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Die Rentenkommission hat ihr umfassendes Reformpaket vorgelegt. Was bedeuten die 33 Vorschläge für die Zukunft von Rentnern und Beitragszahlern?
Die Rentenreform und ihre Folgen
Länger arbeiten, breiter einzahlen, zusätzlich sparen: So lautet der Dreiklang, der Deutschlands Alterssicherung über Jahrzehnte prägen soll. In den Papieren der Rentenkommission heißt es wörtlich, am Ende müssten „mindestens 70 Prozent“ des letzten Nettolohns stehen – ein Satz, der Hoffnung macht, aber total unrealistisch ist. Aktuell liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Bislang bekommen nur Beamte so viel Pension, Rentnerinnen und Rentner können davon nur träumen. Beim genauen Durchlesen der Empfehlungen kommen auch die Fallstricke zum Vorschein, beispielsweise bei der Kapitalrente.
Hier lassen sich die Empfehlungen der Alterssicherungskommission herunterladen.
Die 33 Vorschläge im Detail
Das Ziel: Sicherheit und Transparenz
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Nettoersatzquote als Ziel: Als politisches Ziel soll eine Nettoersatzquote von mindestens 70 % des letzten Nettolohns nach Steuern erreicht werden. Dies dient der langfristigen Sicherung des Lebensstandards. Nettoersatzquote ist das Verhältnis der Nettorente zum letzten Nettoverdienst. Laut Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) liegt die durchschnittliche Nettoersatzquote in Deutschland bei rund 53 Prozent.
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Neue Kenngrößen: Neben dem Bruttosicherungsniveau soll künftig regelmäßig die Nettoersatzquote ausgewiesen werden. Dies soll anhand von Modellrechnungen für verschiedene Erwerbsbiografien erfolgen.
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Besseres Monitoring: Die wissenschaftliche Datengrundlage zur Beobachtung der Altersvorsorge in Deutschland soll durch verbesserte administrative Daten gestärkt werden.
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Digitale Übersicht & Bildung: Die „Digitale Rentenübersicht“ soll als zentrales Planungstool weiterentwickelt werden. Erst 0,6 Prozent der Bürger nutzen die digitale Rentenübersicht. Das komplizierte Anmeldeverfahren bremst das Projekt massiv aus – während Dänemark uns 20 Jahre voraus ist. Die Rentenübersicht muss deutlich bedienerfreundlicher werden, damit sie auch genutzt werden kann. Die komplizierte Identifizierung über den elektronischen Personalausweis sowie die Hürden bei der PIN-Verwaltung (mit fünfstelliger Träger-PIN und sechsstelliger Karten-PIN) und der Aktivierung schrecken Nutzer konsequent ab. Ergänzend wird eine Strategie für lebenslange Finanzbildung gefordert. In repräsentativen Studien erreichen viele Befragte nur niedrige Punktzahlen bei grundlegenden Fragen zu Finanzprodukten, Krediten oder Versicherungen. Ein erheblicher Teil der Bevölkerung weiß beispielsweise nicht, wann Dispozinsen anfallen, oder versteht grundlegende Begriffe wie die „Rentenlücke“ nicht.
Das Rentenalter und der Zugang
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Kopplung an Lebenserwartung: Die Regelaltersgrenze soll nach 2031 moderat an die Lebenserwartung gekoppelt werden. Dies könnte bis 2041 zu einem Anstieg auf 67,5 Jahre führen. Der Jahrgang 1961 geht mit 66 Jahren und sechs Monaten in Rente. Die aktuellsten Berechnungen (Sterbetafel 2022/2024) des Statistischen Bundesamtes beziffern die Lebenserwartung bei Geburt wie folgt: Männer: ca. 78,5 Jahre, Frauen: ca. 83,2 Jahre.
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Ende abschlagsfreier Renten: Für besonders langjährig Versicherte soll der abschlagsfreie Renteneintritt (fälschlicherweise „Rente mit 63“ genannt) abgeschafft werden. Zurzeit können besonders langjährig Versicherte mit 45 Beitragsjahren nicht mit 63 Jahren in Rente gehen: Jahrgang 1959 erst mit 64 Jahren + 2 Monate, Jahrgang 1960 mit 64+4, Jahrgang 1961 mit 64+6, Jahrgang 1962 mit 64+8, Jahrgang 1963 mit 64+10 und Jahrgang 1964 mit 65 Jahren. Zurzeit entwickelt sich eine politische Debatte darüber, ob es eine Übergangsfrist gibt und, wenn ja, wie lange sie sein soll. Wer 45 Jahre vorweisen kann, sollte bald handeln.
