebsrente bekäme. Was für eine rosa Brille. Offensichtlich hat Siepe keine, aber schon überhaupt keine Ahnung, was in der privaten Wirtschaft abläuft! Die wenigsten Betriebe zahlen noch eine Betriebsrente – das war mal. Die Arbeitswelt hat sich in den vergangen 15 bis 20 Jahren dramatisch verändert.

  1. Die Pension:  71,75 oder 75 Prozent des Bruttogehalts der letzten drei Jahre

„Die Pension wird immer aus dem zuletzt erzielten Bruttogehalt (sog. Brutto­endgehalt) berechnet, sofern keine Beförderung in den letzten zwei Jahren erfolgt ist (siehe § 5 Abs. 1 und 5 des Beamtenversorgungsgesetzes 1). Den Durchschnitt aus den Bruttogehältern der letzten drei Jahre als Berechnungs­grundlage hat es in der Beamtenversorgung nie gegeben, sondern nur bei nicht-beamteten Arbeitnehmern des öffentlichen Dienstes bis Ende 2001. Der aktuelle Höchstpensionssatz beträgt je nach Bund, Bundesland oder Kom­mune zwischen 72,2 und 72,6 Prozent des Bruttoendgehalts. Höchstsätze von 75 oder 71,75 Prozent kommen nur in Medienberichten vor, nicht in der Praxis der Pensionsberechnung.“  Übrigens, bis 2001 lag der Pensionssatz noch bei 75 Prozent und wurde dann auf knapp 72 Prozent des letzten Bruttoeinkommens abgesenkt. Weitere Reformen sind nicht vorgesehen. Und anders als Arbeitnehmer zahlen Beamte keine Beiträge. Ihre Pensionen sind steuerfinanziert.Arme, arme Pensionäre. Rentner wären froh, wenn der Höchstrentensatz wenigstens bei 70 Prozent läge. Davon kann keine Rede sein: Er ist von 2005, als er noch bei 52,6 Prozent lag auf mittlerweile 47,8 Prozent gefallen – und wird weiter auf voraussichtlich 44 Prozent im Jahr 2030 fallen. „Das ist keine überraschende Entwicklung, sondern war vorhersehbar und politisch genau so gewollt“, schreibt die Zeit.

Anders die Beamtenpension: Das Pensionsniveau sei eine Zumutung meint Professor Winfried Fuest, Experte für Finanz- und Steuerpolitik am Institut der Deutschen Wirtschaft in Köln. Er hält das aktuelle Pensionsniveau von 71,75 Prozent für dramatisch zu hoch. „Im Grunde ist das eine Zumutung für den Steuerzahler“, sagt er. Schließlich genössen Beamte daneben eine ganze Reihe zusätzlicher Pensionsprivilegien. So habe ein Beamter bereits nach fünfjähriger Dienstzeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1365 Euro; der Standardrentner hingegen brauche 45 Berufsjahre, um auf gerade mal 1224 Euro zu kommen.

  1. Bei Pensionen und Renten fallen gleich hohe Steuern an

„Pensionen werden im Gegensatz zu gesetzlichen Renten und Betriebsrenten im Prinzip voll besteuert, es gibt lediglich einen steuerlichen Pensionsfreibetrag, der beispielsweise für die Neupensionäre im Jahr 2010 jährlich 3120 Euro aus­macht.“ Soweit die Theorie: Bei Beamten machte der steuerpflichtige Anteil 2010 rund 88 Prozent der Bruttopension aus, bei Rentner „nur“ 60 Prozent.  Das hat sich seitdem geändert: 2017 sind 72 Prozent der Rente zu versteuern. Das Argument der Beamtenfunktionäre fällt in sich zusammen.

