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Wer eine Reha beantragt, kann Klinik, Ort und Form der Behandlung mitbestimmen. Das Wunsch- und Wahlrecht sollte frühzeitig genutzt werden.
Wer eine medizinische Rehabilitation beantragt, sollte sein Wunsch- und Wahlrecht kennen und nutzen. Versicherte können bereits im Reha-Antrag angeben, welche Klinik sie bevorzugen und welche persönlichen Anforderungen für ihre Reha wichtig sind.
Reha-Klinik selbst auswählen
Für den Erfolg einer Rehabilitation zählt nicht nur die Diagnose. Auch individuelle Lebensumstände, die Erreichbarkeit der Einrichtung und die passende Behandlungsform spielen eine wichtige Rolle. Deshalb haben Versicherte ein Mitspracherecht bei der Wahl von Ort, Zeitpunkt und Art der Reha, sei es stationär, teilstationär oder ambulant.
Mehr Infos
Die Deutsche Rentenversicherung prüft, ob die gewünschten Einrichtungen die medizinischen Voraussetzungen erfüllen, freie Kapazitäten haben und in angemessener Zeit erreichbar sind. Geeignete Reha-Kliniken lassen sich unter anderem über das Online-Portal „Meine Rehabilitation“ finden.
Weitere Informationen bieten die kostenlosen Broschüren „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“ und „Mit Rehabilitation wieder fit für den Job“, die auf der Website der Deutschen Rentenversicherung zum Download oder als Printversion erhältlich sind.
Bild: Pexels | Ahmet Kurt
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