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Keine Rente nach Beitragsjahren: Eine rein beitragsjahresbasierte Rente (ohne Altersgrenze) soll nicht eingeführt werden.
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Anhebung der 63er-Rente: Die Altersgrenze für langjährig Versicherte soll zeitnah von 63 auf 64 Jahre steigen und dann mit der Regelaltersgrenze mitwachsen. Das heißt, wer jetzt 63 Jahre alt ist, sollte die bisherige Regelung noch schnell nutzen.
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Versicherungsmathematische Neutralität: Abschläge und Zuschläge bei vorzeitigem oder spätem Rentenbeginn sollen weiterhin rein mathematisch fair berechnet werden. Das heißt, künftig wird es teurer werden, frühzeitig in Rente zu gehen. Zurzeit gilt: Für jeden Monat vorzeitiger Rente werden 0,3 Prozent abgezogen.
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Reha & Erwerbsminderung: Das Fallmanagement und die Gesundheitsvorsorge ab 45 Jahren sollen ausgebaut werden. Zudem soll der Wiedereinstieg nach Erwerbsminderung durch längere Erprobungszeiten attraktiver werden.
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Hinterbliebenenversorgung: Reformoptionen sollen geprüft werden, um die Hinterbliebenenrenten (Witwenrente) an moderne gesellschaftliche Rahmenbedingungen anzupassen.
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Rehabilitation stärken: Ein spezielles Reha-Budget in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) soll gezielt die Gesundheit und Teilhabe fördern.
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Altersteilzeit: Die Altersgrenze für Altersteilzeit soll von 55 auf 58 Jahre steigen und an die Regelaltersgrenze gekoppelt werden; das Blockmodell entfällt.
Rentenberechnung und Finanzen
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Nachhaltigkeitsfaktor: Die Rentenanpassung soll weiterhin an Löhnen und der Demografie gekoppelt bleiben. Der Parameter „alpha“ wird auf 0,33 erhöht, um Lasten zwischen den Generationen auszugleichen. Da immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentner finanzieren müssen, bremst der Nachhaltigkeitsfaktor den Anstieg der Rente ab. Bis jetzt ist der Nachhaltigkeitsfaktor ausgesetzt. Bislang war der Wert so eingestellt, dass die Rentner einen Teil der demografischen Last trugen, während ein größerer Teil bei den Beitragszahlern lag (durch steigende Beiträge). Mit der Erhöhung auf 0,33 wird die „Dämpfung“ der Renten etwas stärker. Das bedeutet: Wenn die Anzahl der Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern steigt, wird die Rentenanpassung etwas geringer ausfallen, als es die reine Lohnentwicklung allein vermuten ließe.
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Übergangsfaktor: Ein spezieller Faktor soll ab 2032 sicherstellen, dass Rentenneuzugänge trotz Einführung der Kapitalrente keine Einbußen gegenüber heute erleiden.
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Beitragssatz: Es bleibt beim einheitlichen Beitragssatz auf Löhne; die Beitragsbemessungsgrenzen bleiben in der aktuellen Systematik unverändert.
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Nicht beitragsgedeckte Leistungen: Leistungen ohne Beitragsbezug sollen transparenter als „Bundesanteil“ ausgewiesen und künftig stärker durch Steuermittel finanziert werden. Aktuell liegen die versicherungsfremden Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung – je nach Abgrenzung – zwischen rund 34 % und 40 % der gesamten Rentenausgaben. Der Bund deckt davon nur etwa 26 bis 27 % über Zuschüsse ab. Daraus ergibt sich ein struktureller Fehlbetrag von über 1 Billion Euro, der sich seit 1957 angesammelt hat.
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Verdeckte Armut: Bund und Länder sollen die Beratung ausbauen, um den Zugang zum Existenzminimum für Bedürftige zu erleichtern.
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Freibetrag in der Grundsicherung: Wer Beiträge eingezahlt hat, soll im Alter mehr netto haben; daher wird ein Freibetrag auf die gesetzliche Rente bei der Grundsicherung empfohlen.
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Kein Rentenzwang: Die Regelung, Langzeitarbeitslose vorzeitig in die Rente zu drängen, soll dauerhaft abgeschafft werden.
Einbeziehung neuer Gruppen
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Erwerbstätigenversicherung: Langfristig wird eine Versicherung angestrebt, in die alle Erwerbstätigen einzahlen. Obwohl die Rentenkommission die Erwerbstätigenversicherung als „Idealbild“ bezeichnet, gibt es gewichtige Gründe, weshalb dies in der Praxis extrem schwierig umzusetzen ist. Beamte unterliegen dem sogenannten Alimentationsprinzip. Das bedeutet: Der Dienstherr (Staat) ist verpflichtet, den Beamten und seine Familie lebenslang standesgemäß zu unterhalten – und zwar nicht nur während des aktiven Dienstes, sondern auch im Ruhestand. Deswegen ist der Unterschied zwischen Pension und Rente so groß. Der Staat kneift, weil er dann Beiträge zahlen müsste. Für Rentnerinnen und Rentner sowie Beitragszahler wird es zunehmend als ungerecht empfunden, dass Angestellte das Risiko der GRV tragen und mit ihrem Gehalt die Rente finanzieren, während Beamte eine (oft höhere) Absicherung direkt aus dem Staatshaushalt erhalten.
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Selbständige: Neue Selbständige sollen künftig verpflichtend in die GRV einbezogen werden. Bestehende Selbständige erhalten eine Opt-out-Option. Und was ist mit den Versorgungswerken für Ärzte, Apotheker und Steuerberater?
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Beamtenversorgung: Reformen in der GRV sollen wirkungsgleich auf die Beamten übertragen werden. Zudem soll der Anteil an Verbeamtungen gesenkt werden. Hier drückt sich die Rentenkommission.
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Abgeordnete: Bundestags- und Landtagsabgeordnete sollen künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
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Vorstände: Vorstände von Aktiengesellschaften werden in die Versicherungspflicht der GRV einbezogen.
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Minijobs: Der Sonderstatus von Minijobs soll entfallen; sie werden voll in die GRV einbezogen (Ausnahme: Schüler). Die Rentenkommission empfiehlt eindeutig, den Sonderstatus der Minijobs vollständig abzuschaffen und alle Minijobs verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen – ohne Opt‑out, ohne Pauschalbeiträge, ohne Sonderregeln. Einzige Ausnahme: Schülerinnen und Schüler. Diese Empfehlung stößt jedoch auf politischen Widerstand. So hat sich etwa CSU-Chef Markus Söder in einer klaren Ansage gegen die Abschaffung oder eine massive Einschränkung von Minijobs positioniert. Söder betont, dass Minijobs gerade für viele Menschen ein unverzichtbares Instrument für den Zuverdienst bleiben müssen und das Modell „Minijob“ in der aktuellen Form erhalten bleiben sollte. Während die Rentenkommission eine Vollversicherung anstrebt, warnt die politische Gegenseite davor, durch zu strenge bürokratische Hürden oder die Aufhebung des Sonderstatus die Flexibilität am Arbeitsmarkt zu gefährden – insbesondere vor dem Hintergrund, dass Minijobs oft als Brücke oder zusätzliche Absicherung für bestimmte Lebensmodelle dienen. Damit bleibt der Punkt der Minijobs ein zentraler Streitpunkt zwischen fachlicher Reformempfehlung und arbeitsmarktpolitischer Realität.
Kapitaldeckung und betriebliche Vorsorge
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Kapitaldeckung stärken: Die Kommission setzt auf kapitalgedeckte Elemente, um das Rentenniveau langfristig zu stabilisieren und zu erhöhen. Wie die aussehen und wer die Kapitalrente verwalten soll, ist noch immer unklar. Im Gespräch sind zurzeit die Deutsche Bundesbank und der Atommüll-Fonds „Kenfo“ („Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung“).
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Gesetzliche Kapitalrente: Ein zusätzlicher Beitrag von 2 % soll paritätisch finanziert und am Kapitalmarkt angelegt werden, um die Rente zu stützen. Was passiert in der Auszahlungsphase? Die Kapitalrente soll im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente) laufen. Das bedeutet, dass die Kapitalrente sozialversicherungspflichtig ist. Die Erträge der Kapitalrente unterliegen darüber hinaus der Kapitalertragsteuer – einer Besteuerung und Verbeitragung. Wie soll da von der Rendite noch etwas übrig bleiben?
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Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Durch Sozialpartnerdialoge soll eine flächendeckende Verbreitung der bAV erreicht werden. Das Problem: Mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland sind in einem Beschäftigungsverhältnis, das nicht durch einen Tarifvertrag geregelt ist. In den neuen Bundesländern sind es sogar noch mehr.