  1. Krankenversicherungskosten der Pensionäre nicht berücksichtigt

„Beim Vergleich von Pensionen und Renten werden die Beiträge der Pensionäre zur privaten Krankenversicherung und Pflicht-Pflegeversicherung unterschla­gen, da die Berechnung angeblich zu kompliziert sei oder zu stark schwanke. Richtig: Rund 98 Prozent der Pensionäre zahlen Beiträge in die private Krankenversi­cherung (PKV) und die Pflicht-Pflegeversicherung, die insbesondere vom Fami­lienstand, Eintrittsalter und Gesundheitszustand abhängen. Im Durchschnitt muss der Pensionär mit monatlichen Beiträgen in Höhe von rund 180 Euro (alleinstehend) bzw. 360 Euro (verheiratet) rechnen, sofern er 40 Jahre Beamter und seit dem Eintritt in das Beamtenverhältnis bei einer privaten Krankenkasse versichert war.“ Meiner jüngsten Rentenauskunft zufolge muss ich 198 Euro für Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Dagegen kommen Beamte auch nicht schlechter weg. Übrigens brandet die Diskussion wieder auf, Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung zu integrieren. „Beamten-Bonus abschaffen: Wie Deutschland 60 Milliarden Euro sparen könnte“, schreibt FOCUS Online. „Eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht für Beamte würde laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung die Haushalte von Bund und Ländern in Milliardenhöhe entlasten; die öffentlichen Haushalte könnten dadurch bis 2030 mehr als 60 Milliarden Euro sparen, ergab die am Dienstag von der Stiftung vorgelegte Untersuchung“, so FOCUS Online. Momentan seien demnach 85 Prozent der deutschen Beamten privat versichert. Bund und Länder zahlen dafür eine steuerfinanzierte Beihilfe – Der Bund gab im Jahr 2014 laut Bertelsmann-Stiftung 4,5 Milliarden Euro für Beamtenbeihilfe aus, in den Ländern lagen die Ausgaben bei 7,4 Milliarden Euro. Und die Ausgaben werden weiter steigen: die des Bundes bis 2030 auf 6,6 Milliarden und diejenigen der Länder auf 13,6 Milliarden Euro.

  1. Keine Übertragung der Rentenreformen auf Beamtenversorgung

„Das Niveau der gesetzlichen Rente sinkt laufend durch die Rentenreformen, während das Pensionsniveau gleich hoch bleibt. Die Absenkung des Rentenni­veaus wird nicht wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Richtig: Das Pensionsniveau sinkt ab dem Jahr 2003 in acht Stufen von maximal 75 % auf 71,75 % des Bruttoendgehalts. Alle Bundesregierungen haben erklärt, dass sie auch künftig die Absenkung des Rentenniveaus wirkungsgleich und systemgerecht auf die Beamtenversorgung übertragen wollen.“ Für Rentenversicherte klingt das wie Hohn, wenn sie auf das Rentenniveau schauen und es mit dem Pensionsniveau vergleichen. Ein regelrechter Schlag ins Gesicht ist die Aussage von Olaf Scholz, Ex-Minister für Arbeit und Soziales: „Die rentenrechtliche Regelung ist dabei wirkungs­gleich übertragen worden, indem die Berücksich­tigung von Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit verringert wurde“. In der Rentenversicherung zählt die Hochschulausbildung überhaupt nicht, wie ich meinen  Versicherungsverlauf entnehme.

  1. Ausgaben für Beamtenpensionen steigen explosionsartig

„Die Pensionsausgaben steigen explosionsartig von 42 Mrd. Euro in 2010 auf 150 Mrd. Euro im Jahr 2050, also um mehr als das Dreifache. Nach neueren Berechnungen sollen die Pensionsansprüche über die gesamte Pensionsbezugs­zeit im Jahr 2050 rund eine Billion Euro ausmachen. Richtig ist, dass die künftigen Pensionsausgaben allein durch die zunehmende Anzahl von Pensionären um geschätzte 60 Prozent steigen werden („Mengen­effekt“). Es ist aber falsch, bei der Hochrechnung auf das Jahr 2050 ein gleich­bleibendes Pensionsniveau sowie eine sehr hohe jährliche Gehaltssteigerung von 3 Prozent zu unterstellen („Preiseffekt“). Wenn man von einer realistischen Gehaltssteigerung in Höhe von durchschnittlich 1,5 Prozent pro Jahr ausgeht, sinken die Pensionsausgaben im Jahr 2050 laut Drittem Versorgungsbericht der Bundesregierung von 2005 bereits auf 82 Mrd. Euro.“ Soweit die Sicht des Beamtenbunds. Der Steuerzahlerbund sieht das ganz anders. Danach rollt allein auf Baden-Württemberg eine Pensionslawine zu. Das Land müsse 192 Milliarden Euro zurücklegen, um alle bis zum Jahr 2050 zugesagten Versorgungsleistungen für Beamte erfüllen zu können. Das ist eine tickende Zeitbombe. Deutschland hat 16 Bundesländer – insofern erscheint die Zahl von einer Billion Euro durchaus plausibel..

