Update Rentenreform: Alle 33 Punkte im Überblick

FinanzenSoziales

Werbung

Die Rentenkommission hat ihr umfassendes Reformpaket vorgelegt. Was bedeuten die 33 Vorschläge für die Zukunft von Rentnern und Beitragszahlern?

Die Rentenreform und ihre Folgen

Länger arbeiten, breiter einzahlen, zusätzlich sparen: So lautet der Dreiklang, der Deutschlands Alterssicherung über Jahrzehnte prägen soll. In den Papieren der Rentenkommission heißt es wörtlich, am Ende müssten „mindestens 70 Prozent“ des letzten Nettolohns stehen – ein Satz, der Hoffnung macht, aber total unrealistisch ist. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Bislang bekommen nur Beamte so viel Pension; Rentnerinnen und Rentner können davon nur träumen. Beim genauen Durchlesen der Empfehlungen kommen auch die Fallstricke zum Vorschein, etwa bei der Kapitalrente.

Hier lassen sich die Empfehlungen der Alterssicherungskommission herunterladen. 

Die 33 Vorschläge im Detail

Das Ziel: Sicherheit und Transparenz

  1. Nettoersatzquote als Ziel: Als politisches Ziel soll eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % des letzten Nettolohns nach Steuern erreicht werden. Dies dient der langfristigen Sicherung des Lebensstandards. Die Nettoersatzquote ist das Verhältnis der Nettorente zum letzten Nettoverdienst. Laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt die durchschnittliche Nettoersatzquote in Deutschland bei rund 53 Prozent.

  2. Neue Kenngrößen: Neben dem Bruttosicherungsniveau (Rentenniveau) soll künftig regelmäßig die Nettoersatzquote ausgewiesen werden. Dies soll anhand von Modellrechnungen für verschiedene Erwerbsbiografien erfolgen.

  3. Besseres Monitoring: Die wissenschaftliche Datengrundlage zur Beobachtung der Altersvorsorge in Deutschland soll durch verbesserte administrative Daten gestärkt werden.

  4. Digitale Übersicht & Bildung: Die „Digitale Rentenübersicht“ soll als zentrales Planungstool weiterentwickelt werden. Bislang nutzen erst 0,6 Prozent der Bürger die digitale Rentenübersicht. Das komplizierte Anmeldeverfahren bremst das Projekt massiv aus – während Dänemark uns 20 Jahre voraus ist. Die Rentenübersicht muss bedienerfreundlicher werden, damit sie genutzt werden kann. Ergänzend wird eine Strategie für Finanzbildung gefordert.

Das Rentenalter und der Zugang

  1. Kopplung an Lebenserwartung: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies könnte bis 2041 zu einem Anstieg auf 67,5 Jahre führen. Der Jahrgang 1961 geht mit 66 Jahren und sechs Monaten in Rente. Die aktuellsten Berechnungen (Sterbetafel 2022/2024) des Statistischen Bundesamtes beziffern die Lebenserwartung bei Geburt wie folgt: Männer: ca. 78,5 Jahre, Frauen: ca. 83,2 Jahre.

  2. Ende abschlagsfreier Renten: Für besonders langjährig Versicherte soll der abschlagsfreie Renteneintritt (fälschlicherweise „Rente mit 63“ genannt) abgeschafft werden.  Zurzeit können besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren nicht schon mit 63 Jahren in Rente gehen: Jahrgang 1959 erst mit 64 Jahren + 2 Monate, Jahrgang 1960 mit 64+4, Jahrgang 1961 mit 64+6, Jahrgang 1962 mit 64+8, Jahrgang 1963 mit 64+10 und Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Zurzeit entwickelt sich eine politische Debatte darüber, ob es eine Übergangsfrist gibt und, wenn ja, wie lange sie sein soll.  Wer 45 Jahre vorweisen kann, sollte bald handeln. Jetzt opponieren drei Ost-Länderchefs gegen die Abschaffung. Und die Rentenkommission bringt noch die Schutzrente ins Spiel.

  3. Keine Rente nach Beitragsjahren: Eine rein beitragsjahresbasierte Rente (ohne Altersgrenze) soll nicht eingeführt werden.

  4. Anhebung der 63er-Rente: Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und dann mit der Regelaltersgrenze mitwachsen. Das heißt, wer jetzt 63 Jahre alt ist, sollte die bisherige Regelung noch schnell nutzen.

  5. Versicherungsmathematische Neutralität: Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem oder spätem Rentenbeginn sollen weiterhin rein mathematisch fair berechnet werden. Das heißt, künftig wird es teurer werden, frühzeitig in Rente zu gehen. Zurzeit gilt: Für jeden Monat vorzeitiger Rente werden 0,3 Prozent abgezogen.

  6. Reha & Erwerbsminderung: Das Fallmanagement und die Gesundheitsvorsorge ab 45 Jahren sollen ausgebaut werden. Zudem soll der Wiedereinstieg nach Erwerbsminderung durch längere Erprobungszeiten attraktiver werden.

  7. Hinterbliebenenversorgung: Reformoptionen sollen geprüft werden, um die Hinterbliebenenrenten (Witwenrente) an moderne gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen.

  8. Rehabilitation stärken: Ein spezielles Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) soll gezielt die Gesundheit und Teilhabe fördern.

  9. Altersteilzeit: Das beliebte „Blockmodell“ in der Altersteilzeit (erst Vollzeit arbeiten, dann komplett freigestellt werden) soll stark eingeschränkt beziehungsweise erst ab einem späteren Alter (ab 58 Jahren) möglich sein.

Rentenberechnung und Finanzen

  1. Nachhaltigkeitsfaktor: Die Rentenanpassung soll weiterhin an Löhnen und der Demografie gekoppelt bleiben. Der Parameter „alpha“ wird auf 0,33 erhöht, um Lasten zwischen den Generationen auszugleichen. Da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bremst der Nachhaltigkeitsfaktor den Rentenanstieg ab. Bis jetzt ist der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt. Mit der Erhöhung auf 0,33 wird die „Dämpfung“ der Renten etwas stärker. Das bedeutet: Wenn die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt, wird die Rentenanpassung etwas geringer ausfallen, als es die reine Lohnentwicklung allein vermuten ließe.

  2. Übergangsfaktor: Ein spezieller Faktor soll ab 2032 sicherstellen, dass Rentenneuzugänge trotz Einführung der Kapitalrente keine Einbußen gegenüber heute erleiden.

  3. Beitragssatz: Es bleibt beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne; die Beitragsbemessungsgrenzen bleiben in der aktuellen Systematik unverändert.

  4. Nicht beitragsgedeckte Leistungen: Leistungen ohne Beitragsbezug sollen transparenter als „Bundesanteil“ ausgewiesen und künftig stärker durch Steuermittel finanziert werden. Aktuell liegen die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – je nach Abgrenzung – zwischen rund 34 % und 40 % der gesamten Rentenausgaben. Der Bund deckt davon nur etwa 26 bis 27 % über Zuschüsse ab. Daraus ergibt sich ein struktureller Fehlbetrag von über 1 Billion Euro (in Ziffern 1.000.000.000.000), der sich seit 1957 angesammelt hat.

  5. Verdeckte Armut: Bund und Länder sollen die Beratung ausbauen, um den Zugang zum Existenzminimum für Bedürftige zu erleichtern.

  6. Freibetrag in der Grundsicherung: Wer Beiträge eingezahlt hat, soll im Alter mehr netto haben; daher wird ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung empfohlen.

  7. Kein Rentenzwang: Die Regelung, Langzeitarbeitslose vorzeitig in die Rente zu drängen, soll dauerhaft abgeschafft werden.

Einbeziehung neuer Gruppen

  1. Erwerbstätigenversicherung: Langfristig wird eine Versicherung angestrebt, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Obwohl die Rentenkommission die Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ bezeichnet, gibt es gewichtige Gründe, weshalb dies in der Praxis extrem schwierig umzusetzen ist. Beamte unterliegen dem sogenannten Alimentationsprinzip. Das bedeutet: Der Dienstherr (Staat) ist verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang standesgemäß zu unterhalten – und zwar nicht nur während des aktiven Dienstes, sondern auch im Ruhestand. Deswegen ist der Unterschied zwischen Pension und Rente so groß.

  2. Selbständige: Neue Selbständige sollen künftig verpflichtend in die GRV einbezogen werden. Bestehende Selbständige erhalten eine Opt-out-Option. Und was ist mit den Versorgungswerken für Ärzte, Apotheker und Steuerberater?

  3. Beamtenversorgung: Reformen in der GRV sollen wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Zudem soll der Anteil an Verbeamtungen gesenkt werden. Hier drückt sich die Rentenkommission.

  4. Abgeordnete: Bundestags- und Landtagsabgeordnete sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

  5. Vorstände: Vorstände von Aktiengesellschaften werden in die Versicherungspflicht der GRV einbezogen.

  6. Minijobs: Der Sonderstatus von Minijobs soll entfallen; sie werden voll in die GRV einbezogen (Ausnahme: Schüler). Die Rentenkommission empfiehlt eindeutig, den Sonderstatus der Minijobs vollständig abzuschaffen und alle Minijobs verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen – ohne Opt‑out, ohne Pauschalbeiträge, ohne Sonderregeln. Einzige Ausnahme: Schülerinnen und Schüler. Diese Empfehlung stößt jedoch auf politischen Widerstand. Damit bleibt der Punkt der Minijobs ein zentraler Streitpunkt zwischen fachlicher Reformempfehlung und arbeitsmarktpolitischer Realität. Bei einem Minijob ist der Verdienst auf 603 Euro pro Monat oder 7.236 Euro im Jahr begrenzt. Der Arbeitnehmer zahlt keine Sozialabgaben, der Arbeitgeber eine Pauschale.

Kapitaldeckung und betriebliche Vorsorge

  1. Kapitaldeckung stärken: Die Kommission setzt auf kapitalgedeckte Elemente, um das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren und zu erhöhen. Wie die aussehen und wer die Kapitalrente verwalten soll, ist noch immer unklar. Im Gespräch sind zurzeit die Deutsche Bundesbank und der Atommüll-Fonds „Kenfo“  („Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“).

  2. Gesetzliche Kapitalrente: Ein zusätzlicher Beitrag von 2 % soll paritätisch finanziert und am Kapitalmarkt angelegt werden, um die Rente zu stützen. Was passiert in der Auszahlungsphase? Die Kapitalrente soll im Rahmen der GRV (gesetzliche Rentenversicherung) laufen. Das bedeutet, dass die Kapitalrente sozialversicherungspflichtig ist. Die Erträge der Kapitalrente unterliegen darüber hinaus der Kapitalertragsteuer – einer Besteuerung und Verbeitragung. Wie soll da von der Rendite noch etwas übrig bleiben? 

  3. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Durch Sozialpartnerdialoge soll eine flächendeckende Verbreitung der bAV erreicht werden. Das Problem: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind in einem Beschäftigungsverhältnis, das nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist. In den neuen Bundesländern sind es sogar noch mehr.

  4. Attraktivität der bAV: Durch Bürokratieabbau und verbesserte Übertragbarkeit (Portabilität) soll die bAV für alle attraktiver gestaltet werden. An der Sozialabgabenpflicht von Betriebsrenten soll sich allerdings nichts ändern. Bislang müssen Betriebsrentnerinnen und -rentner rund 20 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, gemildert nur durch einen Freibetrag. Das kostet natürlich Rendite.

  5. Frühstart-Rente: Diese soll eng mit der neuen Kapitalrente verzahnt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.

  6. Monitoring privater Vorsorge: Die Wirkung staatlich geförderter privater Vorsorge soll laufend auf Kosten und Rendite geprüft werden.

  7. DRV-Effizienz: Die Deutsche Rentenversicherung soll organisatorisch effizienter und bürgernäher aufgestellt werden.

Fazit

Wer sich die Vorschläge durchliest, merkt sehr schnell, dass bei der Ausarbeitung der Vorschläge kein aktiver Rentner oder keine aktive Rentnerin beratend dabei war. Wie sonst kann es sein, dass eine obligatorische Betriebsrente gefordert wird, die dann in der Auszahlphase um 20 % gekürzt wird, denn so viel müssen für Kranken- und Pflegeversicherung berappen.