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Attraktivität der bAV: Durch Bürokratieabbau und verbesserte Übertragbarkeit (Portabilität) soll die bAV für alle attraktiver gestaltet werden. An der Sozialabgabenpflicht von Betriebsrenten soll sich allerdings nichts ändern. Bislang müssen Betriebsrentnerinnen und -rentner rund 20 Prozent an die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, gemildert nur durch einen Freibetrag. Das kostet natürlich Rendite.
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Frühstart-Rente: Diese soll eng mit der neuen Kapitalrente verzahnt werden, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
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Monitoring privater Vorsorge: Die Wirkung staatlich geförderter privater Vorsorge soll laufend auf Kosten und Rendite geprüft werden.
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DRV-Effizienz: Die Deutsche Rentenversicherung soll organisatorisch effizienter und bürgernäher aufgestellt werden.
Fazit
Wer sich die Vorschläge durchliest, merkt sehr schnell, dass bei der Ausarbeitung der Vorschläge kein aktiver Rentner oder keine aktive Rentnerin beratend dabei war. Wie sonst kann es sein, dass eine obligatorische Betriebsrente gefordert wird, die dann in der Auszahlphase um 20 % gekürzt wird, denn so viel müssen für Kranken- und Pflegeversicherung berappen.
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11 Kommentare. Hinterlasse eine Antwort
Bärbel Bas, SPD fordert seit Frühjahr 2025 mit Mut und völlig zu Recht, dass alle Erwerbstätigen, also auch Politiker, neue Beamte und Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen. Das jetzige duale System mit hohen Pensionen und niedrigen Renten gehört daher 2026 komplett mit auf den Prüfstand. Die Ungleichbehandlung von Pensionären und Rentner ist auch durch nichts zu rechtfertigen. Die weiter stark steigenden Kosten für Beamte und deren Pensionen werden somit zu einer weiteren Belastung für Staat, Arbeitnehmer und Rentner. Andere europäische Länder in Europa haben ihre Beamten bereits vor langer Zeit in die Rentenversicherung integriert. Österreich macht es vor. Hat seine Beamten innerhalb von 30 Jahren in die Rente integriert. Und es funktioniert! Deshalb: Keine Rentenreform ohne Pensionsreform, liebe Politiker von SPD und CDU. Ihr habt die Verantwortung und müßt entscheiden, nicht die Rentenkommission. Hat die Rentenkommission das Rentenmodell Österreich überhaupt auf Deutschland übertragen, durchgerechnet und analysiert. Wenn ja, bitte auch die Zahlen öffentlich präsentieren.
Beamte in der Rentenversicherung
Das ist eine Idee die in Oesterreich erfolgreich umgesetzt wurde. Selbst wenn es weterhin Beamte geben sollte ist das System reformbeduerftig.Da sollte sich eigentlich aus dem GG ergeben.
Der Artikel 3 Abs(3) sollte lauten:“Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse,seiner Herkunft, seines Glaubens und seiner Taetigkeit benachteilgt werden.“
Wenn die Taetigkeit namentlich erwaehnt wuerde muessten entweder alle Beamte nur noch 48% ihrer vorherigen Bezuege als Pension bekommen oder aber das Renetnsystem muesste erfolgreich umgekrempelt werden wie das in den Niederlanden gemacht wurde. Niedrigverdiener werden dort im Alter nicht bestraft sondern bekommen oft den gleichen Betrag an Rente den sie vorher als Verdienst hatten.
Es wäre schon gerecht, wenn alle einzahlen (und dann auch jeder Leistungen daraus bekommt)
Es muss aber auf jeden Fall sinnvoll geregelt sein, welchen Beitrag Selbstständige zahlen müssten.
Arbeitnehmer zahlen ja nur den halben Beitrag, als Selbstständiger wäre es ja der volle Beitrag.
Bei gleichem Bruttogehalt also gleiche Rente bei doppeltem Beitrag und, sofern freiwillig gesetzlich krankenversichert, vollem Krankenkassenbeitrag.
Das kann nicht sein
Die Regierung zwingt den Bürger zur Anlage von rentenbeiträgen auf dem kapitalmarkt. Sie überlässt es dem unerfahrenen Bürger wo er das Geld anlegt. ER IST DAMIT DEN BÖRSENHAIEN AUSGESETZBT ; DIE AKTIENKURSE ALS LUFT NUMMERN MANIPULIEREN ; WO AUCH EIN BETRIEB INSOLVENZ MACHT; ODER DER LADEN VON CHINA ÜBERNOMMEN WIRD: GNADE DEN RENTNERN: ES RIECHT; ALS STECKE DIE REGIERUNG MIT DEN BÖRSIANERN UNTER EINER DECKE:
Wenn ich 63 bin habe ich 47 Arbeitsjahre hinter mir. Bin jetzt schon körperlich kaputt und ausgelaucht. Ich schaffe es nicht bis 65. Oder soll ich dann gleich in Pflegheim?
