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Die „Rente mit 63“ kostet Milliarden und schadet dem Arbeitsmarkt. Naht das Ende des SPD-Geschenks? Derzeit spricht vieles dafür wegen klammer Rentenkassen.
Ja, die Rente mit 63, sprich die abschlagsfreie Frühverrentung für besonders langjährig Versicherte, war politisch ein Geschenk – finanziell aber ein Fass ohne Boden. Jetzt zeigt eine neue DIW‑Studie im Auftrag der Bertelsmann‑Stiftung, wie massiv die Belastung tatsächlich ist: 9,5 Milliarden Euro pro Jahrgang. Ein Luxus, den sich ein alterndes Land kaum noch leisten kann.
Rente mit 63 – das Baby von Andrea Nahles
Andrea Nahles spielte als damalige Bundesministerin für Arbeit und Soziales eine Schlüsselrolle bei der Einführung der „Rente mit 63“. Als zuständige Ministerin in der Großen Koalition war sie die zentrale politische Architektin und Verfechterin des Rentenpakets von 2014. Sie hat das Gesetz maßgeblich ausgearbeitet, parlamentarisch vorangetrieben und verteidigt. Die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ war eines ihrer prominentesten Projekte, das sie damals als Anerkennung für die Lebensleistung von Arbeitnehmern präsentierte, die über Jahrzehnte hinweg durchgehend Beiträge gezahlt hatten.
Hunderttausende gehen früher in Rente
Als Folge gingen und gehen Hunderttausende jedes Jahr früher in Rente und bekommen die volle Rente. Jedes Jahr nutzen 250.000 bis 280.000 Beschäftigte die abschlagsfreie Frühverrentung nach 45 Beitragsjahren. Für viele klingt das fair – doch die Realität ist härter: Die Regelung entzieht dem Arbeitsmarkt 125.000 qualifizierte Vollzeitkräfte, während gleichzeitig immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen. Ein ökonomischer Widerspruch, der sich nicht länger schönreden lässt.
„Aus“ spart 9,5 Milliarden Euro
Die Modellrechnung für den Jahrgang 1957 zeigt das Dilemma: 10,4 Milliarden Euro Entlastung für die Rentenkasse – verteilt über Jahrzehnte geringerer Rentenzahlungen. Selbst nach Abzug geringerer Einnahmen bei Kranken‑, Pflege‑ und Einkommensteuer bleiben 9,5 Milliarden Euro netto. Ein Betrag, der jede politische Ausrede pulverisiert.
Die „Rente mit 63“ galt nur für 1953 Geborene: Sie konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen. Der frühzeitige Renteneintritt wurde nach und nach höher gesetzt: Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt das frühestmögliche Zugangsalter dann bei 65 Jahren. Jahrgang 1962 beispielsweise kann 2026 mit 64 Jahren plus acht Monaten frühzeitig in Rente gehen.
Abschlagsfrei in Rente – was für wen gilt
| Geburtsjahr | Anhebung in Monaten | Rentenalter* |
|---|---|---|
| 1952 | 0 | 63 |
| 1953 | 2 | 63+2 |
| 1954 | 4 | 63+4 |
| 1955 | 6 | 63+6 |
| 1956 | 8 | 63+8 |
| 1957 | 10 | 63+10 |
| 1958 | 12 | 63+12 |
| 1959 | 14 | 63+14 |
| 1960 | 16 | 63+16 |
| 1961 | 18 | 63+18 |
| 1962 | 20 | 63+20 |
| 1963 | 22 | 63+22 |
| 1964 | 24 | 63+24 |
Und die Betroffenen? Natürlich finden sie das gut. Sie würden aber im Schnitt auch zehn Monate länger arbeiten oder Abschläge hinnehmen. Ein überschaubarer Preis im Vergleich zu den Milliarden, die die „Rente mit 63“ heute kostet.
Wichtig! Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte können Sie nicht vorzeitig erhalten – auch nicht mit Abschlägen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
Wer sich unverbindlich informieren will, nutzt am besten den „Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner“ der Deutschen Rentenversicherung. Damit lässt sich errechnen, unter welchen Bedingungen jemand in Rente gehen kann:
Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner
Die unbequeme Wahrheit lautet: Die Rente mit 63 setzt den falschen Anreiz – früher raus statt länger drin. In einer Gesellschaft, die dringend erfahrene Fachkräfte braucht, ist das ein Anachronismus.
Die Bundesregierung muss nun entscheiden, ob sie an einem teuren Symbol festhält – oder endlich den Mut zur Reform zeigt.
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2 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Die „Rente mit 63“ wird gerne als populistischer Begriff missbraucht. Es handelt sich in Wirklichkeit um die Rente nach 45 Jahren Einzahldauer in die Rentenversicherung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung liegt die durchschnittliche Einzahldauer bei rund 35-38 Jahren.
Es mag sein, dass man aus Kostengründen die abschlagsfreie Rente nach 45 Arbeitsjahren beenden muss. Dann muss man aber gleichzeitig den Politikern die Frage stellen:
Soll das gerecht sein, dass wir mit unseren Steuergeldern niedrigere Renteneintrittsalter in anderen EU-Ländern subventionieren?
Die Rente mit 63 war die Wuerdigung einer Beitragszeit von 45 Jahren in die Rentenkasse.Diese Leistung haben nur Leute vollbracht die mit 16 Jahren oder juenger die Schule verlassen haben und danach eine Ausbildung gemacht haben.Oft haben diese Leute danach auch Steuern entrichtet und im gegensatz zu anderen nicht zu Lasten des Steuerzahlers studiert. Wenn der Staat wirklich ernsthaft daran interessiert ist fuer soziale Gerechtigkeit zu sorgen sollte er unbedingt darauf draengen dass die vielen anderen Leuten die bereits nach 35 Jahren Beitragszeit in Rente gehen laenger arbeiten bis auch diese eine Beitragszeit von 45 Jahren erbracht haben. So aehnlich ist es in der Schweiz. Wer weniger als 45 Jahre gerbeitet hat bekommt Rentenabschlaege.
Daher sind die Vorschlaege der Bertelsmann Stiftung sozialer Brennstoff der von Leuten kommt die in den meisten Faellen nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegen.