Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die Rente

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Was der Vertreter verschweigt

Diese „Förderung“ hat jedoch auch Nachteile, über die die Vertreter, Makler und auch der Chef eher selten sprechen. Denn nicht nur die Abgaben bemessen sich am Bruttogehalt, sondern auch nahezu alle Sozialleistungen. Im Klartext heißt das, weniger Brutto bedeutet weniger Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Erwerbsminderungsrente und Altersrente!

Wie sich das in Zahlen auswirkt, haben wir hier näherungsweise aufgelistet – am Beispiel von zwei Angestellten – Tom und Stephan genannt:

Tom (ohne bAV) Stephan (mit bAV) Differenz
Brutto 2.500€ 2.400€
Netto 1.635€ 1.582€ -53€
Krankengeld 1.295€ 1.235€ -40€
Elterngeld 1.008€ 974€ -34€
Arbeitslosengeld 980€ 950€ -30€
Volle Erwerbsminderungsrente 885€ 850€ -35€
Altersrente 1.165€ 1.120€ -45€

Die „Förderung“ von 47 Euro „klaut“ der Staat also wieder klammheimlich, wenn ich Sozialleistungen beziehe.

Bumerang bei Rentenbezug

Die zweite Kehrseite der Medaille findet sich während des Rentenbezugs, also der Leistungsphase. Tom verzichtet auf die Entgeltumwandlung in seinem Betrieb und schließt stattdessen eine private Rentenversicherung (3. Schicht) ab. Stephan entschließt sich für den Abschluss einer bAV mittels Entgeltumwandlung. Beide sparen so hundert Euro im Monat für ihre Altersvorsorge. Beide beziehen später 200 Euro garantierte Rente aus ihrem Vertrag. Die Berechnungsgrundlagen sind jeweils die gleichen.

Tom Stephan Differenz
Aktuelles Bruttogehalt 2.500€ 2.400€
Bruttorente Gesetzliche Rente 1.165€ 1.120€ -45€
Bruttorente Zusatzrente 200€ 200€
Nettorente GRV 990€ 959€ -31€
Nettorente Privat/bAV 192€ 124€ -68€
Gesamtrente 1.182€ 1.083€ -99€

Während Tom, der mit der privaten Rentenversicherung vorgesorgt hat, sich über knapp 1200 Euro freut, guckt Stephan, der mittels bAV vorgesorgt hat in die Röhre und wundert sich, warum er 100 Euro weniger im Monat erhält. Nicht nur, dass er während des Erwerbslebens weniger Sozialleistungen als sein Lieblingskollege bekommt, nein, nun hat er auch noch hundert Euro weniger Rente pro Monat!

Krankenkassen langen bei Betriebsrenten zu

Wie kann das sein? Nun, die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung (2. Schicht) wird zu hundert Prozent besteuert. Die aus einer privaten Rente (3. Schicht) nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Das ist die Differenz aus eingezahlten Beiträgen und ausgezahlten Leistungen. Wer mit 67 Jahren später in Rente geht, muss nur 18% seiner privaten Rente versteuern. Außerdem wird auf die Betriebsrente der komplette Krankenkassen- und Pflegebeitrag fällig.

Anders gesagt: Was ich im Berufsleben an Sozialversicherungsbeiträgen „einspare“, zahle ich später „zurück“. Ähnlich ist es mit der Steuer. Das gilt im Übrigen auch für die „Riester-Rente“.

Wer profitiert von der Entgeltumwandlung?

Doch wer profitiert nun von einer Entgeltumwandlung? Vor allem der Arbeitgeber! Denn dieser zahlt ja auf das Bruttogehalt die Arbeitgeberbeiträge. Diese reduzieren sich ebenfalls. Während jedoch der Arbeitnehmer in der Rente auf den kompletten Kosten der Krankenkasse sitzen bleibt, ist der Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen. Daneben profitiert „der Staat“ über die gesetzliche Rentenversicherung. Einerseits zahlt er weniger gesetzliche Rente, da ja weniger eingezahlt wurde und andererseits entfällt der hälftige Beitrag zur Krankenkasse (Krankenversicherung der Rentner) der gesetzlichen Rentenversicherung. Alle, die eine gesetzliche Rente beziehen, erhalten darüber hinaus die Hälfte des Beitrags zur Krankenkasse. Wer eine Betriebsrente bezieht, trägt diesen Beitrag komplett allein – ja, richtig gelesen.