 

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41 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

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    • Cajetan Pusto
      16. Dezember 2019 22:25

      Die Höhe der Beamtenpensionen ist im Vergleich zu Renten sehr ungerecht und zwar nicht deswegen weil die Pensionen zu hoch sind, sondern weil die Renten zu niedrig sind. Schauen wir mal nach Frankreich, Österreich, Holland, Italien, dort sind die Renten im Vergleich zum Bruttolohn wesentlich höher als in Deutschland. Die Deutschen wehren sich zu wenig gegen diese Reformeinschnitte der letzten 30 Jahre. Und immer mehr mutet die Politik den Rentenversicherungspflichtigen zu, zum Beispiel die Mütterrente. Sollte sich nicht die gesamte Gesellschaft daran beteiligen wenn es darum geht, den Müttern, die unsere Kinder erziehen, einen Ausgleich für diese Arbeit zu geben? Deutsche wehrt euch, schaut nach Frankreich wo man mit 62 in Rente gehen kann bei höheren Renten. Lasst euch nicht für blöd verkaufen von der Politik, die zum Großteil von Beamten gemacht wird, deshalb gab es für Beamte auch deutlich weniger Einschnitte.

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  • Helmut Achatz
    19. Oktober 2015 10:15

    Sammy Morgane: nicht zu vergessen sei, dass Beamte für Arzt- u. Medikamentenkosten bis zu 200 € in Vorlage treten müssen weil Beamte erst ab 200 € bei der Krankenkasse einreichen können. Die Rückerstattung erfolgt nicht immer binnen einer Woche, Erstattungsabzüge hat es auch oft u. die GOÄ ist kompliziert.
    Für Beamte im gehobenen u. höheren Dienst mag das bezahlbar sein.

    Beamte im mittleren Dienst denen bei Versetzung in den Ruhestand aus gesundheitlichen Gründen bis zu 67 % des Einkommens abgezogen werden können ist das ein Riesenproblem.

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  • Laßt uns für das arme Beamtenpack sammeln, damit diese am eigenen Reichtum und Selbstmitleid erstickt – denn nur so werden wir dieses wieder los!

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  • Antworten
  • Ich finde es eine Frechheit von Beamtenpack zu sprechen. Jeder kann Beamter werden, wenn er will. Meist reicht aber der Kopf nicht dazu aus.
    Nicht zu vergessen wäre auch, dass man als Ingenieur in der freien Wirtschaft viel mehr verdient, als ein vergleichbarer Beamter.
    Wenn du zu deiner Zeit in A 11 Beamter geworden wärest, dann hast du bestimmt auch gesehen, was A 11 ist. Verschwindend wenig im Vergleich zu dem, was ein Ingenieur in der freien Wirtschaft verdient. Ja, und dann kommts halt bei der Rente dicke.

    Beamtenpack, das ist schon ziemlich unverschämt. Es gibt überall Beamte, sogar in Schweden, da sind es die Ärzte und die lassen Punkt Feierabend den Löffel fallen.

    Bei uns wird von einem Beamten ab einer bestimmten Besoldungsgruppe Überstunden erwartet.

    Du solltest vielleicht auch mal schreiben, warum du damals nicht Beamter geworden bist? Lage es am Kopf, lag es am Verdienst oder wollten sie dich bei Staat einfach nicht haben.

