Wie Rentner steuerlich entlastet werden sollen

Finanzen

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Wie Rentner von Steuerentlastungen des Finanzministers profitieren. Vor allem die Erhöhung des Grundfreibetrags ist für viele eine Erleichterung – zig Tausende zahlen bald keine Einkommensteuer mehr.

Bundesfinanzminister Christian Lindner will die Steuerzahler ab kommendem Jahr mit dem geplanten Inflationsausgleichsgesetz entlasten – in Form höherer Grundfreibeträge, eines höheren Kindergeldes und einer Verschiebung der Eckwerte des Steuertarifs. Der letzte Punkt soll den Effekt der kalten Progression aus­gleichen. Kalte Progression ist eine Art schleichende Steuererhöhung, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgefressen werden, aber dennoch zu einer höheren Besteuerung führen., so dass höhere Steuern an, obwohl die Kaufkraft real gar nicht steigt.

75.000 Rentner von Steuererklärung befreit

Das Bundesfinanzministerium schätzt, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags auch rund 75.000 Rentnerinnen und Rentnern zugutekommt, die dann keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Nur diejenigen, deren Bezüge über dem erhöhten Grundfreibetrag von 10.347 Euro lägen, würden dann noch besteuert. Mit dem geplanten Gesetz „sollen inflationsbedingte steuerliche Mehrbelastungen ausgeglichen werden, indem die Steuerlast an die Inflation angepasst wird“.

192 Euro durchschnittliche Entlastung

Von den Verbesserungen profitieren nach Schätzung des Bundesfinanzministeriums rund 48 Millionen Steuerzahler. Bewusst ausgenommen davon seien besonders hohe Einkommen, für die der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.

Steuerzahler mit einem zu versteuernden Einkommen von 20.000 Euro beispielsweise werden um 115 Euro entlastet, bei 30.000 sind es 172 Euro Entlastung (182 im Splittinverfahren), bei 40.000 Euro dann 250 (230) Euro, bei 50.000 schließlich 352 (282) Euro und bei 60.000 Euro 471 (344) Euro. Ab 70.000 ist die Entlastung bei 471 Euro gedeckelt.

Durchschnittlich läge die Entlastung bei 192 Euro, so die „Welt“. Laut Lindner geht es um eine Steuersenkung in Höhe von mehr als zehn Milliarden Euro.

Um wie viel die Steuerzahler entlastet werden

(in Euro)

versteuerndes EinkommenEntlastung EinzelEntlastung Splitting
1000000
200001150
30000172182
40000250230
50000352282
60000471344
70000479416
80000479500
90000479598
100000479704
110000479822
120000479942
130000479958
140000479958
150000479958
160000479958
170000479958
180000479958
190000479958
200000479958
300000479958
500000479958

Das Inflationsausgleichgesetz muss allerdings noch den Bundestag passieren und in Kraft treten. Der Grundfreibetrag ist bereits Anfang dieses Jahres erhöht worden und erhöht sich weiter.

Grundfreibetrag

JahrGrundfreibetragZuwachsInflation
2010800401,1
2011800402,1
201280041.52,0
201381302.71,5
201483541.40,9
201584722.10,3
201686521.90,5
201788202.01,8
201890001.92,0
201991682.61,4
202094082.60,5
202197443.63,1
202210.3476.27.9
202310.9085,45,9
202411.6042.8-

Der Grundfreibetrag ist das eine, das tatsächlich zu versteuernde Einkommen das andere, denn Rentner können Sozialabgaben und einiges andere absetzen.

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202383
202484
202585
202686
202787
202888
202989
203090
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt
27

Was darf abgezogen werden?

Übersteigt die Rente 2021 plus Zuverdienst durch Nebentätigkeiten 9.744 Euro (Grundfreibetrag), sind auch Rentner dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. In dieser Erklärung machen sie viele Angaben genauso wie steuerpflichtige Arbeitnehmer. Allerdings gibt es da einiges, was speziell auf Rentner gemünzt ist – und ihnen zugutekommt. Wer das weiß und nutzt, kann bei der Steuererklärung einiges sparen.

Sonderausgaben

Absetzen können Rentner die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung – und zwar als Sonderausgaben.  Ferner gelten als Sonderausgaben ein Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen, die Kirchensteuer, Parteibeiträge und Spenden.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Werden haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen, so können die Kosten dafür zu 20 Prozent abgesetzt werden. Darunter fallen nicht nur die Kosten für eine Putzhilfe oder ambulante Pflege, sondern auch der Hausnotruf. Ähnlich zu den haushaltsnahen Dienstleistungen lassen sich auch Handwerkerrechnungen in der Rente von der Steuer absetzen.

Außergewöhnliche Belastungen

Alle Ausgaben, die unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen, sollten für die Steuererklärung addiert werden. Dies sind beispielsweise die Kosten für eine Brille, ein Hörgerät, den Zahnersatz oder den Rollator. Auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente auf Rezept, Zuzahlungen bei der Physiotherapie, Honorare für Heilpraktiker oder vom Arzt verordnete medizinische Behandlungen, die die Krankenkasse nicht übernommen hat, können in der Steuererklärung angegeben werden. Wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungen müssen zuvor vom Amtsarzt attestiert werden.

Werbungskosten

Jedem steuerpflichtigen Rentner wird vom Finanzamt automatisch eine Pauschale von 102 Euro angerechnet. Oft liegen aber höhere Werbungskosten, beispielsweise  aufgrund einer gebührenpflichtigen Renten- oder Steuerberatung, Mitgliedschaft bei einem Lohnsteuerhilfeverein, Kontoführungsgebühren, Gewerkschafts- oder Verbandsbeiträgen vor. Auch Rechtsberatungs- oder Prozesskosten, bei denen es um die Rente geht, sind anzuführen. Wird einem Nebenjob, der kein Minijob ist, nachgegangen, so kommen die Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten dazu.

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Wer Steuern zahlen muss, sollte seine Steuererklärung von sich aus fristgerecht abgeben und darauf achten, dass er möglichst viel absetzen kann. Damit das Finanzamt die Abzüge anerkennt, müssen aber das ganze Jahr über Belege gesammelt werden. Denn nur nachweisliche Ausgaben werden steuerlich berücksichtigt. Wer jedoch unter dem steuerfreien Existenzminimum lebt, kann sich von der Abgabepflicht zur Steuererklärung befreien lassen und ist damit ein für alle Mal den Papierkram los.

Altersfreibetrag

Allen, die über 65 Jahre alt sind, steht der Altersentlastungsbetrag zu. Er senkt zusätzlich das zu versteuernde Einkommen von Rentnern. Der Altersfreibetrag gilt für Rentner, die nebenbei noch Geld verdienen, entweder als Selbstständige oder abhängig beschäftigt. Wer im Jahr 2019 also 65 Jahre alt wurde, dem steht ein Altersentlastungsbetrag von 17,6 Prozent der Einkünfte zu, höchstens aber 836 Euro; für 2021 sind es dann 15,2 Prozent der Einkünfte, höchstens 722 Euro.

 

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Helmut Achatz

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