„Schutzrente“ statt Rente mit 63

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Das Aus für die „Rente mit 63“ kommt. Als Ausgleich soll es für besonders belastete Beschäftigte eine „Schutzrente“ geben. Was heißt das?

Die Regierung will die beliebte „Rente mit 63“ abschaffen. Doch was passiert mit denjenigen, die nach jahrzehntelanger körperlich oder psychisch belastender Arbeit nicht mehr können, die 45 Beitragsjahre beisammen haben und kurz vor der Rente stehen? Sind sie die Gelackmeierten?

Kommt die „Schutzrente“?

Jetzt hat sich die Politik einen neuen Gag einfallen lassen: eine „Schutzrente“. Was ist die Schutzrente? Sie ist kein direkter Ersatz für die bisherige Frührente für besonders langjährig Versicherte, sondern eine gezielte Härtefallregelung. Im Fokus stehen Versicherte, die aufgrund ihrer Erwerbsbiografie – etwa im Bau, in der Pflege, im Handwerk oder in der Industrie – an ihre gesundheitlichen und psychischen Grenzen stoßen.

Bisher fehlen indes die konkreten gesetzlichen Definitionen. Wer genau als „besonders belastet“ gilt, bleibt abzuwarten. Noch sind es nur Überlegungen der Sozialpolitikerinnen und Sozialpolitiker.

Nur noch Frührente mit Abschlägen?

Statt einer pauschalen Frührente soll künftig nur noch Frühverrentung mit Abschlägen möglich sein. Doch das Reformpaket sieht Ausnahmen vor:

  • Belastende Erwerbsbiografien
  • Gesundheitliche Einschränkungen
  • Rentennahes Alter mit langjähriger körperlicher oder psychischer Belastung

Diese Gruppen sollen über eine Schutzrente früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden können – ohne die vollen Abschläge tragen zu müssen. Eine gesetzliche Definition fehlt noch, die Richtung ist aber klar: Schutz nur für echte Härtefälle, nicht für alle.

Wer könnte profitieren?

Besonders betroffen sind Branchen, in denen Arbeit über Jahrzehnte körperlich zehrt:

  • Bau
  • Pflege
  • Handwerk
  • Industrie

Ob diese Gruppen tatsächlich profitieren, hängt vom Gesetzgeber ab – und der muss erst definieren, was als „besonders belastend“ gilt.

Ausnahmeregeln geplant?

Während Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas den Wegfall der Rente nach 45 Beitragsjahren als „schweren Brocken“ bezeichnet, betont sie die Notwendigkeit von Ausnahmeregelungen für gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte. Wer plant, in absehbarer Zeit in den Ruhestand zu gehen, sollte die weiteren politischen Entscheidungen genau verfolgen – und sich möglichst schnell entschließen, so sie oder er, denn die Voraussetzungen erfüllt, eine „Rente mit 63“ zu beantragen. Auf Vertrauensschutz sollte sich niemand verlassen.

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Helmut Achatz

Macher von vorunruhestand.de

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