Schummelpaket Entgeltumwandlung – Erklärvideo Monitor

Fazit

Wer eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung abschließt, verzichtet auf Sozialleistungen und hat weniger Rente. Es profitieren nur der Arbeitgeber und die gesetzliche Rentenversicherung. Also doch keine betriebliche Altersvorsorge? Kommt drauf an! Bei einer Mischfinanzierung – Arbeitnehmer und -geber – ist zu rechnen. Zahlt der Arbeitgeber allein, rechnet es sich immer. Besteht die Wahl zwischen einer Lohnerhöhung und einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente in gleicher Höhe, ist es sinnvoller, die Lohnerhöhung zu nehmen – und selbst vorzusorgen.

Übrigens, der Chef kann seine Mitarbeiter ja auch anders fördern – durch steuerfreie Zuschüsse zum Kindergarten, Fahrtkosten, Jobticket, Rückenschule und Massage.


Ein paar Takte über Stehpan und Tom:

Stephan Busch und Tom Wonneberg pflegen seit etwa zwei Jahren einen Blog. Schwerpunkt unserer Arbeit ist das Thema „Umgang mit Geld“. Unser Ziel ist es, dass die Menschen gesund mit ihrem Geld leben können und es die Basis eines erfüllten Lebens nach ihren Vorstellungen ist. Wir wollen das Thema Geld, als grundlegende Ressource unserer Gesellschaft aus der Tabuzone herausholen. Wir wollen es zum selbstverständlichen Gegenstand machen. Ein Thema, über das man ungezwungen und selbstbewusst spricht, um dazu zu lernen und sich weiterzuentwickeln.

Foto: Adam Wyles https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/

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21 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • […] Vorunruhestand: Betriebliche Altersvorsorge Bumerang für die Rente […]

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  • Einfache Punkte für die Rentenreform 2016/2017
    Vorschlag: Anpassung der Pensionen an das Rentensystem, dann beugen wir der Altersarmut vor.
    Drei Gründe vor allem führen zu den ungerechten Unterschieden der Altersbezüge:
    • Zum einen wird die Pension des Beamten auf der Grundlage seines letzten Einkommens bemessen, der Arbeitnehmer hingegen nach dem Durchschnittseinkommen während des Arbeitslebens. Für den Beamten, der mit 2.000 Euro brutto in den Beruf einsteigt, am Ende 4.000 Euro verdient und im Durchschnitt immer 3.000 Euro hatte, werden 4.000 Euro zu Grunde gelegt; für den Arbeitnehmer mit der gleichen Einkommensentwicklung 3.000 Euro.
    • Zum anderen ist die Höhe der Rente nach oben gedeckelt, durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Für Beamte, sie ahnen es schon, gibt es keine Deckelung. Warum denn auch?
    • Und schließlich beträgt das Rentenniveau zurzeit noch 47 Prozent, es wird bis 2030 weiter absinken auf 43 Prozent (bei steigenden Beiträgen). Das Pensionsniveau beträgt 71,75 Prozent – und dort bleibt es bisher auch! 71% für die ein Beamter NIE in ein Sozialsystem eingezahlt hat!
    Daneben gibt es bei der Altersversorgung noch eine ganze Reihe von teilweise absurden Privilegien für die Adelskaste. So sind die Hinzuverdienst Regeln bei vorzeitiger Inanspruchnahme für Beamte großzügiger als für Rentner; Hinterbliebenenpensionen werden, wenn eigenes Einkommen vorliegt, weniger stark gekürzt als Hinterbliebenenrenten.
    Beamte bekommen in jedem Falle eine Mindestpension in Höhe von 1.573 Euro (für eine Rente in dieser Höhe müsste der Standardrentner 54 Jahre lang arbeiten); Hochschulausbildungszeiten, die für Rentner gestrichen wurden, werden für Beamte noch teilweise angerechnet; Wehr- und Zivildienstzeiten werden für die Pension individuell voll berücksichtigt, für die Rente nur pauschal mit 60 Prozent des Durchschnittsgehalts aller Beschäftigten;
    Dagegen abzuwägen ist allerdings der Gleichheitsgrundsatz: Vergleichbare Dinge müssen auch rechtlich gleich behandelt werden. Das heißt, der finanzielle Ertrag, den ein Beamter aus seiner Tätigkeit erhält, muss dem eines Arbeitnehmers vergleichbar sein. Das Alimentationsprinzip muss dahinter zurückstehen. Die systematische finanzielle Bevorzugung von Beamten ist kein abstraktes Prinzip – sie ist eine sehr konkrete und nicht mehr zu finanzierende Ungerechtigkeit in unserer Gesellschaft.
    Hinweis:
    Wir befinden uns in Mitteleuropa zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Deutschland ist ein entwickelter Rechtsstaat und ein moderner Sozialstaat. Vor dem Gesetz sind alle gleich. Verschiedene Gruppen dürfen nur dann unterschiedlich behandelt werden, wenn es sachlich gerechtfertigt ist. Das ist der Anspruch. Doch Anspruch und Wirklichkeit klaffen hier weit auseinander.
    Die größte Ungerechtigkeit liegt sicherlich in der Altersversorgung, sicherlich muss im Hinblick leerer Rentenkassen vorgesorgt werden. Aber nicht bitte nur mit Blick auf die Arbeitnehmer. Der Standardrentner, der nach 45 Arbeitsjahren genau 45 Rentenpunkte gesammelt hat, bekommt zurzeit eine Rente in Höhe von 1.314 Euro, vor Einkommensteuer und Sozialabgaben. In den letzten 15 Jahren gab es für zahlreiche Einschnitte, insbesondere durch den „Nachhaltigkeitsfaktor“ und den „Riester Faktor“. Das Rentenniveau sank dadurch von 52 Prozent auf 47 Prozent. In den nächsten 15 Jahren soll es um weitere vier Prozent-Punkte sinken. Renteneinkünfte werden auch noch versteuert, Krankenkassenbeiträge der Rentner liegen auf höchstem Niveau, obwohl dieser kein Krankengeld bekommt.
    Im Interesse von uns Bürgern, reformieren Sie aber diesmal fair und nachhaltig!

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  • „Heute muss ich erkennen, dass mich die Politik hintergeht“
    Die Politik setzt Anreize, der freie Versicherungsmarkt natürlich ebenso. Auch ich habe in meiner
    Jugend diese Schritte unternommen und zusätzlich vorgesorgt. Als Techniker eines Handwerksunternehmens
    war mir meine Familie, die Altersvorsorge und die Berufsausbildung der
    Kinder immer sehr wichtig. Heute muss ich erkennen, dass die Politik mich hintergeht.
    Dass Vertragsbestimmungen gesetzeswidrig ausgehebelt werden und meine
    Zusatzvorsorge ein Minusgeschäft wurde, nicht durch den Finanzmarkt,
    nein, nach Vertrags- und Vertrauensbruch durch die Politik und der Lobby der GKK.
    Diesen Brief schreibe ich Ihnen,weil ich die jungen Menschen nicht ins offene Messer laufen lassen will.