Auf jeden Fall müssen die eingezahlten Arbeitsjahre berücksichtigt werden.
In der Schweiz geht das besser. Wer 45 Beitragsjahre hat geht ohne Abzuege in Rente. Finanziert wird das durch alle Buerger da alle Erwerbstaetigen beitragspflichtig sind. Eine Beitragsbemessungsgrenze gibt es dort nicht und die Politiker wagen es meistens auch nicht die Bevoelkerung zu beluegen denn dann koennen sie zu jeder Zeit durch Volksentscheid abgewaehlt werden.
Das absolute ungerechte Rentensystem bleibt bestehen, wie:
Beamte beziehen länger Rente als Arbeiter, und beziehen eine wesentlich höhere Rente!
Politiker mit geringen Bundestagseinsatz, beziehen unfassbar hohe Rentenansprüche.
frage mich, wie lange wollen wir uns das noch anschauen?
Aber das Volk schweigt und heult weiter. Daher SELBER SCHULD IHR DEPPEN DER NATION.
Ich bin entsetzt, dass die eingezahlten Beitragsjahre keine Gültigkeit mehr haben sollen.
Wenn ich 65 bin, habe ich meine 45 Beitragsjahre erreicht bzw. immer eingezahlt. Jetzt
hat das alles keine Bedeutung mehr??? Was ist das für eine Wertschätzung.
Man sollte doch lieber Anreize schaffen, dass die 45 Beitragsjahre erreicht werden und dies dann auch belohnen. Ich verstehe das Denken unserer Politiker nicht.
Die Rentenkommission war mit den falschen Leuten besetzt.Demokratie sieht anders aus.Erst wenn die Abgeordneten des Bundestages beitragspflichtig sind wird sich einiges zum Besseren aendern koennen.
Moin,
warum versucht man nicht vielmehr, junge Menschen durch attraktive Anreize dazu zu bewegen, direkt nach der Schule eine Ausbildung zu beginnen? Das könnte gleichzeitig dazu beitragen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und wieder mehr gut ausgebildete Facharbeiter hervorzubringen.
Ich selbst habe bereits mit 16 Jahren meine Ausbildung begonnen. Mittlerweile habe ich 40 Jahre Rentenbeiträge gezahlt und würde bis zum Renteneintritt auf nahezu 52 Arbeitsjahre kommen. Zusätzlich habe ich eigenverantwortlich privat für mein Alter vorgesorgt. Alles ohne Mama/Papa oder staatlicher Förderung.
Heute ist es jedoch oft so, dass viele junge Menschen erst deutlich später ins Berufsleben einsteigen und im Durchschnitt erst mit etwa 25 Jahren beginnen, in die Rentenkasse einzuzahlen. Nach der Schule folgen häufig zunächst ein oder mehrere Auszeiten, Reisen oder ein Studium, bevor überhaupt Beiträge geleistet werden.
Wenn die geplante Rentenreform tatsächlich in dieser Form umgesetzt wird, fällt es mir schwer, dafür Verständnis aufzubringen. Alternative Parteien kommen für mich nicht infrage, gleichzeitig fühle ich mich von der Politik nicht ernst genommen. Wer Jahrzehnte lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und zusätzlich privat vorgesorgt hat, erwartet Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Stattdessen habe ich das Gefühl, dass gerade diejenigen immer stärker belastet werden, die ihr Arbeitsleben früh begonnen und ihren Beitrag geleistet haben.
Ehrlich gesagt fühle ich mich belogen, betrogen und ausgesaugt.
Herr Merz und Co müssten mal am Bau bei Wind und Wetter hart arbeiten, dann würden Sie vielleicht mal scharf überlegen was Sie für einen Müll beschließen. Wer 45 Jahre gearbeitet hat, sollte sich den Ruhestand somit erfüllt haben. Kein Wunder wenn die AFD uns eines Tages regiert. Das kommt dann zustande, wenn Politiker keine Ahnung von der wirklichen Realität haben. Fette Autos von uns bezahlt fahren, Reisen auf unsere Kosten und noch fette Kohle verdienen. Armes Deutschland