    Ist doch alles lächerlich.

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    • Helmut Achatz
      24. Mai 2016 13:20

      „Beamtenpack“ ist despektierlich, wohl wahr.
      Ansonsten habe ich in dem Beitrag sehr wohl Äpfel mit Äpfeln verglichen – und A11 mit einer entsprechenden Anstellung in der freien Wirtschaft. Entscheidend ist aber nicht der Bruttolohn, sondern was unterm Strich übrigbleibt – und da sind die Unterschiede nicht mehr so groß, da der Angestellte neben Renten-, Kranken- auch noch Arbeitslosenversicherung zahlen muss.

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    • Das tut wahrlich weh, Überheblichkeit und Arroganz – damit kann man das Beamtentum nicht verteidigen

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    • Otto Maurer
      18. August 2021 10:34

      Ihre Argumente sind lächerlich und fasst nicht zu kommentieren!
      Ich habe als verantwortlicher Bauleiter (Betontechnologe BII) Jahrzehnte in halb Deutschland in verantwortlicher Position gearbeitet (gependelt), wenn Ihnen das etwas sagt!
      Rente: 1200 Euro
      Von der freien Wirtschaft haben Sie augenscheinlich Null-Ahnung!
      Was mich jedoch am Meisten ärgert ist die Unverfrorenheit der Einforderung und die Suche nach Berechtigung dieser weit überhöhten B.-Pensionen!!!

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      • Helmut Achatz
        18. August 2021 11:11

        Beamte pochen darauf, dass ihr Lebensstandard in der Pension nicht allzu niedrig ausfallen darf im Vergleich zum aktiven Dienst, übersehen dabei allerdings, dass sie damit privilegiert sind im Vergleich zu Angestellten und Arbeitern in der Wirtschaft

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  • […] Beamtenpension – Fakten, Vorurteile, Modellrechnung […]

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  • Man sollte mit diesem ganzen System endlich aufhören und eine Staatliche Höchstgrenze von 4000,00€ einführen und wer mehr haben will sollte es privat machen.Zum Beispiel Rister die haben ja dann das Geld es zu tun.Die sowieso kein Geld haben können auch nicht Ristern .

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  • […] Rente oder Beamtenpension – Fakten, Vorurteile, Modellrechnung […]

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    • Mit Halbwissen sollte man keine Artikel schreiben. Vom Nettogehalt und dem Nettoruhegehalt der Beamten geht noch die private Krankenversicherungsbeitrag ab und dann kommt bei der obigen Vergleichsberechnung im Ergebnis etwa das Gleiche heraus. Außerdem gibt es in der privaten Krankenversicherung keine Familienversicherung. Das heißt der Beamte muß für alle nicht beruflich tätigen Familienmitglieder extra Krankenversicherungsbeiträge bezahlen.

      Antworten
      • Noch eine Ergänzung. Bei der Berechnung müßte auch noch für alle Berufsjahre die höhere Arbeitszeit der Beamten abgezogen werden. Aktuell beträgt die Arbeitszeit der Beamten in Baden-Württemberg nach der Arbeitszeitverordnung durchschnittlich 41 Stunden in der Woche.
        Dann ist bei der obigen Vergleichsberechnung die Pension des Beamten im Verhältnis sogar deutlich niedriger.

        Antworten
        • Helmut Achatz
          10. Oktober 2016 10:08

          Noch nichts davon gehört, dass in vielen Arbeitsverträgen in der privaten Wirtschaft der Passus steht „Gelegentlich anfallende Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten“?

          Antworten
          • Hier gehts um die Regelarbeitszeit, nicht um Mehrarbeitszeiten !
            Ferner, ich habe im mittleren Dienst der Bundespost angefangen. Vergelicgbar einem Industriemeister Elektrohandwerk. Mein Gehalt zu Beginn: ca. 250,- DM über Sozialhilfesatz. Dafür durfte ich dann aber auch jeden Tag 100 km zur Arbeit fahren.
            Ich will wahrlich nicht jammern. Aber dieses Beamtenbashing geht einem so langsam auf den Keks.