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  • Kopie Bericht SZ:
    „Die Umlagefinanzierte Rente bewährt sich“, sagt die Bundessozialministerin Andrea Nahles. Das sei eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Die Erhöhung habe keine Auswirkung auf den Beitragssatz. Dieser werde in den nächsten Jahren stabil bei 18,7 Prozent bleiben.
    So sehen Jubelmeldungen aus, die die Leute hinters Licht führen sollen. An der Zerstörung der Rentenformel, die zu millionenfacher Altersarmut führt, ändert diese Jubelmeldung nichts.
    Mit der Bewertung „eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen“ versucht die Ministerin Nahles, von einem „Kapital-Verbrechen“ der SPD abzulenken: der Riester-Rente. Für alle, die auf den Riester-Betrug reingefallen sind, sind die niedrigen Zinsen eine Katastrophe.
    Ob Sie es glauben oder nicht: In Deutschland hat ein Rentner mit durchschnittlicher Erwerbsbiografie, der im Jahr 2013 in Rente ging, 1050 Euro im Monat (12.600 im Jahr) , in Österreich 1560 Euro im Monat und das nicht nur zwölf, sondern 14mal (21.840 Euro im Jahr). Welch ein Skandal!
    Ein Reform-Vorschlag: Die Abgeordneten-Diäten sollten an die Höhe der Durchschnitts-Renten gekoppelt werden. Dann hätte ein deutscher Volksvertreter „nur“ etwas mehr als die Hälfte von dem, was ein österreichischer Volksvertreter bekommt. Wetten, unsere Volksvertreter würden sofort erkennen, dass die Renten bei uns viel zu niedrig sind?

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  • Geht es um leere Kassen, dann kennt die politische Phantasie kaum Grenzen, um sie wieder zu füllen. So war es auch vor mehr als einem Jahrzehnt, als SPD und Union eine verschärfte Sozialabgabenpflicht bei der betrieblichen Altersversorgung ausheckten. Durch das niedrige Zinsniveau haben private Lebensversicherungen ohnehin schon stark an Akzeptanz eingebüßt. Wenn sich erst einmal herumspricht, dass sich auch betriebliche Vorsorgemodelle nicht mehr rechnen, dann steht die Alterssicherung in Deutschland vor existenziellen Problemen. Die SPD muss mit ihrer geplanten Stärkung der Betriebsrenten die grobe Ungerechtigkeit von 2004 beheben. Sie hat sie auch selbst verbockt.Hinweis:
    Bericht; „Seehofer und die Herrschaft des Unrechts“
    Hinweis: Zitat, CSU-Chef, H. Seehofer: „…wir haben im Moment keinen Zustand von Recht und Ordnung, es ist eine Herrschaft des Unrechts…“
    Wie wahr; Herr Seehofer war wesentlich mitbeteiligt am Unrecht-Gesetz GMG 2003/2004, das zur Enteignung der zukünftigen und heutigen Rentnern führt.
    Seit mehr als10 Jahren werden die Klagen gegen dieses Gesetz unter Missachtung von Grundrechten abgewiesen. Petitionen und politische Anträge zur Änderung dieser Misere wurden bisher ebenso verworfen. Es betrifft mehr als 8 Millionen Bundesbürger, die in den letzten 40 Jahren den Standort Deutschland mit aufgebaut haben. Sie werden von der Politik und deren Lobby betrogen.
    Zitat, SPD-Chef, S. Gabriel:“…ich hoffe, dass wir die Kollegen der CDU überzeugen können, dass man am Ende nach menschlichem Ermessen entscheiden muss, nach Nächstenliebe und Verantwortungsbewusstsein…“
    Wie wahr; Herr Gabriel, das GMG-Gesetz haben Sie mit Rot/Grün, und der Zustimmung von CDU/CSU ohne Nächstenliebe und Verantwortungsbewusstsein in einer Nacht- und Nebelaktion durchgesetzt. Unter Missachtung der Grundrechte wie Vertragsschutz, Bestandsschutz, Gleichheitsgrundsatz, sowie nachfolgender Rechtsbeugung. Soll ich Ihnen auf die Sprünge helfen, es geht hier um über 8 Millionen Deutsche Bundesbürger.
    10 Jahre Kritik und nicht endende Klagefluten haben Frau Merkel nicht berührt. Sie setzt auf Ihre Teflon-Taktik; „Abperlen lassen“. Dieser Führungsstiel führt dazu, dass die Pfanne sehr heiß wird!
    Ich verweise noch auf meinen Brief an die Fraktionsmitglieder, zur Klärung weiterer Details des oben genannten Gesetztes.