Stand (3. August 2026): Bericht der Alterssicherungskommission, Gesetzgebung läuft

Du kannst den Artikel teilen:

Werbung

Das könnte dich auch interessieren

14 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort

  • Ludger Thölking
    22. Juni 2026 21:50

    Bärbel Bas, SPD fordert seit Frühjahr 2025 mit Mut und völlig zu Recht, dass alle Erwerbstätigen, also auch Politiker, neue Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen. Das jetzige duale System mit hohen Pensionen und niedrigen Renten gehört daher 2026 komplett mit  auf den Prüfstand. Die Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentner ist auch durch nichts zu rechtfertigen. Die weiter stark steigenden Kosten für Beamte und deren Pensionen werden somit zu einer weiteren Belastung für Staat, Arbeitnehmer und Rentner. Andere europäische Länder in Europa haben ihre Beamten bereits vor langer Zeit in die Rentenversicherung integriert. Österreich macht es vor. Hat seine Beamten innerhalb von 30 Jahren in die Rente integriert. Und es funktioniert! Deshalb: Keine Rentenreform ohne Pensionsreform,  liebe Politiker von SPD und CDU. Ihr habt die Verantwortung und müßt entscheiden, nicht die Rentenkommission. Hat die Rentenkommission das Rentenmodell Österreich überhaupt auf Deutschland übertragen, durchgerechnet und analysiert. Wenn ja, bitte auch die Zahlen öffentlich präsentieren.

    Antworten
    • Hans Elmar
      5. Juli 2026 17:04

      Beamte in der Rentenversicherung
      Das ist eine Idee die in Oesterreich erfolgreich umgesetzt wurde. Selbst wenn es weterhin Beamte geben sollte ist das System reformbeduerftig.Da sollte sich eigentlich aus dem GG ergeben.
      Der Artikel 3 Abs(3) sollte lauten:“Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,seiner Herkunft, seines Glaubens und seiner Taetigkeit benachteilgt werden.“
      Wenn die Taetigkeit namentlich erwaehnt wuerde muessten entweder alle Beamte nur noch 48% ihrer vorherigen Bezuege als Pension bekommen oder aber das Renetnsystem muesste erfolgreich umgekrempelt werden wie das in den Niederlanden gemacht wurde. Niedrigverdiener werden dort im Alter nicht bestraft sondern bekommen oft den gleichen Betrag an Rente den sie vorher als Verdienst hatten.

      Antworten
  • Lars Hiddemann
    23. Juni 2026 10:08

    Es wäre schon gerecht, wenn alle einzahlen (und dann auch jeder Leistungen daraus bekommt)
    Es muss aber auf jeden Fall sinnvoll geregelt sein, welchen Beitrag Selbstständige zahlen müssten.
    Arbeitnehmer zahlen ja nur den halben Beitrag, als Selbstständiger wäre es ja der volle Beitrag.
    Bei gleichem Bruttogehalt also gleiche Rente bei doppeltem Beitrag und, sofern freiwillig gesetzlich krankenversichert, vollem Krankenkassenbeitrag.
    Das kann nicht sein

    Antworten
  • Die Regierung zwingt den Bürger zur Anlage von rentenbeiträgen auf dem kapitalmarkt. Sie überlässt es dem unerfahrenen Bürger wo er das Geld anlegt. ER IST DAMIT DEN BÖRSENHAIEN AUSGESETZBT ; DIE AKTIENKURSE ALS LUFT NUMMERN MANIPULIEREN ; WO AUCH EIN BETRIEB INSOLVENZ MACHT; ODER DER LADEN VON CHINA ÜBERNOMMEN WIRD: GNADE DEN RENTNERN: ES RIECHT; ALS STECKE DIE REGIERUNG MIT DEN BÖRSIANERN UNTER EINER DECKE:

    Antworten
  • Simone Sander
    24. Juni 2026 20:18

    Wenn ich 63 bin habe ich 47 Arbeitsjahre hinter mir. Bin jetzt schon körperlich kaputt und ausgelaucht. Ich schaffe es nicht bis 65. Oder soll ich dann gleich in Pflegheim?
    Auf jeden Fall müssen die eingezahlten Arbeitsjahre berücksichtigt werden.