      • Helmut Achatz
        10. Oktober 2016 10:04

        Von den 1900 Euro Rente gehen übrigens ebenfalls noch Kranken- und Pflegeversicherung ab, insofern sind hier sehr wohl Äpfel mit Äpfeln verglichen worden. Den Pensionärshaushalt möchte ich sehen, der noch kleine Kinder hat.

        Antworten
  • Liebe Beamte wechselt!

    Wenn denn die hier schreibenden Beamten – sie sind sofort erkennbar, da sie jammern, um ihren wahren Wohlstand zu vertuschen – im Ruhestand so schlecht da stehen, kommt doch bitte alle freiwillig in unser Rentensystem, bei dem die Masse aller Arbeitnehmer keine Betriebsrente erhält, so wie ihr uns vorgaukelt! Wir nehmen euch gerne in unser Sozialsystem auf und das sogar zu den gleichen Konditionen, auch wenn ihr eine Arbeitsplatzsicherung habt, die wir leider nicht haben und deshalb nach dem Verlust des Arbeitsplatzes z. B. durch eine Insolvenz des Unternehmens oder aufgrund von Entlassung wegen fehlender Aufträgen gezwungen sind, Arbeitslosengeld zu beantragen oder einen zweiten Wohnsitz zu unterhalten, um an anderer Stelle als Wochenendpendler zu unseren Familien einen neuen meist weniger gut bezahlten Job anzunehmen. Das ist unsere Freiheit, die ihr natürlich nicht habt und ihr dürft noch nicht einmal streiken – welche Einschränkungen ihr alle ertragen müsst, darum wollen wir euch helfen: Kommt in die gesetzliche Rentenversicherung!!!!!

    Wir warten schon auf euch!!!!!

    Der sozialpolische Dreisatz, den ich nach ca. 45 Jahren Berufsleben gelernt habe lautet:

    1. Satz – vor 50 Jahren in der Schule gelernt:
    Das Volk ist der Staat und im Staat gibt es Staatsdiener, die also dem Staat – also dem Volk – dienen.
    2. Satz – heute also 50 Jahre später:
    Der Staat das sind die Minister, Abgeordneten und Beamte, der Rest ist das Volk.
    3. Satz- das Ergebnis:
    Wir – das Volk – hassen euch Beamte also den Staat!

    Herzlichen Glückwunsch an die Regierung und ihr Personal!!!!

    Mein Rat: Kehrt zurück zu dem 1. Satz und wir werden alle glücklich miteinander leben!

    Antworten
    • Finde ich gut. Als Beamter mit fast 40 Berufsjahren kann ich das nur begrüßen, das wir (Beamte) in die Rentenversicherung aufgenommen werden. Doch halt, dann müßte der Staat, also alle Bürger, auch die Beiträge in die RV abführen. So läufts ja auch bei den Steinzeitkommunisten in Österreich und der Schweiz (Steinzeitkommunisten = Ironie, zur Klarstellung).
      Mal schauen wie dann die Modellrechnung aussieht. Ich weiß es ehrlich nicht, wäre aber mal gespannt.
      Und mit Begriffen wie „hassen“ können wir keine Probleme lösen.
      Die meisten Beamte sind im übrigen nicht in der Gestaltungsverantwortung für Gesetze ! Wir, die Masse, sind Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Da wird man garantiert nicht reich. Arbeitsplatzsicherheit – stimmt. Wenn ich keine goldenen Löffel klaue passiert mir nichts. Das erkaufe ich mit aber mit einem geringen Einstiegsgehalt, kaum Beförderungsmöglichkeiten, höhere Arbeitszeiten …
      Ich will nicht meckern, aber es nervt langsam dieses Rumkloppen auf Beamte.
      Ferner: wir Beamte haben einen Lohnsteueraufschlag zu zahlen ! Das ist eigentlich für die Rücklagen für Pensionen gedacht. KV tragen wir komplett allein. Macht allein bei mir im Monat 330,- € aus ! Nur mal so. Da bekomme ich NICHTS vom Staat dazu, falls es danach riechen sollte. Und meine Kinder sind dabei schon rausgerechnet. Ferner, Rechnungen für Ärzte, Krankenhaus … bekomme ich selbst erst mal und darf dann ggf. vorstrecken, zahlen, bevor ich dies von der KKS und der Beihilfe erstattet bekomme ! Das kann schon mal 4-6 Wochen dauern.