    Antworten
  • […] so wohl den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil von den Betriebsrentner, da bleibt am Ende nicht mehr viel übrig von der über Jahre angesammelten Rendite und führt die Betriebsrente ad abs…. Die „Verbeitragung“ geht übrigens auf eine Gesetzesänderung der früheren rot-grünen […]

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  • […] Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die Rente […]

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  • […] will die betriebliche Altersvorsorge stärken – und da schwebt ihr so einiges vor. Beispielsweise sollen Unternehmen künftig Betriebsrenten […]

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  • […] der SE nutzen, um hierzulande Arbeitnehmerrechte auszuhebeln. Dem Blatt zufolge soll auch Arbeitslosengeld länger fließen, um jahrelang Berufstätige nicht so schnell in Hartz IV fallen zu lassen. […]

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  • […] Er rät deswegen jedem, keine betriebliche Altersvorsorge abzuschließen. Warum das so ist, haben Stephan Busch und Tom Wonneberg vorgerechnet. Danach ist es günstiger, selbst privat vorzusorgen. Klingt paradox, ist aber […]

    Antworten
  • […] Und nicht nur das, er bekommt natürlich auch weniger Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Altersrente. Die gesetzliche Rente sinkt – und dabei sollte doch die Betriebsrente das Minus bei der gesetzlichen Rente ausgleichen. Nach Abzug von Krankenversicherung und Steuern bleibe dem, der betrieblich fürs Alter vorsorge von 107 Euro nur 54 Euro übrig. Diese Abzüge kann kein noch so rentabler Fondssparplan ausgleichen. Vorunruhestand.de hat’s mal exemplarisch durchgerechnet. […]

    Antworten
  • […] betriebliche Altersversorgung attraktiver machen … Wir haben einen neuen Rahmen für die betriebliche Altersversorgung geschaffen, der die Ausweitung vor allem auf kleine und mittlere Unternehmen erleichtert: basierend auf tarifvertraglichen Lösungen, verbindlich und unter Beteiligung der Arbeitgeber. Sollte diese Lösung nicht ausreichen, werden wir eine gesetzliche Verpflichtung zur betrieblichen Altersversorgung schaffen.“ […]

    Antworten
  • Antworten
  • […] Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die Rente […]

    Antworten
  • Thomas Kupczok
    24. April 2019 17:52

    Sorry, bereits nach dem zweiten Absatz hat der Autor Brutto und Netto unzulässig miteinander vermischt (Schicht 3 mit 100 aus Netto vs Schicht 2 100 aus Brutto). Wenn man 100€ aus Schicht 3 (aus dem Netto) einer BAV gegenüberstellt, dann wird diese mit Zuschuß AG (seit 2019) vermutlich deutlich über 200€ Beitrag bei gleicher Nettobelastung haben… Wenn ich als Versicherungsmakler so beraten würde, dann würde ich mich über Jahrzehnte schadensersatzpflichtig machen…

    Antworten
  • […] Riester Murks ist – zu bürokratisch, zu unflexibel, zu unrentabel eben. Ganz abgesehen, dass Riester-Sparer ihre gesetzliche Rente damit reduzieren, das heißt, sie bekommen am Lebensabend weniger von der […]

    Antworten
  • […] Reiner Heyse ist übrigens nicht der erste, der ausgerechnet hat, dass sich eine Betriebsrente in den meisten Fällen nicht lohnt. Ähnliches haben bereits Stephan Busch und Tom Wonneberg von Progress Dresden schon unternommen. Die Betriebsrente wird zum Bumerang für die gesetzliche Rente. Denn, „wer eine rein arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung abschließt, verzichtet auf Sozialleistungen und hat weniger Rente. Es profitieren nur der Arbeitgeber und die gesetzliche Rentenversicherung. Also doch keine betriebliche Altersvorsorge? Kommt drauf an! Bei einer Mischfinanzierung – Arbeitnehmer und -geber – ist zu rechnen. Zahlt der Arbeitgeber allein, rechnet es sich immer. Besteht die Wahl zwischen einer Lohnerhöhung und einer arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente in gleicher Höhe, ist es sinnvoller, die Lohnerhöhung zu nehmen – und selbst vorzusorgen. Mehr dazu unter „Betriebliche Altersvorsorge – Bumerang für die Rente“. […]

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