    Antworten
    • Hans Elmar
      5. Juli 2026 17:09

      In der Schweiz geht das besser. Wer 45 Beitragsjahre hat geht ohne Abzuege in Rente. Finanziert wird das durch alle Buerger da alle Erwerbstaetigen beitragspflichtig sind. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dort nicht und die Politiker wagen es meistens auch nicht die Bevoelkerung zu beluegen denn dann koennen sie zu jeder Zeit durch Volksentscheid abgewaehlt werden.

      Antworten
    • Ja, dass sehe ich auch so, wenn man bedenkt das zur Zeit noch Menschen verrentet werden, die gerade mal die 35Jahre voll bekommen… In meinem Fall ist es sogar noch krasser, ich bin 59 Jahre und bereits 44 Jahre, bis 67 muss ich und dann habe ich am Ende 52 Jahre auf der Uhr… Eigentlich müssen wir, die denen da Oben alles ermöglicht, auf die Straße !!! Bei den Beamten kann man nix machen, ha, ha… Aber bei uns mal wieder…

      Antworten
  • Thomas M.
    1. Juli 2026 09:26

    Das absolute ungerechte Rentensystem bleibt bestehen, wie:
    Beamte beziehen länger Rente als Arbeiter, und beziehen eine wesentlich höhere Rente!
    Politiker mit geringen Bundestagseinsatz, beziehen unfassbar hohe Rentenansprüche.
    frage mich, wie lange wollen wir uns das noch anschauen?
    Aber das Volk schweigt und heult weiter. Daher SELBER SCHULD IHR DEPPEN DER NATION.

    Antworten
  • Ich bin entsetzt, dass die eingezahlten Beitragsjahre keine Gültigkeit mehr haben sollen.
    Wenn ich 65 bin, habe ich meine 45 Beitragsjahre erreicht bzw. immer eingezahlt. Jetzt
    hat das alles keine Bedeutung mehr??? Was ist das für eine Wertschätzung.
    Man sollte doch lieber Anreize schaffen, dass die 45 Beitragsjahre erreicht werden und dies dann auch belohnen. Ich verstehe das Denken unserer Politiker nicht.

    Antworten
    • Hans Elmar
      5. Juli 2026 17:13

      Die Rentenkommission war mit den falschen Leuten besetzt.Demokratie sieht anders aus.Erst wenn die Abgeordneten des Bundestages beitragspflichtig sind wird sich einiges zum Besseren aendern koennen.

      Antworten
  • Henni1969
    6. Juli 2026 12:48

    Moin,
    warum versucht man nicht vielmehr, junge Menschen durch attraktive Anreize dazu zu bewegen, direkt nach der Schule eine Ausbildung zu beginnen? Das könnte gleichzeitig dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und wieder mehr gut ausgebildete Facharbeiter hervorzubringen.
    Ich selbst habe bereits mit 16 Jahren meine Ausbildung begonnen. Mittlerweile habe ich 40 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und würde bis zum Renteneintritt auf nahezu 52 Arbeitsjahre kommen. Zusätzlich habe ich eigenverantwortlich privat für mein Alter vorgesorgt. Alles ohne Mama/Papa oder staatlicher Förderung.
    Heute ist es jedoch oft so, dass viele junge Menschen erst deutlich später ins Berufsleben einsteigen und im Durchschnitt erst mit etwa 25 Jahren beginnen, in die Rentenkasse einzuzahlen. Nach der Schule folgen häufig zunächst ein oder mehrere Auszeiten, Reisen oder ein Studium, bevor überhaupt Beiträge geleistet werden.
    Wenn die geplante Rentenreform tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird, fällt es mir schwer, dafür Verständnis aufzubringen. Alternative Parteien kommen für mich nicht infrage, gleichzeitig fühle ich mich von der Politik nicht ernst genommen. Wer Jahrzehnte lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt hat, erwartet Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Stattdessen habe ich das Gefühl, dass gerade diejenigen immer stärker belastet werden, die ihr Arbeitsleben früh begonnen und ihren Beitrag geleistet haben.
    Ehrlich gesagt fühle ich mich belogen, betrogen und ausgesaugt.