      Antworten
      • Kurze Ergänzung, laut Rentenauskunft habe ich eigentlich Anspruch auf 290, € Rente, aktuell. Ich habe ja mal als Arbeiter angefangen. Bekomme ich aber nicht, da ich mal eine Pension beziehen werde. Ich finde dies ehrlich gesagt auch nicht o.k. Aber wie gesagt, ich will nicht meckern.

        Antworten
        • Helmut Achatz
          19. Dezember 2016 13:52

          Verstehe ich nicht ganz. Ich beziehe auch Witwer-Pension (sorry, blödes Wort) und werde ab 63 meine gesetzliche Rente beziehen. Wer in die gesetzliche Rente einzahlt und die nötigen Wartezeiten beieinander hat, bekommt auch – Äquivalenzprinzip – auch etwas ausbezahlt. Es gibt übrigens Rentenberater und den VdK als Interessenvertreter der Rentner. Ich denke, es wäre wohl das beste, die eine oder andere Stelle aufzusuchen und sich beraten lassen.

          Antworten
      • finde es insgesamt etwas schwierig, hier eine angemessene diskussion zu führen:
        a. die zahlen scheinen irgendwie nicht alle zu stimmen, es gibt probleme dabei, eine komplette vergleichende rechnung zu führen
        und
        b. hier wird aus dem bauch heraus diskutiert: mit beamten verbindet man im alltag oder durch persönliche erfahrungen positive und negative gefühle. allerdings ist ein trend auszumachen: zum angestelltenverhältnis. Beispielsweise werden kaum noch lehrer verbeamtet. und das trotz jahrelanger ausbildung und der wesentlichen aufgabe, kinder und heranwachsende zu erziehen. (nach möglichkeit so zu erziehen, dass sie wissen, ob sie gerade mit ihren gefühlen oder mit fakten argumentieren).

        Im akademischen bereich siehts nicht anders aus und jenseits dessen, was viele vielleicht als elfenbeinturm betrachten würden, wird es auch nicht gerade rosig für arbeitnehmer. stellenabbau in der polizei, feuerwehr, im öffentlichen nahverkehr usw. dabei entsteht für beamte ein mehraufwand und gleichzeitig schlechtere arbeitsbedingungen für arbeitnehmer in privatunternehmen, die hinzugezogen werden. hier geht dann gleichfalls das interesse einer staatlichen ordnung verloren und arbeitnehmer müssen – wie fast immer – die bittere medizin schlucken…

        guter text dazu findet sich hier: https://beamten-infoportal.de/ratgeber/studie-entkraeftet-vorurteile-gegenueber-behoerden-und-beamten/
        mit aktuellen zahlen und zahlen der letzten jahre im vergleich. also so blumig leben beamte nicht (mehr) und reines „die da oben“ schreien ist kompletter blödsinn. dann lieber gucken, ob man sich nicht im betriebsrat engagieren kann, um letztlich arbeitsbedinungen für die kollegen und sich zu schaffen, die der arbeit und dem leben gerecht werden.

        beste grüße, Patrick

        Antworten
  • Es fehlen zwei wichtige Argumente .1 Beamte bekommen alle Versicherungen 10/20% günstiger.2. Beamte bekommen kein Krankengeld sondern immer ihre vollen Bezüge deswegen sind sie auch im Schnitt viel öfters krank als zB. Angestellte oder der Arbeiter.Kenne einige Beamte die sind von 25 Jahren arbeiten die Hälfte krank.Alles zusammen haben Beamte viele Vorteile und sollen aufhören zu jammmern

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