Ampel vergällt Rentnern Weiterarbeit

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CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann schlägt vor, die Weiterarbeit von Rentnern steuerlich zu entlasten – dagegen hat die Ampel etwas. Ampel-Politiker wollen Rentner steuerlich nicht verschonen.

Schon heute gibt es den Altersfreibetrag oder Altersentlastungsbetrag, wie er offiziell heißt. Der aber ist lächerlich gering und eigentlich kaum der Rede wert, zumindest motiviert er kaum eine Rentnerin oder einen Rentner in nennenswerter Weise in der Rente zu arbeiten.

Altersfreibetrag ein Witz

Das will der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann ändern und schlägt laut „Ihre Vorsorge“ vor, „dass Menschen auf ihren Lohn keine Steuern zahlen müssen, wenn sie im Rentenalter weiter arbeiten“.

Davon halten die Ampel-Politiker so gar nichts und wollen Rentner auch weiter besteuern, wenn sie noch neben ihrer Rente arbeiten. Der Grünen-Rentenexperte Markus Kurth entgegnete im „Münchner Merkur“, es sei dem Steuerrecht fremd, bestimmte Personengruppen bei der Einkommensteuer zu verschonen oder zu begünstigen. Der SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi lehnte den Vorschlag in dem Blatt als „ungerecht“ ab. Der FDP-Rentenexperte Pascal Kober verwies auf rechtliche Hürden, etwa wenn ein Ex-Mitarbeiter nach einigen Monaten Rente gern wieder befristet zu seinem alten Arbeitgeber zurückkehren möchte. „Ohne das Arbeitsrecht entsprechend anzupassen, läuft Linnemanns Vorschlag für die meisten ins Leere“, sagte Kober dem „Tagesspiegel“.

Weiterarbeit vergällt

Dabei müsste nur der Altersentlastungsbetrag großzügiger ausgelegt werden. Wie wäre es denn, den Altersentlastungsbetrag  auf 2000 Euro im Monat zu erhöhen, wie es Linnemann vorschlägt? Hunderttausende würden perspektivisch dann länger arbeiten, erwartet Linnemann.

Eine von diese Hunderttausenden ist laut „Tagesspiegel“ Emmi Huber. Sie würde, wird sie vom „Tagespiegel“ zitiert, neben der Rente gern weiter als Krankenschwester arbeiten, doch das lohne sich nicht. „Ohne die Steuern hätte ich weitergemacht“.

Übrigens wird nicht der Lohn herangezogen, sondern es werden auch Einkünften aus Mieten und Kapitalvermögen herangezogen und darauf wird der Altersentlastungsbetrag gewährt.

Beispiel:

Werden Sie 2023 beispielsweise 65 Jahre alt, steht Ihnen ein Altersentlastungsbetrag von 13,6 Prozent der Einkünfte und höchstens 646 Euro zu. Für Sie bleibt der Freibetrag ab 2023 zeitlebens bei 13,6 Prozent. Für alle, die 2024 erstmals die Voraussetzungen erfüllen, liegt der Altersentlastungsbetrag nur noch bei 12,8 Prozent der Einkünfte und höchstens bei 608 Euro. Bis 2040 sinkt er auf null. Quelle: T-Online

Wie der Altersentlastungsbetrag schrumpft

GeburtsjahrDas auf 64 folgende KalenderjahrAltersentlastungs betrag in %Höchstbetrag
1940200540,0 %1.900 €
1941200638,4 %1.824 €
1942200736,8 %1.748 €
1943200835,2 %1.672 €
1944200933,6 %1.596 €
1945201032,0 %1.520 €
1946201130,4 %1.444 €
1947201228,8 %1.368 €
1948201327,2 %1.292 €
1949201425,6 %1.216 €
1950201524,0 %1.140 €
1951201622,4 %1.064 €
1952201720,8 %988 €
1953201819,2 %912 €
1954201917,6 %836 €
1955202016,0 %760 €
1956202115,2 %722 €
1957202214,4 %684 €
1958202313,6 %646 €
1959202412,8 %608 €
1960202512,0 %570 €
1961202611,2 %532 €
1962202710,4 %494 €
196320289,6 %456 €
196420298,8 %418 €
196520308,0 %380 €
196620317,2 %342 €
196720326,4 %304 €
196820335,6 %266 €
196920344,8 %228 €
197020354,0 %190 €
197120363,2 %152 €
197220372,4 %114 €
197320381,6 %76 €
197420390,8 %38 €
197520400,0 %0 €

 

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Helmut Achatz

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