    Antworten
  • Herr Merz und Co müssten mal am Bau bei Wind und Wetter hart arbeiten, dann würden Sie vielleicht mal scharf überlegen was Sie für einen Müll beschließen. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte sich den Ruhestand somit erfüllt haben. Kein Wunder wenn die AFD uns eines Tages regiert. Das kommt dann zustande, wenn Politiker keine Ahnung von der wirklichen Realität haben. Fette Autos von uns bezahlt fahren, Reisen auf unsere Kosten und noch fette Kohle verdienen. Armes Deutschland

    Antworten
  • Ludger Thölking
    14. Juli 2026 14:45

    Die Unzufriedenheit der Bürger mit der Arbeit der Rentenkommission der Bundesregierung wächst. Die Rentenkommission hätte die „Ungerechtigkeitslücke“ zwischen Beamten und Arbeitern bei der Altersversorgung schließen müssen. Pensionäre erhalten mit 3416 € brutto Pension im Vergleich zu Rentnern mit 1718 € den doppelten Betrag. Diese Ungerechtigkeit ist durch nichts zu rechtfertigen, eine Pensionsreform ist überfällig, schon seit 40 Jahren!
    Die Entscheidung der Rentenkommission, den Kreis der Einzahler in die Rentenversicherung nicht auf Beamte zu erweitern teile ich nicht. Der Kernsatz ihrer Empfehlung lautet: „Beamte bleiben außen vor“. Die Mitglieder der Rentenkommission sind Politiker, hohe Beamte, Professoren, die später sicherlich keine gewöhnliche Rente beziehen. Dabei fordern 85 % der deutschen Bevölkerung, daß zukünftig alle Erwerbstätigen in die Rentenversicherung einzahlen. Es wäre gerechter, solidarischer und vor allem besser finanzierbar.
    Es wird von der Kommission noch nicht mal ein praktikables Konzept geliefert, wie man neue Beamte in die Rentenversicherung eingliedern kann. Andere europäische Länder wie z.B. Österreich haben die Umstellung schon Jahrzehnte hinter sich. Von der Rentenkommission wird nur auf das Problem Grundgesetz und auf „komplizierte Konstellationen“ in der Beteiligung der Länder an solchen weitgreifenden Veränderungen verwiesen. Alles nur wohlfeile Ausreden von der Kommission, der Wille zu wirklich notwendigen und überfälligen Reformen des Pensionssystems fehlte eben. Der Vorwurf an die Rentenkommission: „Aber nur weil der Weg schwierig wird darf man nicht von vornherein vor der Hürde kapitulieren“. Zudem mehren sich Stimmen, wie lange die enorm steigenden Kosten für die Beamtenbesoldung und zugesagten Pensionen für Staatsdiener überhaupt noch aus Bund- und Länderhaushalten finanziert werden können.

    Den Politikern in der großen Koalition fehlt zudem der Mut und die Kraft jetzt den großen Wurf für die überfällige Pensionsreform aufzubringen. Aber ein Staat, der seine eigenen Strukturen priorisiert, während die finanzielle Zukunft seiner Bürger immer ungewisser wird, verliert seine Glaubwürdigkeit

    Antworten
    • Roland Mönnings
      20. Juli 2026 09:01

      Dem kann ich nur zustimmen in allen Punkten. Petitionen an den Bundestag zu dem Thema sind abgebuegelt worden . In unserem Land fehlt der politische Wille Veränderungen durchzuführen. Solange die Abgeordneten im Bundestag nicht die Vorstellungen der Erwerbstaetigen repräsentieren sonder nur ihrem Gewissen verantwortlich sind bleibt alles beim Alten .

      Antworten

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte füllen Sie dieses Feld aus.
Bitte gib eine gültige E-Mail-Adresse ein.
Sie müssen den Bedingungen zustimmen, um fortzufahren.

null

Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

Newsletter

Erhalte regelmäßig News, Tipps und Infos rund um’s Thema Rente und Co. Du erhältst 14-tägig einen Newsletter.

Weitere Inhalte

Rentenplaner für Dummies

Tour de France für alte Knacker: Buch Cover

Werbung

Menü