Wann ist die Steuererklärung fällig?

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Immerhin zwei Drittel der Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben – wer und vor allem bis wann? Gerade in punkto Abgabefrist hat sich einiges geändert.

Corona und Ukrainekrieg haben vieles verkompliziert, deswegen brauchen die Finanzämter und Steuerzahler mehr Zeit für die Bearbeitung. Das Finanzministerium hat reagiert und die Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert. Rentnerinnen und Rentner haben also mehr Zeit. Was heißt das für die Steuererklärungen der Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024?

Abgabefrist für Steuererklärung

Ende Mai war mal – die Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 ist schon einmal verschoben worden und dann noch einmal: Abgabefrist für die Steuererklärung 2022 ist nun der 30. September 2023. Da der 30. September 2023 auf einen Samstag fällt, verlängert sich laut „Steuertipps.de“ die Abgabefrist auf Montag, den 2. Oktober 2023. Diese Regel gilt wohl gemerkt für „unberatene“ Steuerzahler, also für Rentnerinnen und Rentner, die sich keinen Steuerberater nehmen.

Für die Steuererklärung 2023 wiederum wird die Abgabefrist um einen Monat verkürzt, das heißt, die Steuererklärung ist regulär am 31. August 2024 abzugeben, weil das aber auch eine Samstag ist, fällt die Abgabefrist auf Montag, den 2. September 2024

In den Folgejahren verkürzt sich die Abgabefrist weiter auf Ende Juli. Das heißt, die Steuererklärung für 2024 ist bis 31. Juli 2025 abzugeben.

Länger Zeit mit Steuerberater

Wer einen Steuerberater engagiert oder sich vom Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, hat länger Zeit für die Abgabe seiner Steuererklärung. Die Fristen sind:

SteuerjahrAbgabe Steuererklärung
2021 (freiwillig)31. Dezember 2025
2022 (Steuerberater)31. Juli 2024
2022 (freiwillig)31. Dezember 2026
202331. August 2024
2023 (Steuerberater)31. Mai 2025
2023 (freiwillig)31. Dezember 2027
202431. Juli 2025
2024 (Steuerberater)30. April 2026
2024 (freiwillig)31. Dezember 2028

Für die Steuererklärung 2025 – und spätere – sollen wieder kürzere Fristen gelten, das heißt, die Steuererklärung ist dann grundsätzlich spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres einzureichen.

Wer zu spät kommt, den bestraft nicht das Leben, sondern das Finanzamt mit einem Verspätungszuschlag.

Ab wann Rentner Steuern zahlen

Aber der Reihe nach: Da Rentner ihre Krankenversicherung und einen Werbungskostenpauschbetrag absetzen können, müssen sie für 2021 tatsächlich erst ab einer Brutto-Jahresrente von mehr als 14.979 Euro tatsächlich Steuern zahlen, für 2022 sind es 14.768 Euro. Der Altersfreibetrag gilt für das auf die Vollendung des 64. Lebensjahres folgende Kalenderjahr. Wer aber zusätzlich zur gesetzlichen Rente andere Einkünfte hat, kommt schnell an diese Grenze. Er kann jedoch einiges steuermindernd ansetzen, weswegen es sich lohnt, Belege zu sammeln, um so seine Steuerlast zu mindern.

Jahr des RentenbeginnHöchste Jahresbrutto-Rente 2020, die steuerfrei bleibt in EuroMonatsbrutto 2. Halbjahr in EuroBesteuerungsanteil in %Rentenfreibetrag in Euro*
2005175551493506191
2006171401458525819
2007167951428545509
2008165831410565320
2009163141387585079
2010159511357604753
2011156811334624511
2012154881317644338
2013152931301664163
2014150621291683956
2015149231269703831
2016147891258723711
2017145681239743513
2018143391170763308
2019141141200783106
2020137081166802742
202113990812658
202282
202382,5
202483
202583,5
202684
202784,5
202885
202985,5
203086
*im Jahr, das auf den Rentenbeginn folgt

Steuerrechner

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Helmut Achatz

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